5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

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1 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand

2 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum Geplant: Erhöhung um 0,2 % zum Einführung Pflege- Vorsorgefonds mehr ambulante Entlastungsund Betreuungsleistungen Umwidmung des halben Sachleistungsbudgets Mehr Flexibilisierung und Wahlmöglichkeiten Finanzierung Stärkung der häuslichen Pflege Dynamisierung der Leistungsbeträge um 4 % Nächste Prüfung der Dynamisierung 2017 Dynamisierung der Leistungen Mehr stationäre Betreuungskräfte Für alle stationär wohnenden Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungskräfte

3 Änderungen im Überblick Schwerpunkte Dynamisierung aller Leistungen Mehr Kombinationsmöglichkeiten zwischen Kurzzeitpflege, Urlaubs- und Verhinderungspflege Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich ohne Anrechnung auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für alle Pflegeversicherten, in der ambulanten Pflege können bis zu 50% des Sachleistungsbudgets für niederschwellige Angebote genutzt werden 3

4 *EdA Einschränkung der Alltagskompetenz Leistungsbeträge ab Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) pro Monat ohne EdA* mit EdA Pflegesachleistung (ambulante Pflege) pro Monat ohne EdA* mit EdA Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit Kostenerstattung pro Monat ohne EdA* mit EdA 104 /208 Verhinderungspflege pro Jahr Kurzzeitpflege pro Jahr Tages- und Nachtpflege pro Monat ohne EdA mit EdA 104 neu 104 / neu 104 / neu 104 / neu neu neu 104 /208 Vollstationäre Pflege (Pflege im Heim) pro Monat Weitere Leistungen Pauschale für Behinderte in der vollstationären Versorgung alle 266 pro Monat Wohnumfeldverbesserung alle 4.000, als Gruppe Pflegehilfsmittel zum Verbrauch alle 40 Ambulante Wohngruppen alle 205 (neu für Stufe 0) 4

5 *EdA Einschränkung der Alltagskompetenz Pflegesachleistung 36 i. V. m. 123 SGB XI Erhöhung der häuslichen Pflegehilfe zum monatlich für Pflegebedürftige unterhalb der Pflegestufe I von 225 EUR auf 231 EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe I von 450 EUR auf 468 EUR mit EdA* von 665 EUR auf 689 EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe II von EUR auf EUR mit EdA* von EUR auf EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe III von EUR auf EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe III mit Härtefall von EUR auf EUR Änderung für den Versicherten: Erhöhung des Leistungsanspruches 5

6 *EdA Einschränkung der Alltagskompetenz Pflegegeld 37 i. V. m. 123 SGB XI Erhöhung des Pflegegeldes monatlich für Pflegebedürftige unterhalb der Pflegestufe I von 120 EUR auf 123 EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe I von 235 EUR auf 244 EUR mit EdA* von 305 EUR auf 316 EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe II von 440 EUR auf 458 EUR mit EdA* von 525 EUR auf 545 EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe III von 700 EUR auf 728 EUR Änderung für den Versicherten: Erhöhung des Leistungsanspruches 6

7 *EdA Einschränkung der Alltagskompetenz Tages- und Nachtpflege - 41 i. V. m. 123 SGB XI Erhöhung der teilstationären Leistungsbeträge monatlich für Pflegebedürftige unterhalb der Pflegestufe I mit EdA* von 0 EUR auf 231 EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe I von 450 EUR auf 468 EUR mit EdA* von 665 EUR auf 689 EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe II von EUR auf EUR mit EdA* von EUR auf EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe III von EUR auf EUR Änderung für den Versicherten: die Pflegebedürftigen erhalten neben der vollen Leistungshöhe der Tages- und Nachtpflege zusätzlich 100 % der ambulanten Leistungen (Pflegegeld-, Pflegesachleistungen) zur Verfügung gestellt 7

8 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen - 45 b SGB XI zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich ambulant für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöht sich zum der Grundbetrag von 100 EUR auf 104 EUR und der erhöhte Betrag von 200 EUR auf 208 EUR alle Pflegebedürftigen ohne eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten zum ebenfalls 104 EUR zu ihrer Verwendung Änderung für den Versicherten: Leistungserhöhung und Erweiterung des berechtigten Personenkreises 8

9 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen - 45 b SGB XI zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich ambulant ab können bis zu 40% des Sachleistungsbudgets für niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden Entlastung und Flexibilität für Pflegebedürftige und Angehörige wird erhöht Änderung für den Versicherten: Ausweitung der Leistungen und Flexibilität in der Nutzung verschiedener Leistungsangebote 9

