Chancen und Risiken bei der Teilhabe am Arbeitsleben durch das Bundesteilhabegesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Chancen und Risiken bei der Teilhabe am Arbeitsleben durch das Bundesteilhabegesetz"

Transkript

1 Chancen und Risiken bei der Teilhabe am Arbeitsleben durch das Bundesteilhabegesetz Dr. Thorsten Hinz Geschäftsführer Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Berlin

2 Bundesteilhabegesetz Anzeigen der Betroffenen Von Menschen mit Behinderung in sog. Fachpflegeheimen leben gibt es Problemanzeigen über die unzureichende Finanzierung der Teilhabeleistungen Kritik der Praxis der Sozialhilfeträger (z.b. teilweise in Sachsen), Menschen mit Behinderung ohne entsprechende Information über den Anspruch auf Eingliederungshilfe in die Pflegeeinrichtungen zu vermitteln.

3 Bundesteilhabegesetz 3

4 Bundesteilhabegesetz Risiken: - Inklusionsversprechen können nicht eingelöst werden, da der Eingliederungshilfe vorgelagerte Rehabilitationsträger nicht stärker verpflichtet wurden ( BTHG Reparaturen?) - Verbesserungen in der Teilhabe am Arbeitsleben greifen zu kurz und erreichen viele Zielgruppen nicht. Chancen: - BRK Umsetzung siehe 2. Staatenberichtsprüfung! - Neue Leistungen in der Teilhabe am Arbeitsleben (keine Evaluation in Modellprojekten nach Art. 25, BTHG!), - das Modell-Projekt rehapro mit 1 Mrd. ( 11, SGB IX), - konsequentere Teilhabeverfahrensberichtspflicht der Reha- Träger ( 41, SGB IX), - neue Teilhabe-/Gesamtplanverfahren.

5 BTHG, Teilhabe am Arbeitsleben das Wichtigste auf einen Blick: Werkstattleistung bleibt erhalten! Budget für Arbeit jetzt auch bundesweit! Leistungen der anderen Leistungsanbieter ist neu! Stärkung der Mitwirkungsrechte und Mitbestimmung in Werkstätten! Streichung der Anrechnung der Arbeitsentgelte auf das Arbeitsförderungsgeld! Erhöhung des Freibetrages nach 82 SGB XII! Veränderung der Rolle des Fachausschusses! Neue Weichenstellungen bei der Teilhabeplanung! Erhalt des sog. Rentenprivilegs! Bundesteilhabegesetz

6 1. Zugang zur Teilhabe am Bundesteilhabegesetz Arbeitsleben - Weiterhin eingeschränkter Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, (aber keine neue Einschränkung durch das BTHG!) - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im BTHG: im Teil 1 Kap. 10 SGB IX ( SGB IX) Inklusionsbetriebe im Teil 3 Kapitel 11 Werkstätten Kap. 12 SGB IX BBW und BFW in 51 SGB IX Unterstützte Beschäftigung in 55 SGB IX

7 Weiterhin eingeschränkter Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben Bundesteilhabegesetz - Die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen: 56 SGB IX und 219 SGB IX für die Leistungsberechtigten, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Im Gesetzesverfahren gab es die starke Forderung diesen Personenkreis auf ausschließlich voll erwerbsgeminderte Personen einzuschränken.

8 Bundesteilhabegesetz Weiterhin massiv eingeschränkter Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung - 57 SGB IX kein Zugang zu Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich für Personen, die das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des 219 SGB IX nicht erbringen werden SGB IX kein Zugang zu Leistungen im Arbeitsbereich durch die Anknüpfung an das sogenannte Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung.

9 EXKURS: Situation psychisch beeinträchtigter Menschen im Arbeitsleben Problem: Schwerbehinderung wird bei psych. Beeinträchtigungen zu selten anerkannt/ volle Erwerbsminderung sehr langwierig Exklusionsrisiken der heutigen Arbeitswelt: - hohe gesundheitliche Belastungen mit Folgen auch für die psychische Gesundheit - AU-Zeiten: psychische Erkrankung ist zweithäufigste Diagnose; längste AU-Zeiten(durchschnittlich 39 AU-Tage) - vorzeitiger Rentenbezug: Anstieg in 20 Jahren von 15% auf 43%; Durchschnittsalter: 48 Jahre - Steigende Stigmatisierung in der Gesellschaft Bundesteilhabegesetz

10 EXKURS: Situation psychisch beeinträchtigter Menschen im Arbeitsleben Auszug aus Begründung des BTHG, BT-Drs. 18/9522, S. 253 Wesentliche Änderung im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben ist, dass die Beschäftigungsangebote anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen durch die Zulassung anderer Leistungsanbieter und die Einführung des Budgets für Arbeit sinnvoll ergänzt werden. Die bisherige Konzentration auf das Beschäftigungsangebot anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen trägt dem heterogenen Personenkreis der leistungsberechtigten Personen nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Insbesondere Menschen mit psychischen Behinderungen fühlen sich in Werkstätten für behinderte Menschen oft fehlplatziert. Bundesteilhabegesetz

11 Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen Bundesteilhabegesetz Erstes Fazit: Weiterhin differenzierter Zugang oder kein Zugang! Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen wird der Zugang zu Angeboten der Teilhabe am Arbeitsleben nur bei bestimmten Voraussetzungen und unterschiedlich gewährt (auch zum allgemeinen Arbeitsmarkt) oder gar nicht. Kaum Flexibilität bei den Übergängen!

