Alternde Belegschaften Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen

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1 Alternde Belegschaften Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen Dr. Frank Lorenz schneider : schwegler rechtsanwälte Düsseldorf - Berlin - Frankfurt/Main 7. Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht

2 Ausgangslage (1) Demographie Das Erwerbstätigenpotenzial wird von 2010 an trotz Zuwanderung sinken. Es wird weniger Auszubildende geben. Die Frühverrentungspolitik wird eingeschränkt. Folge: Die Belegschaften altern. 2

3 Ausgangslage (2) Personalwirtschaft Das Durchschnittsalter der Belegschaft steigt. Es wird blockweise Verrentungen geben. Die Personalpolitik beschäftigt sich mit dem Thema (noch) nicht. Konsequenz: Die Personalpolitik muss sich umorientieren. 3

4 Ausgangslage (2) Personalwirtschaft Best Ager Training einer Unternehmensberatung: Das durchschnittliche Alter der Mitarbeiter/innen in Vertriebsorganisationen liegt sehr häufig bei 50 Jahren. D.h., schon heute gehören etwa 60 % der Außendienstmitarbeiter zu den Best Agern (45-65 J.). Erfahrungsgemäß sind die meisten Best Ager LowPerformer, die zwar über einen reichen Erfahrungsschatz verfügen, jedoch in ihrer Entwicklung und Leistungsfähigkeit deutlich zurückbleiben. 4

5 Ausgangslage (2) Personalwirtschaft Quick Check gem. NRW-Gemeinschaftsinitiative Gesünder Arbeiten Zusammensetzung der Altersgruppen im UN ist bekannt und Teil der Personalpolitik Altersstruktur setzt sich zu gleichen Teilen aus jungen, mittelalten und alten Beschäftigten zusammen Tätigkeiten sind so gestaltet, dass Beschäftigte sie bis zum 65. Lebensjahr ausüben können 5

6 Ausgangslage (2) Personalwirtschaft Quick Check gem. NRW-Gemeinschaftsinitiative Gesünder Arbeiten Beschäftigte sind aktiv an Gestaltung der Arbeitsbedingungen beteiligt Ältere Beschäftigte können sich qualifizieren und ihre Kompetenzen erweitern Wissensaustausch zwischen jüngeren und älteren Beschäftigten wird gefördert Alle Beschäftigte haben eine Perspektive im Unternehmen 6

7 Handlungsmöglichkeiten des BR (1) Allgemeine Aufgaben des BR 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Unterrichtungsanspruch (Altersstrukturanalyse) Hinzuziehung interner und externer Sachverständiger 7

8 Handlungsmöglichkeiten des BR (2) Personalplanung und Beschäftigungssicherung Beratungsrechte zu Personalbedarf und Qualifizierung ( 92 BetrVG) Extensive Nutzung, z.b. durch monatliche/quartalsweise Berichte zu Personalbedarf und Qualifizierung Beschäftigungsförderung und sicherung ( 92a BetrVG) Beratungspflicht zu Vorschlägen des BR 8

9 Handlungsmöglichkeiten des BR (2) Personalplanung und Beschäftigungssicherung Initiativrecht zur Ausschreibung innerhalb des Betriebes ( 93 BetrVG) Verpflichtung zum Arbeitsplatzerhalt und zur Einstellung älterer Arbeitnehmer Widerspruchsmöglichkeit bei personellen Einzelmaßnahmen ( 99 Abs. 2 BetrVG) Nichtberücksichtigung älterer Beschäftigter Verstoß gegen AGG oder Auswahlrichtlinie Eingliederungszuschüsse gem. 217, 218 SGB III Befristung wegen des Alters unzulässig ( 14 TzBfG) 9

10 Handlungsmöglichkeiten des BR (2) Personalplanung und Beschäftigungssicherung Beurteilungsgrundsätze ( 94 Abs. 2 BetrVG) Mitbestimmungs- und Initiativrecht zu Grundsätzen für die Beurteilung Bewertungsskalen Potenzialanalysen Assessment Center Anforderungskataloge für Stellen 10

11 Handlungsmöglichkeiten des BR (2) Personalplanung und Beschäftigungssicherung Auswahlrichtlinien ( 95 BetrVG) (erzwingbar in Betrieben ab 500 AN zu fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sowie sozialen Gesichtspunkten) 11

12 Handlungsmöglichkeiten des BR/PersR (3) Mitbestimmung bei Qualifizierung 96 Abs. 2 BetrVG: AG und BR haben darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten älteren Arbeitnehmern die Teilnahme an betrieblichen oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung ermöglicht wird. Mitbestimmung bei Durchführung sowie Auswahl der Ausbildenden und Teilnehmenden ( 98 BetrVG) Alter kann kein Kriterium für die Teilnahme sein (AGG) 12

13 Handlungsmöglichkeiten des BR/PersR (3) Mitbestimmung bei Qualifizierung 97 Abs. 2 BetrVG: Hat der AG Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen AN ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgabe nicht mehr ausreichen erzwingbares Mitbestimmungsrecht für Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung Einstweilige Verfügung Stopp der Maßnahme 13

14 Handlungsmöglichkeiten des BR (4) Gesundheitsschutz und Eingliederungsmanagement Voraussetzung für Mitbestimmungsrecht gem. 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Entscheidungsspielraum des AG Weiter Begriff des Arbeitsschutzes (inkl. Arbeitsabläufe, Ergonomie) Initiativrecht und Mitbestimmung bei Gefährdungsanalyse (BAG , 1 ABR 13/03, DB 2004, 2274 ff.) 14

15 Handlungsmöglichkeiten des BR (4) Gesundheitsschutz und Eingliederungsmanagement Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz ( 81 Abs. 4 Nr. 4, 5 SGB IX) Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 SGB IX ist mitbestimmungspflichtig und initiativfähig gilt für ALLE Beschäftigten Verzicht Unwirksamkeit einer Kündigung 15

16 Handlungsmöglichkeiten des BR (5) Weitere Mitbestimmungsrechte (beispielhaft) Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung ( 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG) Berücksichtigung älterer Beschäftigter im Interessenausgleich und in Sozialplänen ( 10 Nr. 6 AGG) vorrangige Kündigung älterer Beschäftigter unzulässig 16

17 Handlungsmöglichkeiten des BR (6) Handlungsansätze aus dem AGG Verhaltensrichtlinien ( 12 Abs. 1 AGG i.v.m. 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Beschwerderecht ( 13 AGG + 84, 85 BetrVG) Antragsrecht von BR und Gewerkschaften ( 17 Abs. 2 AGG) 17

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