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1 Arbeit möglich machen! Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf DHG-Fachgespräch am 20.November 2015 in Kassel Andrea Hennig, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Gliederung Kampagne Arbeit möglich machen! Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und das Bundesteilhabegesetz 2 1

2 Kampagne Arbeit möglich machen Verbändeübergreifender Arbeitskreis AK Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Fachverbände der Behindertenhilfe Verbände der Freien Wohlfahrtspflege andere Organisationen (Bsp. BVWR) Vertreter aus Wissenschaft 4 2

3 Grundideen des Filmprojekts Arbeit möglich machen Personenkreis Teilhabe am Arbeitsleben Berufliche Bildung Sozialraumorientierung Personenzentrierung vs. Institutionsbezug 5 Ziele des Filmprojekts Arbeit möglich machen Sammlung Beispiele guter Praxis informieren & voneinander lernen Auseinandersetzung im Arbeitskreis in der Fachpraxis (WfbM, TaFö/ FuB) bei Eltern und Angehörigen in der Politik Fokus: Fachpraxis 6 3

4 Praxisbeispiele gesucht! Insgesamt: 44 Praxisbeispiele z.t. sehr ausführliche Praxisberichte (Filme, Fotos) z.t. Personenkreis ohne geistige Behinderung Vielfalt an Arbeitsplatzangeboten Spektrum des Personenkreises selten: Bildungsaspekt Institutionelle Verortung: meist TaFö oder FuB (WfbM) insg. sehr positive Rückmeldung aus der Fachpraxis 7 Praxisbeispiele gesucht! Große Vielfalt an Arbeitsangeboten: klassisch (Montage-/ Verpackung) kreativ-künstlerisch (Papierschöpfen) sozialraumorientiert (Tierpflege) normalisiert (Blumenladen) 8 4

5 Praxisbeispiele gesucht! Auswahl geeigneter Praxisbeispiele: Vielfalt des Personenkreises Vielfalt der Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten Vielfalt der beteiligten Verbände Vielfalt der institutionellen Anbindung bzw. Verortung 9 Verteilung nach Verbandszugehörigkeit

6 Der Weg zum Produkt Förderung Aktion Mensch Topf: Öffentlichkeitsarbeit zwei Produkte Broschüre in schwerer und leichter Sprache (u.a. mit Ausschreibung) Film mit 9 Beispielen (Skript, Drehtage, Schnitt, etc.) 11 Reaktionen Fachpraxis (u.a. Uni, Fachschulen) positiv neue Ideen Eltern verhalten bis negativ Angst Politik keine bekannt 12 6

7 Wie geht s weiter? Film kann und soll genutzt werden Aktion Mensch Auseinandersetzung in Einrichtungen Auseinandersetzung innerhalb Verbände Lebenshilfe-Tagung: 10./ in Essen evtl. Materialienpool (online) Arbeitskreis Bundesteilhabegesetz Konzeptionelle Überlegungen Zusammenarbeit mit AK der BAG WfbM angedacht (Praxisvertreter) 13 Die Teilhabe am Arbeitsleben und das Bundesteilhabegesetz andere Anbieter Budget für Arbeit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf 7

8 andere Anbieter Alternative zur WfbM Personenkreis = Werkstatfähigkeit arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis, Erwerbsminderungsrente (80% Bezugsgröße) analog zur WfbM keine Aufnahme- und Versorgungsverpflichtung Bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen (AZAV?) 15 Budget für Arbeit Zielgruppe: Werkstattbeschäftigte aus Arbeitsbereich Ziel: Übergang WfbM (AB) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitszeit: mind. 15h/ Woche tarifliche oder ortsübliche Entlohnung (Mindestlohn) dauerhafter Lohnkostenzuschuss (ca. 70%) Assistenz (dauerhaft? bedarfsdeckend?) Rückkehrrecht gegeben (dauerhaft voll erwerbsgemindert) keine Rentenaufstockung (analog zur WfbM) Übernahme von Fahrtkosten? 16 8