12 2. Budget für Arbeit ( 61 SGB IX) Betrifft: ca. 1 bis 5 % der LB in WfbM, ca / Bundesteilhabegesetz Neue Leistungen Personen (in FHH ca. 2,5% und in RP zwischen 2 und 3%) Lohnkostenzuschuss (75%) an den Arbeitgeber und Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung, neue Teilhabeleistung für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer tariflichen oder ortsüblichen Entlohnung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, unbefristetes Rückkehrrecht in die WfbM, Wunsch- und Wahlrecht des berechtigten Personenkreises wird strukturell erweitert.

13 Budget für Arbeit Fazit Das Budget für Arbeit ist für Personen konzipiert, die berechtigt sind, Leistungen in Werkstätten in Anspruch zu nehmen. Bundesteilhabegesetz Neue Leistungen Anspruch auf ein Budget für Arbeit wird vom konkreten Nachweis eines Beschäftigungsangebotes abhängig gemacht und ist nur auf den Arbeitsbereich beschränkt. Die grundsätzliche Deckelung beim Budget für Arbeit (40 % der monatlichen Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV) wird nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im unteren Lohnsektor ermöglichen, sofern die Länder von der zulässigen Abweichung nach oben keinen Gebrauch machen (hier Bayern 48 %) Faktische Beschränkung auf eine überschaubare Personengruppe mit entsprechender Leistungsfähigkeit, damit ein überschaubarer Erfolg. Budget für Arbeit als Chance für Inklusionsbetriebe!

14 3. Zulassung von Anderen Leistungsanbietern ( 60 SGB IX) Betrifft rund / Personen (auf 1-5 % der LB in WfbM) Bundesteilhabegesetz Neue Leistungen neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren und Bildungsbereich als auch im Arbeitsbereich 60 SGB IX: keine förmliche Anerkennung, keine Mindestplatzzahl, keine für die Werkstätten üblichen Anforderungen an räumliche und sächliche Ausstattung, die Leistungen können auf das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich oder nur den Arbeitsbereich beschränkt werden

15 Bundesteilhabegesetz Neue Leistungen Andere Leistungsanbieter ( 60, SGB IX) Fazit u. Kritik Menschen mit Behinderung, die Voraussetzungen für die Aufnahme in der Werkstatt erfüllen, können diese Leistung zwar wählen, haben allerdings keinen Rechtsanspruch. 60 SGB IX: die Leistungsanbieter haben keine Verpflichtung gegenüber den Menschen mit Behinderung. Hinsichtlich der im Vergleich zur Werkstatt geringeren Qualitätsanforderungen stellt 60 Abs. 2 SGB IX eine abschließende Aufzählung, so dass die übrigen für Werkstätten geltenden Anforderungen weiterhin gelten. Die Grundsätze für das Zulassungsverfahren und die Qualitätssicherung bei anderen Leistungsanbietern sind im Bundesteilhabegesetz selbst nicht geregelt.

16 Bundesteilhabegesetz Neue Leistungen Andere Leistungsanbieter ( 60, SGB IX) Fazit u. Kritik Die fachlichen Anforderungen für andere Leistungsanbieter müssten den festgelegten Qualitätsstandards in der beruflichen Rehabilitation und vergleichbaren Kriterien für die Einrichtungen nach 35 SGB IX und den Anforderungen der WVO entsprechen In der Gesetzesbegründung gilt die rehabilitative Zielsetzung auch für andere Anbieter Rechtsstellung als arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte müssen i. S. d. Mitwirkungsordnung geregelt werden

17 Neue Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Gesamtfazit Bundesteilhabegesetz Neue Leistungen Weiterhin differenzierter Zugang (oder kein Zugang) Erweiterung des Wunsch- und Wahlrechts für einige Wenige aus Sicht der Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen werden neue Alternativen geschaffen. Höhere Flexibilität bei den Übergängen Klarheit über einen Erfolg der neuen Leistungen kann erst nach ein paar Jahren über eine wissenschaftliche Überprüfung hergestellt werden!

18 Teilhabe-/Gesamtplan 4. Fachausschuss und Bedarfsermittlung: (1a) Ein Tätigwerden des Fachausschusses unterbleibt, soweit ein Teilhabeplanverfahren nach den 19 bis 23 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durchgeführt wird. (Gilt nicht für das Gesamtplanverfahren!) Einbeziehung des Leistungserbringers nach 19 Abs. 2 Ziff. 5 SGB IX und 121 Abs. 3 Ziff. 2 SGB IX

19 Berufliche Teilhabe 5. Veränderungen bei der beruflichen Teilhabe - Dauer der Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach 53 SGB IX-neu: Verlängerung auf zwei Drittel der üblichen Ausbildungszeit - die Zeit der Verlängerung wird zeitlich befristet (bisher BSG weiter ausgelegt), - Training motorischer Fähigkeiten im Leistungskatalog der Teilhabe am Arbeitsleben: Das Training motorischer Fähigkeiten ist im Leistungskatalog zur Teilhabe am Arbeitsleben in 49 Abs. 6 Ziff. 7 SGB IX- BTHG aufgenommen worden..

