Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen
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- Gabriel Küchler
- vor 8 Jahren
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1 Betreuungsvertrag Die Kinderkrippe Mäuseburg ist von Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr geöffnet. Wir betreuen Kinder im Alter von 3 Monaten bis 5 Jahre. Die notwendige Betreuungszeit wird mit Ihnen besprochen und schriftlich festgehalten. Am Morgen zwischen Uhr und Uhr und am Nachmittag zwischen Uhr und Uhr sollen möglichst keine Kinder gebracht und geholt werden, da wir diese Zeiten mit den Kindern gestalten wollen. Aufnahmekriterien Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen Benutzungsrecht und Mitgliedschaft Laut Vereinsstatuten (Art. 3.1) steht die Nutzung der Kinderkrippe nur Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Bitte beachten Sie den separaten Einzahlungsschein. Eingewöhnungszeit Um den Eintritt und die erste Zeit in der Kinderkrippe zu erleichtern, begleiten Sie Ihr Kind ganz oder teilweise durch den Tagesablauf der Kinderkrippe. Dauer und Form der Eingewöhnungszeit richten sich nach den Bedürfnissen von Ihnen und Ihrem Kind und werden mit der Krippenleiterin besprochen.
2 Kleider Bringen Sie bitte, je nach Jahreszeit, Ersatzkleider (auch Unterwäsche) für Ihr Kind sowie Hausschuhe oder rutschfeste Socken mit. Die schmutzigen Kleider geben wir Ihnen zum Waschen nach Hause mit. Ziehen Sie dem Kind möglichst strapazierfähige Kleider an, welche es beim Spielen, beim Basteln und beim Aufenthalt im Freien tragen darf. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug mitnehmen darf. Kostbare Sachen sollten aber lieber zu Hause bleiben, da wir bei Verlust oder Beschädigung keine Verantwortung übernehmen können. Aus pädagogischen Gründen möchten wir keine Waffen und Kriegsspielsachen in der Kinderkrippe. Verpflegung Wir achten auf kindergerechte, ausgewogene und gesunde Ernährung, die täglich frisch zubereitet wird. Ihr Kind bekommt in der Mäuseburg Surselva bei Bedarf ein Mittagessen. Frühstück sowie Zvieri werden von den Eltern mitgegeben. Außerdem stehen immer Früchte und Tee zur Verfügung. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine zusätzliche Verpflegung mit, vor allem keine Süßigkeiten. Krankheiten Wenn das Kind krank ist, sollte es zu Hause bleiben. Im Grenzfall entscheidet die Krippenleitung, ob ein krankes Kind die Kinderkrippe besuchen kann. Für Arztbesuche sind Sie zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation des Kinderspitals. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Ihren Lasten. Krankenkasse Bitte geben Sie beim Eintritt die Krankenkasse Ihres Kindes bekannt. (Ihr Kind ist seitens der Kinderkrippe nicht gegen Unfall versichert.)
3 Haftpflichtversicherung Eine private Haftpflichtversicherung für Ihr Kind muss beim Eintritt des Kindes in die Kinderkrippe abgeschlossen sein. Ferienabwesenheiten und Abmeldung des Kindes Wir bitten Sie, uns möglichst früh (bzw. 1 Monat vorher) mitzuteilen, wann Ihr Kind in die Ferien geht. Außerdem sind wir dankbar, wenn Sie Ihr Kind bis Uhr abmelden, wenn es nicht in die Kinderkrippe kommen kann, z.b. wenn es krank ist. Kontakte und Zusammenarbeit mit den Eltern Nehmen Sie sich genügend Zeit beim Bringen und Holen Ihres Kindes, damit es nicht aus einer Situation herausgerissen wird. So haben Sie auch Zeit, den Austausch / Kontakt zu den Erzieherinnen zu pflegen. Bitte informieren Sie uns, wenn das Kind nicht von Ihnen persönlich abgeholt wird, da wir es ohne Ihre Einwilligung keinen Drittpersonen mitgeben werden. Die Bereitschaft zu Elterngesprächen, in welchen wir den Entwicklungsstand des Kindes sowie gegenseitige Fragen oder Probleme besprechen möchten, setzen wir voraus. Es werden in der Kinderkrippe auch Elternveranstaltungen stattfinden, zu welchen wir Sie herzlich einladen. Kosten Die Erziehungsberechtigten erteilen schriftlich via Formular der Kinderkrippe die Vollmacht, die erforderlichen Steuerdaten beim zuständigen Steueramt einzuholen. Dies erfolgt vertraulich durch ein Treuhandbüro der Kinderkrippe Mäuseburg. Im Falle eines Konkubinats sind auch die Steuerunterlagen des Lebenspartners einzureichen. Die Vollmacht gilt bis zum Widerruf, längstens bis zur Auflösung des Betreuungsvertrages. Erziehungsberechtigten, welche die Erteilung einer Vollmacht für die Abklärung beim zuständigen Steueramt ablehnen oder die für die Festlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Steuerunterlagen nicht zur Verfügung stellen, wird der kostendeckende Tarif berechnet, d.h. der Maximalbetrag der Tariftabelle.
