Nomos. Däubler [Hrsg.] Tarifvertragsgesetz. mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz. 3. Auflage
|
|
- Curt Straub
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NomosKommentar Däubler [Hrsg.] mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz 3. Auflage Nomos
2 NomosKommentar Prof. Dr. Wolfgang Däubler [Hrsg.] mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz 3. Auflage Dr. Martina Ahrendt, Richterin am Arbeitsgericht, Berlin Prof. Klaus Bepler, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Universität Bremen Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen Dr. Detlef Hensche, Rechtsanwalt, Berlin Dr. Johannes Heuschmid, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft (IAAEG), Universität Trier Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Düsseldorf Prof. Dr. Katja Nebe, Universität Bremen Dr. Gabriele Peter, Rechtsanwältin, Berlin, früher Juristin beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Hamburg Dr. Uwe Reim, Rechtsanwalt, Bremen Birgit Reinecke, Richterin am Bundesarbeitsgericht a.d., Bonn Prof. Dr. Dagmar Schiek, University of Leeds Wolfgang Schimmel, Rechtsanwalt, Ammerbuch Dr. Regine Winter, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt Dr. Bertram Zwanziger, Richter am Bundes arbeitsgericht, Erfurt Nomos
3 Vorwort Das TVG ist in über 60 Jahren kaum geändert worden. Dennoch ist das Tarifvertragsrecht eine ungemein dynamische Materie. Regelmäßig entstehen neue Rechtsprobleme, wenn die Tarifpraxis eingefahrene Gleise verlässt. Dabei mag die Versuchung bisweilen groß sein, das tarifpolitisch Unerwünschte für rechtswidrig zu erklären und sich so jede weitere Auseinandersetzung am Verhandlungstisch und in den Betrieben zu ersparen. Oft ergeben sich aber echte Unsicherheiten, die nicht zuletzt damit zusammenhängen, dass der gesetzliche Rahmen nur wenige Fixpunkte gibt. Rechtsprechung und Literatur werden unter diesen Umständen zu zentralen Entscheidungsinstanzen, deren Überlegungen hohe Aufmerksamkeit verdienen. Der vorliegende Kommentar verfolgt das Anliegen, den Benutzer möglichst umfassend über den Stand der Judikatur und die in der Rechtswissenschaft gewechselten Argumente zu informieren. Zugleich bemühen sich die Autorinnen und Autoren um eine eigenständige argumentative Vertiefung, wo sich dies mit Rücksicht auf die Bedeutung des Problems und den Diskussionsstand anbietet. Sie wollen insoweit Anregungen für die wissenschaftliche Diskussion wie für die Praxis geben. Die Mitschreibenden kommen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Anwaltschaft und dem Hochschulbereich; ihre Problemwahrnehmung wie ihre Erfahrungen sind deshalb nicht identisch. Dies hat zu einem lebhaften internen Meinungsaustausch geführt, der wie wir hoffen der Qualität der Arbeit zugute gekommen ist. Inhaltlich konzentriert sich der Kommentar nicht allein auf die großen Fragen wie die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tarifautonomie und das Verhältnis des Tarifvertrags zum Gesetz und zu betrieblichen Verhandlungssystemen. Vielmehr geht es auch um viele sehr konkrete Probleme, die von den Ausschlussfristen über die Bezugnahmeklauseln bis zu neuen Formen der Altersversorgung reichen. Einbezogen sind flankierende Regelungen wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Verbot des Lohnwuchers. Mit Rücksicht auf die fortschreitende Internationalisierung der Wirtschaft hat das Kollisionsrecht eine besondere Vertiefung erfahren. Auch haben sich im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft zahlreiche nicht-tarifliche Kollektivverträge entwickelt, die mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei Beamten erhöhte Bedeutung gewinnen werden. Von den Autoren der Vorauflage sind Dr. Detlef Hensche und Dr. Uwe Reim aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Beiden sei auch an dieser Stelle für ihre engagierte Mitarbeit gedankt. Ihren Part haben Dr. Martina Ahrendt, Dr. Johannes Heuschmid, Prof. Dr. Katja Nebe und Wolfgang Schimmel übernommen. Die vorliegende 3. Auflage verarbeitet Rechtsprechung und Literatur bis Dezember 2011; das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist auf dem neuesten Stand kommentiert. Zahlreiche Einzelfragen wurden vertieft. Die Autorinnen und Autoren freuen sich über Anregungen und Kritik. Bremen, März 2012 Wolfgang Däubler 5