20 Berufliche Teilhabe 5. Veränderungen bei der beruflichen Teilhabe - Meldung frei werdender Stellen öffentlicher Arbeitgeber an die Agenturen für Arbeit sowie neue Arbeitsplätze ( 165 SGB IX-BTHG) (seit ) - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen bei Kündigungen: Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die ohne eine Beteiligung der SBV erfolgt, ist unwirksam (seit dem ).

21 Berufliche Teilhabe 6. Veränderungen im Werkstattrecht - Dauer des Berufsbildungsbereiches und Voraussetzungen für den Arbeitsbereich: nicht mehr zwingend die 2-jährige berufliche Bildung; Abweichung möglich, wenn der Mensch mit Behinderung bereits über eine erworbene erforderliche Leistungsfähigkeit hat - Regeldauer der Beschäftigung in der Werkstatt: längstens bis zum Ablauf des Monates, in dem das für die Regelaltersrente im Sinne des SGB VI erforderliche Lebensalter erreicht wird ( 58 Abs. 1 SGB IX)

22 Berufliche Teilhabe 6. Veränderungen im Werkstattrecht - Angebote zur Orientierung auf Beschäftigung in Förderstätten: In Förderstätten sind die Angebote konzeptionell als Orientierung auf Beschäftigung zu gestalten ( 219 Abs. 3 SGB IX). - Bedarfsermittlungsverfahren und Fachausschuss: Ein Tätigwerden des Fachausschusses unterbleibt, soweit ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt wird. - - gilt nicht für das Gesamtplanverfahren! Die Fachkompetenz des Fachausschusses ist einzubeziehen u.a. über die Einbeziehung des Leistungserbringers gemäß 19 Abs. 2 Ziff. 5 SGB IX- BTHG und 121 Abs. 3 Ziff. 2 SGB IX-BTHG.

23 Berufliche Teilhabe 6. Veränderungen im Werkstattrecht - Mitbestimmungsrechte: Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Werkstattrates, Einsatz externer Vertrauenspersonen, Stärkung der Vermittlungsstelle, Einführung von Frauenbeauftragten, (Die Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung wird in Kürze neu angepasst veröffentlicht!) - Arbeitsförderungsgeld: wird um 26 Euro monatlich erhöht, wenn das Arbeitsentgelt zusammen mit AFG 351 nicht übersteigt.

24 Berufliche Teilhabe 6. Veränderungen im Werkstattrecht - Mittagsverpflegung keine Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe mehr: - Verpflegungskosten (Mittagsverpflegung) in Werkstätten und vergleichbaren Leistungsanbietern und auch in Förderstätten ab dem nicht mehr pauschal; - örtliche Träger der Sozialhilfe zahlt an den Leistungsberechtigten die Kosten des Lebensunterhalts als Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt - Ein Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (3,10 je Arbeitstag abzüglich einer Eigenbeteiligung von 1 ) wird an Werkstattbeschäftigte gezahlt

25 Berufliche Teilhabe 6. Veränderungen im Werkstattrecht - Mittagsverpflegung keine Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe: Die Kosten der Mittagsverpflegung müssen dann von den Trägern der Werkstätten den Beschäftigten in Rechnung gestellt werden. - Die Regelungen zu Mittagessen gelten in WfbM, bei Anderen Leistungsanbietern und Tagesstrukturierenden Maßnahmen ab dem Konsequenz: neue Leistungsverträge mit den EGH- Trägern, neue Werkstattverträge

26 7. Wunsch- und Wahlrechte Wunsch- und Wahlrecht - Wunsch- und Wahlrecht ( 8 und 104 Abs. 2 SGB IX) - Anspruch auf Leistungen, die die Kosten für vergleichbare Leistungen nicht unangemessen übersteigen und mit denen Bedarfsdeckung erreicht werden kann. - Ist eine Leistungsgestaltung nicht zumutbar, entfällt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Kritik: Maßstab der Vergleichbarkeit der Leistung unklar. Notwendige Ergänzung: Eine Leistung ist nur dann mit einer anderen vergleichbar, wenn beide neben dem Ziel auch in der Form der Leistungserbringung miteinander übereinstimmen.

27 8. Weitere Änderungen zum Vorteil von Werkstattbeschäftigten - 59 SGB IX der Wegfall der Anrechnung der Arbeitsentgelte auf das Arbeitsförderungsgeld, die bisher nach 43 S. 4 SGB IX erfolgt. Verbesserung der Bundesteilhabegesetz Einkommenssituation von Menschen mit Behinderungen in der Werkstatt, die mehr als 325 Werkstattentgelt erzielen Abs. 3 S. 2 SGB XII die Erhöhung des Freibetrages bei der Anrechnung des Werkstattentgeltes auf die Grundsicherung von 25 % auf 50 % wird eine geringfügige Verbesserung des Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten herbeiführen.

