Merk blatt. Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
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- Ingrid Waldfogel
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1 Stand: 1. Januar 2015 Merk blatt Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ALLGEMEINES Am 22. Dezember 2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts verkündet worden. Damit sind zum 22. Mai 2007 einige gravierende Änderungen im Bereich der Versicherungsvermittlung in Kraft getreten. Bislang war in Deutschland für eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung nur eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Durch das Gesetz wird nun eine Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausübung der Versicherungsvermittlung und -beratung eingeführt, deren Erteilung insbesondere von der Darlegung angemessener Kenntnisse und Fertigkeiten abhängig ist. Werden im Einzelfall neben der Versicherungsvermittlung noch bestimmte andere Tätigkeiten, wie z. B. die Vermittlung von Darlehensverträgen oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen, ausgeübt, ist eine Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung bzw. nach 32 Kreditwesengesetz notwendig. WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS? Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis, die wiederum nur erteilt wird, wenn der Vermittler oder Berater bei der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Die Sachkunde muss dabei in der Regel durch eine Sachkundeprüfung vor der zuständigen IHK nachgewiesen werden. Es gibt aber Ausnahmen: Wer eine bestimmte berufliche Qualifikation besitzt (s. u.), muss seine Sachkunde nicht nachweisen. Wer von der Erlaubnis- und Registrierungspflicht befreit ist, braucht seine Sachkunde nicht nachzuweisen. Wer als gebundener Versicherungsvermittler für ein Versicherungsunternehmen tätig ist, das für ihn die volle Haftung übernimmt, wird ohne Überprüfung der Sachkunde durch die IHK als zugelassener Versicherungsvermittler registriert. Das Versicherungsunternehmen hat allerdings für eine entsprechende Qualifizierung zu sorgen, ohne dass ihm die Art und Seite 1 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
2 Weise vorgeschrieben wird. Möglich sind z.b. speziell zugeschnittene interne oder externe Schulungen. Wer auf Antrag von der Erlaubnis befreit worden ist, wird ebenfalls als zugelassen registriert, ohne seine Kenntnisse durch die IHK prüfen lassen zu müssen. Wer als selbstständiger oder angestellter Vermittler mindestens seit dem 31. August 2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler tätig ist, bedarf keiner Sachkundeprüfung, wenn er bis 1. Januar 2009 registriert ist. WAS WIRD ALS SACHKUNDENACHWEIS ANERKANNT? 1. Abschlusszeugnis a) eines Studiums der Rechtswissenschaft, b) eines betriebswirtschaftlichen Studienganges der Fachrichtung Versicherungen (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss), c) als Versicherungskaufmann oder -frau oder Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen, d) als Versicherungsfachwirt oder -wirtin, e) als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK); 2. Abschlusszeugnis a) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau oder b) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung oder c) als Finanzfachwirt (FH), wenn ein abgeschlossenes weiterbildendes Zertifikatsstudium an einer Hochschule und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder - beratung vorliegen; 3. Abschlusszeugnis a) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau oder b) als Investmentfondskaufmann oder -frau oder c) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegt." Seite 2 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
3 4. Auch eine erfolgreich abgelegte Prüfung an einer Hochschule oder Berufsakademie steht der abgelegten Sachkundeprüfung gleich; sofern zusätzlich in der Regel eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung vorhanden ist und wenn die IHK sie anerkennt. 5. Ein vor dem 1. Januar 2009 abgelegter Abschluss als Versicherungsfachmann/-frau des Berufsbildungswerkes der Deutschen Versicherungsgesellschaft e.v. steht der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gleich. WER IST FÜR DIE SACHKUNDEPRÜFUNG ZUSTÄNDIG? Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern. Die IHK Kassel organisiert und führt die Prüfung für Unternehmen in Nordhessen durch. Die nächsten weiteren Prüfungsstandorte sind Limburg, Frankfurt, Hannover und Erfurt. Bitte melden Sie sich schriftlich auf dem Formular der IHK Kassel zur Prüfung an. WAS WIRD GEPRÜFT? Inhalte und Anforderungen der Prüfung ergeben sich aus der Anlage 1 zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung. Die Fragen und Aufgabenstellungen für die Prüfung bezieht die IHK Kassel vom Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV). Die Prüfung orientiert sich am Abschluss Versicherungsfachmann/-frau des Berufsbildungswerkes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (BWV). Eine Teilnahme an einer bestimmten Ausbildung oder an einem bestimmten Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen. Für die Prüfungsvorbereitung ist es wichtig, evtl. vorhandene Lücken aufzuspüren und durch ergänzendes Lernen zu schließen. Da sich die Aufgaben bei jeder Prüfung ändern, bringt es wenig, wenn Sie einzelne Aufgabenlösungen pauken. Eine Demoversion einer Prüfung finden Sie unter Für den praktischen Prüfungsteil haben Sie bei der Anmeldung zur Prüfung den Wahlbereich Vorsorge (Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) oder Sach-/ Vermögensversicherung (Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherung) anzugeben. Grundlage der Prüfung sind die Proximus-Versicherungsbedingungen. Im praktischen Prüfungsteil werden Praxisfälle behandelt. Dazu erhalten Sie von Ihrem Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe, zu der Sie im Rollenspiel mit Ihrem Kunden ein Gespräch führen. Sie sollen dabei Ihre Verkaufs- und Beratungsunterlagen benutzen. Die vorgegebene Prüfungszeit (20 Minuten) führt dazu, dass in der Regel ein Ausschnitt aus einem Beratungsgespräch ablaufen wird. Seite 3 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
4 WAS GESCHIEHT NACH IHRER ANMELDUNG? Rechtzeitig vor der Prüfung werden Sie schriftlich eingeladen. Ihnen werden eine Prüfungsnummer und ein Freischaltcode erteilt, die Sie für die schriftliche Prüfung benötigen. Bitte bringen Sie diese Einladung zur Prüfung mit. Sie erhalten einen Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr. WIE LÄUFT DIE PRÜFUNG AB? Der schriftliche Prüfungsteil findet EDV-gestützt am Bildschirm statt. Alle Prüfungsteilnehmer müssen die gleichen Aufgaben lösen. Zunächst wird Ihre Identität geprüft. Bitte bringen Sie daher Ihren Personalausweis mit. Im schriftlichen Prüfungsteil finden Sie am Prüfungsplatz einen eingeschalteten Computer vor, der einen Begrüßungsbildschirm zeigt. Nach Aufforderung durch die Prüfungsaufsicht gelangen Sie in die Anmeldemaske. Dort melden Sie sich zur Prüfung an. Hierzu benötigen Sie unbedingt Ihre Prüfungs-Nr. und Ihren persönlichen Freischaltcode. Beides finden Sie in Ihrer Einladung zur Prüfung. Bitte bringen Sie die Einladung deshalb unbedingt zur Prüfung mit! Anschließend können Sie sich auf speziellen Informationsseiten mit der Bedienung der Prüfung vertraut machen. Hierfür haben Sie 10 Minuten Zeit, die nicht auf die Prüfungszeit angerechnet wird. Der schriftliche Prüfungsteil Versicherungsfachmann/-frau IHK findet in 2 Teilen statt, dauert insgesamt 160 Minuten und hat die folgende Einteilung: Teil I (90 Minuten) in der Regel ca. 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr Sachgebiet A Private Vorsorge durch Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung (16 Aufgaben) Gesetzliche Rentenversicherung (6 Aufgaben) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung) (8 Aufgaben) Sachgebiet B Unfallversicherung (10 Aufgaben) Krankenversicherung/Pflegeversicherung (12 Aufgaben) Sachgebiet C Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung (18 Aufgaben) Seite 4 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
5 Pause (20 Minuten) Teil II (70 Minuten) ca. 10:20 bis 11:30 Uhr Sachgebiet D Verbundene Gebäudeversicherung (11 Aufgaben) Verbundene Hausratversicherung (11 Aufgaben) Sachgebiet E Haftpflichtversicherung (10 Aufgaben) Kraftfahrtversicherung (10 Aufgaben) Rechtsschutzversicherung (6 Aufgaben) Sie erhalten nach Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils eine schriftliche Mitteilung über ihr vorläufiges Prüfungsergebnis. Bitte bringen Sie diese Mitteilung zu Ihrem praktischen Prüfungsteil mit. Zugelassen zum praktischen Prüfungsteil werden Sie, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben. Dies wird Ihnen am Tag der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Falls Sie den schriftlichen Teil nicht bestanden haben, erhalten Sie innerhalb der nächsten Tage nach der Prüfung einen Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen oder klagen können, wenn Sie mit dem Prüfungsablauf oder den fragen nicht einverstanden sind. Der praktische Prüfungsteil wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Sie erhalten eine Fallvorgabe, auf die Sie sich vorbereiten können. Sie können Unterlagen und Anträge Ihrer Versicherung nutzen. Für das im praktischen Prüfungsteil vorgesehene Gespräch sollten Sie geeignete Verkaufs- und Beratungsunterlagen mitbringen. Falls Sie dabei ein netzunabhängiges Notebook als Hilfsmittel einsetzen wollen, weisen Sie bitte darauf hin, wenn Sie Ihre Fallvorgabe entgegennehmen. Beachten Sie, dass die Qualität Ihrer Beratung und nicht die Qualität Ihrer Beratungssoftware bewertet wird. Eine zeitliche