Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004

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1 Informationen für die Praxis Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004 Stand: August 2006 Inhalt: 1. Allgemeines Abschlussprüfung Prüfungsbereich Zugfahrt Prüfungsbereich Prüfen von Triebfahrzeugen Begleitende situative Fachgesprächsphasen Prüfungsbereich Betriebsdienst Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Bewertung Zugfahrt Prüfen von Triebfahrzeugen Gesamtbewertungsbogen Prüfungsbereiche Bestehensregelung Gliederung der Abschlussprüfung...4 Anlage Anlage Anlage Anlage Allgemeines Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur aus dem Jahre 1997 wurde überarbeitet und den veränderten Arbeitsprozessen bei den Eisenbahnunternehmen angepasst. Die Verordnung vom 15. Juli 2004 trat am 1. August 2004 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Der Beruf kann in den folgenden zwei Fachrichtungen ausgebildet werden: Fahrweg Lokführer und Transport Die PAL hat die erste Zwischenprüfung im Frühjahr 2006 und die erste Abschlussprüfung für die Fachrichtung Fahrweg im Sommer 2006 angeboten. Die erste Abschlussprüfung für die Fachrichtung Lokführer und Transport wird die PAL im Winter 2006/07 anbieten. Informationen über die Zwischenprüfung Frühjahr 2006 und die Abschlussprüfung Sommer 2006 Fachrichtung Fahrweg entnehmen Sie bitte unseren Informationen für die Praxis Zwischenprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004 Eisenbahner/-in im Betriebsdienst, Stand Januar 2006 und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004 Fachrichtung Fahrweg, Stand April Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung Fachrichtung Lokführer und Transport erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind, sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff lt. Rahmenlehrplan, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die erste Abschlussprüfung für die Fachrichtung Lokführer und Transport bietet die PAL im Winter 2006/07 an. Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen Zugfahrt, Prüfen von Triebfahrzeugen, Betriebsdienst sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

2 2.1 Prüfungsbereich Zugfahrt Laut Ausbildungsverordnung sollen die Prüflinge im Prüfungsbereich Zugfahrt in höchstens 60 Minuten Arbeitsaufgaben durchführen sowie begleitende situative Fachgesprächsphasen von insgesamt höchstens 10 Minuten führen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. Arbeitsaufträge entgegennehmen und beurteilen, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen beachten, Lösungen unter betrieblichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten entwickeln und bewerten, 2. Auftragsabläufe planen und abstimmen, 3. der Situation entsprechend kommunizieren und 4. eine Zugfahrt durchführen können. Insbesondere sollen die Prüflinge dabei zeigen, dass Sie die Betriebssicherheit berücksichtigen. Die Prüfungsaufgabe (die von dem jeweiligen Prüfungsausschuss anhand der entsprechenden örtlichen Gegebenheiten dem Prüfling mündlich vorgegeben wird) besteht aus einer Zugfahrt mit den entsprechenden vom PAL-Fachausschuss vorgegebenen neutralen Bewertungskriterien (siehe Anlage 1). Die Bewertungskriterien können somit für verschiedene Lokbaureihen (Elektrolok, Diesellok, usw.) entsprechend der jeweils vorhandenen Gegebenheiten verwendet werden. Am Prüfungstag werden dem Prüfling die erforderlichen Informationen zum Prüfungsbereich und der Prüfungsaufgabe vom Prüfungsausschuss mitgeteilt. 2.2 Prüfungsbereich Prüfen von Triebfahrzeugen Laut Ausbildungsverordnung sollen die Prüflinge im Prüfungsbereich Prüfen von Triebfahrzeugen in höchstens 60 Minuten Arbeitsaufträge am Triebfahrzeug durchführen und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie begleitende situative Fachgesprächsphasen von insgesamt höchstens 15 Minuten führen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. Triebfahrzeuge unter Berücksichtigung der funktionalen Zusammenhänge von Antriebs-, Steuerungs- und Bremssystemen prüfen, 2. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten durchführen, 3. Maßnahmen bei Störungen ergreifen, 4. Betriebsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und andere sicherheitsrelevante Bestimmungen beachten und 5. Auswirkungen des eigenen Handelns auf Sicherheit, Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit beachten können. Die Prüfungsaufgabe (die von dem jeweiligen Prüfungsausschuss anhand der entsprechenden örtlichen Gegebenheiten dem Prüfling mündlich vorgegeben wird) besteht aus dem Prüfen von Triebfahrzeugen mit den entsprechenden vom PAL-Fachausschuss vorgegebenen neutralen Bewertungskriterien (siehe Anlage 3). Die Bewertungskriterien können somit für verschiedene Triebfahrzeuge entsprechend der jeweils vorhandenen Gegebenheiten verwendet werden. Am Prüfungstag werden dem Prüfling die erforderlichen Informationen zum Prüfungsbereich und der Prüfungsaufgabe vom Prüfungsausschuss mitgeteilt. 2.3 Begleitende situative Fachgesprächsphasen Die Fachgesprächsphasen sind in den Prüfungsbereichen Zugfahrt und Prüfen von Triebfahrzeugen jeweils prüfungsbegleitend mit dem Prüfling zu führen, zu dokumentieren und anschließend vom Prüfungsausschuss auf der Rückseite des entsprechenden Bewertungsbogens von Blatt 1 oder Blatt 2 Begleitende situative Fachgesprächsphasen zu bewerten (siehe Anlage 2 bzw. Anlage 4). Die Zeitpunkte des Fachgesprächs sind innerhalb der jeweiligen Prüfungsbereiche beliebig wählbar, wobei der Prüfling in seinem Arbeitsablauf nicht grob unterbrochen werden darf. Die Begleitenden situativen Fachgesprächsphasen können innerhalb des jeweiligen Prüfungsbereichs zusammenhängend oder in Teilen geführt werden. Es sind mindestens zwei Fachgesprächsphasen je Prüfungsbereich durchzuführen. Die Zeitdauer 2

