Jugendhilfeplanung für Erziehungsund Familienberatung. Ergebnisse aus dem Modellprojekt im Landkreis Offenbach

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1 Jugendhilfeplanung für Erziehungsund Familienberatung Ergebnisse aus dem Modellprojekt im Landkreis Offenbach

2 Jugendhilfeplanung für Erziehungsund Familienberatung Ergebnisse aus dem Modellprojekt im Landkreis Offenbach Erstellt von Klaus Menne

3 Inhaltsverzeichnis 4 Überblick 5 Für den schnellen Leser 11 Bestandsaufnahme 12 Bestandsaufnahme institutioneller Erziehungsberatung im Landkreis Offenbach 13 Evaluation der Einzelfallarbeit 14 Die Ratsuchenden in der Erziehungs- und Familienberatung 16 Nachbefragung der Ratsuchenden 18 Differentielle Evaluation 21 Kooperationsstrukturen der Erziehungsberatungsstellen 22 Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten 23 Zusammenarbeit mit Schulen 25 Zusammenarbeit mit Familiengerichten 25 Andere Dienste und Einrichtungen 27 Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst 29 Bedarfsermittlung für Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Offenbach 30 Expertengespräche zum Bedarf an Erziehungsberatung 32 Nutzeranalyse der Ratsuchenden 33 Auswahl der Bedarfsindikatoren 34 Die Indikatorenliste 36 Beschreibung des Kreises und der Gemeinden 37 Erziehungsberatung und andere Hilfen zur Erziehung 39 Quantitative Abschätzung des Bedarfs

4 40 Modell zur Berechnung der erforderlichen Personalkapazität für Erziehungs- und Familienberatung 43 Trennung und Scheidung 45 Bedarf und Lebenszyklus 46 Zehn Gründe für einen Ausbau 47 Ausbauplan für die Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Offenbach 48 Standorte/Nebenstellen 49 Künftige Perspektiven 50 Empfehlungen zum Leistungsspektrum 56 Strategisches Controlling 58 Künftige Finanzierung 61 Erhebungsinstrumente des Projektes 63 Ankündigung des Gesamtberichts 4

5 Überblick Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung hat mit finanzieller Förderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke, des Landes Hessen und des Landkreises Offenbach ein Modellprojekt Jugendhilfeplanung für Erziehungs- und Familienberatung durchgeführt. Das Projekt fand in der Zeit vom 1. September 1998 bis zum 31. August 2001 im Landkreis Offenbach statt. Grundlage des Projektes war ein von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung mit dem Landkreis Offenbach und dem Caritasverband Offenbach geschlossener Kooperationsvertrag. Angesichts der Verortung der Erziehungs- und Familienberatung in unterschiedlichen Abschnitten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes war es ein Ziel des Projektes, diese Leistung als ganze für die Planung in den Blick zu nehmen. Dabei sollte auch ein Beitrag zu einer empirischen Bedarfsabschätzung geleistet werden, die über die bisher zumeist verwandte WHO-Richtzahl hinausgeht. Um dies zu leisten, war eine intensive Auseinandersetzung mit Sozialindikatoren erforderlich. Die bke-planungsstudie hat den aktuellen Stand der Erziehungsund Familienberatung im Landkreis Offenbach differenziert dokumentiert. Sie hat die Einzelfallarbeit der Beratungsstellen evaluiert und in mehreren Erhebungen die Kooperationsstrukturen der Erziehungs- und Familienberatungsstellen untersucht. Kernstück des Projekts war die Ermittlung des Bedarfs an Erziehungs- und Familienberatung. Sie stützt sich auf Ergebnisse der erwähnten Untersuchungen und im Kern auf ausgewählte empirische Bedarfsindikatoren. Zur Umsetzung der Ergebnisse hat das Modellprojekt einen Ausbauplan vorgelegt und Empfehlungen zum künftigen Leistungsspektrum gegeben. Schließlich wurden zentrale Kategorien eines Strategischen Controllings erarbeitet und Strukturen der Finanzierung (für Erziehungsberatung in freier Trägerschaft) vorgeschlagen. Die bke-planungsstudie geht in ihrer Bedeutung über den Landkreis Offenbach weit hinaus. Ihre Ergebnisse werden daher auch in einem umfassenden Gesamtbericht dokumentiert. 5

6 Für den schnellen Leser Der zusammenfassenden Darstellung der Ergebnisse des Modellprojekts Jugendhilfeplanung für Erziehungs- und Familienberatung sind zentrale Aussagen in einer komprimierten Kurzübersicht vorangestellt. 6

7 Das Modellprojekt Das Projekt Jugendhilfeplanung für Erziehungs- und Familienberatung hat die Leistung Erziehungsberatung systematisch in den Blick genommen, d.h. nicht nach Rechtsgrundlagen getrennt, sondern auf die Gesamtheit der Leistung integriert. Im Modellprojekt wurde eine Evaluationsstudie durchgeführt, die die Erfahrung der Ratsuchenden mit der Beratung und die Wirksamkeit von Beratung untersuchte. Erstmals wurden die Ergebnisse der Nachbefragung mit Klientenmerkmalen verknüpft. Die Kooperationsstrukturen der Erziehungsberatungsstellen, ihre Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Schulen, Familiengerichten, Allgemeinem Sozialdienst und anderen Diensten und Einrichtungen wurden erstmals systematisch erhoben. Das Projekt hat ebenfalls zum ersten Mal die Bedeutung von Sozialindikatoren für die Leistung Erziehungs- und Familienberatung untersucht. Zur Berechnung der erforderlichen Personalkapazitäten für Erziehungs- und Familienberatung wurde ein flexibles Modell entwickelt. Die Ergebnisse der bke-planungsstudie gehen in ihrer Bedeutung über den Landkreis Offenbach weit hinaus. Die Ratsuchenden Erziehungs- und Familienberatung erfolgt um des Kindes willen bzw. wird von ihnen und jungen Volljährigen selbst in Anspruch genommen. Nur jeder zweite, im Landkreis Offenbach lebte noch bei seinen beiden leiblichen Eltern. Ein Drittel von ihnen wohnte bei einem alleinerziehenden Elternteil und zwölf Prozent lebten in einer Stieffamilie. Jedes zweite Kind, für das Beratung in Anspruch genommen wurde, hatte die Trennung und Scheidung seiner Eltern erlebt. Damit waren die Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, doppelt so oft in den Beratungsstellen vertreten, als es ihrem Anteil in der Bevölkerung des Landkreises entspricht. Kinder und Jugendliche, die die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern erlebt haben, sind sogar sechs mal so oft in der Beratung. 7

8 Die Qualität der Leistung In der Nachbefragung gaben die Ratsuchenden an, dass sie zu 86 Prozent mit den Angeboten der Beratungsstelle zufrieden bzw. eher zufrieden waren. Diese Zufriedenheit beruht auf einer Veränderung der Probleme: 80 Prozent gaben an, dass die Probleme, die Anlass waren, eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen, gelöst oder gebessert waren. Die subjetiv als hoch empfundene Belastung der Ratsuchenden vor der Beratung war zum Zeitpunkt der Nachbefragung auf ein Drittel gesunken. Die Einzelfallarbeit der Erziehungsberatungsstellen wurde im Rahmen der Kooperationserhebung durch die Kindertagesstätten, Schulen und Familiengerichte zusammenfassend bewertet. Jeweils etwa 85 Prozent gaben die Einschätzung sehr hilfreich oder hilfreich. Das Urteil dieser Einrichtungen entspricht damit dem der Ratsuchenden. Kindertagesstätten und Schulen können die fachliche Kompetenz der Erziehungsberatungsstellen in Anspruch nehmen, um mit einem Kind besser umgehen zu können. Solche Fallbesprechungen wurden von den Erziehenden zu 95 Prozent und von den Lehrerinnen und Lehrern zu 85 Prozent als sehr hilfreich bzw. hilfreich bewertet. Die präventiven Angebote der Erziehungsberatungsstellen wurden von den Kindertagesstätten und den Schulen zu jeweils 90 Prozent als sehr gut oder gut eingeschätzt. Der Bedarf aus der Sicht anderer Institutionen Kindertagesstätten und Schulen empfehlen die Inanspruchnahme der Erziehungs- und Familienberatungsstellen, wenn Kinder Probleme haben oder es Schwierigkeiten im Umgang mit ihnen gibt: die Erziehungsberatungsstellen sind der kinder- und familienorientierte Grunddienst. Die Kindertagesstätten ebenso wie die Schulen sehen einen hohen Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung. Bei den Kindertagesstätten wird bei durchschnittlich 8 Kindern je Einrichtung eine Unterstützung durch Beratung als sinnvoll angesehen, bei den Grundschulen sind es 16 und bei den Gesamtschulen vierzig je Schule. Kindertagesstätten und Schulen melden darüber hinaus einen 8

9 Bedarf an weiteren Fallbesprechungen mit Fachkräften der Erziehungsberatung an. Die Familienrichter unterstreichen die Notwendigkeit, die Kapazitäten der Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis auszubauen. Der Allgemeine Sozialdienst und die anderen psychosozialen Dienste und Einrichtungen im Landkreis benennen konkrete Leistungen und Angebote, die von den Erziehungsberatungsstellen zusätzlich vorgehalten werden sollten. Die Sozialindikatoren und Erziehungsberatung Das Projekt hat eine umfangreiche Liste von Sozialindikatoren im Hinblick auf ihre Bedeutung für Erziehungs- und Familienberatung geprüft. Dabei wurden Indikatoren unter dem Gesichtspunkt ausgewählt, dass sie für Kinder und Jugendliche eine Folge zeitigen können, zu deren Behebung Erziehungsberatung als ein geeignetes Mittel erscheint. Die Indikatoren kennzeichnen daher nicht soziale Räume, sondern bezeichnen individuelle Lebenslagen. Kinder und Jugendliche müssen selbst Merkmalsträger sein können. Auf der Basis ausgewählter Indikatoren wurde ein Modell zur Berechnung der erforderlichen Personalkapazität für Erziehungsund Familienberatung entwickelt. Das Modell ist flexibel angelegt: unterschiedliche Gegebenheiten in einer Gebietskörperschaft führen zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Personalbemessung. Trennung und Scheidung Die Zahl der Scheidungen ist im Landkreis Offenbach seit 1980 um 85 Prozent gestiegen. Entsprechend stieg auch die Zahl der betroffenen Kinder. Der Landkreis hat zusammen mit Frankfurt am Main die höchste Scheidungsquote in Hessen (62 Scheidungen je 100 Eheschließungen). Das Projekt hat erstmals die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die die Scheidung ihrer Eltern erlebt haben, zu einem Zeitpunkt abgeschätzt. Danach waren 1998 ca. 9 Prozent aller Minderjährigen im Landkreis Offenbach von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. 9