28 9. Hinweise für die Praxis Bundesteilhabegesetz Die Kosten der Mittagsverpflegung müssen systematisch erfasst und beziffert Entsprechende Leistungen sind neu zu konfigurieren, ggf. dem Leistungsberechtigten anzubieten und zu fakturieren Ermittlung der tatsächlichen Höhe der Verpflegungskosten in Werkstätten für behinderte Menschen, in Tagesförderstätten etc.

29 9. Hinweise für die Umsetzung Bundesteilhabegesetz Vereinbarung der Übernahme dieser Kosten durch den Leistungsberechtigten aus dem Betrag, der vom Sozialamt gezahlt wird. Neuverhandlung und Anpassung der Leistungsund Vergütungsvereinbarungen Anpassung von Werkstattverträgen Beteiligung an regionalen Modellvorhaben nach 11, SGB IX (Kontaktaufnahme zu Jobcentern u. RV)

30 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Thorsten Hinz Geschäftsführer Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v.

Fachtag Das BTHG in Bayern. Workshop Teilhabe am Arbeitsleben

Fachtag Das BTHG in Bayern. Workshop Teilhabe am Arbeitsleben Fachtag Das BTHG in Bayern Workshop Teilhabe am Arbeitsleben 19. September 2017 Herbert Borucker, Referat Behindertenhilfe Andere Leistungsanbieter 60 SGB IX (Art. 1, Teil 1, Kapitel 10 BTHG) tritt zum

Mehr

Bundesteilhabegesetz in BW

Bundesteilhabegesetz in BW Bundesteilhabegesetz in BW Christa Grünenwald Geschäftsführerin, LAG WfbM BW e.v. 12. Landeskonferenz der LAG AVMB Baden-Württemberg Stuttgart, 14. Oktober 2017 Das BTHG: Arbeiten und FuB Vorstellung der

Mehr

Was ändert sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben? VKIB Was ändert sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben

Was ändert sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben? VKIB Was ändert sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben Was ändert sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben? VKIB Was ändert sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben Was ändert sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben? 2 Inhaltsverzeichnis 01 Andere Leistungsanbieter

Mehr

Flexible Lösungen TeilHaben: Arbeiten, wie andere auch!

Flexible Lösungen TeilHaben: Arbeiten, wie andere auch! Flexible Lösungen TeilHaben: Arbeiten, wie andere auch! Christa Grünenwald Geschäftsführerin, LAG WfbM BW e.v. Fachtag Flexible Lösungen im Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung Stuttgart, 09. Oktober

Mehr

TEILHABE AM ARBEITSLEBEN NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG

TEILHABE AM ARBEITSLEBEN NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG Dr. Florian Steinmüller Wissenschaftlicher Referent Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. In Trägerschaft

Mehr

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE TEILHABE AM ARBEITSLEBEN IM RAHMEN DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG)

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE TEILHABE AM ARBEITSLEBEN IM RAHMEN DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG) CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE TEILHABE AM ARBEITSLEBEN IM RAHMEN DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG) Hamburger Erfahrungen und Perspektiven Fachtagung der BAG UB 15.11.2017-17.11.2017 in Suhl Dr.

Mehr

Bundesteilhabegesetz und Änderungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben aus der Perspektive der Leistungsanbieter

Bundesteilhabegesetz und Änderungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben aus der Perspektive der Leistungsanbieter CBP BTHG-Fachtag, 20.09.2017, Frankfurt/Main Bundesteilhabegesetz und Änderungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben aus der Perspektive der Leistungsanbieter Vorbemerkung Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Mehr

Andere Leistungsanbieter Konzeptionelle Überlegungen aus Perspektive der Leistungserbringer. 18. April 2018, Nürnberg Werkstätten:Messe 2018

Andere Leistungsanbieter Konzeptionelle Überlegungen aus Perspektive der Leistungserbringer. 18. April 2018, Nürnberg Werkstätten:Messe 2018 Andere Leistungsanbieter Konzeptionelle Überlegungen aus Perspektive der Leistungserbringer 18. April 2018, Nürnberg Werkstätten:Messe 2018 Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) e.v. Fachverband

Mehr

ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER. Die WfbM im BTHG. Arbeitshilfe

ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER. Die WfbM im BTHG. Arbeitshilfe ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Die WfbM im BTHG Arbeitshilfe zu den Änderungen in den Rechtsgrundlagen der Werkstatt für behinderte Menschen Heft 84 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS Kurt Ditschler,

Mehr

Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten

Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten Fachtagung zum Welt Down-Syndrom Tag 2016 7. Mai 2016 1 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 1958: gegründet von betroffenen Eltern

Mehr

Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit

Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit 2018 2022 1 Ist-Situation Teilhabe Arbeit - 19.000 Menschen sind in WfbM tätig - davon ca. 1.200 Menschen auf Betriebsintegrierten Beschäftigungsstellen - Kombi-BiB

Mehr

Budget für Arbeit gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Budget für Arbeit gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Hintergrund / Absicht I Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung mit voller Erwerbsminderung wurden bislang im Wesentlichen auf Werkstätten für

