Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege

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1 Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Stand 05/2013

2 Agenda 2 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten Haftung der unterhaltspflichtigen Kinder Verkaufs- und Vertriebsansätze

3 Finanzieller Eigenanteil der Pflege 3 Wird der aktuelle Bedarf gedeckt? Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Auszug aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Die Pflegeversicherung ist entsprechend ihrer Grundidee und ihrer Ausgestaltung keine Vollversicherung, ( ) (sie) ergänzt mit ihren Leistungen insbesondere die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. (Begründung zum PfWG, Allgemeiner Teil A, Abschnitt II, 12)

4 Finanzieller Eigenanteil der Pflege 4 Gesamtleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Stand Januar 2013 Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegesachleistung Pflegegeld Ohne Pflegestufe Eingeschränkte Alltagskompetenz* Pflegestufe I Eingeschränkte Alltagskompetenz* Pflegestufe II Eingeschränkte Alltagskompetenz* Pflegestufe III Eingeschränkte Alltagskompetenz* * Neue ergänzende Leistungen wegen eingeschränkter Alltagskompetenz nach 123 SGB XI zzgl. evtl. nach 45b SGB XI eine Sachleistung i.h.v. 100 / 200 für niedrigschwellige Betreuungsangebote

5 Finanzieller Eigenanteil der Pflege 5 Der Eigenanteil Durchschnittliche Kosten für ein Pflegeheim bei einer Pflegestufe III Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung Differenz, die der Pflegebedürftige selber tragen muss

6 Agenda 6 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten Haftung der unterhaltspflichtigen Kinder Verkaufs- und Vertriebsansätze

7 System der Finanzierung der Pflegekosten 7 Pflegebedürftigkeit wird zum Risiko für Ihren Kunden und sein Vermögen SGB XI Pflegefall Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI Leistungen werden als Zuschuss zu den entstehenden tatsächlichen Kosten gezahlt Leistung aus Pflegeversicherung! SGB XII Sozialfall Das Sozialamt hilft! ( 1 SGB XII) Sind die Kosten der Pflege für den Betroffenen nicht tragbar und seine Vermögenswerte verbraucht, kommt das Sozialamt für die notwendigen Kosten auf Steuergelder!

8 System der Finanzierung der Pflegekosten 8 Die Finanzierung der Pflegekosten Soll Pflegekosten Geld des Pflegebedürftigen: 1) Einkommen des Pflegebedürftigen 2) Vermögen des Pflegebedürftigen 3) Schenkungen des Pflegebedürftigen Unterhaltspflichtige: 4) Ehepartner des Pflegebedürftigen 5) Kinder des Pflegebedürftigen Haben

9 System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge 9 Leistungen des Sozialamtes 90 SGB XIIEinzusetzendes Vermögen. (1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung angemessenes Hausgrundstück 9. kleinerer Barbeträge oder sonstiger Geldwerte,...

10 System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge 10 Einzusetzendes Vermögen das Haus

11 System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge 11 Einzusetzendes Vermögen das Haus

12 System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge 12 Einzusetzendes Vermögen das Haus

13 System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge 13 Leistungen des Sozialamtes 90 SGB XIIEinzusetzendes Vermögen. (1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung angemessenes Hausgrundstück 9. kleinerer Barbeträge oder sonstiger Geldwerte,...

14 System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge 14 Einzusetzendes Vermögen kleinerer Barbetrag

15 System der Finanzierung der Pflegekosten - Schenkungen 15 Leistungen des Sozialamtes 528 BGBRückforderung wegen Verarmung des Schenkers. (1) 1 Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten (...), kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes (...) fordern. 2 Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrages abwenden.

16 System der Finanzierung der Pflegekosten - Schenkungen 16 Einzusetzendes Vermögen Rückforderungen von Schenkungen

17 System der Finanzierung der Pflegekosten 17 Leistungen des Sozialamtes 91 SGB XIIDarlehen. 1 Soweit nach 90 für den Bedarf der nachfragenden Person Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist, oder für die, die es einzusetzen hat, eine Härte bedeuten würde, soll die Sozialhilfe als Darlehen geleistet werden. 2 Der Leistungsanspruch kann davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.

18 System der Finanzierung der Pflegekosten 18 Pflegebedürftigkeit wird zum Risiko für Ihren Kunden, sein Vermögen und seine Familie! SGB XI Pflegefall SGB XII Sozialfall SGB XII / BGB Haftungsfall Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI Leistungen werden als Zuschuss zu den entstehenden tatsächlichen Kosten gezahlt Das Sozialamt hilft! ( 1 SGB XII) Sind die Kosten der Pflege für den Betroffenen nicht tragbar und seine Vermögenswerte verbraucht, kommt das Sozialamt für die notwendigen Kosten auf Unterhaltspflicht der Angehörigen ( 94 SGB XII) Angehörige in gerader Linie ( 1601 BGB) werden zu Zahlungen verpflichtet, die nicht nur das Nettoeinkommen mindern, sondern auch an das eigene Vermögen gehen!