10 Von jungen Menschen, die zum Ende des Jahres 2000 in einem Heim oder einer sonstigen Wohnform untergebracht waren, hatten zum Zeitpunkt der Hilfegewährung 15 Prozent einen arbeitslosen Elternteil als Haushaltsvorstand; bei 31 Prozent bezog dieser Elternteil Sozialhilfe. Aber bei 80 Prozent der jungen Menschen lebten die Eltern zum Zeitpunkt ihrer Fremdunterbringung nicht (mehr) zusammen. Die prekäre Elternbeziehung steht mit den Fremdunterbringungen in einem engeren Zusammenhang als die beiden sozialen Belastungsindikatoren. Angesichts steigender Zahlen der von Scheidung betroffenen Kinder ist zu erwarten, dass auf absehbare Zeit hin auch die Inanspruchnahme von stationären Hilfen zur Erziehung steigen wird. Erziehungs- und Familienberatung, die in ihrer Arbeit auf das seelische Erleben von Kindern und Jugendlichen und die Gestaltung von Beziehungen in Familien zentriert, hat gute Chancen, für diese Klientel präventiv zu wirken. Der Ausbauplan Im Landkreis Offenbach steht nur ein Drittel der notwendigen Kapazität für Erziehungs- und Familienberatung zur Verfügung. Deshalb wird ein Ausbauplan vorgeschlagen. In der ersten Phase des Ausbaus wird eine Versorgungsquote von 3 Fachkräften je Minderjährigen im gesamten Kreisgebiet angestrebt. Dazu sollen fünf neue Planstellen im West- und Mittelkreis geschaffen werden. Der Ausbau soll mit einem Programm Beratung von Kindern und Jugendlichen in sozialen Belastungssituationen verbunden werden. In der zweiten Phase sollen im gesamten Kreisgebiet weitere sechs Planstellen geschaffen werden. Sie sollen insbesondere zusätzliche Angebote zur Beratung im familialen Lebenszyklus realisieren. Die Perspektiven Es wird empfohlen, im künftigen Leistungsspektrum einen der Schwerpunkte in der Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen zu setzen. Darüber hinaus werden Anregungen zur inhaltlichen Gestaltung der beiden Ausbauphasen Beratung für 10

11 Familien in sozial belasteten Situationen und Unterstützung im familialen Lebenszyklus gegeben. Es wird ein Strategisches Controlling vorgeschlagen, das die Erreichung zentraler Ziele, die mit diesem Leistungsangebot verbunden werden, durch Indikatoren frühzeitig abbildet. Abschließend werden auch Grundsätze zur Finanzierung von Erziehungs- und Familienberatung in freier Trägerschaft formuliert. 11

12 Bestandsaufnahme Jugendhilfeplanung soll auf der Basis eines aktuell festgestellten Bestandes an Diensten und Einrichtungen den mittelfristigen Bedarf an Leistungen ermitteln und die zur Befriedigung notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend planen. Das Modellprojekt hat daher zunächst eine Bestandsaufnahme der Institutionellen Erziehungs und Familienberatung im Landkreis Offenbach durchgeführt. 12

13 Bestandsaufnahme institutioneller Erziehungsberatung im Landkreis Offenbach Zur Beschreibung der drei Beratungsstellen und ihres Leistungsangebotes ist ein Merkmalskatalog entwickelt worden. Der Katalog erfasst zum einen strukturelle Merkmale wie z.b. Einzugsgebiet, Erreichbarkeit der Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Räumlichkeiten und Personal; zum anderen wird das Arbeits- und Angebotsprofil der Einrichtungen durch Gesichtspunkte wie Struktur der Einzelfallhilfe, fallbezogene und fallübergreifende Nutzeranalyse, spezielle Angebote für Jungen und Mädchen, Prävention und Vernetzung strukturiert. Dabei war es ein zentrales Anliegen des Projektes, durch die Formulierung des Merkmalskatalogs eine über die einzelnen Beratungsstellen hinausgehende Beschreibung der Leistung Erziehungs- und Familienberatung zu ermöglichen. Die einzelnen Merkmale wurden deshalb weiter untergliedert. So wird etwa das Merkmal Personal durch Planstellen, Qualifikation, Honorarkräfte, Fortbildung und Supervision näher präzisiert. Soweit erforderlich, wurden auch weitergehende Operationalisierungen erarbeitet. Ergebnis ist eine umfassende Darstellung der Arbeitsbedingungen und Aktivitäten der Erziehungsberatungsstellen im Landkreis. 13

14 Evaluation der Einzelfallarbeit Jugendhilfeleistungen bezogen auf einen örtlichen Bedarf zu planen, heißt, Angebote zu vorzuhalten, die in der Lage sind, den festgestellten Bedarf zu befriedigen. Jugendhilfeplanung ist deshalb nicht möglich, ohne die Wirksamkeit der Leistung in den Blick zu nehmen. Im Rahmen des Modellprojekts geschah dies durch eine eigene Evaluationsuntersuchung. Der erste Teil dieser Untersuchung bestand in einer Klientenerhebung, die alle im Jahr 1999 abgeschlossenen Beratungen erfasste. Diese Erhebung bildete die Grundlagen für vielfältige Auswertungen, nicht zuletzt im Rahmen der Bedarfsermittlung. Der zweite Untersuchungsteil war eine Nachbefragung bei den Ratsuchenden. Sie zielte allgemein auf die Erfahrungen der Ratsuchenden mit Erziehungs-und Familienberatung und besonders auf die Wirksamkeit von Beratung im Urteil der Betroffenen. Der dritte Teil der Untersuchung führte die Ergebnisse der Nachbefragung mit den erhobenen Klientenmerkmalen zusammen. Dadurch wurde erstmals im Bereich der Erziehungsberatung eine differentielle Evaluation möglich, die Aufschluss darüber gibt, unter welchen Bedingungen die Wirksamkeit von Erziehungsberatung höher ist, aber auch, für welche Problemstellungen die Leistung optimiert werden sollte. 14

15 Die Ratsuchenden in der Erziehungs- und Familienberatung Die Inanspruchnahme der Erziehungs- und Familienberatung wird in der Bundesstatistik erfasst. Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 geschieht dies in der Form einer Einzelfallerhebung ( Institutionelle Beratung nach 28 SGB VIII). Die Kategorien dieser Statistik sind in der Fachdiskussion kritisch kommentiert worden. Das Hessische Landesjugendamt hat diese Einwände in seinem Berichtsbogen für die geförderten Beratungsstellen berücksichtigt. Deshalb wurde dieser von den Erziehungsund Familienberatungsstellen im Landkreis bereits seit einem Jahr benutzte (und insoweit vertraute) Erhebungsbogen zugrunde gelegt und für die Zwecke des Projekts um einige Kategorien ergänzt. Insbesondere wurde der Wohnort der Beratenen erfasst. Beratene im Sinne der Bundesstatistik sind nicht die Eltern oder Elternteile, die eine Beratung aufsuchen, sondern das minderjährige Kind, um dessentwillen die Beratung erfolgt. Im Rahmen des Modellprojektes wurden daher als Ratsuchende alle Kinder und Jugendlichen sowie die jungen Volljährigen erfasst, deren Beratung während des Jahres 1999 beendet worden ist. Insgesamt sind in diesem Jahr in den drei beteiligten Erziehungsberatungsstellen Beratungen beendet worden. Davon entfielen 971 auf Minderjährige. Dabei waren 40,5 Prozent der Beratenen weiblich und 59,5 Prozent männlich. Auf die Altersgruppen zwischen drei und zwölf Jahren entfielen 60,6 Prozent aller Beratungen. Anlass für die Beratung waren (in den neuen Kategorien): Trennung/Scheidung und Verlust (27,7%) emotionale Probleme des Kindes oder Jugendlichen (27,1%) Erziehungsfragen der Eltern (24,4%) schwierige Familiensituation (17,0%) Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen (16,7%) Auffälligkeiten im Sozialverhalten (16,3%). Nur etwa die Hälfte der Beratenen (52,9%) lebte bei den leiblichen Eltern. Ein knappes Drittel (31,1%) hatte seinen ständigen Aufenthaltsort bei einem alleinerziehenden Elternteil; weitere 11,9 Prozent 15

16 lebten in einer Familie mit einem Stiefelternteil (oder Partner/in des Elternteils) zusammen. Dabei waren Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, im Landkreis Offenbach in zweifacher Hinsicht überrepräsentiert: Ihr Anteil an den Beratenen lag nämlich um 5 Prozentpunkte höher als im Bundesdurchschnitt und sie waren in den Beratungsstellen doppelt so oft vertreten wie in der Bevölkerung. Knapp 80 Prozent aller Beratungen waren innerhalb von sechs Monaten beendet; nur 7,8 Prozent dauerten länger als ein Jahr. Die Beratungen waren damit kürzer als im Durchschnitt der Bundesrepublik (63,7% und 15,0%). Zudem wird bei etwa einem Drittel der Fälle, das ist doppelt so häufig wie im Durchschnitt, das Ende der Beratung offengelassen. Beides zeigt die hohe Inanspruchnahme von Erziehungsberatung im Verhältnis zu den vorhandenen Fachkräften. Nur 6,1 Prozent der Beratenen waren keine deutschen Staatsangehörigen. Dies entspricht dem Bundesschnitt (6,3%). Angesichts eines Anteils von 20 Prozent nicht-deutscher Minderjähriger im Landkreis Offenbach ist diese Gruppe in den Beratungsstellen jedoch deutlich unterrepräsentiert. Bei nicht-deutschen Kindern und Jugendlichen wird der Kontakt zur Beratungsstelle deutlich öfter als im Durchschnitt durch Institutionen hergestellt (56,2 zu 41,7%). Die Einzelfallerhebung ermöglicht es, bei der Auswertung der Daten zwei Merkmale zusammen zu betrachten. Dabei ergaben sich einige geschlechtsspezifische Unterschiede: Männliche Beratene lebten zu 58,6 Prozent bei ihren Eltern, weibliche dagegen zu 44,5 Prozent. Weibliche Beratene lebten zu 37,1 Prozent mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen, männliche zu 27,0 Prozent. Der Kontakt zur Beratungsstelle wurde bei männlichen Beratenen zu 20 Prozent von der Schule veranlasst. Das ist doppelt so häufig wie bei den weiblichen Beratenen. Männliche Beratene wurden mit 20 Prozent doppelt so oft wegen Auffälligkeiten im Sozialverhalten vorgestellt wie weibliche Ratsuchende. Schließlich zeigte sich, dass bei Beratungen, die mehr als zehn Beratungsgespräche umfassten, die Anlässe 16

