Berichtsvorlage Nr. 13/2316-BE

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1 Berichtsvorlage Nr. 13/2316-BE Einreicher: Dezernat 3 Stadtentwicklung Sitzung/Gremium - öffentlich - Jena, am: Dienstberatung Oberbürgermeister Stadtentwicklungsausschuss Betreff: Stadtteilentwicklungskonzepte für die Planungsräume Ost und West/Zentrum und Überblick zu weiteren Konzepten der Stadtentwicklung 2. Bearbeiter / Vortragender: Datum/Unterschrift Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Denis Peisker Vorliegende Beschlüsse zum Sachverhalt: keine 4. Aufhebung von Beschlüssen: keine 5. Gesetzliche Grundlagen: BauGB 6. Mitwirkung / Beratung: Datum / Unterschrift FB Stadtentwicklung und Stadtplanung FB Stadtumbau Dezernat 4, Dezernent Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ( in EUR ) : keine 8. Realisierungstermin: Angabe nicht erforderlich 9. Anlagen: keine Unterschrift 13/2316-BE Seite: 1 von 7

2 Bericht Stadtteilentwicklungskonzepte für die Planungsräume Ost und West/Zentrum und Überblick zu weiteren Konzepten der Stadtentwicklung 1) Stadtteilentwicklungskonzepte für die Planungsräume Ost und West/Zentrum Das Jenaer Stadtgebiet ist in sechs Planungsräume gegliedert, die wiederum in statistische bezirke aufgeteilt sind (siehe Abb. 1) Alt- und Neulobeda Ost Nord West/Zentrum Ortschaften Abb. 1 Planungsräume in Jena 13/2316-BE Seite: 2 von 7

3 Auf Ebene der Jenaer Planungsräume sollen 2013/14 für den Planungsraum Ost und den Planungsraum West/Zentrum jeweils ein Stadtteil-Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Damit wird die planungsraumbezogene Arbeit in Jena fortgesetzt und für das gesamte Stadtgebiet vervollständigt. In einem intensiven Beteiligungsprozess mit lokalen Akteuren und BürgerInnen werden themenübergreifend Stärken und Schwächen des Planungsraumes herausgearbeitet, Problembereiche definiert, Impulsprojekte sowie die Zeit- und Rangfolge von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten benannt und im Stadtteil-Entwicklungskonzept zusammengefasst. Dessen Erarbeitung übernehmen der FB Stadtentwicklung/Stadtplanung des Dezernates Stadtentwicklung und Umwelt und das Team Integrierte Sozialplanung des Dezernates Familie und Soziales. Den Auftakt bilden öffentliche Bürgerversammlungen, die am 04. und am in den jeweiligen Planungsräumen geplant sind und die durch das beauftragte Planungsbüro quaasstadtplaner aus Weimar begleitet werden. Die Stadt Jena hat sich bereits in der Vergangenheit den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels gestellt und Konzepte und Vorhaben entwickelt, die den Wohn- und Arbeitsstandort Jena positiv beeinflussen. Aufgrund der realen Entwicklungen müssen die Kommunen generelle Leitlinien und Planungen immer wieder aktualisieren. Die durch Stadtratsbeschluss bestätigten Planungen entfalten eine Selbstbindungswirkung für die Gemeinde. Bereits 2002 erfolgten vor dem Hintergrund eines gesamtstädtischen Wohnungsleerstandes von ca. 6 % (Leerstand im Stadtteil Lobeda: ca. 11 %) im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Jena umfangreiche Analysen der aktuellen Wohnungsmarktsituation, Abschätzungen der zukünftigen Wohnungsnachfrage, wohnungswirtschaftliche Bewertungen und Analysen auf Stadtteilebene sowie die Formulierung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen. Somit lagen für die Gesamtstadt und die Stadtteile konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Entwicklung vor. Mit den Rahmenplänen für Lobeda und Winzerla, dem Stadteil-Entwicklungskonzept für den Planungsraum Jena-Nord und dem ggw. in Erarbeitung befindlichen Entwicklungskonzept für die ländlichen Ortsteile liegen die maßgeblichen Zielvorstellungen für die künftige Entwicklung in diesen Planungsräumen als umsetzungsorientierte integrierte Handlungskonzepte bereits vor. Mit den Stadtteilentwicklungskonzepten Ost und West/Zentrum werden im Ergebnis für jeden der sechs Jenaer Planungsräume teilräumliche Konzeptionen vorliegen. Auf dieser Basis sollen ab 2015 das gesamtstädtische Stadtentwicklungskonzept als Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) sowie der Flächennutzungsplan der Stadt Jena fortgeschrieben werden. 2. Überblick über städtebauliche Planungsinstrumente bzw. zu städtebaulichen Entwicklungskonzepten und sektoralen Planungen in Jena Anlässlich der Erarbeitung der o.g. Stadteil-Entwicklungskonzepte soll mit dieser Berichtsvorlage auch über vorhandene Entwicklungskonzeptionen und sektorale Planungen informiert werden, welche in den verschiedenen Fachbereichen des Dezernates 3 erarbeitet werden. Informelle Planungen dienen der Vorbereitung formeller Planungen und lösen als vom Gemeinderat beschlossene Plankonzepte stets eine verwaltungsinterne Bindungswirkung aus. Sie sind als abwägungserhebliche Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. 13/2316-BE Seite: 3 von 7

