Aerosole in der Abwasserbehandlung

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1 Aerosole in der Abwasserbehandlung Rechtliche Grundlagen Infektionsgefahren und Gefährdungen durch Aerosole Schutzmaßnahmen zur Vermeidung/Minimierung von Aerosolen Sabine Garbrands, BG ETEM Seite 2

2 Rechtliche Grundlagen Biostoffverordnung (BioStoffV) TRBA 220 Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen BGV C5 Abwassertechnische Anlagen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Information Leitfaden für Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Abwasserbereich DGUV Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung Biologische Arbeitsstoffe Seite 3

3 Infektionsgefahren sensibilisierenden und toxischen Wirkungen Inhalation von Aerosolen Endotoxine, Schimmelpilze infektiösen Wirkungen Essen und Rauchen mit verschmutzten Händen Hepatitis-A, Kinderlähmung (Polio) - Impfung, persönl. Hygiene Coli-Bakterien, Norwalk-Viren Spritzer auf Schleimhäute, aufgeweichte Haut (Nässe, Feuchtigkeit) Weil sche Krankheit - Rattenbekämpfung, Handschutz Verletzungen Wundstarrkrampf (Tetanus) - Impfung Biologische Arbeitsstoffe Seite 4

4 Gefährdung durch Bioaerosole (z. B. Tröpfchen, Stäube) allergene und toxische luftgetragene Komponenten wie z. B. Schimmelpilze oder Zellwandbestandteile lebender oder abgestorbener Mikroorganismen wie z.b. Endotoxine von gramnegativen Bakterien Aufnahme über die Atemwege (inhalativ) bei Hochdruckspül- und Saugverfahren, über Belebungsbecken, durch Dunstbildung über Klärbecken und bei Arbeiten mit Hochdruckreinigern. Seite 6

5 Vermeidung/Minimierung von Aerosolen bauliche und technische Maßnahmen z.b.: Vermeidung von Aerosolbildung beim Abwassertransport durch hydraulisch günstige Gestaltung von Absturzbauwerken Verringerung der Fallhöhe bei stürzenden Wassermassen Minimierung der Aerosolbildung bei Oberflächenbelüftern durch Einhausung, Abdeckung oder Spritzschutzeinrichtungen Abdeckung des Rechengerinnes Automatisierung von Arbeiten z.b. durch den Einbau von Spülkippen sowie Wirbeljets in Regenbecken, Reinigungsanlagen für Tücher der Kammerfilterpressen oder Reinigungsgeräten für Ablaufrinnen an Klärbecken Errichtung von Windabweisern und Schutzwänden z.b. dichte Bepflanzung Steuerung der Hochdruckkanalspülung mit Fernbedienung Reduzierung der Aerosolfreisetzung bei Kanal- und Bauwerksreinigung Luftschleierabsperrung Maschinelle Reinigungsverfahren bei großen Kanalquerschnitten, die manuelle Reinigungsverfahren entbehrlich machen Seite 8

6 Technische Maßnahmen Minimierung der Aerosolbildung durch Einhausung oder Abdeckung Beispiel: Abgedecktes Rechengerinne Beispiel: Einhausung eines Schneckenpumpwerks Seite 9

7 Technische Maßnahmen Automatisierung von Arbeiten z.b. durch den Einbau von technischen Einrichtungen wie - Spülkippen sowie Wirbeljets in Regenbecken, - Reinigungsanlagen für Tücher der Kammerfilterpressen oder - Reinigungsgeräten für Ablaufrinnen an Klärbecken Beispiel: Automatische Reinigung Kammerfilterpresse Spülkippe Seite 10

8 Technische Maßnahmen Reduzierung der Aerosolfreisetzung bei Kanal- und Bauwerksreinigung durch Luftschleierabsperrung Beispiel: Kanalreinigung mit HDS-Fahrzeugen - Luftschleierabsperrung Seite 11

9 Organisatorische Maßnahmen Steuerung der Hochdruckkanalspülung mit Fernbedienung Ist die Aerosolreduzierung durch technische Maßnahmen nicht möglich, darf die Steuerung des Kanalspülvorgangs nicht unmittelbar am Schacht erfolgen. Als geeignet hat sich ein Abstand von ca. 4 m Entfernung unter Beachtung der Windrichtung erwiesen. Beispiele: Hochdruckkanalspülung mit Fernbedienung Seite 12

10 Organisatorische Maßnahmen 14 BiostoffV Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten auf der Grundlage der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen, mündlich unterweisen, über die Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung besteht, Im Rahmen der Unterweisung ist auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung durchzuführen ggf. unter Beteiligung des Betriebsarztes. über den Reinigungs- und Hygieneplan informieren. Seite 14

11 Persönliche Schutzausrüstung Bei Arbeiten mit Aerosolbildung wie z.b. bei manuellen Hochdruckreinigungsarbeiten in Kanalbauwerken ist eine flüssigkeitsdichte Schutzkleidung (mindestens Schutzanzug Typ 4 nach DIN EN 14605) zu tragen. Die Augen sind gegen Spritzer und Aerosole durch geeignete Schutzbrillen bzw. Gesichtsschutzschirme wirksam zu schützen. Geeignet sind z.b. partikelfiltrierende Halbmasken (FFP3) mit Ausatemventil als Mindestanforderung (vgl. DIN EN 149). Nicht geeignet sind Atemschutzmasken zur Mehrfachverwendung wegen der Gefahr der Schmierinfektion bei Handhabung der Maske oder durch Kontamination des Filters. Seite 16

12 Hygienemaßnahmen T Waschgelegenheiten Umkleide mit Trennung von Schutz-/Arbeitskleidung und Straßenkleidung Einrichtungen zum Trocknen durchnäßter Schutz-/Arbeitskleidung und Reinigen von Schuhwerk/Stiefeln und Schutzkleidung O Reinigung von Arbeitskleidung, PSA sowie Arbeitsgeräten und Ausrüstung (Reinigungs- und Hygieneplan). Hautschutzplan (Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemittel, Desinfektionsmittel) P Persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Handschutz, Fußschutz, Augenschutz, ggf. Atemschutz) Impfschutz, arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung Persönliche Hygiene Biologische Arbeitsstoffe Seite 17

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