3 der Fachgespräche ist in der jeweiligen Prüfungszeit enthalten. Während des Prüfungsablaufs können beispielsweise folgende Themen Inhalte von Fachgesprächsphasen sein: Kann der Prüfling sinnvoll, sachlich gegliedert und zielorientiert die gestellten Fragen beantworten? Sind die Ausführungen des Prüflings sachlich und fachlich richtig? Kann der Prüfling die zur Lösung von Problemen erforderlichen Schritte begründet aufzeigen? Werden Lösungsvarianten aufgezeigt? Reflektiert der Prüfling sein Handeln und leitet daraus Optimierungen ab? Im Gespräch können auch Fragen in Bezug auf die Vorbereitung gestellt werden. Ebenso können Fragen zu zukünftigen Handlungen des Prüflings gestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass kommunikative Mängel die Bewertung der fachlichen Kompetenz nicht negativ beeinflussen. Das jeweils ermittelte Ergebnis ist von der Rückseite des entsprechenden Blatts (1 bzw. 2) Begleitende situative Fachgesprächsphasen auf die Vorderseite des entsprechenden Blatts (1 bzw. 2) Bewertungsbogen zu ü- bertragen. Dort geht es mit der entsprechenden Gewichtung in die Bewertung des jeweiligen Prüfungsbereichs ein (siehe Anlage 1 bzw. Anlage 3). 2.4 Prüfungsbereich Betriebsdienst Laut Ausbildungsverordnung sollen die Prüflinge im Prüfungsbereich Betriebsdienst in höchstens 120 Minuten nach vorgegebenen betrieblichen Situationen Aufgaben des Bahnbetriebs schriftlich lösen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. die Bedeutung von Signalen erklären, 2. Betriebsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und andere sicherheitsrelevante Bestimmungen beachten und 3. die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Sicherheit, Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit beachten können. Im Prüfungsbereich Betriebsdienst haben die Prüflinge zwei Aufgabenhefte, Teil A und Teil B, zu bearbeiten. Teil A besteht aus 30 gebundenen Aufgaben, die in Form der Thematischen Klammer gestellt werden. In Teil B müssen alle Prüflinge ungebundene Aufgaben bearbeiten. Die ungebundenen Aufgaben sind in Projekten handlungsorientiert abgebildet. 2.5 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Laut Ausbildungsverordnung sollen die Prüflinge im Prüfungsbereich Wirtschaftsund Sozialkunde in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten und dabei zeigen, dass sie allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufsund Arbeitswelt darstellen und beurteilen können. Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wird der Aufgabensatz, der bisher für den/die verwendet wurde, weiter eingesetzt. 3. Bewertung Die Bewertung der Prüfungsbereiche Zugfahrt und Prüfen von Triebfahrzeugen erfolgt mit den entsprechenden Bewertungsunterlagen. Das Endergebnis der jeweiligen Prüfungsbereiche wird anhand des Gesamtbewertungsbogens Prüfungsbereiche ermittelt. 3.1 Zugfahrt Die Bewertung des Prüfungsbereichs Zugfahrt erfolgt mit Hilfe des Bewertungsbogens Blatt 1 (siehe Anlage 1 und 2). Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien sind Empfehlungen des PAL- Fachausschusses. Der Prüfungsausschuss kann zusätzlich zu den vorgegebenen Bewertungskriterien weitere Kriterien aufnehmen. Die Summe der Punkte (Σ Punkte) des Prüfungsbereichs bildet das entsprechende Zwischenergebnis. Zu beachten ist, wenn die Bewertungskriterien erweitert und/oder ergänzt werden, dass die Gewichtungsfaktoren innerhalb des Prü- 3