17 emotionale Probleme Auffälligkeiten im Sozialverhalten Trennung/Scheidung und Verlust und schwierige Familiensituation häufiger vertreten waren als im Durchschnitt aller Beratungen. Nachbefragung der Ratsuchenden Die Wirksamkeit von Beratungen wird in der Regel durch eine Befragung der Betroffenen selbst erfasst. Dabei sind zwei Dimensionen zentral: die Zufriedenheit der Ratsuchenden und die Veränderung der Probleme, derentwegen eine Beratung in Anspruch genommen wurde. Im Rahmen des Modellprojektes wurde für die Nachbefragung ein Erhebungsbogen zugrunde gelegt, den die Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung in Hessen aus einer Synopse verschiedener Instrumente entwickelt hatte. Dieser Bogen wurde für die Erfordernisse des Projekts überarbeitet. Um die Antworten später mit den erhobenen Klientendaten verknüpfen zu können, wurden die Erhebungsbögen mit Kennziffern versehen. Dabei erfolgte die Rücksendung zur Sicherung der Anonymität der Befragten nicht an die einzelnen Beratungsstellen, sondern an den Projektträger. Die Nachbefragung erfolgte jeweils etwa sechs Monate nach der Beendigung der Beratung. Eltern, die mehr als ein Kind zur Beratung angemeldet hatten, erhielten nur einen Fragebogen. Von 867 versandten Erhebungsbögen wurden bis zum Beginn der Auswertungen 320 zurückgeschickt. Die Rücklaufqoute von 38,6 Prozent liegt in der Größenordnung vergleichbarer Untersuchungen. Weitere 35 Bögen (4,2%) gingen später ein und konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Im Rahmen des Projekts wurde nicht nur die Zufriedenheit der Ratsuchenden und die Veränderung ihrer Probleme erfragt, vielmehr interessierte auch, wie belastet die Klienten vor der Beratung waren und ob ihre Belastung reduziert werden konnte. Die Ratsuchenden, die sich an der Erhebung beteiligten, gaben zu 90 Prozent an, dass ihre Situation vor Beginn der Beratung für sie 17

18 sehr stark bzw. ziemlich stark belastend war. Der subjektiv wahrgenommene Belastungsgrad der Ratsuchenden ist hoch. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Beratung war die von ihnen wahrgenommene Belastung deutlich reduziert: nur noch 37,5 Prozent empfanden ihre Situation als sehr stark bzw. ziemlich stark belastend. Diese Verbesserung blieb auch bis zur Nachbefragung stabil: nur noch 30,8 Prozent sahen sich noch als stark belastet an. Es überrascht vor diesem Hintergrund nicht, dass insgesamt 86 Prozent der Ratsuchenden mit den Angeboten der von ihnen aufgesuchten Beratungsstelle zufrieden (55,1%) bzw. eher zufrieden (31,2%) waren. In ähnlicher, wenn auch etwas geringerer Größenordnung wurde mit 80 Prozent eine positive Veränderung der Probleme angegeben, die Anlass waren, die Unterstützung durch eine Erziehungsberatungsstelle zu suchen (gelöst: 20,4%; gebessert: 60,2%). Diese Veränderungen werden von den Ratsuchenden in einem hohen Maße der Beratung zugeschrieben ( trifft überwiegend zu : 67,4%). Dabei bewerteten die Beratenen die Bedingungen, unter denen die Beratung stattfand, positiv. Sie empfanden es als hilfreich, dass sie in der Beratung offen reden konnten (81,6%) und ihnen zugehört wurde (70,7%). Sie konnten durch die Beratung herausfinden, was sie bei sich selbst verändern können (50,7%) und konnten die Probleme des Kindes besser verstehen (49,0%). Knapp zwei Drittel der Ratsuchenden bestätigten, dass sie die Probleme, die sie in die Beratungsstelle führten, nun anders sehen. Darüber hinaus erhielten die die Beraterinnen und Berater in zentralen, ihr Verhalten beschreibenden Dimensionen zustimmende Werte zwischen 70 und 95 Prozent. Drei Viertel der Ratsuchenden würden die Beratungsstelle aufgrund der gemachten Erfahrungen bei erneuten Schwierigkeiten wieder aufsuchen. Über 90 Prozent würden sie weiterempfehlen. Die Form der Erhebung ermöglichte auch hier die gleichzeitige Betrachtung zweier Antworten. Dabei zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit der Ratsuchenden und der von ihnen wahrgenommenen Veränderung der Probleme. Bei den Zufriedenen gaben 92,3 Prozent eine Besserung der Probleme an; bei den Eher zufriedenen waren es noch 78,3 Prozent. Das positive Urteil über die erfahrene Beratung beruht also im Kern auf der Veränderung der Probleme der Beratenen. Diese positive Veränderung war umso größer, je mehr die Ratsuchenden, die 18

19 kommunikative Situation in der Beratung für sich als hilfreich erlebten ( konnten eigenes Verhalten besser verstehen : 94,3%; konnte durch die Gespräche die Probleme meines Kindes besser verstehen : 92,9%). Mit der Besserung der Probleme ging daher fast immer auch eine Änderung der Sichtweise des Problems einher (94,6%). In allen Fällen, in denen mit anderen Einrichtungen wie Kindergarten und Schulen zusammengearbeitet worden war, nahmen die Betroffenen eine Verbesserung des auslösenden Problems wahr. Differentielle Evaluation Der dritte Teil der Evaluationsuntersuchung hat die Daten der Klientenerhebung und die Rückmeldungen der Ratsuchenden zusammengeführt. Dabei wurden die Einschätzungen zur Beratung auch mit den Daten der Geschwisterkinder verbunden, wenn die Leistung für mehr als ein Kind erfolgt war. Im Einzelnen wurden die Ergebnisse der Nachbefragung zur Zufriedenheit mit den Angeboten Belastung vor der Beratung Veränderung der Probleme und Belastung heute mit unterschiedlichen Klientenmerkmalen verknüpft. Auch wenn man in Rechnung stellt, dass die gewonnenen Daten nur auf einem guten Drittel der im Jahr 1999 beendeten Beratungen beruhen, geben sie in dieser Verknüpfung doch Hinweise, wann in der Erziehungs- und Familienberatung mit einer erhöhten Wirksamkeit zu rechnen ist: Wenn die Ratsuchenden die Beratungsstellen aus eigener Motivation aufgesucht haben, ist sowohl die Zufriedenheit mit den Angeboten wie auch die Verbesserung der Problemlagen höher als im Durchschnitt. Wenn die Kinder noch bei den Eltern leben, ist sowohl die Zufriedenheit mit den Angeboten der Beratungsstelle wie die Veränderung der Probleme höher als im Durchschnitt. Insbesondere wenn die Beratung wegen Kleinkindern im Alter unter drei Jahren erfolgt, ist die Verbesserung der Probleme größer als im Durchschnitt. Wenn der Anlass der Beratung emotionale Probleme sind, ist die 19

20 Zufriedenheit mit den Angeboten und die Verbesserung der Probleme derentwegen die Beratungsstelle aufgesucht wurde, höher als im Durchschnitt. Wenn für eine Beratung mehr als sechs Gesprächskontakte zur Verfügung stehen, ist die Zufriedenheit höher als im Durchschnitt. Bei mehr als zwanzig Gesprächskontakten ist auch die Veränderung der Probleme größer. Wenn für Kinder eigene therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, ist sowohl die Zufriedenheit mit den Angeboten der Beratungsstelle als auch die Veränderung der Probleme höher als im Durchschnitt. Die Daten geben darüber hinaus Hinweise darauf, dass Erziehungsund Familienberatung eine höhere Wirksamkeit entfalten könnte, wenn Beratungen nicht vorzeitig mit dem Angebot, die Ratsuchenden könnten ggf. noch einmal wieder kommen, beendet würden und wenn Klienten, die vom Allgemeinen Sozialen Dienst an eine Beratungsstelle verwiesen werden, bei der Kontaktaufnahme häufiger begleitet würden. Aber die Daten geben auch Hinweise darauf, dass es Problemlagen mit hoher Belastung gibt, wenn Kinder in einer schwierigen Familiensituation leben bzw. ihre Eltern sich haben scheiden lassen und wenn Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil bzw. in einer Stieffamilie leben, bei denen die Veränderung der Probleme etwas geringer und die wahrgenommene Belastung zum Zeitpunkt der Nachbefragung etwas erhöht ist. Dies fordert dazu heraus, die Interventionsmöglichkeiten der Beratungsstellen zur Unterstützung der Ratsuchenden zu optimieren. 20

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22 Kooperationsstrukturen der Erziehungsberatungsstellen Erziehungs- und Familienberatung wird nicht nur durch die Ratsuchenden selbst aufgesucht (Komm-Struktur). Die Beratungsstellen verorten sich vielmehr im regionalen Netz der Dienste und Einrichtungen. Sie erleichtern den Ratsuchenden so durch vielfältige Kooperationsbezüge die Kontaktaufnahme zur Beratung und können auch die Ressourcen angrenzender Dienste für die Beratenen aktivieren. Die Kooperationsstrukturen der Erziehungsberatungsstellen waren daher Gegenstand mehrerer im Projekt durchgeführter Erhebungen. So wurde zum einen die Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Schulen und Familiengerichten untersucht. Zum anderen wurden angrenzende Dienste und Einrichtungen, die ähnliche Leistungen wie Erziehungs- und Familienberatungsstellen erbringen, anhand eines Interviewleitfadens befragt. Dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Landkreises war eine weitere Erhebung gewidmet. Auf diese Weise konnte auch ein differenziertes Bild zum Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung aus der Sicht anderer Institutionen gewonnen werden. 22

23 Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten Eine Kindertagesstätte (Kita) ist in aller Regel die erste Einrichtung außerhalb der Familie, in der sich Kinder regelmäßig für eine längere Zeit des Tages aufhalten. Zugleich werden ab dem dritten Lebensjahr Erziehungsberatungsstellen verstärkt für Kinder in Anspruch genommen. Der Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberatung und Kindertagesstätten kommt daher besondere Bedeutung zu. Im Rahmen des Modellprojekts war diese Kooperation Gegenstand einer eigenen Erhebung. Von 170 Kindertagestätten im Landkreis Offenbach beteiligten sich 96 daran. Die Rücklaufquote lag bei knapp 60 Prozent. Die antwortenden Einrichtungen bestätigten, dass ihnen Erziehungsberatung als Leistung der Jugendhilfe bekannt ist. Mehr als 90 Prozent der Kitas empfahlen den Eltern bei Problemen eines Kindes oder im Umgang mit einem Kind, Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen. Erziehungsberatung ist aus der Sicht der Kindertagesstätten der kinder- und familienorientierte Grunddienst. Es wurde erhoben, für wie viele Kinder die Kindertagesstätten im Jahr 1999 eine Empfehlung ausgesprochen hatten, die örtliche Erziehungsberatungsstellen aufzusuchen und für wie viele weitere Kinder ein solcher Rat ggf. ebenfalls sinnvoll gewesen wäre. Hochgerechnet auf die Kindertagesstätten im Landkreis hatten ca Jungen und Mädchen im Kindergartenalter einen Bedarf an Erziehungsberatung. Dabei kann von einem dauerhaften Bedarf in dieser Größenordnung pro Jahr ausgegangen werden. Kindertagesstätten nehmen auch selbst die fachliche Kompetenz der Erziehungsberatungsstellen in Anspruch, um mit einem Kind besser umgehen zu können. Erziehungsberatungsstellen bieten dazu Fallbesprechungen an wurden von einem guten Drittel der antwortenden Kitas Kinder in Fallbesprechungen einer Fachkraft der Erziehungs- und Familienberatung vorgestellt. Hochgerechnet auf alle Einrichtungen im Landkreis wären in den Kitas Fallbesprechungen für ca. 740 Jungen und Mädchen im Kindergartenalter sinnvoll gewesen. Von Fallbesprechungen, bei denen das Kind im Mittelpunkt steht, sind Supervisionen zu unterscheiden, die auch die Person der Erzieherin selbst thematisieren. Ein gutes Drittel der Kindertagesstätten hat 1999 ein Supervisionsangebot für die Mitarbeiterinnen in Anspruch nehmen können. Jede zweite Kita war der Ansicht, 23

