Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
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1 SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September Jahrgang Datum Inhalt Seite Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die erneute und ver- 98 kürzte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes für das in der Gemarkung Amendingen gelegene Gebiet Europastraße Oberer Buxheimer Weg (Planungsgebiet A37) Haushaltssatzung der Stadt Memmingen für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung für die von der Stadt Memmingen verwalteten 103 Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015
2 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht: Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die erneute und verkürzte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes für das in der Gemarkung Amendingen gelegene Gebiet Europastraße Oberer Buxheimer Weg (Planungsgebiet A37) Vom 16. September 2015 In der Zeit vom 10. August 2015 bis 11. September 2015 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden nach 4 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplanes Europastraße Oberer Buxheimer Weg (Planungsgebiet A37) statt. Das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Amendingen. Der genaue Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 11. September Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden wurden die zulässigen Emissionswerte an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Bei den bereits bebauten Grundstücken wurden die zulässigen Emissionswerte an die bestehende Bebauung angepasst. Die bisherigen Aussagen im Bebauungsplanentwurf bezüglich der Versickerung des Niederschlagswassers wurden überarbeitet. Da durch diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, ist es nach 4a Absatz 3 Baugesetzbuch ausreichend, die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in angemessener, verkürzter Zeit zu beteiligen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur zu den Änderungen eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Bebauungsplanentwurfszeichnung mit textlichen Festsetzungen vom 11. September 2015, dem dazugehörigen Begründungsentwurf mit Umweltbericht vom 11. September 2015 liegen in der Zeit vom 28. September 2015 bis einschließlich 09. Oktober 2015 bei der Stadt Memmingen, Marktplatz 1, Verwaltungsgebäude Rathaus, Rathaushalle im Erdgeschoss und im Stadtplanungsamt, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden erneut und verkürzt öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken- SVBl 2015 Seite 98
3 nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeu- tung ist. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 und 4a Absatz 6 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1474) geändert worden ist. Memmingen, 16. September 2015 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2015 Seite 99
4 SVBl 2015 Seite 100
5 Der Stadtrat hat am 16. März 2015 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Regierung von Schwaben und Ausfertigung hiermit bekannt gemacht wird: Haushaltssatzung der Stadt Memmingen für das Haushaltsjahr 2015 Vom 16. September 2015 Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (BayRS I) erlässt die Stadt Memmingen mit der Genehmigung der Regierung von Schwaben vom 07. September 2015 Geschäftszeichen RvS-SG /9 folgende Haushaltssatzung: 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit je ,00 in den Einnahmen und Ausgaben mit je ,00 und insgesamt in den Einnahmen und Ausgaben mit je ,00 ab. (2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt nach dem Erfolgsplan in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit und nach dem Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit je ab. 2 (1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden mit festgesetzt. (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Klinikums sind nicht vorgesehen. (3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes werden in Höhe von festgesetzt. SVBl 2015 Seite 101
6 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen nach dem Vermögensplan des Klinikums werden nicht festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird auf festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 260 v.h. b) für Grundstücke (B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Klinikums wird auf festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Memmingen, 16. September 2015 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2015 Seite 102
7 Der Stadtrat hat am 16. März 2015 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht wird: Haushaltssatzung für die von der Stadt Memmingen verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015 Vom 16. September 2015 Aufgrund des Art. 28 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayRS UK/WFK) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (BayRS I) erlässt die Stadt Memmingen folgende Haushaltssatzung: 1 (1) Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2015 werden hiermit festgesetzt; sie schließen bei der Unterhospitalstiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit je in den Einnahmen und Ausgaben mit je bei der Dreikönigskapellenstiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit je in den Einnahmen und Ausgaben mit je bei der Großspendpflege in den Einnahmen und Ausgaben mit je bei den Vereinigten Stipendienstiftungen in den Einnahmen und Ausgaben mit je 900 in den Einnahmen und Ausgaben mit je 420 bei der Lorenz Steffel schen Wohltätigkeitsstiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit je in den Einnahmen und Ausgaben mit je bei der Friedrich und Sofie Haußmann schen Stiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit je SVBl 2015 Seite 103
8 in den Einnahmen und Ausgaben mit je bei der Sigmund und Marie Honacker schen Stiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit je in den Einnahmen und Ausgaben mit je 520 bei der Dr. Müller-Jürgens Stiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit je in den Einnahmen und Ausgaben mit je bei der Karl und Theodora Finckh schen Wohltätigkeitsstiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit je 860 in den Einnahmen und Ausgaben mit je 240 bei der Vöhlin schen Stiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit je in den Einnahmen und Ausgaben mit je ab. (2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Bürgerstiftes der Unterhospitalstiftung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab. nach dem Erfolgsplan in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit nach dem Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit je Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Unterhospitalstiftung wird auf festgesetzt. SVBl 2015 Seite 104
9 (2) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen werden im Übrigen nicht festgesetzt. 5 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Memmingen, 16. September 2015 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2015 Seite 105
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