Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.
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- Stefanie Marta Busch
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Datenbanküberlassung auf Dauer geschlossen: Präambel Der Datenbankhersteller ist auf dem Gebiet der... tätig und hat die Datenbank "... (Name, Kurzbezeichnung)", Version 1.2 (im Folgenden Datenbank) erstellt, für die er im Sinne des 84a UrhG der Art und dem Umfang nach wesentliche Investitionen aufwenden musste. Insbesondere hat er diesbezüglich Lizenzzahlungen in Höhe von... EUR geleistet sowie Kosten für die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit von insgesamt... Stunden in Höhe von... EUR aufwenden müssen. Dem Kunden soll ein einfaches Nutzungsrecht an dieser Datenbank eingeräumt werden. Nachfolgend werden von dem Begriff "Datenbank" sowohl sämtliche in der Datenbank zusammengestellte Daten und Inhalte erfasst, als auch die Datenbanksoftware, die für die Herstellung und Lauffähigkeit der Datenbank erforderlich war. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet. Der Datenbankhersteller hat dem Kunden außerdem eine Testversion der Datenbank bereit gestellt. Der Kunde konnte sich mittels dieser Testversion von der Geeignetheit und Brauchbarkeit der Datenbank für seine Zwecke und Absichten überzeugen.
2 1 Vertragsgegenstand Der Datenbankhersteller stellt dem Kunden die Datenbank "..." zum Download unter der Internetadresse zur Verfügung. Gegenstand dieses Vertrags ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an der von dem Datenbankhersteller erstellten Datenbank. Der Datenbankhersteller wird dem Kunden mindestens quartalsweise Updates anbieten. Der Preis für ein Update beträgt... EUR zuzüglich derzeit geltender Mehrwertsteuer und wird dem Kunden mit dem jeweiligen Angebot mitgeteilt. Der Datenbankhersteller wird den Kunden vorab per benachrichtigen, sobald ein Update unter der Website zum Download bereitsteht. Der Kunde ist berechtigt, unverzüglich zu widersprechen, sofern er die Benachrichtigung per nicht wünscht. Eventuelle Nachteile oder Beeinträchtigungen im Rahmen der Nutzung der Datenbank, welche dem Kunden aufgrund nicht abgerufener Update-Versionen entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. 2 Nutzungsrechte Dem Kunden wird ein einfaches, zeitlich unbegrenztes und nur mit Zustimmung des Datenbankherstellers übertragbares Recht zur Nutzung der Datenbank und der dazugehörenden Bedienungsanleitung eingeräumt. Möchte des Kunden die Datenbank auf mehreren Rechnern bzw. mehreren Anlagen, insbesondere innerhalb eines gesamten Unternehmens, nutzen, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Datenbankherstellers. Der Datenbankhersteller wird in diesem Fall weitere Nutzungsrecht einräumen. Die Datenbank darf nicht innerhalb eines Netzwerkes eingesetzt werden, wenn damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Datenbank geschaffen wird. Eine Sicherungskopie der Datenbank darf erstellt werden. Etwaige Urheberrechtsvermerke sind hierbei stets zu übernehmen. Der Kunde darf die in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerke weder vernichten noch verändern. Der Kunde ist zum Laden, Anzeigen, Ablaufenlassen, Übertragen oder Speichern der Datenbank gemäß den oben stehenden Vorschriften berechtigt und darf auch deren Funktionen testen. Die Zustimmung des Datenbankherstellers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übertragung der Codeform im Sinne des 69c Nr. 1 und 2 UrhG unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. die Handlungen werden von dem Kunden oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;
3 2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nr. 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht; 3. die Handlungen beschränken sich auf Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind. Bei Handlungen nach dem vorherigem Absatz gewonnene Informationen dürfen nicht 1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden; 2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist; 3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im Wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden. Die zwei vorherigen Absätze sind so auszulegen, dass ihre Anwendung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt, noch die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar verletzt. 