Videoaufnahmen von Vorlesungen
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- Hinrich Brahms
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1 Videoaufnahmen von Vorlesungen Hannes Obex Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Institut für Informations, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren
2 Übersicht I. Einleitung II. Urheberrecht III.Persönlichkeitsrecht IV.Ergebnis 2
3 I. Einleitung 1. Verwendungsbereiche für Vorlesungsvideos Übertragung in andere Hörsäle Übertragung an private Computer (Live Stream) Archivierung und Abrufbarkeit der Vorlesungsvideos im Internet (On Demand) 3
4 I. Einleitung 2. Rechtliche Gesichtspunkte Vorlesungsinhalte können urheberrechtlich geschützt sein Bild /Tonaufnahmen könnten gegen Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) verstoßen (Dozent, Teilnehmer) 4
5 II. Urheberrecht 1. Voraussetzungen für Entstehung des Schutzes Schutz für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst Reden, gesprochenes Wort Folien, Anschauungsmaterial Fotos Musik, Videos wissenschaftliche / technische Darstellungen (Skizzen, Tabellen, Zeichnungen, Pläne) 5
6 II. Urheberrecht 1. Voraussetzungen für Entstehung des Schutzes Schöpfungshöhe ( persönliche geistige g Schöpfung ) Menschlicher Willensakt Sinnliche Wahrnehmbarkeit h (optisch, akustisch etc.) Gewisses Maß an Kreativität und Individualität i.d.r. geringe Anforderungen ( kleine Münze ) 6
7 II. Urheberrecht 2. Konsequenzen aus Einordnung als Werk Verwertungsrechte stehen dem Urheber zu ( 15UrhG) Abs. 1: Verwertung in körperlicher Form Vervielfältigung (auch Aufzeichnung), 16 UrhG Abs. 2:Verwertung in unkörperlicher Form (öff. Wiedergabe) Vortrag, Aufführung, Vorführung, 19 UrhG Öffentliche Zugänglichmachung (On Demand), 19a UrhG Senderecht (Live Stream), 20 UrhG 7
8 II. Urheberrecht 3. Verwertung durch Dritte (Hochschule) Nutzungsrechte, 31UrhG Schranken Können durch Urheber eingeräumt werden Gesetzlich erlaubte Nutzungsformen 44a ff. UrhG, v.a. 52 und 52a UrhG Z.T. vergütungspflichtig 8
9 II. Urheberrecht 3. Verwertung durch Dritte (Hochschule) a. Rechte des Dozenten Vortrag, Folien, Übersichten: Sprachwerke Skizzen, Tabellen etc.: wissenschaftl. Darstellung Schöpfungshöhe regelmäßig erreicht Mögliche Verwertungshandlungen: Vervielfältigung, öffentl. Zugänglichmachung, Wahrnehmbarmachung des Vortrags in anderen Räumen, Senderecht (Live Stream) 9
10 II. Urheberrecht 3. Verwertung durch Dritte (Hochschule) b. Gesetzliche Schrankenregelungen Folge: Rechtmäßigkeitder Verwertung auch ohne Einwilligung Öffentlichkeit it = ki keine persönliche Verbindung ( 15 III)? Übertragung in andere Hörsäle ( 19 Abs. 3 UrhG) 52 UrhG: Voraussetzungen: öffentliche Wiedergabe, kein Entgelt (Studiengebühren?), kein Erwerbszweck Gd Grds. denkbar, aber: Vergütungspflicht 10
11 II. Urheberrecht 3. Verwertung durch Dritte (Hochschule) b. Gesetzliche Schrankenregelungen Live Stream iminternet ( 20UrhG) Ausdrücklich von 52 Abs. 3 UrhG ausgeschlossen 52a UrhG (Zugänglichmachen für Unterricht)? ( ) da Live Stream eine Sendung ist; dienorm erfasst nur Zugänglichmachen (on demand) Daher nicht von Schranken gedeckt 11
12 II. Urheberrecht 3. Verwertung durch Dritte (Hochschule) b. Gesetzliche Schrankenregelungen Zugänglichmachen / On Demand ( 16, 19a UrhG) 52 Abs. 3 UrhG: Öffentliche Zugänglichmachung ausdrücklich ausgeschlossen 52a? (Zweck: Förderung von Unterricht und Forschung) Grundsätzlich denkbar Aber: Teile eines Werks / Werke geringen Umfangs Fördern der Veranschaulichung des Unterrichts? Dh Daher nicht ihterfasst 12