4 fungsbereichs dann entsprechend addiert werden und der dazu gehörende Divisor jeweils gebildet/angepasst wird. Die so im 100-Punkte-Schlüssel ermittelte Punktzahl mit der entsprechenden Bewertungsunterlage ergibt das Ergebnis des Prüfungsbereichs Zugfahrt (siehe Anlage 1). Um erbrachte Prüfungsleistungen bei einer eventuellen Nachbeurteilung nachvollziehen zu können, hat der Prüfungsausschuss auf der Rückseite des Bewertungsbogens Notizen zu Bewertung des Prüfungsbereichs Zugfahrt die Möglichkeit, die Prüfungsergebnisse einzelner Prüfungsphasen zu kommentieren (siehe Anlage 2). 3.2 Prüfen von Triebfahrzeugen Die Bewertung des Prüfungsbereichs Prüfen von Triebfahrzeugen erfolgt mit Hilfe des Bewertungsbogens Blatt 2 (siehe Anlage 3 und 4). Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien sind Empfehlungen des PAL- Fachausschusses. Der Prüfungsausschuss kann zusätzlich zu den vorgegebenen Bewertungskriterien weitere Kriterien aufnehmen. Die Summe der Punkte (Σ Punkte) des Prüfungsbereichs bildet das entsprechende Zwischenergebnis. Zu beachten ist, wenn die Bewertungskriterien erweitert und/oder ergänzt werden, dass die Gewichtungsfaktoren innerhalb des Prüfungsbereichs dann entsprechend addiert werden und der dazu gehörende Divisor jeweils gebildet/angepasst wird. Die so im 100-Punkte-Schlüssel ermittelte Punktzahl mit der entsprechenden Bewertungsunterlage ergibt das Ergebnis des Prüfungsbereichs Prüfen von Triebfahrzeugen (siehe Anlage 3). Um erbrachte Prüfungsleistungen bei einer eventuellen Nachbeurteilung nachvollziehen zu können, hat der Prüfungsausschuss auf der Rückseite des Bewertungsbogens Notizen zu Bewertung des Prüfungsbereichs Prüfen von Triebfahrzeugen die Möglichkeit, die Prüfungsergebnisse einzelner Prüfungsphasen zu kommentieren (siehe Anlage 4). 3.3 Gesamtbewertungsbogen Prüfungsbereiche Die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungsbereiche sind in den Gesamtbewertungsbogen in die entsprechenden Felder zu übertragen und mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor zu multiplizieren. Diese Ergebnisse sind zusammen mit den Endergebnissen aus den schriftlichen Prüfungsbereichen Betriebsdienst und Wirtschafts- und Sozialkunde zu addieren und bilden das Gesamtergebnis der Prüfung. Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen empfiehlt der PAL-Fachausschuss den gleitenden Bewertungsschlüssel: 10 bis 0 Punkte ( Punkte). 4. Bestehensregelung Laut Ausbildungsverordnung sind die schriftlichen Prüfungsbereiche auf Antrag der Prüflinge oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich gestellten Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn 1. im Gesamtergebnis und 2. in den Prüfungsbereichen Betriebsdienst und Zugfahrt jeweils mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. In keinem der Prüfungsbereiche dürfen ungenügende Leistungen erbracht worden sein. 5. Gliederung der Abschlussprüfung Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die Gliederung der Abschlussprüfung Eisenbahner/- in im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport. 4