10 Urlaubs- und Verhinderungspflege 39 SGB XI Verlängerung des Zeitraumes der Inanspruchnahme im Kalenderjahr, sowie Erhöhung der Leistung zum erhöht sich der Anspruch von 28 Tagen auf längstens 6 Wochen je Kalenderjahr sowie von EUR auf EUR (auf bis zu EUR bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege) Änderung für den Versicherten: Erhöhung des Leistungszeitraumes und der Leistungshöhe 10

11 Kurzzeitpflege - 42 SGB XI Verlängerung des Zeitraumes der Inanspruchnahme im Kalenderjahr, sowie Erhöhung der Leistung zum erhöht sich der Anspruch von EUR auf EUR Versicherte ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben ab ebenfalls Anspruch auf Kurzzeitpflege weiterhin erhöht sich der Anspruch von 4 Wochen auf längstens 8 Wochen und auf bis zu EUR bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege der Erhöhungsbetrag wird auf die Ersatzpflege angerechnet Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn bereits bei Aufnahme in die Einrichtung feststeht, dass im Anschluss an die Kurzzeitpflege eine vollstationäre Pflege in einer stat. Pflegeeinrichtung erfolgen soll. Eine vorherige Antragstellung ist nicht zwingend erforderlich. Vorliegende/eingereichte Rechnungen sind als Antrag zu werten. Änderung für den Versicherten: Erhöhung der Leistung und des maximalen Leistungszeitraumes 11

12 Kurzzeitpflege - 42 SGB XI Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes Verlängert sich die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege aufgrund des Erhöhungsbetrages der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI auf bis zu acht Wochen, ist die Zahlung des hälftigen Pflegegeldes jedoch auf den Zeitraum von bis zu vier Wochen beschränkt. Für den Aufnahme- und Entlassungstag wird volles Pflegegeld gezahlt. Die Regelung des 37 SGB XI sieht eine zeitliche Beschränkung der Fortzahlung des hälftigen Pflegegeldes jeweils für die Inanspruchnahme der Leistungen der Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI vor. 12

13 Zusätzliche Leistungen für ambulant betreut Wohngruppe - 38 a SGB XI Erhöhung des pauschalen Zuschlages monatlich von 200 EUR auf 205 EUR Pflegebedürftige unterhalb der Pflegestufe I (Pflegestufe 0) haben ebenfalls Anspruch auf den pauschalen Zuschlag Änderung für den Versicherten: Erhöhung des Leistungsanspruches und Erweiterung Personenkreis 13

14 Zusätzliche Leistungen für ambulant betreute Wohngruppe - 38 a SGB XI Voraussetzungen: Drei bis höchstens zehn Personen, wovon mindestens 3 Personen pflegebedürftig im Sinne der 14, 15 SGB XI sind oder eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz nach 45 a SGB XI festgestellt wurde und sie Leistungen nach 36, 37, 38, 45 b oder 123 SGB XI beziehen. Eine Person muss von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung leisten. Es darf keine Versorgungsform vorliegen, in der der Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter den Pflegebedürftigen Leistungen anbietet oder gewährleistet, die dem im jeweiligen Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für vollstationäre Pflege vereinbarten Leistungsumfang weitgehend entsprechen. 14

15 Zusätzliche Leistungen für ambulant betreute Wohngruppe - 38 a SGB XI Die Pflegekassen sind berechtigt, zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen bei dem Antragsteller folgende Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und folgende Unterlagen anzufordern: formlose Bestätigung des Antragstellers, dass Voraussetzungen erfüllt Adresse und Gründungsdatum der Wohngruppe Mietvertrag einschließlich Grundrisses der Wohnung und Pflegevertrag nach 120 SGB XI, Vorname, Name, Anschrift und Telefonnummer sowie Unterschrift der von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragten Person und die vereinbarten Aufgaben der gemeinschaftlich beauftragten Person. Das Antragsformular wird angepasst. 15

16 Zusätzliche Leistungen für ambulant betreute Wohngruppe - 38 a SGB XI Besitzstandsregelung nach 122 Abs. 3 SGB XI Ab ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug eines Wohngruppenzuschlages. Unabhängig davon ist für Pflegebedürftige, die am einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben, die Leistung weiter zu erbringen ( 122 Abs. 3 SGB XI), wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen nichts geändert hat. In diesen Fällen entfällt eine erneute Anspruchsprüfung durch die Pflegekasse. 16

17 Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen - 45 e SGB XI Umgestaltungsmaßnahmen für ein barrierefreies altersgerechtes Wohnen können jetzt auch vor der Gründung und dem Einzug in eine WG erfolgen damit beträgt die Anschubfinanzierung weiterhin EUR je Bewohner und max EUR je Wohngruppe die Befristung der Leistung zum entfällt Änderung für den Versicherten: vereinfachter Zugang zur Leistung 17