4 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis Einleitung A. Entstehung und Entwicklung von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie bis zur Gegenwart B. Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Garantien der Tarifautonomie C. Tarifvertrag und anders legitimiertes Recht D. Auslegung von Tarifverträgen E. Tarifverträge im arbeitsgerichtlichen Verfahren F. Tarifverträge mit Auslandsberührung G. Europäische Kollektivvereinbarungen H. Sonstige Kollektivverträge zwischen Tarifparteien I. Gemeinsame Vergütungsregeln, 32, 36, 36 a UrhG In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) (FNA 802-1) zuletzt geändert durch Art. 88 Bundesrecht-BereinigungsG vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) 1 Inhalt und Form des Tarifvertrages Tarifvertragsparteien Tarifgebundenheit Wirkung der Rechtsnormen Allgemeinverbindlichkeit Anhang 1 zu 5 TVG:: Staatliche Vergütungskontrolle im Arbeitsrecht Anhang 2 zu 5 TVG:: Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Tarifregister Übersendungs- und Mitteilungspflicht Bekanntgabe des Tarifvertrages Feststellung der Rechtswirksamkeit Tarifvertrag und Tarifordnungen Durchführungsbestimmungen Spitzenorganisationen a Arbeitnehmerähnliche Personen b Berlin-Klausel Inkrafttreten Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
5 Bearbeiterverzeichnis Dr. Martina Ahrendt, Richterin am Arbeitsgericht, Berlin ( 1 Abschn. V VI) Prof. Klaus Bepler, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt ( 4 Abschn. V) Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Universität Bremen (Einl. Teil A, B, D, F und H) Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen ( 4 Abschn. I IV) Dr. Detlef Hensche, Rechtsanwalt, Berlin (Einl. Teil I, 1 Abschn. IV 2 9) Dr. Johannes Heuschmid, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft (IAAEG), Universität Trier ( 1 Abschn. IV 2 9) Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin ( 5, Anhang 1 und 2 zu 5) Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Düsseldorf ( 3) Prof. Dr. Katja Nebe, Universität Bremen ( 1 Abschn. I III) Dr. Gabriele Peter, Rechtsanwältin, Berlin, früher Juristin beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Hamburg ( 2) Dr. Uwe Reim, Rechtsanwalt, Bremen ( 1 Abschn. I III, V VI) Birgit Reinecke, Richterin am Bundesarbeitsgericht a.d., Bonn (Einl. Teil E, 6 13) Prof. Dr. Dagmar Schiek, University of Leeds (Einl. Teil C und G) Wolfgang Schimmel, Rechtsanwalt, Ammerbuch (Einl. Teil I) Dr. Regine Winter, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt ( 1 Abschn. IV 1) Dr. Bertram Zwanziger, Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt ( 4 Abschn. VI VIII) Zitiervorschlag: Däubler/Bearbeiter, TVG,, Rn 9
NomosKommentar. Tarifvertragsgesetz. mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Däubler
NomosKommentar mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Däubler 4. Auflage 2016. Buch. 1916 S. Hardcover ISBN 978 3 8487 2137 5 Format (B x L): 17,3 x 24,5 cm Recht > Arbeitsrecht
Mehrbeck-shop.de Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Kommentar zu den 305 bis 310 BGB von Dr. Wolfgang Däubler Professor an der Universität Bremen Dr. Birger Bonin Richter
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrEin Vorwort, das Sie lesen müssen!
Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrLandes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v.
Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v. Wer sind wir? Wir sind ein Verein. Wir setzen uns für Menschen mit Behinderung ein. Menschen mit Behinderung sollen überall
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrNach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten
Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.
MehrNomosKommentar. TVöD - TV-L. Handkommentar. Bearbeitet von Ernst Burger. 3. Auflage 2016. Buch. 1062 S. Gebunden ISBN 978 3 8487 2379 9
NomosKommentar TVöD - TV-L Handkommentar Bearbeitet von Ernst Burger 3. Auflage 2016. Buch. 1062 S. Gebunden ISBN 978 3 8487 2379 9 Recht > Arbeitsrecht > Tarifvertrag, Arbeitskampf, Schlichtung schnell
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrAm Ball bleiben: Inklusion gewinnt!