19 System der Finanzierung der Pflegekosten 19 Unterhaltspflicht der Angehörigen Enkel Kinder Eltern Großeltern

20 System der Finanzierung der Pflegekosten 20 Unterhaltspflicht der Angehörigen Enkel Kinder Ehegatte Geschwister Eltern Großeltern

21 System der Finanzierung der Pflegekosten 21 Unterhaltspflicht der Angehörigen Enkel Kinder Ehegatte Geschwister Eltern Großeltern

22 System der Finanzierung der Pflegekosten 22 Unterhaltspflicht der Angehörigen Enkel Kinder Ehegatte Geschwister Eltern Großeltern

23 System der Finanzierung der Pflegekosten Haftung des Ehegatten 23 Unterhaltspflicht 1608 BGBHaftung des Ehegatten oder Lebenspartners. (1) 1 Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. 2 Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten.

24 System der Finanzierung der Pflegekosten Haftung der Kinder 24 Unterhaltspflicht 1601 BGBUnterhaltsverpflichtete. Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren BGBRangverhältnisse mehrerer Pflichtiger. (1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig. (2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die Näheren vor den Entfernteren. (3) 1 Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.

25 System der Finanzierung der Pflegekosten Haftung der Kinder 25 Beispiel: Überschlägige Berechnung Elternunterhalt Single Beispiel für Alleinstehende: (Beispielsumme) Nettoeinkommen Selbstbehalt (Pauschalsumme für Miete, Lebenshaltungskosten, etc ) (Beispielsumme) Weitere Belastungen für Kredite, weitere lfd. Verpflichtungen 300 Überschuss als Elternunterhalt (hiervon nur 50% Anrechnung = 150 )

26 System der Finanzierung der Pflegekosten Haftung der Kinder 26 Beispiel: Überschlägige Berechnung Elternunterhalt Verheiratete Verheiratetes Paar. Er soll Elternunterhalt für seinen Vater zahlen. Sie hat Nettoeinkünfte von 700 mtl., Er hat Nettoeinkünfte von mtl., gesamt also mtl. Familiennettoeinkommen. Ihr Einkommensanteil am Familieneinkommen: 700 / = 20 % Sein Einkommensanteil am Familieneinkommen: / = 80 % Familieneinkommen Selbstbehalt Kind (Er) Selbstbehalt Ehegatte (Sie) Gesamtfamilienselbstbehalt Übersteigender Betrag % von ist an Elternunterhalt zu zahlen (hiervon nur 50% Anrechnung = 250 )

27 System der Finanzierung der Pflegekosten Haftung der Kinder 27 Beispiel: Überschlägige Berechnung Elternunterhalt Hausfrau Die unterhaltspflichtige Frau hat Anspruch auf Taschengeld (5 % vom EK des Ehepartners) und kann mit 50 % hiervon in Haftung genommen werden.

28 System der Finanzierung der Pflegekosten Haftung der Kinder 28 Einzusetzendes Vermögen beim Elternunterhalt (Leitlinien des Dt. Vereins) Akt. Bruttojahreseinkommen x 5 %, Rückgerechnet auf das bisherige Berufsleben, Mit einer unterstellten Rendite von 4 % p. a. Anrechnung des unbelasteten Eigenheims als Altersvorsorge

29 System der Finanzierung der Pflegekosten Haftung der Kinder 29 Einzusetzendes Vermögen beim Elternunterhalt (Leitlinien des Dt. Vereins) Bsp.) Frau, 52 Jahre, aktuelles Jahresbrutto , 30 Berufsjahre x 5 % = rückgerechnet auf 30 Jahre inkl. 4 % Verzinsung = Gemeinsames Eigenheim mit Ehegatten, unbelastet, Wert Eigenanteil 50 % ( Anrechnung auf ) Verbleibende Rücklagen für die Altersvorsorge

30 Agenda 30 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten Haftung der unterhaltspflichtigen Kinder Verkaufs- und Vertriebsansätze

31 Verkaufs- und Vertriebsansätze 31 Verkauf Termin oder Haftungsentbindung

32 Verkaufs- und Vertriebsansätze 32 Verkauf Termin oder Haftungsentbindung

33 Verkaufs- und Vertriebsansätze 33 Verkauf Termin oder Haftungsentbindung

34 Verkaufs- und Vertriebsansätze 34 Verkauf Beratung Pflegeversicherung

35 Verkaufs- und Vertriebsansätze Verkauf Beratung Pflegeversicherung 35

36 36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! IDEAL Versicherung Kochstr Berlin Internet:

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