Who is who im Saftregal
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- Oskar Baumhauer
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1 Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) BLE 2010 Fruchtsafttechnik Who is who im Saftregal C1 Verarbeitung zu Saft Autorin: Gliederung 1 Aufgaben Lösungen... 4
2 1 Aufgaben 1. Kreuzen Sie alle auf Fruchtsaft und Bio-Fruchtsaft zutreffenden Bestimmungen aus dem Lebensmittelrecht an. 100 % Fruchtsaft (Direktsaft oder aus Konzentrat) 25 bis 30 % Fruchtsaft 6 bis 30 % Fruchtsaft ohne Konservierungsstoffe mit Konservierungsstoffen ohne Zusatz von Aromen mit Zusatz von Aromen ohne Farbstoffe mit Farbstoffen ohne Zuckerzusatz mit Zuckerzusatz Zuckerzusatz erlaubt, aber deklarierungspflichtig mit natürlichen Süßungsmitteln Mit Zucker bzw. Süßstoffzusatz 2. Nennen Sie fünf der wichtigsten Rechtsvorschriften für Fruchtsafthersteller aus dem deutschen Lebensmittelrecht. Welche Vorschriften haben Hersteller von Bio- Fruchtsäften zusätzlich zu berücksichtigen. 2 BLE 2010
3 3. Ordnen Sie die folgenden Stoffe den Kategorien Verarbeitungshilfsstoffe und Zusatzstoffe zu und markieren Sie diejenigen Stoffe, die laut EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zur Herstellung von Bio-Fruchtsaft erlaubt sind. Pektolytische/Amylolytische Enzyme Kieselsol Speisegelatine Kaolin Tannin L-Ascorbinsäure Stickstoff inernte Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselgur, Asbest, Cellulose) Kohle Bentonit Kohlendioxid Verarbeitungshilfsstoffe Zusatzstoffe 3 BLE 2010
4 2 Lösungen 1. Kreuzen Sie alle auf Fruchtsaft und Bio-Fruchtsaft zutreffenden Bestimmungen aus dem Lebensmittelrecht an. 100 % Fruchtsaft (Direktsaft oder aus Konzentrat) 25 bis 30 % Fruchtsaft 6 bis 30 % Fruchtsaft ohne Konservierungsstoffe mit Konservierungsstoffen ohne Zusatz von Aromen mit Zusatz von Aromen ohne Farbstoffe mit Farbstoffen ohne Zuckerzusatz mit Zuckerzusatz Zuckerzusatz erlaubt, aber deklarierungspflichtig mit natürlichen Süßungsmitteln Mit Zucker bzw. Süßstoffzusatz 2. Nennen Sie fünf der wichtigsten Rechtsvorschriften für Fruchtsafthersteller aus dem deutschen Lebensmittelrecht. Welche Vorschriften haben Hersteller von Bio- Fruchtsäften zusätzlich zu berücksichtigen. Fruchtsaftverordnung, Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Fruchtsäfte, Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, Lebensmittelhygieneverordnung, Fertigpackungsverordnung, Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, Loskennzeichnungsverordnung, Nährwert- Kennzeichnungsverordnung, Eichgesetz, Zusatzstoffzulassungsverordnung, Rückstands- 4 BLE 2010
5 Höchstmengenverordnung, QUID- Regelung, Aromenverordnung, Technische Hilfsstoff- Verordnung, Kontaminanten-Verordnung. Für Bio-Fruchtsaft zusätzlich: EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, Öko- Kennzeichengesetz und Öko-Kennzeichenverordnung 3. Ordnen Sie die folgenden Stoffe den Kategorien Verarbeitungshilfsstoffe und Zusatzstoffe zu und markieren Sie diejenigen Stoffe, die laut EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zur Herstellung von Bio-Fruchtsaft erlaubt sind. Pektolytische/Amylolytische Enzyme Kieselsol Speisegelatine Kaolin Tannin L-Ascorbinsäure Stickstoff inernte Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselgur, Asbest, Cellulose) Kohle Bentonit Kohlendioxid Verarbeitungshilfsstoffe Pektolytische/Amylolytische Enzyme (BIO) Kieselsol (BIO) Speisegelatine (BIO) Kaolin (BIO) Tannin inernte Filterhilfsstoffe, z. B. Kieselgur (BIO), Asbest, Cellulose (BIO) Kohle (BIO) Bentonit (BIO) Stickstoff (BIO) Kohlendioxid (BIO) Zusatzstoffe L-Ascorbinsäure (BIO) Stickstoff (BIO) Kohlendioxid (BIO) * müssen genetisch unverändert sein 5 BLE 2010
(Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau)
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