AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld
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1 AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 4 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Fränkisches Freilandmuseum Fladungen Aufgebot von Sparkassenbüchern Satzung des Abwasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe HHS 2015 Abwasserzweckverband Obere Streu Öffentliche Bekanntmachung nach 3a UVPG; Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Antrag der Bioenergie Bad Königshofen GmbH & Co. KG für die Erweiterung der Biogasanlage Bad Königshofen i. Gr. Flurbereinigungsverfahren Reyersbach 3, Gemeinde Bastheim Bekanntmachung über die Auslegung des Verwendungsnachweises mit Sachbericht 28 Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Genehmigungsschreiben zur Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe 31 Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe 48 HHS 2015 Wasserzweckverband Rother Gruppe 53 Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Obereßfeld 5 Ladung zur Vorstandssitzung Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstraße 11, Bad Neustadt a. d. S.
2 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Fränkisches Freilandmuseum Fladungen Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom , Nr die am beschlossene Neufassung der Verbandssatzung amtlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung erlassene Neufassung der Verbandssatzung ist im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 2 vom veröffentlicht. Bad Neustadt a.d.s., den Demar stellv. Landrat ********************************* Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das von der Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale ausgestellten Sparkassenbuch Nr lt. auf Renate Ertl wird nach erfolgter Durchführung des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt. Alle Forderungen und Ansprüche hieraus gegen die Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale sind hiermit erloschen. Bad Neustadt a. d. Saale, SPARKASSE BAD NEUSTADT A. D. SAALE
3 Aufgebot eines Sparkassenbuches Das von der Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale ausgestellte Sparkassenbuch Nr lt. auf Luise Bender ist verlorengegangen. Der Besitzer dieser Urkunde wird aufgefordert bis einschließlich zum seine Rechte unter Vorlage der entsprechenden Belege anzumelden. Werden innerhalb dieses Zeitraumes keine Rechte geltend gemacht, so wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Bad Neustadt a. d. Saale, SPARKASSE BAD NEUSTADT A. D. SAALE ***************************** Aufgebot eines Sparkassenbuches Das von der Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale ausgestellte Sparkassenbuch Nr lt. auf Ursula Hülz ist verlorengegangen. Der Besitzer dieser Urkunde wird aufgefordert bis einschließlich zum seine Rechte unter Vorlage der entsprechenden Belege anzumelden. Werden innerhalb dieses Zeitraumes keine Rechte geltend gemacht, so wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Bad Neustadt a. d. Saale, SPARKASSE BAD NEUSTADT A. D. SAALE
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22 Bac Seite 1 BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Abwasserzweckverbandes "Obere Streu" (Landkreis Rhön-Grabfeld) für das Haushaltsjahr 2015 Die in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Obere Streu" am gem. Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) beschlossene Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes "Obere Streu" für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO wie folgt amtlich bekannt gemacht: I. HAUSHALTSSATZUNG des Abwasserzweckverbandes "Obere Streu" (Landkreis Rhön-Grabfeld) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 17 und 18 der Verbandsversammlung und 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeverordnung (GO) erlässt der Abwasserzweckverband "Obere Streu" folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit ,00 EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (1) Betriebskostenumlage 4 Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird folgendermaßen festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt: a) Umlage für die Abwasserabgabe ,00 EUR, b) Umlage für den Schuldendienst ,00 EUR und c) Umlage für die sonstigen Betriebskosten ,00 EUR.