9 Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Pro intensive Diskussion in BMAS-Arbeitsgruppe zum BTHG (4 Varianten) Stichwort: Öffnung nach unten / nach innen Auseinandersetzung mit Personenkreis in Einrichtungen der Behindertenhilfe (insb. WfbM) Contra keine gesetzlichen Änderungen in Sicht Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung ( 136 Abs. 2 SGB IX) bleibt unberührt Kein Zugang zu neuen Angeboten - Budget für Arbeit und andere Anbieter 17 BTHG-Diskussion zu Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf 1.Variante Einbezug der Tagesstrukturierung in die Werkstattförderung (AB + BBB) Streichung des Mindestmaß-Kriteriums Zugang zur WfbM = vorherigen Schulbesuch + Wunsch auf Werkstattförderung Ausschluss = erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung + erheblicher Ausmaß an Betreuung und Pflege gesetzliche Rentenversicherung (Bund): wäre durch Zugang zur WfbM automatisch gegeben Ablehnung durch Rentenversicherung: Rentenversicherung = solidarisches System der Arbeiter Koppelung am Arbeitsbegriff und am Mindestmaß notwendig. 18 9

10 BTHG-Diskussion zu Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf 2.Variante Einbezug der Tagesstrukturierung in die Werkstattförderung durch Streichung des Mindestmaß-Kriteriums Zugang jedoch nur zum Arbeitsbereich der WfbM Bundesagentur für Arbeit: bevorzugt diese Variante, da Kosteneinsparung für Berufsbildungsbereich 19 BTHG-Diskussion zu Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf 3.Variante kein Einbezug der Tagesstrukturierung in die Werkstattförderung keine Streichung des Mindestmaß-Kriteriums jedoch Zuerkennung der für Werkstattbeschäftigte geltenden Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Rentenversicherung Ablehnung durch Rentenversicherung: Rentenversicherung = solidarisches System der Arbeiter Koppelung am Arbeitsbegriff und am Mindestmaß notwendig

11 BTHG-Diskussion zu Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf 4. Variante Nichts ändert sich Diese Variante gilt derzeit als wahrscheinlich! 21 Fachexperten-AG beim BMAS (Juli 2015) formale Aufnahme aller MmhU in WfbM wird vom BMAS nicht befürwortet. Angliederung an WfbM: Unterschiede im Wohnort (Bundesland, Auswahl an Angeboten, etc.) es geht nicht um eine formale Aufnahme alles, sondern um die Möglichkeit das Angebot Werkstattförderung in Anspruch zu nehmen Zugänge schaffen + Wahlrecht zwischen Teilhabeangeboten 22 11

12 Fachexperten-AG beim BMAS (Juli 2015) Laut BMAS haben MmhU bereits heute die Möglichkeit in einer Tagesförderstätte arbeitsweltbezogen beschäftigt zu werden. Die Notwendigkeit einer gesetzliche Verankerung des Rechts auf Teilhabe am Arbeitsleben für diesen Personenkreis wird nicht gesehen. Teilhabeangebote stark abhängig von: Konzeptioneller Ausrichtung und Engagement der Einrichtung Wohnort (Bundesland, Auswahl an Angeboten, etc.) gesetzliche Verankerung & bundeseinheitliche Standards 23 Fachexperten-AG beim BMAS (Juli 2015) Bei der WfbM-Förderung möchte das BMAS nicht auf das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung verzichten (gesetzliche Rentenversicherung als Solidargemeinschaft). Argumentation Rentenversicherung Solidaritätsprinzip in WfbM (Entlohnung) Diskussion in Zukunft! 24 12

13 Politische Forderungen der Verbände UN-BRK für alle! Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe Streichung des Mindestmaßes ( 136 Abs. 2 SGB IX) Personenzentrierte Ausgestaltung der Teilhabeangebote Wahlrecht zwischen verschiedenen Teilhabeorten (TaFö, WfbM, etc.) bedarfsgerechte Erbringung der Teilhabeleistungen (Bsp. angepasster Personalschlüssel) 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26 13

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