5 Abschlussprüfung Schriftliche Prüfungsbereiche Praktische Prüfungsbereiche - Betriebsdienst - Wirtschafts- und Sozialkunde - Zugfahrt - Prüfen von Triebfahrzeugen Vorgabezeit: 120 min Gewichtung: 30 % Vorgabezeit: 45 min Gewichtung: 20 % Vorgabezeit: 60 min Gewichtung: 30 % Vorgabezeit: 60 min Gewichtung: 20 % Teil A: 30 geb. Aufgaben keine Abwahl möglich Teil B: Projekte mit ungeb. Aufgaben keine Abwahl möglich 30 geb. Aufgaben davon 5 zur Abwahl 6 ungeb. Aufgaben davon 2 zur Abwahl mit begleitenden situativen Fachgesprächsphasen mit begleitenden situativen Fachgesprächsphasen Abb. 1: Gliederung der Abschlussprüfung mit Vorgabezeiten PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle IHK Region Stuttgart Jägerstraße 30, Stuttgart, Telefon , Telefax -30 pal@stuttgart.ihk.de, 5

6 Anlage 1 IHK Abschlussprüfung Winter 2006/07 Vor- und Familienname: Prüflingsnummer: Blatt 1 Datum: Zugfahrt mit begleitenden situativen Fachgesprächsphasen Bewertungsbogen (Verordnung vom 15. Juli 2004) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Zugfahrt in höchstens 60 Minuten Arbeitsaufgaben durchführen sowie begleitende situative Fachgespräche von insgesamt höchstens 10 Minuten führen. Die Durchführung der Zugfahrt richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und nach den vorhandenen Einrichtungen. Arbeitsabläufe, die in den Bewertungskriterien aufgeführt, jedoch aufgrund der Örtlichkeit nicht durchführbar sind, können durch situative Fachgespräche beurteilt werden. Bei Prüfungsleistungen, die eindeutig als richtig oder falsch zu bezeichnen sind, ist folgende Punkteabstufung anzuwenden: 10 Punkte Prüfungsleistung richtig 0 Punkte Prüfungsleistung falsch Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, bei denen eine eindeutige Aussage richtig oder falsch nicht möglich ist, empfiehlt der PAL-Fachausschuss den gleitenden Bewertungsschlüssel: 10 bis 0 Punkte ( Punkte) Lfd. Nr ) 8 1) 3 (Erläuterung) (Erläuterung) Begleitende situative Fachgesprächsphasen (Erläuterung) Punkte 10 bis 0 Gewichtung 2) x 7 x 2 Zwischenergebnis des Prüfungsbereichs Zugfahrt Divisor 3) 1,3 Ergebnis des Prüfungsbereichs Zugfahrt (100 bis 0 Punkte) Feld 1 Das Ergebnis des Feld 1 ist in den Gesamtbewertungsbogen zu übertragen! 1) Bewertungskriterien, die durch den Prüfungsausschuss hinzugefügt werden können. 2) Empfehlungen des PAL-Fachausschusses zur Gewichtung. 3) Werden weitere Bewertungskriterien hinzugefügt, muss der Divisor durch den Prüfungssausschuss angepasst werden. Bitte Rückseite beachten! 2006, IHK Region Stuttgart, alle Rechte vorbehalten W WPB1 -bi-rot (2) Abb. 2: Vorderseite Bewertungsbogen Prüfungsbereich Zugfahrt 6