3 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Datenbankhersteller stellt dem Kunden die Datenbank zum Download zur Verfügung. Der Kunde wird unverzüglich mit der Prüfung der Funktionen beginnen und dem Datenbankhersteller hierbei festgestellte Mängel unverzüglich mitteilen. Der Datenbankhersteller stellt dem Kunden eine Bedienungsanleitung zum Download zur Verfügung. Um eine ordnungsgemäße und effektive Nutzung der Datenbank zu ermöglichen, ist es notwendig, dass der Kunde die Datenbank gemäß der in dieser Bedienungsanleitung beschriebenen Verfahrensweise nutzt und sich anhand dieser über die Funktionen der Datenbank informiert, insbesondere das empfohlene Betriebssystem verwendet. Der Kunde wird keine Änderungen an der Datenbank vornehmen. Im Fall der kundenseitigen Änderungen entfallen etwaige Gewährleistungspflichten des Datenbankherstellers, es sei denn, der Kunde weist nach, dass durch seine Änderungen die Gewährleistungspflichten seitens des Datenbankherstellers nicht oder nicht wesentlich erschwert werden und keine Auswirkung auf die Funktionstauglichkeit der Datenbank haben. Der Kunde verpflichtet sich, ab Kenntnis von einer Störung der Datenbank dies dem Datenbankhersteller unverzüglich anzuzeigen. 4 Gewährleistung Dem Kunden ist bewusst, dass der Datenbankhersteller die Lauffähigkeit des Programms ausschließlich auf dem Betriebssystem "..." getestet hat. Für die Lauffähigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit des Datenbankprogramms auf anderen Betriebssystemen kann der Datenbankhersteller daher keine Gewährleistung übernehmen; die optimale Lauffähigkeit kann eingeschränkt sein.
4 Im Falle des Mangels oder Fehlerhaftigkeit der überlassenen Datenbank ist der Datenbankhersteller berechtigt, durch Mängelbeseitigung nachzubessern und/oder kostenlosen Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlagen von zwei Nacherfüllungsversuchen hat der Kunde das Recht, von dem gesamten Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Mängel hat der Kunde schriftlich anzuzeigen. Der Datenbankhersteller steht gewährleistungsrechtlich jedoch nicht dafür ein, wenn ein Mangel auf einen Bedienungsfehler seitens des Kunden zurückzuführen ist oder wenn der Kunde seinerseits eine Änderung an der Datenbank vorgenommen hat. Der Kunde ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass seine Änderung keine Auswirkung auf den aufgetretenen Mangel hat und ferner die Durchführung der Gewährleistungspflichten des Datenbankherstellers nicht wesentlich erschwert. Der Datenbankhersteller steht nicht dafür ein, dass die Datenbank frei von Rechten Dritter ist, es sein denn, ihm sind diese entgegenstehenden Rechte bekannt oder grob fahrlässig unbekannt. Zurzeit sind dem Datenbankhersteller solche Rechte nicht bekannt, insbesondere hat er die notwendigen Lizenzverträge hinsichtlich der in der Datenbank enthaltenen Inhalte abgeschlossen. 5 Vergütung Der Kunde ist zur Entrichtung einer Vergütung in Höhe von... EUR zuzüglich Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Vergütung für Updates wird dem Kunden per neuem Angebot mitgeteilt. Die Fälligkeit der Vergütung tritt mit Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde außerdem verpflichtet, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz an den Datenbankhersteller zu bezahlen. Der Datenbankhersteller kann darüber hinaus aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Datenbankhersteller ausdrücklich vorbehalten. 6 Höhere Gewalt Für den Fall, dass eine Partei die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. 7 Datenschutz Der Datenbankhersteller wird die Bestimmungen im Sinne des Teledienstedatenschutzgesetzes beachten. 8 Haftung Der Datenbankhersteller haftet für Schäden - in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden seiner Organe und leitenden Angestellten,
5 - dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; - außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, der Datenbankhersteller kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen; - der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Ein Mitverschulden des Kunden ist diesen anzurechnen. Die Haftung wegen Garantie, Arglist und für Personenschäden bleibt hiervon unberührt. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 9 Schlussbestimmungen Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Gerichtsstand ist der Sitz des Datenbankherstellers. Sollte eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder der Einzelaufträge bedürfen der Textform. Gleiches gilt für Änderungen des Textformerfordernisses. (Ort des Vertragsschlusses), den (Datum) Unterschrift des Datenbankherstellers Unterschrift des Kunden
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