4 Im Folgenden werden sie hinsichtlich ihrer Struktur, der Ziele und Vorhaben erläutert. für die sechs Jenaer Planungsräume (vgl. Abb. 1) liegen folgende städtebauliche Entwicklungskonzepte vor : Stadtteilentwicklungskonzept für den Planungsraum Nord Beschluss vom städtebauliche Entwicklungskonzeption für die ländlichen Ortsteile Jenas befindet sich ggw. In der Abstimmungs- und Beteiligungsphase Städtebaulicher Rahmenplan Lobeda Beschluss vom Städtebaulicher Rahmenplan Winzerla Beschluss vom ggw. in Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Jena-Lobeda Beschluss vom Integriertes Handlungskonzept Jena-Winzerla Beschluss vom Entscheidend für die Zuordnung zu dieser Gruppe ist, dass in den Planungen über die baulichräumliche Dimension weitere Aspekte z.b. des Sozialen behandelt werden und die Pläne sich auf einen Stadtteil oder ein Quartier beziehen. Als informelle Planungsinstrumente zielen diese Konzepte darauf ab, Maßnahmen des Stadtumbaus in eine langfristige, auf die Gesamtstadt ausgerichtete Strategie einzubinden, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen. Integrierte Handlungskonzepte befassen sich vorrangig mit den sozialen Aspekten der Programmgebiete der Fördergebiete Soziale Stadt. Es geht darum, diese Stadtteile zu stabilisieren und durch geeignete Interventions- und Präventionsstrategien deren Zukunftsfähigkeit zu sichern. Rahmenpläne : (beispielhaft) Rahmenplan Saale Beschluss vom Rahmenplan Sport und Freizeit an der Saale Beschlüsse vom und Rahmenplan Inselplatz Beschluss vom Städtebaulicher Rahmenplan Saalbahnhof Beschluss Rahmenplan Jenzighang Beschluss vom Städtebaulicher Rahmenplan Gewerbepark Göschwitz Beschluss vom Rahmenplan Campusgelände Beutenberg Beschluss vom Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Modellvorhaben der Stadterneuerung Beschluss Januar 1993 Rahmenplan im Sanierungsgebiet Karl-Liebknecht-Straße Beschluss vom Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Unteraue Rahmenpläne zu Erhaltungssatzungen in - Göschwitz - Zwätzen - Löbstedt - Ziegenhain - Ammerbach - Lobeda-Altstadt - Siedlung Ziegenhainer Tal - Siedlung Oberer Magdelstieg Beschluss vom Inkrafttreten am Die Bereiche mit Erhaltungssatzungen sind in Abb. 2 grafisch dargestellt. 13/2316-BE Seite: 4 von 7

5 Im Gegensatz zu den umfassenden, sektoral integrierten Planungen beschäftigen sich Rahmenplanungen explizit mit der baulich-räumlichen Dimension der Stadtentwicklung. Die im 140 Nr. 4 BauGB angeführte städtebauliche Rahmenplanung hat den Zweck, größere städtebauliche Zusammenhänge aufzuzeigen und planerische Zielsetzungen zu entwickeln. Rahmenpläne werden für zusammenhängende Bereiche bzw. für ein abgegrenztes Teilgebiet gestalterisch-konzeptionell entwickelt in Verfeinerung des Flächennutzungsplanes und im Vorlauf zur späteren Umsetzung in Bebauungsplänen oder zur Bearbeitung von einzelnen Projekten. In Rahmenplänen werden städtebauliche, verkehrliche, infrastrukturelle und landschaftliche Entwicklungsziele dargestellt. In Rahmenplänen zu Erhaltungssatzungen werden städtebauliche Zielsetzungen für die entsprechenden Ortslagen formuliert. Mit Erhaltungssatzungen werden gemäß 172 BauGB Gebiete bestimmt, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Abbruch oder die Nutzungsänderung sowie Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Zur Zulässigkeit eines Vorhabens werden z.b. hinsichtlich der Belange Ortsbild, Stadtgestalt, Landschaftsbild, städtebauliche oder künstlerische Bedeutung als Abwägungskriterien definiert. sektorale Planungen / Fachplanungen: (beispielhaft) Einwohner- und Haushaltsprognose Erarbeitung 2013/2014 Wohnbauflächenbilanzierung Fortschreibung 2014 Fortschreibung Arbeitsstätten- und Gewerbeflächenentwicklung 2015 Beschluss vom Einzelhandelskonzept Fortschreibung 2013/2014 Gartenentwicklungskonzept Beschluss vom Entwicklungskonzepte Stallanlagen Fortschreibung von 03 /2011 Landschaftsplan Fortschreibung 2012/2013 Verkehrsentwicklungsplan Fortschreibung 2014/2015 Parkraumkonzept Beschluss vom Nahverkehrsplan Fortschreibung 2013, Beschluss 2014 Radverkehrskonzept Beschluss vom Sektorale Planung sind Fachplanungen, die sich auf einzelne gesamtstädtische fachliche Bereiche konzentrieren und nicht alle räumlichen Nutzungsansprüche gleichermaßen behandeln (Gegenteil von Querschnittsplanung bzw. integrierter Planung), d.h. es sind Pläne zur Durchführung fachbezogener Aufgaben auf der Grundlage besonderer gesetzlicher Vorschriften. Integrierte Planungen / Querschnittsplanungen Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2002 mit Schwerpunkt Wohnen Beschluss von März Fortschreibung 2015 JenKAS Klimaanpassungsstrategie Beschluss vom Flächennutzungsplan wirksam seit , - Fortschreibung ab 2015 Die Stadtentwicklungsplanung verfolgt die räumliche Entwicklung der Gesamtstadt. Mit diesen Querschnittsplanungen wird sichergestellt, dass die Einzelmaßnahmen aus den Teil-Gebieten in einen gesamtstädtischen mindestens aber teilstädtischen Zusammenhang gestellt werden. Die Stadtentwicklungspläne haben Empfehlungscharakter für alle an der Planung beteiligten Stellen und sind Grundlage für alle weiteren Pläne. Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte sind zentrales Element und zugleich Fördervoraussetzung für die Teilnahme am Programm Stadtumbau Ost. 13/2316-BE Seite: 5 von 7