18 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 40 Abs. 4 SGB XI Erhöhung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von EUR zum auf EUR Für Bewohner von Wohngruppen erhöht sich der Anspruch ebenfalls in gleicher Höhe zur Verbesserung des Wohnumfeldes in der Wohngruppe max. Zuschuss je Wohngruppe wurde erhöht von EUR auf EUR Änderung für den Versicherten: Erhöhung des finanziellen Zuschusses für ein barrierefreies altersgerechtes Wohnen 18

19 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Abs. 1-2 SGB XI Erhöhung der Aufwendungen der Pflegekassen von monatlich 31 EUR auf 40 EUR zum für alle Pflegebedürftigen Änderung für den Versicherten: Leistungserhöhung 19

20 Vollstationäre Pflege - 43 SGB XI Erhöhung der Leistungen monatlich zum für Pflegebedürftige unterhalb der Pflegestufe I von 225 EUR auf 231 EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe I von EUR auf EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe II von EUR auf EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe III von EUR auf EUR für Pflegebedürftige der Pflegestufe III mit Härtefall von EUR auf EUR Änderung für den Versicherten: Erhöhung des Leistungsanspruches 20

21 Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige 87 b SGB XI Vergütungszuschlag bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf zum haben alle Pflegebedürftigen in stationären und teilstationären Einrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen auch Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhalten diese Leistung Ausweitung der Vergütung an die Einrichtungen Änderung für den Versicherten: Erweiterung des Personenkreises 21

22 Berechnung und Zahlung des Heimentgelts 87 a Abs. 4 SGB XI Erhöhung der Leistung für Pflegeeinrichtungen bei Rückstufung der Pflegestufe nach aktivierender oder rehabilitativer Maßnahme zum von EUR auf EUR Änderung: Erhöhung der Bonuszahlung an Pflegeeinrichtung 22

23 Behindertenhilfe - 43 a SGB XI Für Pflegebedürftige in Einrichtungen der Behindertenhilfe erhöht sich der monatliche Höchstbetrag zum von 256 EUR auf 266 EUR Änderung: Entlastung des Sozialhilfeträgers 23

24 Beitragssatz-Erhöhung - 55 Abs. 1 SGB XI Der Beitragssatz beträgt ab 1. Januar 2015 bundeseinheitlich 2,35 v. H. (bisher 2,05 v. H.) der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; für Kinderlose beträgt er 2,6 v.h. (bisher 2,3 v. H.). Der Beitragssatz wird per Gesetz festgesetzt. Änderung für den Versicherten: finanzielle Mehrbelastung 24

25 Danke! 25

26 Backup/Entwürfe

27 Neuausrichtung der Pflegeversicherung Schwerpunkte und Umsetzung: Ab Die gesetzliche Krankenversicherung Erhöhung der Leistungsbeträge um 4% 3 Bessere Zahlen und Unterstützungsleistungen Fakten durch den Ausbau und Stärkung niederschwelliger Angebote 4. Spezial: Stationäre Versorgung Neue Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeit-, und Verhinderungspflege Tagespflege als Zusatzleistung ohne Anrechnung auf Geld- oder Sachleistung 27

28 Neuausrichtung der Pflegeversicherung Ab Erhöhung Zuschuss zu wohnumfeld verbessernde Maßnahmen 2. Die gesetzliche Krankenversicherung Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 3 0,3 Zahlen Prozentpunkte und Fakten Ab Spezial: Stationäre Versorgung Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz weitere Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozentpunkte 28

29 Verbesserte Pflegeleistung für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (EdA) SGB XI Versicherte, die wegen EdA die Voraussetzungen nach 45 a SGB XI erfüllen, haben zusätzlich zu den Leistungen nach 45 b SGB XI auch Ansprüche auf folgende Pflegeleistungen. Leistungserhöhung: Pflegestufe 0: Pflegegeld zum von 120 EUR auf 123 EUR Pflegesachleistung zum von 225 EUR auf 231 EUR Pflegestufe I: Pflegegeld zum von 305 EUR auf 316 EUR Pflegesachleistung zum von 665 EUR auf 689 EUR 29

30 Verbesserte Pflegeleistung für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (EdA) SGB XI Pflegestufe II: Pflegegeld zum von 525 EUR auf 545 EUR Pflegesachleistung zum von EUR auf EUR Pflegestufe III: Pflegegeld und Pflegesachleistung werden nicht erhöht Änderung für den Versicherten: Leistungserhöhung 30

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