4 Entsprechen die verfügbaren Steuerdaten nicht der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so wird das anrechenbare Einkommen aufgrund eines begründeten Antrages der Erziehungsberechtigten nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle für die Tariffestlegung sachdienlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Tarife werden von der Kinderkrippe (durch ein Treuhandbüro) jährlich überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst. Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte nicht im Kanton Graubünden wohnsitzberechtigt sind, wird der kostendeckende Tarif berechnet (unabhängig von Einkommen und Vermögen). Betreuungsmöglichkeiten A) Ganzer Tag - Betreuung durch die Kinderkrippe von Uhr B) Halber Tag - Für die Betreuung in der Kinderkrippe mit Mittagessen, von Uhr oder von Uhr werden 60% des Ganztagestarifes verrechnet Geschwisterrabatt Werden aus der gleichen Familie mehrere Kinder betreut, reduziert sich der Tarif für das zweite und jedes weitere Kind um 15% des für das erste bzw. zweite oder nachfolgende Kind massgebenden Tarifes. Die Kosten für die zusätzlichen Mahlzeiten wie «Znüni» und «Zvieri» sind in den Tarifen eingerechnet. Das Mittagessen wird mit Fr. 5.00/Tag verrechnet. Tarife Die Tarife können vom Vorstand des Vereins Kinderkrippe Mäuseburg Surselva angepasst werden. Eine Tarifänderung wird mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt. Depot Bei Vertragsabschluss, vor der Aufnahme der Betreuung des Kindes, überweisen die Erziehungsberechtigten der Kinderkrippe eine Depotsumme, die den Kosten eines Betreuungsmonats entspricht. Das Depotgeld wird den Erziehungsberechtigten nach erfolgter Schlussabrechnung bei Auflösung des Betreuungsvertrages zinslos zurückerstattet. Allfällige noch offene Forderungen aus dem Betreuungsvertrag können mit dem Depotgeld verrechnet werden. Bei Nichtantritt des Betreuungsplatzes wird als Umtriebsentschädigung der Betrag von CHF 200. erhoben.
5 Betreuungskosten (Pauschalisierung) Die voraussichtlichen Kosten werden für ein Jahr individuell berechnet. Bei der Berechnung wird von 12 Monaten Betreuung ausgegangen. Abwesenheiten der Kinder (Ferien, Feiertage, Krankheiten) und geschlossene Tage der Kinderkrippe sind in den Tarifen bereits berücksichtigt. Ferien und Feiertage berechtigen daher nicht zu einem Abzug. Auch bei Krankheit und Unfall können grundsätzlich keine Reduktionen gewährt werden. Ab Juli 2012 werden die Elternbeiträge nach einkommensabhängigen Tarifen berechnet (siehe Tarifblatt). Die monatliche Abrechnung wird Ihnen mit Einzahlungsschein zugestellt. Kündigung des Krippenplatzes Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt schriftlich, mindestens drei Monate im Voraus, immer auf Ende des Monats, und ist bei der Krippenleiterin zuzustellen. Wird das Kind ohne vorherige Kündigung aus der Kinderkrippe genommen, so ist für die Kündigungsdauer der volle Elternbeitrag zu entrichten. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und freuen uns sehr, Ihr Kind in der Kinderkrippe Mäuseburg Surselva betreuen zu dürfen. Ort und Datum: Eintrittsdatum des Kindes in die Kinderkrippe: Unterschrift der Eltern /Elternteil:
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