Mehr

Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX

Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetzes am 30. Juni 2017 Martina Krüger - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung

Mehr

Neues aus der Welt von Werkstatträte Deutschland. Fachvortrag von Martin Kisseberth und John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 2016

Neues aus der Welt von Werkstatträte Deutschland. Fachvortrag von Martin Kisseberth und John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 2016 Neues aus der Welt von Werkstatträte Deutschland Fachvortrag von Martin Kisseberth und John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 2016 Gliederung 1. Werkstatträte Deutschland nach innen - neuer öffentlicher

Mehr

Andere Leistungsanbieter

Andere Leistungsanbieter Andere Leistungsanbieter - neue Chancen der beruflichen Teilhabe!? BAG UB 22./23.11.2018 Manfred Becker Manfred-Becker@email.de m: 0179-1459451 d: 221-2943-444 1 Regierungsentwurf 5.9.16 - Begründung S.

Mehr

BTHG Reform und berufliche Teilhabe

BTHG Reform und berufliche Teilhabe BTHG Reform und berufliche Teilhabe BAG GPV 16.10.2017 Manfred Becker Manfred-Becker@email.de m: 0179-1459451 d: 221-2943-444 1 Schon zum 1.8.16 SGB IX geändert für Integrationsfirmen: 1. Förder-Schwelle

Mehr

Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten

Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten Berlin, 9.5.2017 Prof. Dr. Katja Nebe, Universität Halle-Wittenberg

Mehr

Förderung des Übergangs von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Förderung des Übergangs von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Förderung des Übergangs von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Andrea Falckenhayn MASGF, Referat 24 Gliederung: - Behindertenpolitisches

Mehr

Stellungnahme der Fachverbände zu den Vorschlägen

Stellungnahme der Fachverbände zu den Vorschlägen Berlin, 16.09.2015 Stellungnahme der Fachverbände zu den Vorschlägen des BMAS zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Fachexperten-AG am 10.07.2015 (Top 6) Die Fachverbände begrüßen das Ziel des BMAS,

Mehr

WAS BRINGT DAS BTHG?

WAS BRINGT DAS BTHG? Dr. Dirk Mellies Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 3. Fachtagung der DVSG Arbeit ist das halbe Leben. Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung 14. Juni

Mehr

Bundesteilhabegesetz - kompakt

Bundesteilhabegesetz - kompakt Bundesteilhabegesetz - kompakt BTHG Hintergrund/Ziele Bundesteilhabegesetz trat am 29. Dezember 2016 in Kraft Vier Reformstufen 2017-2023 Behindertenpolitik soll in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt

Mehr

Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz Bundesteilhabegesetz Informationsveranstaltung Landratsamt Bodenseekreis 24.10.2018 Christian Kiebler Sachgebietsleitung Sachgebiet VI Eingliederungshilfe Landratsamt Bodenseekreis 1 Reformstufen 2 1.

Mehr

Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz

Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz DVfR-Kongress am in Berlin Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben Folie 1 RECHTSGRUNDLAGEN Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Mehr

Das BTHG Was ist drin für Werkstattbeschäftigte? Vortrag von John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg

Das BTHG Was ist drin für Werkstattbeschäftigte? Vortrag von John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg Das BTHG Was ist drin für Werkstattbeschäftigte? Vortrag von John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 30.03.2017 Das BTHG Was ist drin für Werkstattbeschäftigte? Gliederung: 1. Allgemeines 2. Das Bundesteilhabegesetz

Mehr

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen

Mehr

DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN

DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbände e.v. am 16. Oktober 2017 in Stuttgart Folie 1 PROBLEME Eingliederungshilfe heute Anspruch

Mehr

Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach

Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Historie 1994 Artikel 3 Absatz 3 GRUND GESETZ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz umsetzen!

Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Neue Chancen für Arbeit Jahrestagung der BAG Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. Thomas Fonck Der LVR: Partner der Kommunen Kommunaler Dachverband von 13 kreisfreien

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz. Zugang zum Arbeitsleben- Teilhabe am Arbeitsleben. Bundeskongress für Führungskräfte im BeB

Das Bundesteilhabegesetz. Zugang zum Arbeitsleben- Teilhabe am Arbeitsleben. Bundeskongress für Führungskräfte im BeB Das Bundesteilhabegesetz Zugang zum Arbeitsleben- Teilhabe am Arbeitsleben Bundeskongress für Führungskräfte im BeB 12.-14.04.2015 in Berlin Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe

Mehr

BTHG Reform und Werkstätten

BTHG Reform und Werkstätten BTHG Reform und Werkstätten DGSP QFAB 9.9.2016 Manfred Becker MBeckerBN@web.de m: 0179-1459451 d: 221-2943-444 1 Der Zeitplan 22.9. erste Lesung im Parlament, 23.9. erste Lesung Bundesrat 28.9. Beratung