Woche der Inklusion im Löhr-Center Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Brosch_Dinlang_standard In Koblenz dreht sich vom 16. bis 20. Juni 2014 alles um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen Menschengruppe
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrAuslotung der Gefühle & Wünsche von Eltern und SchülerInnen zum Schuljahr 2011/2012
Chart Auslotung der Gefühle & Wünsche von Eltern und SchülerInnen zum Schuljahr 0/0 Projektleiter: Studien-Nr.: Mag. Reinhard Födermayr Z85.08.P.O n=5, Online Interviews mit Eltern von SchülerInnen und
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrArbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 23. April 2009 in Essen. Aktuelle Rechtsprechung an Rhein und Ruhr
Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 23. April 2009 in Essen Aktuelle Rechtsprechung an Rhein und Ruhr Fachtagung für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen Arbeitsrechtstag
MehrDas muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE.
Das muss drin sein Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen. Sie wollen alle dieselbe Politik machen. Und sie wollen sich alle für dieselben Sachen stark machen.
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrNewsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis
An alle Beschäftigten im Kirchenbezirk Göppingen Newsletter Mai 2014 NEWSLETTER Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen in der ev. Landeskirche Württemberg Definition Begriffe - KAO - MVG Schaubild
MehrKündigungsschutzgesetz: KSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Roland Schwarze, Dr. Mario Eylert, Dr. Peter Schrader 1. Auflage Kündigungsschutzgesetz: KSchG Schwarze / Eylert / Schrader
MehrÖffentliches Umweltrecht 1
Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften - infernum Öffentliches Umweltrecht 1 Allgemeines öffentliches Umweltrecht Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften - infernum Öffentliches
MehrWie benutzen Sie diese Internetseite?
Wie benutzen Sie diese Internetseite? Auf diesen Seiten erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf der Internetseite vom Bundes-Arbeitsgericht zurecht finden. Die Abkürzung für Bundes-Arbeitsgericht ist BAG.
MehrPsychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung
wgkk.at Schulentwicklung Bewegung Psychosoziale Gesundheit Suchtprävention Ernährung Qualitätsgesicherte Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung für alle Wiener Schulen Impressum Herausgeber und
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrAspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels
Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Sportboothäfen im Zeichen des Vortrag von Frank Engler hanseboot 4. November 2011 Vom März 1997 bis Ende 2010: Geschäftsführer der Sporthafen Kiel GmbH
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
MehrProgramm der EVG 2012-2017 Baustein 5: Auszug:
- 2 - Der 1. Ordentliche Gewerkschaftstag hat das EVG Programm für die Jahre 2012 bis 2017 beschlossen. Im Baustein 5, der unter dem Motto Für soziale Gerechtigkeit steht, wurden weit mehr als 100 Anträge
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrNr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041
Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur
MehrDas Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Nr. 11/November 2006. A 12041 Das Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 2.646 neue Ausbildungsverträge 2006: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDr. Kraus & Partner Ihr Angebot zu Konfliktmanagement
Dr. Kraus & Partner Ihr Angebot zu Konfliktmanagement Sämtliche Zeichnungen und Karikaturen dieser Präsentation sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung seitens Dr.
MehrPsychologie-Geschichte in der Lehre Würzburg, 08. September 2011 (Gallschütz)
1 Schorr & Wehner (1990, S. 306) : Die Psychologiegeschichte ist in durchaus ausbaufähiger Weise in der Ausbildung vertreten. 2 Damals: Befragung von 145 Hochschulinstituten mit Haupt- oder Nebenfachausbildung
MehrArbeitsrechtlichen Praktikerseminar
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Wintersemester 2014/15 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht,
Mehr- Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004)
1 BEIHILFEVERBOT - Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004) 2 Referenzzinssätze Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze von Staatsminister a.d. Georg Brüggen, Dipl. Betriebswirt
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrInformationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! «
Informationen in leicht verständlicher Sprache Hamburger Budget für Arbeit» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! « Hier finden Beschäftigte aus Werkstätten in Hamburg Informationen in leicht verständlicher
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
Mehr)XQNWLRQVWDVWH8PEXFKHQ
Kassensystem (X&D6RIW Š )XQNWLRQVWDVWH8PEXFKHQ Diese Funktion erlaubt es Ihnen, bestimmte gebuchte Artikel auf einen anderen Platz umzubuchen. Sie können variabel Artikel und Mengen auf einen anderen Tisch
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrMenschen und Natur verbinden
Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrKontakt ist alles: Selbst- und Fremdbilder
Kontakt ist alles: Selbst- und Fremdbilder Unterrichtsprojekte Deutsch-japanische Fallstudie Inhaltsverzeichnis Seite Aufgaben a bis c 2 Arbeitsanweisungen zu a 3 Arbeitsanweisungen zu b 3 Arbeitsanweisungen
MehrNicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit.