Verschiebung oder ein Neueinstieg in ein bereits begonnenes Prüfungsgespräch wegen technischer Schwierigkeiten ist nicht möglich. Die ehrenamtlichen Prüfer sind Praktiker aus der Versicherungswirtschaft. Der aus 3 Prüfern bestehende Prüfungsausschuss stellt Ihr Prüfungsergebnis nach einer kurzen Beratung fest und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Wenn Sie auch den mündlichen Prüfungsteil bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung. Wenn Sie in der praktischen Prüfung durchgefallen sein sollten, erhalten Sie in den folgenden Tagen einen Bescheid über den erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfungsteil und über die nicht bestandene mündliche Prüfung, gegen den Sie Widerspruch einlegen oder klagen können, wenn Sie mit dem Prüfungsablauf oder den -fragen nicht einverstanden sind. Seite 5 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
6 WIE WIRD DAS ERGEBNIS FESTGESTELLT? Die einzelnen Prüfungsteile werden mit Punkten bewertet: Im schriftlichen Prüfungsteil können Sie insgesamt 118 Punkte erreichen. Der praktische Prüfungsteil wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Sie bestehen die Prüfung, wenn Sie in beiden Prüfungsteilen die folgenden Mindestleistungen erbringen: Im schriftlichen Prüfungsteil in 4 Bereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte und in einem weiteren Bereich mindestens 30 % der erreichbaren Punkte. Im praktischen Prüfungsteil mindestens 50 % der möglichen Punkte. WAS SIE SONST NOCH WISSEN SOLLTEN? Wie auch bei anderen Prüfungen: Liegt der Prüfung eine verbindliche Prüfungsordnung zugrunde, die Sie jederzeit einsehen oder im Internet nachlesen können, unter der Website: ( Starthilfe und Unternehmensförderung/ Branchen/ Versicherungsvermittler/ Sachkundeprüfung). Müssen Sie bei der Prüfung selbstständig arbeiten. Können Sie nach Prüfungsbeginn nur aus einem wichtigen Grund zurücktreten, der von der IHK anerkannt werden muss; dann gilt die Prüfung als nicht abgelegt, im anderen Fall als nicht bestanden. Wird zu Prüfungsbeginn die Legitimation geprüft. Bringen Sie deshalb bitte zum Prüfungstermin das Einladungsschreiben und Ihren Personalausweis/Reisepass mit und halten Sie diese Unterlagen zum Prüfungsbeginn bereit. Seite 6 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
7 WANN FINDEN DIE NÄCHSTEN SACHKUNDEPRÜFUNGEN STATT? Die Prüfungstermine in 2016 sind: 03./ / / / Hinweis: Am 1. Tag ist immer die schriftliche Prüfung; 160 Minuten am Computer. Am 1. und/ oder 2. Tag ist die mündliche/ praktische Prüfung; 20 Minuten Rollenspiel. WELCHE PRÜFUNGSGEBÜHREN WERDEN ERHOBEN? Für die Sachkundeprüfung insgesamt wird eine Gebühr von 290,- EUR erhoben. Die Wiederholung der gesamten Prüfung kostet ebenfalls 290,- EUR. Bei Rücktritt nach Anmeldung zur Prüfung bis 4 Wochen vor Beginn der Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Bei Rücktritt später als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 150,- EUR. Bei Rücktritt später als 2 Wochen vor Beginn der Prüfung oder bei Nichtteilnahme fällt die volle Prüfungsgebühr an. Die Wiederholung der praktischen Prüfung kostet 95,- EUR. Seite 7 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
8 ÜBERSICHT SEMINARANGEBOTE Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Inhalt und Qualität der angebotenen Seminare übernimmt die IHK keine Gewähr. Sie ist nicht geprüft. Die Nennung auf der Liste bedeutet keine Empfehlung. Präsenzunterricht: Bildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. GOING PUBLIC Frankfurt School of Finance & Management inside Unternehmensgruppe Website elearning: Bildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. atheus WISY Hamburg educheck inside Unternehmensgruppe Seite 8 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
9 WEITERFÜHRENDE LINKS: ABC - Vertriebsberatung GmbH; Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v.; Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.v. (BDVM); Gesellschaft für Versicherungswissenschaft mbh; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft; Institut der Versicherungsmakler e.v. (ivm); Verband Verbraucherorientierter Versicherungs- und Finanzmakler e.v.; Bankakademie e. V.; Deutsche Versicherungsakademie GmbH; Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v.; Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft; Hinweis: Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Merkblatts kann keine Haftung für den Inhalt übernommen werden. Die in diesem Merkblatt dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen. ANSPRECHPARTNER SACHKUNDEPRÜFUNG: Annette Mandelik Tel.: Fax: mandelik@kassel.ihk.de Christine Piesiur Tel.: Fax: piesiur@kassel.ihk.de Andrea Sachse Tel.: Fax: sachse@kassel.ihk.de Seite 9 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
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