24 dass weitere Supervisionsangebote von Fall zu Fall sinnvoll seien. Die Erziehungsberatungsstellen übernehmen derzeit nur im Einzelfall (Team-)Supervision in Kindertagesstätten. Erziehungs- und Familienberatungsstellen haben den Auftrag, dem Entstehen von Auffälligkeiten im Verhalten von Kindern entgegenzuwirken. Die Beratungsstellen führen deshalb in unregelmäßigen Abständen präventive Angebote (Elternabende, Vorträge) in Kindertagesstätten durch. Da ihre Kapazitäten für diese Aufgabe begrenzt sind, wurde hier ein längerer Zeitraum untersucht: In den letzten drei Jahren wurde im Landkreis Offenbach bei einem Drittel der Kitas eine präventive Veranstaltung einer Erziehungsberatungsstelle durchgeführt. 40 Prozent der Kindertagesstätten befürworteten weitere Angebote der Beratungsstellen. Die Kindertagesstätten konnten auch die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen aus ihrer Sicht bewerten. Die Kitas schätzten die Beratungsarbeit im Einzelfall zu 85 Prozent als sehr hilfreich (28,8%) oder hilfreich (56,1%) ein. Die zusammenfassende Bewertung dieses Arbeitsbereiches entspricht damit der Einschätzung, die von den Ratsuchenden selbst gegeben wird. Die von den Kindertagesstätten in Anspruch genommenen Fallbesprechungen wurden mit 95 Prozent ( sehr hilfreich / hilfreich ) noch besser bewertet. Eine ähnlich positive Einschätzung (90,4%) erzielten die von den Beratungsstellen durchgeführten präventiven Angebote. Zusammenfassend sehen die Kindertagesstätten einen Beratungsbedarf bei ca. 8 Kindern je Einrichtung. Zugleich melden sie einen eigenen Bedarf an Fallbesprechungen an und wünschen eine Verstärkung der präventiven Arbeit der Beratungsstellen. Zusammenarbeit mit Schulen Kindern werden in der Grundschule sowie in den verschiedenen weiterführenden Schulen kulturelle Grundtechniken vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss der Schullaufbahn entscheidet mit über den künftigen Lebensweg der Kinder und Jugendlichen. Entsprechend hoch ist das Interesse der Eltern am Schulerfolg ihrer Kinder. Im Grundschulalter und in der Zeit nach dem Wechsel zu einer weiterführenden Schule, also im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren, werden Erziehungsberatungsstellen am stärksten in Anspruch genommen. Das Projekt hat daher auch die Zusammenarbeit der Erziehungsberatungsstellen mit den Schulen im Landkreis untersucht. 24

25 Der Erhebungsbogen wurde an 87 Schulen im Landkreis versandt. 69 beteiligten sich. Damit lag die Rücklaufquote bei 67 Prozent. Den antwortenden Schulen war Erziehungsberatung als Leistung der Jugendhilfe bekannt (93%). Die Schulen das sind Grundschulen ebenso wie Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien empfehlen ebenso wie die Kindertagesstätten bei Problemen einer Schülerin oder eines Schülers oder im Umgang mit ihnen, eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen (91%). Auch aus Sicht der Schulen sind die Erziehungs- und Familienberatungsstellen damit der kinder- und familienbezogene Grunddienst. Es wurde erhoben, für wie viele Schüler eine solche Anregung ausgesprochen wurde und für wie viele weitere ein solcher Hinweis ebenfalls sinnvoll gewesen wäre. Nach Einschätzung der Lehrer und Lehrerinnen hatten im Jahr 1999 ca Schüler einen Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung. Dies entspricht mindestens den Vorjahren. Die Lehrkräfte nehmen auch selbst die fachliche Kompetenz der Erziehungs- und Familienberatungsstellen zur Besprechung des Umgangs mit einzelnen Schülern in Anspruch konnten dies knapp 30 Prozent der antwortenden Schulen realisieren. Der Bedarf der Schulen geht jedoch deutlich darüber hinaus. Knapp 40 Prozent der Schulen hielten weitere Fallbesprechungen für erforderlich. Eine Supervision konnte nur an 11 Schulen (19%), stattfinden. Aber jede zweite Schule hielt ein weiteres Supervisionsangebot für notwendig. Von den Erziehungsberatungsstellen werden derzeit kaum Supervisionen an Schulen durchgeführt. Präventive Angebote führten die Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis in den letzten drei Jahren bei einem guten Drittel der Schulen (37,9 %) durch. Diese betrafen Themen wie Erziehung und Entwicklung, Gewalt und Suchtprävention. Jede zweite Schule war der Auffassung, dass weitere präventiv orientierte Angebote sinnvoll wären. Die Schulen waren auch um eine zusammenfassende Bewertung der Einzelfallarbeit der Beratungsstellen gebeten worden. Sie wurde zu 85 Prozent als sehr hilfreich (14,9 %) bzw. hilfreich (70,2 %) eingeschätzt. Auch die Bewertung der Einzelfallarbeit durch die Schulen entspricht damit der Einschätzung durch die Ratsuchenden selbst. Die Lehrerinnen und Lehrer konnten auch die Fallbesprechungen 25

26 bewerten, bei denen sie die Unterstützung der Beratungsstellen für ihre eigene Arbeit in Anspruch nehmen. Auch hier erhielten die Erziehungsberatungsstellen im Landkreis Offenbach mit 85 Prozent ( sehr hilfreich 31,8%; hilfreich 65,5%) eine hohe positive Rückmeldung. Die präventive Arbeit der Erziehungsberatungsstellen wurde aus der Sicht der Schulen ausgesprochen gut bewertet (92,3%). 53,8 Prozent gaben die Einschätzung sehr gut und weitere 38,5 Prozent gut ab. Die Schulen gaben darüber hinaus zahlreiche Anregungen zur Gestaltung der künftigen Zusammenarbeit. Zusammenarbeit mit Familiengerichten Wenn Eltern mit minderjährigen Kindern sich scheiden ließen, war bis 1998 eine Entscheidung des Familiengerichts zur elterlichen Sorge erforderlich. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz hat die Verantwortung für die Gestaltung der elterlichen Sorge nach einer Scheidung in die Hand des sich trennenden Paares gelegt. Die Beratungsangebote der Jugendhilfe sollen ihnen dabei die notwendige Unterstützung geben. Die Zusammenarbeit von Erziehungsberatungsstellen mit Familiengerichten war daher Thema einer eigenen Erhebung. Von den zehn für den Landkreis Offenbach zuständigen Richtern beteiligten sich 60 Prozent. Beinahe alle Richter gaben an, entsprechend 52 FGG und 613 ZPO Eltern, die sich scheiden lassen wollen, auf Erziehungsberatungsstellen als Unterstützungsmöglichkeit hinzuweisen. Die Familienrichter machen auch von der Möglichkeit Gebrauch, das gerichtliche Verfahren für eine außergerichtliche Beratung auszusetzen bzw. ruhen zu lassen. Die Richter bewerteten die Einzelfallberatungen der Erziehungsberatungsstellen als sehr hilfreich und plädierten für einen personellen Ausbau der Beratungsstellen. Andere Dienste und Einrichtungen Die Probleme der Menschen, von Familien und ihren Kindern, haben in den zurückliegenden Jahrzehnten zugenommen. In einer komplexer werdenden Welt bedürfen sie vielfältiger Unterstützung. 26

27 Neue Einrichtungen und Dienste der psychosozialen Versorgung tragen dazu bei. Dies wirft die Frage auf, ob sich ihre Leistungen und Angebote für die Bevölkerung nicht überschneiden. Im Rahmen des Modellprojekts wurden 22 Dienste und Einrichtungen, die im Landkreis bzw. für die Bevölkerung des Landkreises Aufgaben der psychosozialen Versorgung wahrnehmen, daraufhin untersucht, ob sie einen Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung abdecken. Zu ihnen zählten: Psychologisch orientierte Beratungsstellen Kinderpsychotherapeutische Praxen Sozialmedizinische Angebote Schulbezogene Angebote Soziale Beratungsangebote. Die Einrichtungen und Dienste wurden anhand eines Interviewleitfadens befragt, der aus den Kriterien für die Bestandsaufnahme in der Erziehungs- und Familienberatung entwickelt worden war. Er bezog sich gleichermaßen auf strukturelle Merkmale wie auf das Angebotsprofil und die Arbeitsweise der Einrichtung. Der Vergleich mit den Erziehungs- und Familienberatungsstellen erfolgte über sechs Kriterien: Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Arbeit mit den Eltern Intervention im sozialen Umfeld Präventive Angebote Vernetzung der Einrichtung Multidisziplinäres Fachteam. Für die Leistung Erziehungs- und Familienberatung ist es konstitutiv, dass diese Kriterien zugleich erfüllt werden. In einem differenzierten Vergleich wurde deutlich, dass die anderen im Landkreis tätigen Einrichtungen und Dienste in ihrer großen Mehrzahl spezifische, von der Erziehungs- und Familienberatung unterschiedene Aufgaben wahrnehmen: Sie wenden sich allein an Erwachsene oder sie sind auf spezifische Anlässe eingegrenzt (z.b. materielle Probleme, Schule, psychische Erkrankungen). Nur im Einzelfall wird von anderen Einrichtungen durch die Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben ein Bedarf an Erziehungs- 27