7 Anlage 2 IHK Abschlussprüfung Winter 2006/07 Zugfahrt mit begleitenden situativen Fachgesprächsphasen Begleitende situative Fachgesprächsphasen Führen Sie im Verlauf der Prüfung zusammen mit dem Prüfling situative Gesprächsphasen durch. Dokumentieren und beurteilen Sie die situativen Gesprächsphasen. (Verordnung vom 15. Juli 2004) Bewertung Punkteschlüssel: 10 bis 0 Das Ergebnis der begleitenden situativen Gesprächsphasen im Prüfungsbereich Zugfahrt ist auf der Vorderseite des Bewertungsbogens in das Feld mit der lfd. Nr. 6 zu übertragen Notizen zur Bewertung des Prüfungsbereichs Zugfahrt Datum Prüfungsausschuss Blatt 1 W WPB1 -bi-rot (2) Abb. 3: Rückseite Bewertungsbogen Prüfungsbereich Zugfahrt 7

8 Anlage 3 IHK Abschlussprüfung Winter 2006/07 Vor- und Familienname: Prüflingsnummer: Blatt 2 Datum: Prüfen von Triebfahrzeugen mit begleitenden situativen Fachgesprächsphasen Bewertungsbogen (Verordnung vom 15. Juli 2004) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Prüfen von Triebfahrzeugen in höchstens 60 Minuten Arbeitsaufträge am Triebfahrzeug durchführen und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie begleitende situative Fachgespräche von insgesamt höchstens 15 Minuten führen. Das Prüfen von Triebfahrzeugen richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und nach den vorhandenen E i n - richtungen. Arbeitsabläufe, die in den Bewertungskriterien aufgeführt, jedoch aufgrund der Örtlichkeit nicht durchführbar sind, können durch situative Fachgespräche beurteilt werden. Bei Prüfungsleistungen, die eindeutig als richtig oder falsch zu bezeichnen sind, ist folgende Punkteabstufung anzuwenden: 10 Punkte Prüfungsleistung richtig 0 Punkte Prüfungsleistung falsch Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, bei denen eine eindeutige Aussage richtig oder falsch nicht möglich ist, empfiehlt der PAL-Fachausschuss den gleitenden Bewertungsschlüssel: 10 bis 0 Punkte ( Punkte) Lfd. Nr ) 6 Begleitende situative Fachgesprächsphasen (Erläuterung) 8 1) Punkte 10 bis 0 Gewichtung 2) x 3 x 3 x 2 x 2 Zwischenergebnis des Prüfungsbereichs Püfen von Triebfahrzeugen Divisor 3) 1,2 Ergebnis des Prüfungsbereichs Prüfen von Triebfahrzeugen (100 bis 0 Punkte) Feld 2 Das Ergebnis des Feld 2 ist in den Gesamtbewertungsbogen zu übertragen! 1) Bewertungskriterien, die durch den Prüfungsausschuss hinzugefügt werden können. 2) Empfehlungen des PAL-Fachausschusses zur Gewichtung. 3) Werden weitere Bewertungskriterien hinzugefügt, muss der Divisor durch den Prüfungssausschuss angepasst werden. 2006, IHK Region Stuttgart, alle Rechte vorbehalten W WPB2 -bi-rot Bitte Rückseite beachten! -1-(2) Abb. 4: Vorderseite Bewertungsbogen Prüfungsbereich Prüfen von Triebfahrzeugen 8

9 Anlage 4 IHK Abschlussprüfung Winter 2006/07 Prüfen von Triebfahrzeugen mit begleitenden situativen Fachgesprächsphasen Begleitende situative Fachgesprächsphasen Führen Sie im Verlauf der Prüfung zusammen mit dem Prüfling situative Gesprächsphasen durch. Dokumentieren und beurteilen Sie die situativen Gesprächsphasen. (Verordnung vom 15. Juli 2004) Bewertung Punkteschlüssel: 10 bis 0 Das Ergebnis der begleitenden situativen Gesprächsphasen im Prüfungsbereich Prüfen von Triebfahrzeugen ist auf der Vorderseite des Bewertungsbogens in das Feld mit der lfd. Nr. 6 zu übertragen Notizen zur Bewertung des Prüfungsbereichs Prüfen von Triebfahrzeugen Datum Prüfungsausschuss Blatt 2 W WPB2 -bi-rot (2) Abb. 5: Rückseite Bewertungsbogen Prüfungsbereich Prüfen von Triebfahrzeugen 9

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