Nicaragua Nicaragua ist ein Land in Mittel-Amerika. Mittel-Amerika liegt zwischen Nord-Amerika und Süd-Amerika. Die Haupt-Stadt von Nicaragua heißt Managua. In Nicaragua leben ungefähr 6 Millionen Menschen.
MehrZukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV
Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrWeltweite Wanderschaft
Endversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Weltweite Wanderschaft Migration bedeutet Wanderung über große Entfernungen hinweg, vor allem von einem Wohnort zum anderen. Sehr oft ist
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrBevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012
Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrAnwendungsbeispiele. Neuerungen in den E-Mails. Webling ist ein Produkt der Firma:
Anwendungsbeispiele Neuerungen in den E-Mails Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Neuerungen in den E- Mails 2 Was gibt es neues? 3 E- Mail Designs 4 Bilder in E- Mails einfügen 1 Neuerungen
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrFörderzentrum am Arrenberg
Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrImmobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV
Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrYouTube: Video-Untertitel übersetzen
Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrHauptseminar Entwicklung von Informationssystemen
Hauptseminar Entwicklung von Informationssystemen Wintersemester 2012/2013 Vorläufige Übersicht Vorläufiger Ablauf Woche Termin Uhrzeit Inhalt Raum * September 2012 * Themenvorstellung Seminarraum EG 42
MehrE u roparecht. Beiheft 1 2012. Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Nomos. Jürgen Schwarze [Hrsg.
EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon Nomos EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz
MehrObjektorientierte Programmierung für Anfänger am Beispiel PHP
Objektorientierte Programmierung für Anfänger am Beispiel PHP Johannes Mittendorfer http://jmittendorfer.hostingsociety.com 19. August 2012 Abstract Dieses Dokument soll die Vorteile der objektorientierten
Mehrakti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache
akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache Vorwort Die Vorworte stehen am Anfang vom Buch. Christine
MehrBenutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.
Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrDie Beitrags-Ordnung vom Verein
Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:
MehrSTLB-Bau Kundenmanager
STLB-Bau Kundenmanager Kundenmanager Er managt keine Kunden, aber alle Fragen und deren Antworten! Ich möchte Ihnen folgende Fragen beantworten: Wie können Sie Ihre Fragen stellen? Wo können Sie Ihre Fragen
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 6. April 2006. in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 169/05 vom 6. April 2006 in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 121 Abs. 2 Ist eine Vertretung durch Anwälte
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrArbeitsrechtlichen Praktikerseminar
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrMitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb
Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb Einleitung Liebe Chefs! Nutzen Sie die Aktion des Handwerk Magazins, um Ihre Führungsqualitäten zu erkennen. Durch eine
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrProvisionssicherung bei Immobilienangeboten im Internet
Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Lehner IVD-Immobilientag Rheinland- Pfalz am 30.10.2009 in Mainz 2 Grundsätze Es gibt hinsichtlich der Entstehung und der Durchsetzung des Provisionsanspruchs kein spezielles
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
Mehr- Unsere Zusammenarbeit
Kunde bei - Unsere Zusammenarbeit Bitte lesen Sie zunächst diese Einleitung und beantworten Sie im Anschluss daran unseren Fragebogen. Im Namen des Teams von TaxEagle bedanken wir uns für Ihr Interesse,
MehrImpulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)
Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.
MehrAussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung
Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare
MehrMind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999
Mind Mapping am PC für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement von Isolde Kommer, Helmut Reinke 1. Auflage Hanser München 1999 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 21222 0 schnell
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrFragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein
MehrErklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de
Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch
MehrE-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung
E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrGesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
2219 Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften Vom 14. November 2011 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Bundesbeamtengesetzes
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrAnlegen eines SendAs/RecieveAs Benutzer unter Exchange 2003, 2007 und 2010
1 von 6 Anlegen eines SendAs/RecieveAs Benutzer unter Exchange 2003, 2007 und 2010 ci solution GmbH 2010 Whitepaper Draft Anleitung Deutsch Verfasser: ci solution GmbH 2010 Manfred Büttner 16. September
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrVersorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem
Mehr