Mehr

Teilhabe am Arbeitsleben wem hilft das BTHG

Teilhabe am Arbeitsleben wem hilft das BTHG Teilhabe am Arbeitsleben wem hilft das BTHG 24.5.2018 Manfred-Becker@email.de m: 0179-1459451 d: 221-2943-444 1 Programm Einführung / Überblick BTHG und Arbeit Berufliche Reha allgemeiner Arbeitsmarkt

Mehr

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,

Mehr

Das System Werkstatt für behinderte Menschen im Wandel

Das System Werkstatt für behinderte Menschen im Wandel Das System Werkstatt für behinderte Menschen im Wandel Thomas Umsonst, Geschäftsführer Zadar (Kroatien), den 18. Mai 2017 1. Werkstatt für behinderte Menschen im Sozialstaat (Grundgesetz, Beziehungen)

Mehr

(Drucksachen 18/10523 und 18/10510) Stand Nur zum internen Gebrauch -

(Drucksachen 18/10523 und 18/10510) Stand Nur zum internen Gebrauch - Zusammenfassung der vom Bundestag beschlossenen Änderungen zum Bundesteilhabegesetz und zur Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherungsleistungen (Drucksachen 18/10523 und 18/10510)

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter (1) Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz am 23.12.2016 beschlossen:

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz

Mehr

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Kommunaler Sozialverband Sachsen 20 Jahre Landesverband Gemeindepsychiatrie Sachsen e. V. 21.09.2017 - Bautzen Vortrag: Anforderungen durch das BTHG an den Leistungsträger Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in Sachsen Stand:

Mehr

Arbeit möglich machen!

Arbeit möglich machen! Arbeit möglich machen! Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf DHG-Fachgespräch am 20.November 2015 in Kassel Andrea Hennig, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Gliederung Kampagne

Mehr

Was regelt das BTHG neu?

Was regelt das BTHG neu? Was regelt das BTHG neu? DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände Berlin, 11. Mai 2017 Jenny Axmann, Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger

Mehr

Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier Teilhabe am Arbeitsleben -

Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier Teilhabe am Arbeitsleben - Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Sitzung am 14. Oktober 2014 Anlage zum Arbeitspapier zu TOP 1 Stand: 19. November 2014 - final Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier

Mehr

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget

Mehr

2. Fachtag Autismus und Arbeit am in Lingen

2. Fachtag Autismus und Arbeit am in Lingen 2. Fachtag Autismus und Arbeit am 07.04.2017 in Lingen Rechtsansprüche von Menschen mit Autismus und das neue Bundesteilhabegesetz Ass. jur. Christian Frese Geschäftsführer autismus Deutschland e.v. Gliederung

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz Informationsveranstaltung am 28.02.2018 in Arnsberg Referentin: Anja Thorwesten 1 Übersicht A. Ziele und Struktur des Gesetzes B. Die Reformstufen wann tritt was in Kraft? C. Neue

Mehr

Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung?

Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung? Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung? Daniel Heinisch

Mehr

Bundesteilhabegesetz ab

Bundesteilhabegesetz ab Herzlich willkommen! Bundesteilhabegesetz ab 1.1.2017 Was ändert sich wann? Für wen ist es? Überblick einiger Themen Fazit Ulrike Tofaute, Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.v., Kehdenstr. 2-10, 24103 Kiel

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Kanzlei Hohage, May & Partner Rechtsanwältin Jana Franke Mittelweg 147 20148 Hamburg Tel.: 040/414601-0 Fax: 040/414601-11 Mail: franke@hohage-may.de Das neue Bundesteilhabegesetzes

Mehr

Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand

Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand - Vortrag - Wissenschaft trifft Praxis: Personzentrierung Inklusion Enabling community am 26. Februar 2016 im Hotel Aquino Tagungszentrum Katholische

Mehr

Zu den Zielen des Bundesteilhabegesetzes

Zu den Zielen des Bundesteilhabegesetzes Stellungnahme der BAG WfbM zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23.06.2016 5 10 Die Bundesarbeitsgemeinschaft

Mehr

bag if Das Netzwerk sozialer Unternehmen. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Vision.

bag if Das Netzwerk sozialer Unternehmen. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Vision. Ziel erreicht? Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben durch Zuverdienst Was Sie erwartet o bag if das Netzwerk sozialer Unternehmen o Begriffsbestimmung

Mehr

Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab

Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab 01.01.20108 Vorwort Diese Orientierungshilfe beinhaltet Hinweise zur Umsetzung der neuen Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Mehr

Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab

Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab 01.01.2018 Vorwort Diese Orientierungshilfe beinhaltet Hinweise zur Umsetzung der neuen Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Mehr

Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen

Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als

Mehr

Bundesteilhabegesetz - in Kraft treten Artikel 1 Inhalt neu:

Bundesteilhabegesetz - in Kraft treten Artikel 1 Inhalt neu: Bundesteilhabegesetz - in Kraft treten Nach Verkündung (29. Dezember 2016) 1. Januar 2017 1. Januar 2018 1. Januar 2020 (EingliederungshilfeVO tritt außer Kraft) 1. Januar 2023 2018 - Gesetz zur Stärkung

Mehr

Stellungnahme der BAG WfbM zur öffentlichen Anhörung im Bundestag am

Stellungnahme der BAG WfbM zur öffentlichen Anhörung im Bundestag am 5 Stellungnahme der BAG WfbM zur öffentlichen Anhörung im Bundestag am 07.11.2016 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit

Mehr

Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF

Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die

Mehr

Die berufliche Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Beispiel des Landes NRW

Die berufliche Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Beispiel des Landes NRW Die berufliche Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Beispiel des Landes NRW Einführung Wir befinden uns im Jahre 50 v. Chr. Ganz Gallien ist von den Römern besetzt...ganz Gallien? Nein!