13 II. Urheberrecht 3. Verwertung durch Dritte (Hochschule) c. Einräumung von Nutzungsrechten Übertragung in andere Hörsäle: konkludent (Vertragszweck) Live Stream im Internet: zeitgleich, Zugangskontrolle möglich, ölihaufnahme eher schwierig, i wohl noch gedeckt Einstellen ins Internet (On Demand) Verlust von Kontrolle, Aufnahme und Weitergabe leichter möglich Aufnahme ist körperliche Fixierung; anderer Gehalt Einwilligung illi wohl erforderlich, nicht ihtmehr Vertragszweck 13
14 II. Urheberrecht 4. Ergebnis Vorlesung und Vorlesungsmaterial i.d.r. geschützt Urheber hat Recht für Übertragung, Live Streaming und On Demand Sh Schranken: allenfalls für Übertragung in Hörsäle (Vergütung) Übertragung von Nutzungsrechten Übertragung in Hörsäle: konkludent über Vertrag Live Streaming: wohl noch über Vertrag gedeckt (Grenzfall) On Demand: nicht konkludent, daher ausdrückliche Rechtseinräumung erforderlich 14
15 III. Persönlichkeitsrecht 1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) Recht am gespr. Wort Recht am eigenen Bild 15
16 III. Persönlichkeitsrecht 1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) Das Selbstbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Auswahl der Personen, die Kenntnis vom Gesprächsinhalt erhalten sollen Befugnis selbst zu entscheiden, ob Wort auf einen Tonträger aufgenommen und damit möglicherweise Dritten zugänglich werden soll (Verselbständigung in einer für Dritte verfügbaren Gestalt) 16
17 III. Persönlichkeitsrecht 1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) Schutz vor Aufnahme des Abbildes und Darbietung, Verbreitung oder sonstiger Verwertung Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Gestattung von Anfertigung und Verwendung von bildlichen Aufzeichnungen Fixierung des Erscheinungsbildes eines Menschen in einer bestimmten Situation, Möglichkeit der jederzeitigen Reproduktion vor einem unüberschaubaren Personenkreis 17
18 III. Persönlichkeitsrecht 2. Betroffene a. Dozent Stimme und Bild Aufnahme und Wiedergabe in anderen Räumen: ok (P) Übertragung iminternet Größerer Adressatenkreis, Abgrenzbarkeit schwierig Live Stream: wohl noch umfasst, wenn Zugang beschr. On Demand: Speicherung aufserver, dauerhafte Abrufbarkeit, Verbreitungsgefahr Daherbei On Demand wohl Einwilligung erforderlich 18
19 III. Persönlichkeitsrecht 2. Betroffene b. Teilnehmer Stimme (Video wohl nicht) Wiedergabe in anderen Hörsälen Nur für Teilnehmer zugänglich, keine Speicherung, Kreis begrenzt Zulässig 19
20 III. Persönlichkeitsrecht 2. Betroffene b. Teilnehmer Live Stream im Internet Größerer Adressatenkreis, aber keine Speicherung Nicht erkennbar, wer zuhört Keine stillschweigende Zustimmung, da nicht freiwillig Zulässigkeit sehr fraglich, wohl eher nicht anzunehmen 20
21 III. Persönlichkeitsrecht 2. Betroffene b. Teilnehmer On Demand: Speicherung und dauerhafte Abrufbarkeit Gefahr von Verbreitung und Missbrauch Hemmpotential, keine unbeschwerte Teilnahme an Veranstaltung (Berufsfreiheit, Art. 12 GG) Einwilligung allenfalls ausdrücklich Sonst: Unkenntlichmachung erforderlich (z.b. nur Ton des Dozenten per Mikro aufnehmen) 21
22 III. Persönlichkeitsrecht 3. Ergebnis Recht am gesprochenen Wort, Recht am eigenen Bild (APR) Dozent: Stimmeund Bild Übertragung in Hörsäle zulässig, On Demand nicht, Live Stream fraglich Bei Internetübertragung daher Einwilligung einholen (Live Stream kann gedeckt sein), zumindest informieren Teilnehmer: nur Stimme Übertragung in Hörsäle zulässig Internet: t Einwilligung illi nicht ihtvermutet; ttunkenntlichmachung h 22
23 Aktuelle Rechtsprechung zum Internetrecht Forschungsstelle Recht im DFN E Mail: recht@dfn.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23
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