AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

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1 AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2011 hannover, 29. September 2011 nr. 37 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover region Hannover Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gem. 3 des Nds. Gesetzes 370 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG), Gemarkung Wettmar Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gem. 6 des Nds. Gesetzes 370 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG), Stadt Neustadt a. Rbge. landeshauptstadt Hannover B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEInden 1. Stadt Gehrden Satzung der Stadt Gehrden über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 371 Gehrden Stadtzentrum Hinweis zur Satzung der Stadt Gehrden über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 371 Gehrden - Stadtzentrum 2. Stadt Lehrte Bekanntmachung gemäß 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung 373 Energiewirtschaftsgesetz 3. Stadt Pattensen 4. Änderung Straßenreinigungsgebührensatzung 373 C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN 369

2 A) Satzungen, Verordnungen und bekanntmachungen der Region Hannover und der landeshauptstadt Hannover region Hannover bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gem. 3 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG), Gemarkung Wettmar Hier wurde die Genehmigung zur Erstaufforstung von m² Ackerland auf dem Flurstück 362/226, Flur 11, Gemarkung Wettmar, gem. 9 NWaldLG beantragt. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung gem. 3, Abs. 1 NUVPG i.v.m. lfd. Nr. 24 der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben erfolgt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteillige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Az.: /3.29 Hannover, den Region Hannover Der Regionspräsident Im Auftrage Kreit bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gem. 6 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG), Stadt Neustadt a. Rbge. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - hat bei mir die Planfeststellung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Vesbeck im Zuge der L 193 (Stadt Neustadt a. Rbge) gem. 38 Niedersächsisches Straßengesetz beantragt. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung gem. 5 NUVPG i.v.m. lfd. Nr. 5 der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben erfolgt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Hannover, den Region Hannover Der Regionspräsident Im Auftrage Todtenhausen landeshauptstadt Hannover 370

3 B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN 1. Stadt Gehrden Satzung der Stadt Gehrden über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Gehrden - Stadtzentrum Aufgrund des 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes v (BGBl. I, S. 619), in Verbindung mit den 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 473), hat der Rat der Stadt Gehrden in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Festlegung des Sanierungsgebietes 1. im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert / umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 13,7 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung,,Gehrden - Stadtzentrum. 2. Das nach Abs. 1 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan Stadtzentrum im Maßstab 1:500 (Stand: Dezember 2008) abgegrenzten Fläche. Die im Lageplan eingetragenen Grenzen sind in die Örtlichkeit übertragbar. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 3. Die Durchführung der Sanierung soll innerhalb von 15 Jahren erfolgen (gem. 142 Abs. 3 BauGB). hinweis zur Satzung der Stadt Gehrden über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Gehrden Stadtzentrum Hinweise: Die Sanierungssatzung sowie der Lageplan mit der Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liegt im Rathaus der Stadt Gehrden, Kirchstr. 1 3, Gehrden, Fachdient (FD) 51 Stadtplanung zu jedermanns Einsicht aus und kann dort während der Besuchszeiten (Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr bis Uhr und Do. von bis Uhr, sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, Tel / oder ) eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des Dritten Abschnitts der 152 bis 156 a BauGB wird besonders hingewiesen. Gehrden, den STADT GEHRDEN Bürgermeister Heldermann 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 152 bis 156 a des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit dem Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft ( 143 Abs. 1 BauGB). Gehrden, Stadt Gehrden L. S. Der Bürgermeister Heldermann 371

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5 2. Stadt Lehrte bekanntmachung gemäß 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Energiewirtschaftsgesetz neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas Gemäß 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes wird der Abschluss des Konzessionsvertrages Gas für die Stadt Lehrte bekannt gemacht. Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am beschlossen, mit den Stadtwerken Lehrte GmbH ein Wegenutzungsvertrag Gas für das Stadtgebiet Lehrte mit Vertragsbeginn zum abzuschließen. Die Vertragsdauer beträgt 20 Jahre. Der Altvertrag endet am Die Stadtwerke Lehrte GmbH stehen mittelbar zu 100% im Eigentum der Stadt. Mit dem Abschluss des Wegenutzungsvertrages Gas erhält sich die Stadt Lehrte über die Stadtwerke einen maßgeblichen Einfluss auf die Erhaltung, Erneuerung und die weitere Entwicklung des Gasversorgungsnetzes zur Versorgung der Letztverbraucher im Stadtgebiet. Die Stadt kann auf diese Weise eine preiswerte, sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Gasversorgung im Stadtgebiet sicher stellen und zusätzliche Einnahmen erwirtschaften, die für öffentliche Aufgaben benötigt werden. Lehrte, den Stadt Pattensen 4. Änderung Straßenreinigungsgebührensatzung Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. I der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der 5 und 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Pattensen in seiner Sitzung am 15. September 2011 folgende 4. Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 4 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: Die Gebühr für die Straßenreinigung beträgt jährlich je Meter Straßenfront: 0,60. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum in Kraft. Pattensen, den Stadt PATTENSEN Griebe Bürgermeister Stadt Lehrte Voß Bürgermeisterin C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN 373

6 Herausgeber, Druck und Verlag Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, Hannover Telefon: (0511) , Fax: (0511) (intern): Info_Amtsblatt Internet: Gebühren für die Zeile (Schrift-/Leerzeile) 0,90 Gebühren für 1/2 Seite 61,00 Gebühren für 1 Seite 123,00 Bezugspreis (zuzüglich Versandkosten) 0,30 Erscheint nach Bedarf in der Regel alle 7 Tage donnerstags Redaktionsschluss: jeweils mittwochs der Vorwoche um Uhr PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, H

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