Mehr

LVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1

LVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1 Das neue SGB IX die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes Folie 1 SGB IX aktuell Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ( 1 bis 67) das neues

Mehr

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf

Mehr

Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales. Nürnberg, Werkstätten:Messe 2017

Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales. Nürnberg, Werkstätten:Messe 2017 Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales Nürnberg, 29.03.2017 Werkstätten:Messe 2017 Gliederung Der LVR im Überblick Teilhabe am Arbeitsleben:

Mehr

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz Dr. Dietlinde Albrecht, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung I. Ausgangspunkt

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz Umsetzungsfragen

Das Bundesteilhabegesetz Umsetzungsfragen Das Bundesteilhabegesetz Umsetzungsfragen Vortrag beim NBS Anwender- und Interessententreffen 2018 am 7./8.11.2018 in Wilhelmshaven Hartmut Baar Leiter Referat Teilhabe Arbeit Fachliche Angebote I Übersicht

Mehr

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Kurzüberblick über die Änderungen durch das BTHG Runder Tisch in der Planregion 1 05.05.2017 Bürgersaal im Rathaus Kleinmachnow Bundesteilhabegesetz (BTHG) Ziele: Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Ist das Bundesteilhabegesetz der Grund dafür, dass das neue "Budget für Arbeit" in Hessen umgesetzt

HESSISCHER LANDTAG. Ist das Bundesteilhabegesetz der Grund dafür, dass das neue Budget für Arbeit in Hessen umgesetzt 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6027 15. 03. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 02.02.2018 betreffend "Budget für Arbeit" in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales

Mehr

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg Förderung des Übergangs

Mehr

Bühne frei für das BundesTeilhabeGesetz

Bühne frei für das BundesTeilhabeGesetz Bühne frei für das BundesTeilhabeGesetz Die Praxis Aktuelle Entwicklungen im Caritas Wohn- und Werkstätten Paderborn e. V. vorgestellt von Bettina Weinberg & Karla Bredenbals Konsequenzen für die Praxis

Mehr

Bundesteilhabegesetz ab

Bundesteilhabegesetz ab Herzlich willkommen! Bundesteilhabegesetz ab 1.1.2017 Einkommen und Vermögen Was ändert sich wann? Für wen? Ulrike Tofaute, Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.v., Kehdenstr. 2-10, 24103 Kiel 1 Heranziehung

Mehr

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Richtlinien Integrationsamt: Abteilung 53.30 Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Stand: Januar 2018 Präambel Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung

Mehr

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz aus Leistungserbringersicht (Regierungsentwurf vom 28.06.2016) Dr. Thorsten Hinz Caritas Behindertenhilfe

Mehr

Konzeption. Arbeitsbereich. Stand 03.03

Konzeption. Arbeitsbereich. Stand 03.03 Konzeption Arbeitsbereich Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Im Arbeitsbereich der Werkstatt für Behinderte bieten die Delme-Werkstätten (dw) Menschen mit einer Behinderung, bei denen eine Beschäftigung

Mehr

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung ANLAGE 1 Förderprogramm des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung INKLUSIVE AUSBILDUNG und ARBEIT im Betrieb Richtlinie Präambel Auf der Grundlage der erfolgreichen Umsetzung des

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

Herzlich willkommen zum Webinar. Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit

Herzlich willkommen zum Webinar. Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit Herzlich willkommen zum Webinar Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit Sibylle Brandt (Veitshöchheim, AG Selbst Aktiv) Alfons Polczyk (Berlin, BMAS) Moderation: David Röthler

Mehr

Wie viele Mitarbeiter aus der Werkstatt stehen dem ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? = Ist das Budget für Arbeit die Lösung für alle?

Wie viele Mitarbeiter aus der Werkstatt stehen dem ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? = Ist das Budget für Arbeit die Lösung für alle? Wie viele Mitarbeiter aus der Werkstatt stehen dem ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? = Ist das Budget für Arbeit die Lösung für alle? Fachvortrag von John Barth Werkstätten:Tag2016 in Chemnitz

Mehr

Veranstaltungsprogramm

Veranstaltungsprogramm Veranstaltungsprogramm P 10/4499/18 TEILHABE AM ARBEITSLEBEN BUDGET FÜR ARBEIT UND ANDERE LEISTUNGSANBIETER NACH DEM BTHG 11.10.2018, 14.00 Uhr bis 12.10.2018, 12.30 Uhr Hannover, Wyndham Hannover Atrium

Mehr

SGB IX hier und bei allen nachstehenden Verweisen jeweils in der ab geltenden Fassung. Telefon (05 11) 120-0

SGB IX hier und bei allen nachstehenden Verweisen jeweils in der ab geltenden Fassung. Telefon (05 11) 120-0 Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Postfach 141, 30001 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Regelungen zum Budget für Arbeit ab 01.

