AMTSBLATT für das Amt Oderberg
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- Hermann Rothbauer
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1 AMTSBLATT für das Amt Oderberg Jahrgang 2003 Oderberg, 15. September Nr. 6/2003 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen: Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2002 vom Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2002 vom der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2003 vom des Amtes Oderberg für das Haushaltsjahr 2003 vom der Gemeinde Hohensaaten für das Haushaltsjahr 2003 vom der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2003 vom Nichtamtlicher Teil: Seite 8 Information des Wasser- Deichverbandes Finowfließ Impressum: Amtsblatt für das Amt Oderberg Herausgeber verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Amt Oderberg, Der, Landkreis Barnim, Berliner Straße 89, Oderberg Telefon: ( ) , Fax: ( ) , buergerservice@amt-oderberg.de Druck: Druckerei R. Blankenburg, Börnicker Straße 13, Bernau Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für das Amt Oderberg erscheint mindestens 6 mal pro Jahr kann unter oben genannter Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt.
2 Seite Amtsblatt für das Amt Oderberg Nr. 6/2003 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen: der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2002 Aufgr des 76 ff. GO des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Parsteinsee vom folgende erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 auf 0 - der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,00 A für land- forstwirtschaftliche Flächen 250 v. H. B für Grstücke 340 v. H. - Gewerbesteuern 300 v. H. nach 81 GO des Landes Brandenburg der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung generell alle Ausgaben ab 1.500,00. Im übrigen sind alle über- außerplanmäßigen Vorgänge der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen. Folgende Haushaltsstellen werden für übertragbar erklärt: - die Gruppierung 6250 des Unterabschnitts Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am unter dem Aktenzeichen /02 vom Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde erteilt. Oderberg, den gez. Eckbert Florian Vors. d. Gemeindevertretung
3 Seite Amtsblatt für das Amt Oderberg Nr. 6/2003 Die Anlagen zur der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2002 vom werden für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt Oderberg, Berliner Str. 89 in Oderberg, Zimmer 26, nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Oderberg, Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Parsteinsee, ab für 2 Wochen während der Sprechzeiten der Verwaltung ausgelegt. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2002 Aufgr des 79 GO des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen. Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden: erhöht vermindert um damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachtragssatzung EURO EURO gegenüber auf nunmehr bisher EURO EURO festgesetzt - Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Die bis 5 der für das Haushaltsjahr 2002 bleiben unverändert. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am unter dem Aktenzeichen /02 vom Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde erteilt. Oderberg, den gez. i. V. Hans-Jürgen Otto Eckbert Florian Vors. der Gemeindevertretung gez. i. V. Claus Hoffmann Gerhard Miroslau Die Anlagen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2002 vom werden für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt Oderberg, Berliner Str. 89 in Oderberg, Zimmer 26, nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Oderberg, Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Parsteinsee, ab für 2 Wochen während der Sprechzeiten der Verwaltung ausgelegt.
4 Seite Amtsblatt für das Amt Oderberg Nr. 6/2003 der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2003 Aufgr des 76 ff. GO des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Parsteinsee vom folgende erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 auf 0 - der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,00 A für land- forstwirtschaftliche Flächen 250 v. H. B für Grstücke 340 v. H. - Gewerbesteuern 300 v. H. nach 81 GO des Landes Brandenburg der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung generell alle Ausgaben ab 3.000,00. Im übrigen sind alle über- außerplanmäßigen Vorgänge der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen. Folgende Haushaltsstellen werden für übertragbar erklärt: - die Gruppierung 6250 des Unterabschnitts Oderberg, den gez. Eckbert Florian Vors. d. Gemeindevertretung Die Anlagen zur der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2003 vom werden für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt Oderberg, Berliner Str. 89 in Oderberg, Zimmer 26, nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Oderberg, Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Parsteinsee, ab für 2 Wochen während der Sprechzeiten der Verwaltung ausgelegt.
