Stadtsanierung Meisenheim. Abrechnung des Sanierungsgebietes nach 154 BauGB

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1 Abrechnung des Sanierungsgebietes nach 154 BauGB

2 Der historische Stadtkern 1978 Die Stadt Meisenheim ist seit März 1978 im Städtebauförderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz.

3 Sanierungsgebiet mit Erweiterungen

4 Die heutige Situation Die Gemeinde Meisenheim ist von Bund und Land aufgefordert worden, die Sanierung abzurechnen. Die Aufhebung ssatzung ist für Frühjahr 2015 vorgesehen. Die Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung wird der zuständige Gutachterausschuss vornehmen.

5 Die Abrechnung der Stadtsanierung ist ein Pflichtaufgabe der Gemeinden nach 154 BauGB! Das BauGB schreibt vor, dass im umfassenden Sanierungsverfahren, d.h. bei der Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 152 bis 156 zur Finanzierung skosten, die sonst von der Sanierung zu tragen sind, Ausgleichsbeträge erhoben werden, die den sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen entsprechen. Ausgleichsbeträge werden von den Eigentümern erhoben, die von der Sanierung begünstigt sind. Zur Erhebung dieser Ausgleichsbeträge sind die Gemeinden verpflichtet!

6 Sinn und Zweck des Wertausgleiches! Seit der Schaffung des Städtebauförderungsgesetzes im Jahre 1971 sind in die Sanierungsgebiete erhebliche öffentliche Mittel geflossen. Die Gemeinden tragen die Kosten von Planung und Vorbereitung (Straßenbau, Platzgestaltung, Abbrüche) der Ordnungsmaßnahmen und Infrastruktureinrichtungen. Dh. alles was getan werden muss, damit im privaten sowie im öffentlichen Bereich gebaut werden kann oder Modernisierungen erfolgreich in Angriff genommen werden können. Grundstückseigentümer können und haben außerdem von der Gemeinde Förderungsmittel zur Sanierung ihrer Gebäude erhalten. Diese ganz erheblichen Sanierungskosten sind nur tragbar, weil die Allgemeinheit, d.h. Bund, Länder und Gemeinden diese zunächst vorfinanzieren und später zum größten Teil auch übernehmen. Wenn durch den Einsatz dieser öffentlichen Finanzhilfen auch die Bodenwerte steigen, ist daher die Vorschrift des 154 BauGB anzuwenden.

7 Vorbereitung der Gesamtmaßnahme ,- Ordnungsmaßnahmen ,- Investitionen der Gemeinde davon ca ,- Straßen u. Plätze davon ca ,- Abbruchmaßnahmen davon ca ,- Bodenordnung und Grunderwerb Gesamtsumme der Investitionen ,- Baumaßnahmen ,- davon ca ,- priv. Maßnahmen davon ca ,- stadteigene Gebäude Zu erwartende Einnahmen durch Ausgleichsbeiträge etwa ,-

8 Ordnungsmaßnahmen Rapportierplatz Marktplatz Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen

9 Ordnungsmaßnahmen Wälder-Weg Untergasse Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen

10 Ordnungsmaßnahmen Gelbes Haus Obergasse Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen

11 Ordnungsmaßnahmen Vor Untergasse in Richtung Untertor Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen

12 Ordnungsmaßnahmen Rapportierplatz mit Stadttor Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen

13 Ordnungsmaßnahmen Rapportierplatz Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen

14 Ordnungsmaßnahmen Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen

15 Ordnungsmaßnahmen Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen

16 Ordnungsmaßnahmen Hammelsgasse

17 Ordnungsmaßnahmen Klenkertor

18 Beispiele privater Modernisierungsmaßnahmen VORHER NACHHER Boos von Waldeckscher Hof Boos von Waldeckscher Hof

19 Beispiele privater Modernisierungsmaßnahmen VORHER NACHHER Meisenheimer Hof Meisenheimer Hof

20 Beispiele privater Modernisierungsmaßnahmen VORHER NACHHER Ritterherberge Ritterherberge

21 Beispiele privater Modernisierungsmaßnahmen VORHER NACHHER Untergasse Untergasse

22 Beispiele privater Modernisierungsmaßnahmen VORHER NACHHER Klenkertor Klenkertor

23 Sanierungsgebiete Straßenausbau / Platzgestaltung Private Gebäude Gemeindeeigene Gebäude Abgebrochene Gebäude

24 Obergasse Ausbau vor Sanierung (Ausbaubeitrag) 1976

25 Obergasse Sanierungsgebiet

26 Obergasse Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet

27 Obergasse Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Untergasse und Marktplatz 1981/ 1982

28 Obergasse Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Untergasse und Marktplatz 1981/ Sanierungsgebiet

29 Saarstraße vor Sanierung (Ausbaubeiträge) 1987/1988

30 Saarstraße 1987/1988 Rathausgasse 1988

31 Saarstraße 1987/1988 Rathausgasse 1988 Schillerstraße Ausbau vor Sanierung (Ausbaubeiträge) 1989

32 Saarstraße 1987/1988 Rathausgasse 1988 Schillerstraße 1989 Am Wehr (Ausbaubeiträge Straße) 1991

33 Saarstraße 1987/1988 Rathausgasse 1988 Schillerstraße 1989 Am Wehr Sanierungsgebiet

34 5. Sanierungsgebiet

35 5. Sanierungsgebiet Rapportierplatz Schweinsgasse Marktgasse 1997

36 5. Sanierungsgebiet Rapportierplatz Schweinsgasse Marktgasse 1997 Amtsgasse (Ausbaubeiträge) 2001/2002

37 5. Sanierungsgebiet Rapportierplatz Schweinsgasse Marktgasse 1997 Amtsgasse 2001/ Sanierungsgebiet

38 Fläche ehem. Brinker in der Schweinsgasse 2005 Wagnergasse Lauergasse 2005/2006

39 Fläche ehem. Brinker in der Schweinsgasse 2005 Wagnergasse Lauergasse 2005/2006 An der Bleiche 2006

40 Fläche ehem. Brinker in der Schweinsgasse 2005 Wagnergasse Lauergasse 2005/2006 An der Bleiche Sanierungsgebiet

41 Platz am Schlößchen / Teilausbau Obergasse Mühlgasse 2008

42 Platz am Schlößchen / Teilausbau Obergasse Mühlgasse 2008 Schmidtsgasse 2008/2009

43 Platz am Schlößchen / Teilausbau Obergasse Mühlgasse 2008 Schmidtsgasse 2008/2009 Klenkertor und Ausbau Obergasse Bürgermeister-Waelder- Weg 2009/2010

44 Luisengässchen Hammelsgasse Am Herrenschlag 2011/2012

45 Luisengässchen Hammelsgasse Am Herrenschlag 2011/ Sanierungsgebiet

46 Private Gebäude

47 Private Gebäude Gemeindeeigene Gebäude

48 Private Gebäude Gemeindeeigene Gebäude Abgebrochene Gebäude

49 - Überblick 1. Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Straßen/Plätze gefördert Straßen/Plätze Ausbaubeiträge Private Gebäude Gemeindeeigene Gebäude Abgebrochene Gebäude Sanierungsgrenze

50 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

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