28 und Familienberatung abgedeckt. Das Projekt hat abgeschätzt, in welchem Umfang das der Fall ist, und dies im Ausbauplan für Erziehungs- und Familienberatung berücksichtigt. Im Rahmen der Interviews wurden auch die Formen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen erhoben. In der Reihenfolge der Häufigkeiten ist die Kooperation gekennzeichnet durch (wechselseitige) Überweisung von Ratsuchenden Zusammenarbeit im Einzelfall (un-)regelmäßige Treffen von Fachkräften beider Einrichtungen/ Teams Zusammenarbeit in themenbezogenen Arbeitskreisen bzw. zu gemeinsamen Veranstaltungen. Die bisher geübte Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen wird überwiegend positiv bewertet. Eine Mehrheit möchte die Zusammenarbeit ausweiten. Es wurden auch zahlreiche Vorschläge für eine qualitative Weiterentwicklung der Kooperation formuliert. Im Rahmen der Interviews war auch die Möglichkeit gegeben, zum Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung aus der Sicht der jeweiligen Einrichtung Stellung zu nehmen. Dabei wurde allgemein betont, dass eine größere Kapazität an Erziehungs- und Familienberatung erforderlich sei. Im Einzelnen wurden zahlreiche Hinweise für die künftige fachliche Arbeit der Erziehungsberatungsstelle gegeben. Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes nimmt unter den Einrichtungen und Diensten der psychosozialen Versorgung eine Sonderstellung ein. Zum einen kann er als ein im Vergleich zur Erziehungs- und Familienberatung ähnliches Angebot gesehen werden, gehört zu seinen Aufgaben doch die Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung ( SGB VIII); zum anderen ist der ASD durch eine Fülle von Aufgaben zu kennzeichnen, die über seinen Beratungsauftrag hinausgehen und seine zentrale Stellung in der örtlichen Jugendhilfe begründen. Hierzu zählt die Gewährung 28

29 von erzieherischen Hilfen im Einzelfall ( 27ff. SGB VIII) und die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes ( 42ff. SGB VIII). Im Landkreis Offenbach ist der Allgemeine Soziale Dienst ebenso wie die Erziehungsberatung in regional zuständige Fachteams gegliedert. Während die Erziehungsberatungsstellen in drei abgegrenzten Einzugsgebieten tätig sind, wurden im Allgemeinen Sozialen Dienst fünf Regionalteams gebildet. Dadurch ergeben sich auch überschneidende Kooperationen. Aufgrund der doppelten Aufgabenstellung des ASD wurde er zum einen anhand des Interviewleitfadens für ähnliche Einrichtungen befragt; zum anderen erfolgte eine Erhebung mit den für Kindergärten und Schulen entwickelten Fragebögen. Beide Instrumente wurden den Besonderheiten des ASD angepasst. Die Erhebung zur Zusammenarbeit erfolgte bei den fünf Regionalteams und zugleich bei den drei Teams der Erziehungsberatungsstellen. Es besteht zwischen den Beratungsstellen und den Teams des ASD ein Konsens, dass die Praxis der Zusammenarbeit verbesserungswürdig ist. Allerdings differieren beide Seiten bezüglich der Gründe für die bislang nicht optimale Zusammenarbeit und hinsichtlich der Ansätze einer Veränderung. Es gibt fallbezogen und regionalspezifisch höchst unterschiedliche Kooperationserfahrungen. Sie reichen von einer sehr guten bis zur mangelhaften oder auch gar nicht bestehenden Zusammenarbeit. Verbesserungsansätze sollten dieses differenzierte Bild zum Ausgang nehmen. Alle Regionalteams des ASD bestätigen für das Einzugsgebiet der Erziehungsberatungsstellen, mit denen sie kooperieren, einen weiteren noch nicht gedeckten Bedarf an Beratungsangeboten. Die ASD-Teams qualifizieren diese Einschätzung und benennen aus ihrer örtlichen Kenntnis heraus eine Vielzahl von Leistungen, die von seiten der Beratungsstellen erbracht werden sollten. Auch für die künftige Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberatungsstellen und dem Allgemeinen Sozialen Dienst hat die Erhebung Themen ergeben, bei denen Klärungsbedarf besteht. Dies betrifft insbesondere die Beteiligung der Beratungsstellen an der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII und die Zusammenarbeit bei besonders stark belasteten Familien (Multiproblemfamilien, sexueller Missbrauch). Für künftige Zusammenarbeit sollte eine standardisierte Vereinbarung erarbeitet werden. 29

30 Bedarfsermittlung für Erziehungsberatung im Landkreis Offenbach Den Kern der bke-planungsstudie macht die Bedarfsermittlung für Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Offenbach aus. Sie stützt sich zum einen auf bewährte Instrumente wie Expertengespräche und Nutzeranalyse. Sie gründet zum anderen auf den Erhebungen bei den Institutionen, mit denen die Erziehungsberatungsstellen zusammenarbeiten, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen. Darüber hinaus erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit sozialen Indikatoren. Sie liegen der Beschreibung des Landkreises sowie den erstellten Gemeindeprofilen zugrunde. Auf der Basis der ausgewählten Indikatoren wurde ein Modell zur Berechnung der erforderlichen Personalkapazität für Erziehungsund Familienberatung entwickelt. Zur Umsetzung der Ergebnisse des Modellprojekts wird ein Ausbauplan vorgeschlagen. 30

31 Expertengespräche zum Bedarf an Erziehungsberatung Expertengespräche sind im Rahmen von Jugendhilfeplanung ein etabliertes Instrument zur Erfassung eines Bedarfs an Jugendhilfeleistungen. Dadurch werden die Erfahrungen der praktischen Arbeit in die Planung einbezogen. Im Modellprojekt wurden solche Expertengespräche mit den Fachteams der drei Erziehungsberatungsstellen durchgeführt. Den Gesprächen lag ein Interviewleitfaden zugrunde, durch den eine Diskussion zum Bedarf an Erziehungsberatung angeregt und neue Sichtweisen auf das Thema gefördert werden sollten. Die zeitliche Begrenzung der Interviews kann dabei bewirkt haben, dass angesprochene Themen nicht immer in der ihnen gebührenden Ausführlichkeit erörtert worden sind. Auch wurden in den drei Gesprächen z.t. unterschiedliche Akzente gesetzt. Die zusammenfassende Darstellung ist daher in erster Linie als Anregung für eine vertiefende Betrachtung und eine differenzierte Umsetzung in Leistungsangebote zu sehen. Die erreichte Klientel Erziehungs- und Familienberatung wird im Landkreis grundsätzlich von Familien aus allen sozialen Schichten in Anspruch genommen. Aber der Kontakt entsteht auf unterschiedliche Weise: Die klassische Klientel nimmt den Kontakt selbst auf; immer mehr Familien kommen heute aufgrund von Empfehlungen (z.b. Kindergarten, Schule). Wenn weitere Familien erreicht werden sollen, müssten zusätzliche Zugangswege eröffnet werden. Bedingungen der Inanspruchnahme Das Aufsuchen einer Beratungsstelle hat Voraussetzungen: Ratsuchende müssen über das Leistungsangebot informiert sein, die Beratungsstelle muß auch mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln gut erreichbar sein. Aber es bedarf auch einer inneren Bereitschaft, diese Unterstützung anzunehmen. Da es bei Problemen im Kontext von Erziehung immer auch um Beziehungen geht, um die Frage, wer wie gehandelt hat, wird auch die Entscheidung zur Inanspruchnahme in Beziehungen erleichert. Ein Bedarf an Beratung verdichtet sich oft in Gesprächskontexten mit Dritten zu der Schlussfolgerung, eine mögliche Hilfe anzunehmen. 31

32 Noch nicht realisierter Bedarf Ein noch nicht realisierter Bedarf kann bei Zielgruppen bestehen, die bisher kaum in Beratungsstellen vertreten waren, aber auch bei solchen, die grundsätzlich den Weg zur Beratung bereits finden. Neue Zugangswege können ermöglichen, dass diese Gruppen (früher) erreicht werden. Kleinkinder Kleinkinder sind bisher nur gering vertreten. In der Beratungspraxis zeigt sich jedoch oft, dass sich das Zusammenleben der jungen Familie und die frühkindliche Entwicklung bereits schwierig gestaltet haben. Der Zugang wäre an Orten zu bahnen, an denen junge Mütter sich aufhalten. Kindertagesstätten Die Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten findet derzeit in sehr unterschiedlichem Ausmaß statt. Gerade Kitas werden von Eltern in Erziehungsfragen angesprochen. Erzieherinnen können im persönlichen Gespräch die elterliche Bereitschaft, den eigenen Beratungsbedarf zu erkennen, fördern. Schulen Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren bilden die größte Gruppe in Beratungsstellen. Für ältere Kinder und Jugendliche könnte eine Kontaktaufnahme z. B. durch regelmäßige Schulsprechstunden erleichtert werden. Jugendliche Jugendliche sind in Beratungsstellen weniger vertreten als jüngere Altersgruppen. Für sie könnten in Zusammenarbeit mit Einrichtungen für Jugendliche neue Zugangswege eröffnet werden. Es müssten Gelegenheitsstrukturen aufgebaut werden, die ihnen einen ersten Kontakt mit Beratung ermöglichen. Väter Väter sind nicht so oft wie Mütter an den Gesprächen in der Beratung beteiligt. Manchen Vätern wird ihr Interesse an den Kindern erst in Trennungssituationen deutlich. Auf Väter müsste frühzeitiger zugegangen werden; das könnte Konflikte in der Familie entschärfen. Migrantenfamilien Auf Migrantenfamilien, ob nicht-deutscher oder deutscher Nationalität, zu deren kulturellem Hintergrund die Inanspruchnahme von Beratung meist nicht zählt, müsste anders zugegangen 32

33 werden. Aber auch der Beratungsprozess müsste sich stärker dem Erfahrungshintergrund dieser Familien anpassen. Kinder mit psychosomatischen Problemen Konflikte in Familien werden von Kindern nicht selten in eine körperliche Ausdrucksform gebracht. Es erfolgt dann eine ärztliche Behandlung. Für die seelischen Aspekte der Probleme wird dann oft keine Hilfe geleistet. Kooperationsstrukturen Wenn Kinder und ihre Familien erreicht werden sollen, die bisher trotz eigenen Bedarfs Beratung noch nicht in Anspruch genommen haben, dann kommt den Kooperationsstrukturen der Beratungsstellen eine besondere Bedeutung zu. Sowohl Kindergärten wie auch Schulen könnten durch einen begleiteten Zugang die notwendige Hilfeleistung erleichtern. Nutzeranalyse der Ratsuchenden Die Analyse der Nutzer, also derjenigen, die eine Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben, gibt Aufschluss darüber, für welche Klientel Einrichtungen arbeiten. Erziehungs- und Familienberatung (im Landkreis Offenbach) wird in den überwiegenden Fällen für die Gruppe der Drei- bis 15-jährigen erbracht. Nur jedes zweite Kind oder Jugendliche, um dessentwillen eine Beratung erfolgt, lebt bei seinen leiblichen Eltern, ein Drittel wohnt bei einem allein erziehenden Elternteil und 12 Prozent leben in Stieffamilien. Die Nutzeranalyse gibt zugleich Hinweise darauf, welche Adressatengruppen noch nicht entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung erreicht werden. So sind vor allem Kleinkinder bis zum Alter von drei Jahren und Jugendliche über 15 Jahren nur wenig in den Beratungsstellen vertreten. Auch die Zahl der jungen Menschen, die selbst den Kontakt zur Beratung aufnehmen, ist niedrig und beträgt nur die Hälfte des Bundesdurchschnittes. Auch bezogen auf die einzelnen Gemeinden des Landkreises ergeben sich deutliche Unterschiede. Eine hohe Inanspruchnahme am jeweiligen Standort geht mit einer geringeren Leistungsabnahme in den entfernten Gemeinden einher. 33