5 Seite Amtsblatt für das Amt Oderberg Nr. 6/2003 des Amtes Oderberg für das Haushaltsjahr 2003 Aufgr des 76 ff. GO des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses Oderberg vom folgende erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - der Gesamtbetrag der Krecdite auf 0 auf 0 - der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,00 - die Amtsumlage auf 37 % A für land- forstwirtschaftliche Flächen 0 v. H. B für Grstücke 0 v. H. - Gewerbesteuern 0 v. H. nach 81 GO des Landes Brandenburg der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses generell alle Ausgaben ab 3.000,00. Im übrigen sind alle über- außerplanmäßigen Vorgänge dem Amtsausschuss zur Kenntnis zu bringen. Folgende Haushaltsstellen werden für übertragbar erklärt: - die Gruppierungen 6011, 6250 der Unterabschnitte 0200, 1300, 4600, Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am unter dem Aktenzeichen /03 vom Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde erteilt. Oderberg, den gez. Klaus Marschner Vors. d. Amtsausschusses
6 Seite Amtsblatt für das Amt Oderberg Nr. 6/2003 Die Anlagen zur des Amtes Oderberg für das Haushaltsjahr 2003 vom werden für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt Oderberg, Berliner Str. 89 in Oderberg, Zimmer 26, nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Oderberg, Bekanntmachungsorgan für das Amt Oderberg, ab für 2 Wochen während der Sprechzeiten der Verwaltung ausgelegt. der Gemeinde Hohensaaten für das Haushaltsjahr 2003 Aufgr des 76 ff. GO des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohensaaten vom folgende erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 auf 0 - der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,00 A für land- forstwirtschaftliche Flächen 250 v. H. B für Grstücke 340 v. H. - Gewerbesteuern 300 v. H. nach 81 GO des Landes Brandenburg der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung generell alle Ausgaben ab 3.000,00. Im übrigen sind alle über- außerplanmäßigen Vorgänge der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen.
7 Seite Amtsblatt für das Amt Oderberg Nr. 6/2003 Folgende Haushaltsstellen werden für übertragbar erklärt: - die Gruppierung 6250 des Unterabschnitts Oderberg, den gez. Holger Lehmann Vors. d. Gemeindevertretung Die Anlagen zur der Gemeinde Hohensaaten für das Haushaltsjahr 2003 vom werden für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt Oderberg, Berliner Str. 89 in Oderberg, Zimmer 26, nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Oderberg, Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Hohensaaten, ab für 2 Wochen während der Sprechzeiten der Verwaltung ausgelegt. der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2003 Aufgr des 76 ff. GO des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Liepe vom folgende erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - in der Einnahme auf ,00 - in der Ausgabe auf ,00 - der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 auf ,00 - der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,00 A für land- forstwirtschaftliche Flächen 250 v. H. B für Grstücke 340 v. H. - Gewerbesteuern 300 v. H. nach 81 GO des Landes Brandenburg der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung generell alle Ausgaben ab 3.000,00.
8 Seite Amtsblatt für das Amt Oderberg Nr. 6/2003 Im übrigen sind alle über- außerplanmäßigen Vorgänge der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen. Folgende Haushaltsstellen werden für übertragbar erklärt: - die Gruppierungen 6250, 7800 der Unterabschnitte 3000, Oderberg, den gez. Klaus Marschner Vors. d. Gemeindevertretung Die Anlagen zur der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2003 vom werden für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt Oderberg, Berliner Str. 89 in Oderberg, Zimmer 26, nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Oderberg, Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Liepe, ab für 2 Wochen während der Sprechzeiten der Verwaltung ausgelegt. Nichtamtlicher Teil: Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g Der Wasser- Bodenverband "Finowfließ" gibt bekannt, dass in den Monaten August 2003 bis Februar 2004 an nachstehenden Gewässern in den Gemeinden Liepe Parsteinsee, OT Parstein, Gewässerunterhaltungsarbeiten durchgeführt werden: Gewässername Gewässernummer Gräben vom Lieper Vorwerk Dorfgraben Parstein Seegraben Parstein Bei den Gewässerunterhaltungsarbeiten handelt es sich vorwiegend um Mäharbeiten an Böschungen Gewässersohle. Größtenteils werden die Arbeiten mit Maschinen ausgeführt. Dabei wird vorübergehend ein Randstreifen in einer Breite bis fünf Metern beansprucht. Das Mähgut wird im Abstand von ca. 0,50 m von der Böschungsoberkante abgelegt. Im Zeitraum von Oktober 2003 bis Februar 2004 wird das Mähgut gemulcht. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten nicht zu behindern, sind alle Gewässeranlieger aufgefordert, Hindernisse wie beispielsweise Koppelzäune, die eine maschinelle Gewässerunterhaltung beeinträchtigen, aus dem Uferrandstreifen vorübergehend zu entfernen. Die Arbeiten werden von Mitarbeitern des Wasser- Bodenverbandes ausgeführt. Bei Fragen zum Ablauf der Arbeiten wenden Sie sich bitte an den: Wasser- Bodenverband "Finowfließ" Rüdnitzer Chaussee 42 Tel.-Nr.: , Fax : , info@wbv-bernau.de Bernau bei Berlin gez. Holtrup Geschäftsführerin
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