Mehr

R o a d M a p. zur. Durchlässigkeit

R o a d M a p. zur. Durchlässigkeit R o a d M a p zur Durchlässigkeit Vereinbarung zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Hilfebedarf im Arbeitsbereich der WfbM Gerhard S o h s t - Leiter (WfbM) - Geschäftsführer

Mehr

Unterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung

Unterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung Unterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung 1 Rechtliche Grundlagen für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen

Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen 13. BGT Nord am 28. September 2017 in Kiel Teilplenum: Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen Das Wichtigste in Kürze Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Wolfgang Rombach Leiter der Unterabteilung Vb Sozialhilfe Vortrag Fachtagung des DV Aktuelle Entwicklungen

Mehr

Berufliche Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sicherstellen! Forderungspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Berufliche Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sicherstellen! Forderungspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe Berufliche Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sicherstellen! Forderungspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe 1 Impressum Herausgeber Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Raiffeisenstraße

Mehr

Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit

Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit Geschäftsbereich Eingliederungshilfe, Vorsitzende Geschäftsbereichsleitung: Bettina Schmidt Werkstätten für behinderte Menschen

Mehr

Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen im Lichte des Bundesteilhabegesetzes was kommt auf die Träger der Eingliederungshilfe zu?

Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen im Lichte des Bundesteilhabegesetzes was kommt auf die Träger der Eingliederungshilfe zu? 29.11.2016 Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen im Lichte des Bundesteilhabegesetzes was kommt auf die Träger der 1 Von Dr. Dieter Schartmann, Landschaftsverband Rheinland I. Einführung Mit

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?

Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? neue Struktur SGB IX Teil 1 Rehabilitations und Teilhaberecht allg. Regelungen Teil 2 veränderte Eingliederungshilfe Teil 3 Schwer

Mehr

Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung 25.09.2018 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23. Dezember 2016 1 Ein Blick zurück Die Entwicklung

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für behinderte Menschen

Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für behinderte Menschen Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für behinderte Menschen 61 Werkstätten 16.800 Beschäftigte ca. 3.000 Mitarbeiter 61 Werkstätten 16.800 Beschäftigte ca. 3.000 Mitarbeiter

Mehr

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,

Mehr

Werkstätten:Messe 2017 Vortrag am in Nürnberg

Werkstätten:Messe 2017 Vortrag am in Nürnberg Werkstätten:Messe 2017 Vortrag am 29.03.2017 in Nürnberg Die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf den Zugang von Menschen mit Autismus in die Werkstatt Ass. jur. Christian Frese Geschäftsführer

Mehr

Umsetzung BTHG. Beteiligungsgespräche. Magdalena Garrecht

Umsetzung BTHG. Beteiligungsgespräche. Magdalena Garrecht Umsetzung BTHG Beteiligungsgespräche Magdalena Garrecht 08.09.2014 Folie 1 GLIEDERUNG 1. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) a) Zeitschiene Inkrafttreten b) Inhalt 2. Umsetzung des BTHG 3. Träger der Eingliederungshilfe

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ 809 16. Wahlperiode 06-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,

Mehr

Budget für Arbeit Eine echte Teilhabechance

Budget für Arbeit Eine echte Teilhabechance Budget für Arbeit Eine echte Teilhabechance Werkstättenmesse 19. April 2018 Sven Neumann Gliederung 1. Budget für Arbeit in Hamburg 2. 61 BTHG Budget für Arbeit Die Herausforderung Artikel 27 der UN Behindertenrechtskonvention

Mehr

Landkreis Emmendingen Sozialdezernat Bundesteilhabegesetz BTHG

Landkreis Emmendingen Sozialdezernat Bundesteilhabegesetz BTHG Bundesteilhabegesetz BTHG wesentliche Änderungen ab 01.01.2020!1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK 2006) Zentrale Prinzipien: Schutz vor Diskriminierung volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft

Mehr

Stellungnahme der BAG WfbM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung

Stellungnahme der BAG WfbM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung Stellungnahme der BAG WfbM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 26.04.2016 5 Die Bundesarbeitsgemeinschaft

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz und die Folgen für die Einkommens-und Vermögensanrechnung

Das Bundesteilhabegesetz und die Folgen für die Einkommens-und Vermögensanrechnung Das Bundesteilhabegesetz und die Folgen für die Einkommens-und Vermögensanrechnung 29. Januar 2018 Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, RnSG Fundstellen www.bundestag.de GESTA-Nummer: G032 (u.a. BR-Drs. 428/16;

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER

ÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER Prof. Dr. Axel Kokemoor Überblick über das BTHG für Betreuer 27. September 2018 1 ÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER 10. Betreuertag am 27. September 2018 im Forum Gelnhausen Prof. Dr. Axel Kokemoor

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v , BGBl. I S.

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v , BGBl. I S. Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19. 6.2001, BGBl. I S. 1046) Inhaltsübersicht Teil 1 Regelungen für behinderte und

Mehr