34 Auswahl der Bedarfsindikatoren Wenn man den Bedarf an Jugendhilfeleistungen an den tatsächlich erbrachten Hilfen misst, dann ist er unterschiedlich je nach dem gesellschaftlichen bzw. lebensweltlichen Kontext: in Großstädten ist die Inanspruchnahme von Leistungen in aller Regel höher als in kleineren Städten oder Landkreisen. Die neuere Fachdebatte geht daher einem möglichen Zusammenhang zwischen ausgewählten Indikatoren, die einen Sozialraum kennzeichnen, und erzieherischen Hilfen, insbesondere Fremdunterbringungen, nach. Auch für das Modellprojekt stellt die Auseinandersetzung mit sozialen Indikatoren ein Kernstück dar. Dabei konnte auf empirische Vorarbeiten für den Bereich der Erziehungs- und Familienberatung nicht zurückgegriffen werden. Deshalb wurde das Tableau möglicher, einen Bedarf an Beratung anzeigender Indikatoren weit gespannt. Dabei wurden zahlreiche Indikatoren, die durch den Jugendhilfeplaner des Landkreises Offenbach für einen Sozialatlas aufbereitet wurden, geprüft. Es war erforderlich, die Operationaliserung der Indikatoren zu präzisieren (z.b. einen systematischen Bezug auf Minderjährige herzustellen) und sie auf einen möglichen Zusammenhang mit einem Bedarf an Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatung zu prüfen. Dabei konnte zunächst nicht der empirische Zusammenhang zwischen Indikatorenwerten und einer hohen Inanspruchnahme von Erziehungs- und Familienberatung im Vordergrund stehen. Dies hätte den Bedarf an dieser Leistung mit ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme in eins gesetzt. Einen Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung festzustellen, heißt aber zunächst nur, anzugeben für welche Zielgruppen es einer Unterstützung durch Beratung bedarf, unabhängig davon, ob von ihnen die Leistung auch nachgefragt wird. Alle fachlichen Debatten über eine Unterrepräsentation bestimmter Klientengruppen (soziale Randgruppen, Unterschichtangehörige oder Ausländer) nehmen in Anspruch, dass gerade für diejenigen, die Beratung nicht nachfragen, ein nachvollziehbarer Bedarf an Unterstützung durch Beratung besteht. Die für Erziehungs- und Familienberatung relevant erscheinenden Indikatoren wurden drei Gruppen zugeordnet: Rahmendaten Belastungsindikatoren und Indikatoren für Erziehungs- und Familienberatung. 34

35 Mit dieser Gliederung wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass das seelische Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen durch allgemeinere Kontextbedingungen mitgestaltet wird. Hierzu zählen zunächst die Rahmenbedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Darüber hinaus können aber auch soziale Situationen auf Kinder und Jugendliche belastend wirken und ihre seelische Entwicklung beeinträchtigen. Indikatoren für Erziehungsund Familienberatung im engeren Sinne knüpfen an den familialen Situationen an, unter denen Kinder aufwachsen. Das Indikatorenset wurde mithin darauf geprüft, ob sich die begründete Annahme entwickeln lässt, dass für Kinder und Jugendliche bzw. ihre Familien, die durch einen Indikator gekennzeichnet werden, die Notwendigkeit einer Unterstützung durch Beratung sinnvoll anzunehmen ist. Die Indikatorenliste Die ausgewählten Indikatoren werden im Folgenden mit dem für die Auswahl zentralen Argument vorgestellt. Rahmendaten Bevölkerungsprojektion Die Planung für einen mittelfristigen Zeitraum muss die Entwicklung der minderjährigen Bevölkerung berücksichtigen. Kommunale Finanzsituation Kreisangehörige Gemeinden beteiligen sich im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmittel am Ausbau einer sozialen Infrastruktur. Einkommen der Steuerpflichtigen Der durch das Einkommen der Eltern mögliche Wohlstand oder gegebene Mangel prägt das Aufwachsen von Kindern. Anzahl der unter 18-jährigen Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII soll Eltern bei der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder und bei familialen Problemen unterstützen. Belastungsindikatoren Siedlungsdichte An Orten mit hoher sozialer Verdichtung können sich individuelle 35

36 Problemlagen verstärken bzw. Probleme eigener Art auftreten. Auspendler Auspendler müssen zusätzlich zu den Arbeitszeiten längere Anfahrtszeiten in Kauf nehmen. Ihre Kinder müssen mit einer entsprechend längeren Abwesenheit eines Elternteils leben. Bevölkerungsfluktuation Umzüge stellen für Kinder je nach ihrem Alter den vollständigen Verlust der bisherigen Lebensumwelt dar. Nicht-deutsche Minderjährige Kinder und Jugendliche nicht-deutscher Herkunft haben den Verlust nicht nur ihrer vertrauten Umwelt, sondern des kulturellen Kontextes insgesamt zu bewältigen bzw. müssen, wenn sie in Deutschland aufwachsen, die Kluft zwischen elterlicher Kultur und deutschem Umfeld überbrücken. Arbeitslosigkeit Der Verlust der Erwerbstätigkeit kann für die betroffenen Elternteile seelische Belastungen nach sich ziehen, die das Familienleben und die Beziehungen zu den Kindern beeinträchtigen. Sozialhilfe Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, hat deutlich zugenommen. Für sie verschärfen sich die mit knappen finanziellen Ressourcen verbundenen Beeinträchtigungen. Indikatoren für Erziehungs- und Familienberatung Nachfrage nach Erziehungsberatung Die Höhe der Nachfrage durch die Hilfebedürftigen ist ein Beleg, dass ein nach objektivierbaren Kriterien begründbarer Bedarf an Beratung auch tatsächlich besteht. Wartezeit Eine Wartezeit von mehr als vier Wochen bis zum Erstgespräch ist ein Beleg für die Überlastung einer Erziehungsberatungsstelle vorausgesetzt, dass die innerorganisatorischen Rationalisierungspontenziale ausgenutzt sind. Geschlechtsverteilung Eine Geschlechtsverteilung unter den Beratenen, die von dem Verhältnis in den Gemeinden und Altersklassen des Einzugsgebietes der Beratungsstelle abweicht, fordert zu einer aktiven Gestaltung des Angebots heraus. 36

37 Kinder in der Familie Kinder, die ohne Geschwister aufwachsen, kann ein regelmäßiger Umgang mit Gleichaltrigen fehlen. Bei einer Mehrzahl von Kindern können auch konflikthafte Interaktionen zunehmen. Scheidung Scheidungsquote Mit einer Zunahme von Scheidungen ist zumeist auch ein Anstieg der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder verbunden. Von Scheidung betroffene Kinder Kinder und Jugendliche werden durch die Trennung und Scheidung ihrer Eltern in ihrer seelischen Entwicklung stark belastet. Kinder Alleinerziehender Kinder Alleinerziehender haben oftmals die Scheidung ihrer Eltern erlebt. Ihnen fehlt innerhalb der Familie zudem ein gleichbzw. andersgeschlechtliches Verhaltensmodell, mit dem sie sich in der Eltern-Kind-Triade normalerweise auseinandersetzen müssen. HzE-Strukturquote Wenn in einer Gemeinde eine überdurchschnittliche Inanspruchnahme anderer, stärker eingreifender Hilfen zur Erziehung festzustellen ist, wirft dies für die Erziehungsberatung die Frage auf, ob sie durch frühzeitige Intervention diesen anderen erzieherischen Hilfen z.t. vorbeugen kann. Beschreibung des Kreises und der Gemeinden Anhand der ausgewählten Indikatoren ist der Landkreis Offenbach als Ganzes und auf der Ebene der dreizehn kreisangehörigen Gemeinden beschrieben worden. Für den Landkreis ist kennzeichnend, dass er im Vergleich der südhessischen Landkreise überdurchschnittlich urbanisiert ist; er ist durch den Ballungsraum Rhein/Main geprägt. Entsprechend hoch ist auch der Anteil von Berufspendlern, die außerhalb des Kreisgebietes ihrer Berufstätigkeit nachgehen. Dass der Landkreis eine Großstadt im Grünen darstellt, wird auch durch die Entwicklung der Scheidungsquote unterstrichen: sie hat von 1980 (100%) bis 1998 (163%) deutlich zugenommen. Der Landkreis liegt mit 62 Scheidungen je 100 Eheschließungen im Jahr 1998 mit Frankfurt am Main gleich auf. Das dargestellte Indikatorenset wurde jeweils für alle dreizehn Gemeinden des Landkreises aufbereitet, so dass diese anhand der Indikatoren in einem Gemeindeprofil beschrieben werden konnten. 37

38 Auf diese Weise wurden die z.t. sehr unterschiedlichen sozialstrukturellen Bedingungen einzelner Gemeinden herausgearbeitet. Eine solche detaillierte Kenntnis des Sozialraums ist Voraussetzung für eine an der Lebenswelt der Betroffenen orientierte Gestaltung von Jugendhilfeleistungen. Aus den jeweiligen Gemeindeprofilen wurden deshalb die sich daraus ergebenen Bedarfe an Erziehungs- und Familienberatung abgeleitet. So kann ein deutlicher Anstieg der Sozialhilfeabhängigkeit von Kindern und Jugendlichen in einer Gemeinde Anlass sein, frühzeitig und gezielt Unterstützung durch Beratung anzubieten. Ebenso sollte für Familien mit Migrationshintergrund Beratung dort zugänglich gemacht werden, wo diese Familien leben. Die Lebenssituation der Bürger geht allerdings in den statistischen Daten, die über sie vorliegen, nicht auf. Deshalb wurden die Beschreibungen der Gemeinden ergänzt um das sonstige Wissen, das über sie vorlag, z.b. eine weitere kleinräumige Gliederung in Orte oder Ortsteile, die besondere Belastungslagen erkennen lässt, oder auch aktuelle kommunalpolitische Entscheidungen, die Auswirkungen auf den Bedarf an Beratung haben können. Erziehungsberatung und andere Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung ist ein integraler Bestandteil des Systems der Hilfen zur Erziehung ( 27 ff SGB VIII). Jugendhilfeplanung für Erziehungsberatung muss diese Leistung daher auch im Kontext der anderen Hilfen sehen. Die nicht abgeschlossene Aufzählung der Hilfen zur Erziehung im Kinder- und Jugendhilfegesetz ordnet diese nach der Intensität des Eingriffs, den eine Hilfe für das betroffene Kind und seine Familie bedeutet: Familienunterstützende Hilfen: 28 Erziehungsberatung 29 Soziale Gruppenarbeit 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Familienergänzende Hilfen: 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 32 Erziehung in einer Tagesgruppe 38