6 Querschnittsplanungen sind (im Gegensatz zu sektoralen Fachplanungen) Gesamtplanungen, die fachübergreifend alle im Plangebiet raumwirksamen Vorhaben, Entwicklungen und Aspekte einbeziehen. Der Flächennutzungsplan ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt. Er wird unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufgestellt. Mit Beschluss des Stadtrates und der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt wird der FNP zur verbindlichen Grundlage für das planerische Handeln der Stadtverwaltung. Besonderes Städtebaurecht / Stadtsanierung und Stadtumbau (vgl. Abb. 2) Stadtumbaugebiete mit jeweiligem Stadtumbaukonzept: Stadtumbaugebiet Innenstadt, Satzungsbeschluss vom Stadtumbaugebiet Winzerla, Satzungsbeschluss vom Stadtumbaugebiet Lobeda Satzungsbeschluss vom Stadtumbaugebiet Lobeda-Altstadt Satzungsbeschluss vom Stadtumbaugebiet Nord Satzungsbeschluss vom Sanierungsgebiete : Steinweg "Modellvorhaben der Stadterneuerung Jena" - Altstadt - Südliche Innenstadt - Westliche Innenstadt - Nördliche Innenstadt - Erweiterung Steinweg / Inselplatz - Ergänzungsgebiet Saaleufer "Sophienstraße", "Karl-Liebknecht-Straße" - Ergänzungsgebiet Gries "Gewerbegebiet Unteraue" Zwätzen (im vereinfachten Verfahren) städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Himmelreich BA: 3. BA : Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Satzungsbeschluss vom Die Sanierungs- und Stadtumbaugebiete sowie die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Himmelreich sind in Abb. 2 grafisch dargestellt. Das Baugesetzbuch gibt mit dem Abschnitt "Besonderes Städtebaurecht" ( BauGB) die Möglichkeit, durch eine gesonderte Gebietsausweisung spezifische Instrumente einzusetzen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Z.B. ist als gesetzliche Voraussetzung für den Einsatz von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen die Vorlage eines Stadtumbaugebietes nach 171b BauGB, welches die Abgrenzung von Stadtumbaugebieten sowie die Ziele und Maßnahmen darstellt, notwendig. Die vorliegenden und alle weiteren Planungen (Planungsinstrumente) leisten einen wichtigen Beitrag, die räumliche sowie strukturelle Gesamtentwicklung von Jena zu steuern, sowie den Planungs- und Veränderungsprozess aktiv zu begleiten. Die Steuerung der Gesamtentwicklung der Stadt beinhaltet auch die gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung. Die Stadtentwicklung verlangt somit eine interdisziplinäre, integrierte und zukunftsgerichtete Herangehensweise, die mit diesen Planungen gewährleistet wird. Die Planungen stellen die Grundlage für eine koordinierte und nachhaltige Stadtentwicklung dar. Im Rahmen der Beteiligung gelingt es, die Bewohner aktiv in die Prozesse und deren Steuerung einzubinden. 13/2316-BE Seite: 6 von 7

7 Abb. 2 Stadtumbaugebiete / Sanierungsgebiete / Erhaltungssatzungsgebiete / Entwicklungsmaßnahme 13/2316-BE Seite: 7 von 7

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