23 Bac Seite 2 Umlageschlüssel ist 19 Abs. 5, 6 und 7 i. V. m. 21 der Verbandssatzung und der Beschluss der Verbandsversammlung vom (2) Investitionsumlage Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf ,00 EUR festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Umlageschlüssel ist 19 Abs. 2 und 3 i. V. m. 21 Abs. 1 bis 4 der Verbandssatzung und der Beschluss der Verbandsversammlung vom Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem in Kraft. Fladungen, Fischer Vorsitzender (Siegel) II. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 des Abwasserzweckverbandes "Obere Streu" wurde mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom , AZ nach rechtsaufsichtlicher Behandlung ohne Beanstandungen zurückgegeben. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Der Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes "Obere Streu" für das Haushaltsjahr 2015 liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen in Fladungen, Marktplatz 1, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Fladungen, Fischer Vorsitzender
24 Bac Seite 1 BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Wasserzweckverbandes "Rother Gruppe" (Landkreis Rhön-Grabfeld) für das Haushaltsjahr 2015 Die in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes "Rother Gruppe" am gem. Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m.art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) beschlossene Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes "Rother Gruppe" für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO wie folgt amtlich bekannt gemacht: I. HAUSHALTSSATZUNG des Wasserzweckverbandes "Rother Gruppe" (Landkreis Rhön-Grabfeld) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 17 ff. der Verbandsversammlung und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeverordnung (GO) erlässt der Wasserzweckverband "Rother Gruppe" folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit ,00 EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf ,00 EUR festgesetzt. (1) Betriebskostenumlage 4 Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf ,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder gem. Verbandssatzung und den Kommunalen Wasser- und Abwasserverband Meininger Umland (KWA) gem. Wasserlieferungsvertrag vom umgelegt. Umlageschlüssel sind die abgenommenen Wassermengen des Jahres 2014 gem. 18 Abs. 3 der Verbandssatzung und 5 Abs. 1 des Wasserlieferungsvertrages. Diese betrugen im Jahr 2014 Verbandsmitglied / KWA Wasserlieferung 2014 Stadt Fladungen m³
25 Bac Seite 2 Gemeinde Hausen m³ Gemeinde Sondheim m³ KWA Meininger Umland m³ Summe m³ Der Wasserlieferpreis pro m³ geliefertem Wasser wird auf 64,51 Cent zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt. Daraus ergibt sich folgende Betriebskostenumlage: (2) Investitionsumlage Verbandsmitglied / KWA Anteil Betriebskostenumlage 2015 Stadt Fladungen 47,69% ,10 Gemeinde Hausen 36,90% ,29 Gemeinde Sondheim 14,60% ,93 KWA Meininger Umland 0,81% 1.585,68 Summe 100,00% ,00 Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf ,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder gem. Verbandssatzung und den Kommunalen Wasser- und Abwasserverband Meininger Umland (KWA) gem. Wasserlieferungsvertrag vom umgelegt. Umlageschlüssel ist 18 Abs. 2 und 4 der Verbandssatzung i. V. m. dem Beschluss der Verbandsversammlung vom sowie 5 Abs. 3 des Wasserlieferungsvertrages. Daraus ergibt sich folgende Investitionskostenumlage: Verbandsmitglied / KWA Anteil Investitionskostenumlage 2014 Stadt Fladungen 48,78% ,80 Gemeinde Hausen 34,99% ,40 Gemeinde Sondheim 15,23% ,80 KWA Meininger Umland 1,00% 1.660,00 Summe 100,00% ,00 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem in Kraft. Fladungen, Link Vorsitzender (Siegel) II. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 des Wasserzweckverbandes "Rother Gruppe" wurde mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom , AZ
26 Bac Seite nach rechtsaufsichtlicher Behandlung ohne Beanstandungen zurückgegeben. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von ,00 EUR wurde genehmigt. III. Der Haushaltsplan des Wasserzweckverbandes "Rother Gruppe" für das Haushaltsjahr 2015 liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen in Fladungen, Marktplatz 1, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus (Art. 25 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen, Zimmer-Nr. 2.2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit ( 4 Abs. 2 BekV) aus. Fladungen, Link Vorsitzender
27 Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Öffentliche Bekanntmachung nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Az.: Die Bioenergie Bad Königshofen GmbH & Co. KG, Am Energiepark 1, Bad Königshofen i.gr. hat mit Datum vom die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß 16 BImSchG für die Erweiterung der Biogasanlage Bad Königshofen i. Gr. auf dem Grundstück Flurnr. 2378, 2381 in der Gemarkung Bad Königshofen i. Gr. um einen dritten Verbrennungsmotor (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung von kw beantragt. Die Anlage zur Erzeugung von Strom durch den Einsatz von Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 MW ist der Nr des Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zuzuordnen. Die Prüfung des Antrags erfolgte im vereinfachten Verfahren ( 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV i. V. m. 19 BImSchG). Für das Vorhaben war nach 3a, 3c Satz 2 UVPG i. V. m. Nr der Anlage 1 des UVPG nach einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dabei war unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 Nr. 2 des UVPG aufgeführten Kriterien überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der vom Betreiber vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVPG nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3a Satz 2 UVPG bekannt gemacht. Sie ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Dokumentation hierzu ist im Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet 4.1, Spörleinstraße 11 in Bad Neustadt a. d. Saale im Zimmer Nr. 509 während der allgemeinen Dienststunden einsehbar. Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom , Az.: wurde die beantragte Genehmigung unter Auflagen erteilt. Bad Neustadt a. d. Saale, LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD I. A. Endres Oberregierungsrat
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29 ***************************************** Thomas Habermann Landrat
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