39 Familienersetzende Hilfen: 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Betrachtet man die Hilfen jedoch danach, in welchem Alter eines Kindes oder Jugendlichen sie hauptsächlich im Landkreis in Anspruch genommen werden, so ergibt sich eine andere Ordnung. Mehr als achtzig Prozent der jeweiligen Hilfe werden erbracht im Alter von 0 bis 18 Jahren bei der Vollzeitpflege 0 bis 18 Jahren bei der sozialpädagogischen Familienhilfe 3 bis 18 Jahren bei der Erziehungsberatung 3 bis 18 Jahren beim Erziehungsbeistand 9 bis 15 Jahren bei der Tagesgruppe 12 bis 21 Jahren bei der Heimerziehung 12 bis 21 Jahren beim Betreuungshelfer 15 bis 21 Jahren bei der Intensiove Soz.päd. Einzelbetreuung Erziehungsberatung ist im Vergleich zu anderen, intensiver in eine Familie hineinwirkenden Hilfeformen nicht nur eine familienunterstützende Hilfe. Sie ist bezogen auf das Alter der Kinder zugleich eine frühzeitig einsetzende Hilfe. Erziehungsberatung kommt daher eine besondere präventive Bedeutung im System der Hilfen zur Erziehung zu. Setzt man die Hilfen zur Erziehung zu sozialen Indikatoren in Beziehung, so ist auch im Landkreis Offenbach eine überdurchschnittliche Inanspruchnahme der anderen Hilfen zur Erziehung in jenen Gemeinden festzustellen, die die höchsten Werte eines Belastungsindex (gebildet aus Arbeitslosen-, Sozialhilfe und Wohngeltempfängerquote ) erreichen. In diesen Gemeinden ist der Anteil der Erziehungsberatung an den Hilfen zur Erziehung (HzE-Strukturquote (vgl. S. 36)) unterdurchschnittlich. Aufgrund ihres präventiven Auftrages hat Erziehungsberatung ggf. in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen auch Konzepte und Arbeitsformen für diejenigen Kinder und Jugendlichen zu entwickeln, deren individuelle Situation durch besondere soziale Belastungen gekennzeichnet ist. Die gebildete HzE-Strukturquote zeigt einen erhöhten Bedarf an Erziehungsberatung als präventiver Hilfe zur Erziehung an. 39

40 Quantitative Abschätzung des Bedarfs Für die Planung des Angebotes Erziehungs- und Familienberatung standen bisher nur wenige Anhaltspunkte zur quantitativen Einschätzung des Bedarfs zur Verfügung. Nach der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 1956 soll für jeweils Einwohner wenigstens eine Erziehungsberatungsstelle mit vier bis fünf Fachkräften zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Fachkraft auf Einwohner. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist es jedoch sinnvoll, diese Empfehlung nicht auf alle Einwohner zu beziehen, sondern auf Kinder und Jugendliche. Danach rät die WHO zu 4 Fachkräften je Minderjährigen. Im Rahmen der durchgeführten Kooperationserhebungen ist der Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung aus der Sicht von Kindertagesstätten und Schulen beschrieben worden. Auf dieser Basis konnte die Größenordnung des Beratungsbedarfs im Landkreis Offenbach abgeschätzt werden. Danach ist für ca. 95 je Minderjährige eine Unterstützung durch Beratung sinnvoll. Stellt man in Rechnung, dass nicht jeder Bedarf zu einer Nachfrage führt, so sind Beratungskapazitäten zumindest für die Hälfte dieser Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Dies enspricht 50 Minderjährigen je dieser Altersgruppe. In einzelnen Gemeinden im Osten des Landkreises wird dieser Versorgungsgrad von 50 je Minderjährigen bereits durch die tatsächliche Inanspruchnahme erreicht. Ein Versorgungsgrad von 50 Beratenen je Minderjährigen markiert daher die Untergrenze einer notwendigen Versorgung. Unter Zugrundelegung der derzeitigen durchschnittlichen Beratungszahlen pro Fachkraft in der Bundesrepublik sind zur Erreichung dieses Versorgungsgrades 5 Fachkräfte je Minderjährigen erforderlich. Die Richtzahl der WHO die auf Minderjährige umgesetzt 4 Fachkräfte je vorsieht markiert somit nur einen Grundbedarf für die Versorgung durch Erziehungs- und Familienberatung. 40

41 Modell zur Berechnung der erforderlichen Personalkapazität für Erziehungs- und Familienberatung Grundbedarf Familienstruktureller Mehrbedarf Indikatoren Minderjährige Einwohner von Scheidung betroffene Minderjährige Minderjährige bei Alleinerziehenden Schwellenwerte Abzug für Grundbelastung in Prozent der minderjährige Wohnbevölkerung Gewichtungsfaktoren Fachkräfte je Merkmalsträger % Siedlungsdichte Durch den Faktor Siedlungsdichte kann die dem Grundbedarf zugeordnete Personalkapazität verändert werden (siehe S. 43). Durch den Faktor HzE-Strukturquote können diejenigen Gemeinden/Stadtteile bestimmt werden, in denen Personalkapazität aufgrund sozialer Belastung zum Tragen kommen soll (siehe S. 43). 41

42 Mehrbedarf aus sozialer Belastung nicht-deutsche Minderjährige Minderjährige bei arbeitslosen Eltern von Sozialhilfe betroffene Minderjährige Minderjährige mit kurzer Wohndauer , % 5 % 5 % HzE-Strukturquote Mit dem Gewichtungsfaktor 1 werden vier Fachkräfte je Minderjährige zur Verfügung gestellt; mit einem Gewichtungsfaktor 2 weitere vier Fachkräfte für je Minderjährige, die Träger des jeweiligen Merkmals (Indikators) sind. Ein Faktor 3 stellt entsprechend 8 Fachkräfte auf Merkmalsträger zur Verfügung. 42

43 Modell zur Berechnung der erforderlichen Personalkapazität für Erziehungs- und Familienberatung Dieser empirisch gewonnene Anhaltspunkt für eine notwendige Mindestkapazität an Erziehungs- und Familienberatung ist über ausgewählte soziale Indikatoren rekonstruiert worden. Dabei wird unterschieden zwischen einem Grundbedarf an Beratungsleistungen, einem familienstrukturellen Mehrbedarf und einem Mehrbedarf aus sozialen Belastungssituationen. Da bereits der empirisch belegte, notwendige Mindestversorgungsgrad über den Anhaltszahlen der WHO liegt, wird der Grundbedarf entsprechend der Empfehlung der WHO durch 4 Fachkräfte je Minderjährige quantifiziert. Der familienstrukturelle Mehrbedarf erfasst die Veränderungen in den familialen Lebenssituationen der letzten Jahrzehnte. Er wird operationalisiert durch die Indikatoren von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche und Kinder Alleinerziehender. Beide Gruppen sind in der Erziehungsberatung deutlich überrepräsentiert. Dem wird durch Gewichtungsfaktoren Rechnung getragen, die für diese Adressatengruppen die vorzuhaltende personelle Kapazität erhöhen. In gleicher Weise beruht der Mehrbedarf aus sozialer Belastung auf gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahre, die Auswirkung auf das Aufwachsen von Kindern haben. Sie werden erfasst über die Indikatoren Minderjährige bei arbeitslosen Eltern, von Sozialhilfe betroffene Minderjährige, nicht-deutsche Minderjährige und Minderjährige mit kurzer Wohndauer. Während der familienstrukturelle Mehrbedarf bereits durch die aktive Inanspruchnahme der Beratung von seiten der Betroffenen empirisch belegt ist, ergibt sich ein Mehrbedarf aus sozialer Belastung aufgrund plausibler Annahmen. Die für die jeweiligen Indikatoren angesetzten Gewichtungsfaktoren werden in dem Maße empirisch prüfbar, in dem Erziehungsberatung mit diesen Adressatengruppen arbeitetet. Durch Schwellenwerte wird sichergestellt, dass erst das Überschreiten einer Grundbelastung, das in der Regel auch mit einer fachpolitischen Diskussion über diese Adressatengruppen verbunden ist, zu einer Erhöhung personeller Kapazitäten führt. Das Modell beruht so zentral auf der Zahl der Kinder und 43

44 Jugendlichen, die Träger der ausgewählten Merkmale sind. Es bildet ihre individuellen Lebenslagen ab. Dadurch wird eine flexible Personalausstattung für Erziehungs- und Familienberatung möglich. In Gebietskörperschaften, in denen der Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung niedrig ist, stellt das Modell geringere Personalkapazität zur Verfügung; dort, wo ihr Anteil hoch ist, eine entsprechend höhere. Ebenso wird dort, wo weniger Kinder und Jugendliche durch familienstrukturelle Veränderungen oder soziale Belastungen betroffen sind, eine geringere Personalkapazität, aber in Räumen, die z.b. durch eine hohe Scheidungsquote gekennzeichnet sind, eine erhöhte Kapazität erzeugt. Unterschiedliche Gegebenheiten führen so zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Personalbemessung. Über zwei weitere strukturelle Indikatoren, die einen Sozialraum kennzeichnen, nämlich Siedlungsdichte und HzE-Strukturquote kann die Personalkapazität den jeweiligen örtlichen Bedingungen weiter angepasst werden. Dabei ermöglicht der Indikator Siedlungsdichte Unterschiede zwischen Gebietskörperschaften nämlich, ländliche bzw. (groß-)städtische Lebenswelten, zu berücksichtigen. Über die HzE-Strukturquote kann sichergestellt werden, dass innerhalb von Gebietskörperschaften Kapazitäten aus sozialer Belastung nur dort zur Verfügung gestellt werden, wo ein hoher Anteil anderer erzieherischer Hilfen besteht. Für den Landkreis Offenbach ergibt sich aus dem Modell eine erforderliche Personalkapazität von 36,2 Fachkräften. Dabei resultieren aus dem Grundbedarf 24,4 Fachkräfte. Aus dem familienstrukturellen Mehrbedarf ergeben sich 7,2 Fachkräfte sowie aus dem Mehrbedarf aus sozialen Belastungssituationen nach Berücksichtigung der HzE-Strukturquote 4,6 Fachkräfte. Trennung und Scheidung Trennung und Scheidung ist in den letzten zehn Jahren ein zentrales Thema der Jugendhilfe gewesen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz hatte der Zunahme der Scheidungszahlen in Deutschland Rechnung getragen und eine Unterstützung durch Beratung ( 17 und 28 SGB VIII) eingeführt, die die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen mildern soll. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz ist die Bedeutung von Beratung in diesem Kontext noch einmal unterstrichen worden: an die Stelle einer Entscheidung des Fami- 44

45 liengerichts über die elterliche Sorge ist für den Regelfall das Angebot einer Beratung durch Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe getreten. Die allgemeine Entwicklung der Scheidungszahlen trifft auch auf den Landkreis Offenbach zu. Die Zahl der Scheidungen ist von 537 im Jahr 1980 auf 993 im Jahr 1998 gestiegen. Entsprechend nahm die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 350 auf 637 zu. Dies entspricht einer Steigerung um 85 bzw. 82 Prozent. Sie ist damit sogar höher als im Durchschnitt des Landes Hessen (plus 75 bzw. 69 %). Der Landkreis Offenbach liegt zusammen mit Frankfurt am Main bei der Scheidungsqoute (62 Scheidungen je 100 Eheschließungen) an der Spitze aller Städte und Landkreise in Hessen. Obwohl Kinder die Leidtragenden scheiternder Elternbeziehungen sind, liegen wenig gesicherte Daten über sie vor. Die Bundesstatistik erfasst lediglich die Zahl der in einem Jahr neu durch die Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder. Eine statistische Schätzung hat gezeigt, dass bis zur Volljährigkeit 15 Prozent aller Kinder die Scheidung ihrer Eltern erlebt haben. Im Rahmen des Modellprojekts wurde nun erstmals die Zahl aller Kinder und Jugendlichen, die die Scheidung ihrer Eltern erlebt haben, zu einem Zeitpunkt abgeschätzt. Danach waren 1998 ca. 9 Prozent aller Minderjährigen im Landkreis Offenbach von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Ebenfalls zum ersten Mal wurde in einer Einzelfallerhebung erfasst, wie viele der Kinder und Jugendlichen, für die eine Beratung durchgeführt wurde, die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern erlebt haben: In den Erziehungsberatungsstellen im Landkreis erfolgt inzwischen beinahe jede zweite Beratung für Scheidungskinder und Jugendliche, die die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern erlebt haben. Die bke-planungsstudie hat schließlich untersucht, ob sich der Zusammenhang zwischen Sozialindikatoren, die einen Sozialraum (Gemeinde) kennzeichnen, und der Inanspruchnahme von stationärer Erziehungshilfe, auch individuell für die Betroffenen nachzeichnen lässt. Dabei hat sich gezeigt, dass bei den zum Ende des Jahres 2000 bestehenden Fremdunterbringungen zum Zeitpunkt der Hilfegewährung bei 15 % Arbeitslosigkeit eines Elternteils (Haushaltsvorstandes) bei 31 % Sozialhilfebezug eines Elternteils (Haushaltsvorstandes), aber bei 80 % Nicht-Zusammenleben der Eltern 45

46 gegeben war. Die prekäre Elternbeziehung steht mithin mit den Fremdunterbringungen in einem engeren Zusammenhang als die kontrollierten sozialen Indikatoren. Dies bedeutet, dass angesichts steigender Zahlen von Scheidung betroffener Kinder auf absehbare Zeit hin auch die Inanspruchnahme von stationären Hilfen zur Erziehung steigen wird. Es bedeutet aber auch, dass Erziehungs- und Familienberatung mit ihrem Blick auf das seelische Erleben und die Gestaltung von Beziehungen gute Chancen hat, präventiv zu wirken. Bedarf und Lebenszyklus Der Bedarf an Beratung ist an gesellschaftliche Bedingungen gebunden. Gesellschaften, die durch verbindliche Lebensformen gekennzeichnet sind, die den Einzelnen in seinem sozialen Status und seiner Lebensperspektive festlegen, haben keinen Ort für Beratung. Erst moderne Gesellschaften erzeugen einen Bedarf an Beratung. In diesen Gesellschaften entstehen Freiräume, in denen emotionale Konflikte zwischen den Geschlechtern und zwischen den Generationen ausgetragen und bewältigt werden können. Den Menschen wird damit die Chance einer individuellen Gestaltung ihres Lebens eingeräumt und damit zugleich die Möglichkeit des individuellen Scheiterns zugemutet. Diese Entstehungsbedingung von Beratung definiert auch ihre Aufgabe, nämlich die einzelnen Menschen, die sie in Anspruch nehmen wollen, darin zu unterstützen, ihr Leben selbst zu gestalten. In diesem gesellschaftlichen Prozess der Individualisierung ermöglicht Beratung individuelle, für die jeweilige Familie und ihre Kinder passende Problemlösungen. Erziehungs- und Familienberatung begleitet Kinder und Jugendliche bei dem Prozess der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit. Und sie unterstützt Familien darin, Kinder in ihrer seelischen Entwicklung zu fördern und notwendige, mit dem Reifungsprozess verbundene Krisen produktiv zu verarbeiten. Kinder und Jugendliche müssen in den verschiedenen Altersstufen immer wieder neue Aufgabenstellungen bewältigen und eine ihrem Alter und den damit verbundenen Fähigkeiten entsprechende neue Identität ausbilden. Dabei sind heute zwei Übergänge zentral und müssen von fast allen Kindern bewältigt werden: der Eintritt in den Kindergarten und die Einschulung. Mit dem Übergang in den Kindergarten verlässt das Kind zumeist erstmals die Familie; 46

47 mit dem Eintritt in die Schule wird es mit neuen Verhaltens- und Leistungsanforderungen konfrontiert. Beide Übergänge können mit Problemen und Krisen verbunden sein. Ihre Bewältigung beeinflusst den weiteren Lebensweg. Dabei müssen Kinder und Jugendliche sowohl zur Selbständigkeit befähigt werden wie auch die erforderlichen Einstellungen zur Arbeit erwerben, die ihnen ein eigenes Leben ermöglichen. Erziehungs- und Familienberatung begleitet Kinder und Jugendliche in ihrem Lebenszyklus. Ihre Aufgabe beginnt mit dem Übergang der elterlichen Paarbeziehung zur Familie und endet, wenn junge Heranwachsende eine eigene, neue Paarbeziehung aufnehmen. Die seelische Reproduktion der modernen Gesellschaft im Zyklus der Generationen begründet den Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung. Zehn Gründe für einen Ausbau Wesentliche Argumente für einen personellen Ausbau der Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Offenbach sind noch einmal im Überblick dargestellt: Die Zahl der Anmeldungen bei den Erziehungsberatungsstellen hat sich von 1990 bis 1999 mehr als verdoppelt. Die Beratungsstellen sind überlastet. Ein Viertel der Ratsuchenden muss mehr als vier Wochen auf den ersten Gesprächstermin warten. Z. T. müssen Beratungen auch vorzeitig beendet werden. Die Beratungsstellen haben zu wenig zeitliche Möglichkeiten, um Kinder durch spezifische Maßnahmen zu unterstützen. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind, hat von 1980 bis 1998 um 83 Prozent zugenommen. Eltern, die sich scheiden lassen, haben seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 einen Rechtsanspruch auf Beratung. Die Familienrichter plädieren für einen personellen Ausbau der Beratungsstellen. Für Kinder in sozialen Belastungssituationen steht Erziehungsberatung derzeit nur unterdurchschnittlich zur Verfügung. Erziehungsberatung soll der Inanspruchnahme eingreifender Hilfen zur Erziehung vorbeugen. 47

48 Der Allgemeine Soziale Dienst sieht einen Bedarf an zusätzlichen Leistungsangeboten der Erziehungs- und Familienberatung. Kindertagesstätten und Schulen sehen einen hohen, bisher nicht gedeckten Beratungsbedarf bei Kindern der jeweiligen Altersgruppen. Kindertagesstätten und Schulen halten mehr Fallbesprechungen, bei denen sie die Fachkompetenz der Beratungsstellen für ihre pädagogischen Aufgaben in Anspruch nehmen können, für notwendig. Der weitere Ausbau von präventiven Angeboten der Erziehungsberatung ist aus ihrer Sicht sinnvoll. Derzeit stehen nur 35 Prozent der erforderlichen Kapazität an Erziehungs- und Familienberatung zur Verfügung. Ausbauplan für die Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Offenbach Derzeit bestehen im Landkreis Offenbach 13 Planstellen für Erziehungs- und Familienberatung. Dies ist nur ein gutes Drittel der erforderlichen Beratungskapazität. Daher war eine realistische Ausbauperspektive zu entwickeln. Dies wird durch einen Ausbauplan erreicht, der sich in seinen Phasen an den kommunalen Wahlperioden orientiert. In der ersten Ausbauphase wird in allen Teilen des Kreises eine vergleichbare Versorgungsquote von 3,0 Fachkräften je Minderjährige angestrebt. Um dies zu erreichen, sollen im West- und Mittelkreis fünf zusätzliche Beraterplanstellen geschaffen werden. Sie sollen insbesondere in jenen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, die durch eine hohe soziale Belastung und zugleich eine niedrige Inanspruchnahme von Erziehungsberatung (HzE-Strukturquote) gekennzeichnet sind. In einer zweiten Ausbauphase sollen die Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, die zur Abdeckung des empirisch dargestellten familienstrukturellen Mehrbedarfs erforderlich sind. Die dazu vorgesehenen sechs Personalstellen sollen allen Gemeinden des Kreisgebietes zugute kommen, auch denen des Ostkreises, die bereits jetzt durch eine hohe Inanspruchnahme der Beratung gekennzeichnet sind. Erst nach beiden Ausbauphasen wird ein Versorgungsgrad erreicht, auf dessen Basis eine differenzierte Planung unter Zugrundelegung der Ergebnisse des Modellprojekts möglich ist. Dabei 48

49 wird die letztlich erforderliche Personalkapazität auf der Basis der dann aktuellen Daten und unter Auswertung der Erfahrungen neu bestimmt werden müssen. Standorte/Nebenstellen Erziehungs- und Familienberatung wird nach den Erkenntnissen des Projekts umso eher angenommen, je wohnortnäher die Leistung angeboten wird. Deshalb reicht eine bloße Erhöhung der Fachkraftzahlen nicht aus. Insbesondere wenn soziale Belastungssituationen die Inanspruchnahme von Beratung zusätzlich erschweren, muss ihre Erreichbarkeit gewährleistet werden. Im Ostkreis wird Erziehungsberatung bereits durch eine Nebenstelle regionalisiert angeboten. Künftig soll auch im West- und Mittelkreis Erziehungsberatung dezentral organisiert werden. Standorteplan Mühlheim Obertshausen Hainburg Neu-Isenburg Heusenstamm Seligenstadt Langen Egelsbach Dreieich Dietzenbach Roedermark Rodgau Mainhausen Regionen: West, Mitte, Ost 49

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