Betreuungsvertrag Campuserholung Herbst Frau/Herrn... wohnhaft...
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- Martin Baumgartner
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1 Betreuungsvertrag Campuserholung Herbst 2017 zwischen dem Familienservicebüro der Technischen Hochschule Köln und Frau/Herrn... wohnhaft im Folgenden: Erziehungsberechtigte wird folgender Vertrag über die Ferienbetreuung vom bis geschlossen: 1. Angaben zum Kind/ zu den Kindern und Aufnahmedatum Das nachstehend benannte Kind wird in die Campuserholung aufgenommen. Name, Vorname:... Geburtsdatum:... Krankenkasse und Versichertennummer des Kindes: Kinderarzt des Kindes (Name, Vorname, Straße, PLZ/ Ort, Telefon): Gesundheitliche Hinweise zum Kind (z. B. Allergien, körperliche Einschränkungen, Medikamenteneinnahme etc.): Bei der Verpflegung ist auf folgendes zu achten: Sonstiges: 2. Angaben zu den Eltern/ Erziehungsberechtigten Name, Vorname: Telefon privat:... Mobil:... 1
2 Telefonnummern, unter denen Sie tagsüber und insbesondere auch im Notfall zu erreichen sind: 3. Umfang der Ferienbetreuung Die Betreuung findet vom bis in der Zeit von 09:15 16:30 Uhr am Standort Südstadt der Technischen Hochschule Köln statt. Über die Räumlichkeiten und mögliche Ausflüge werden die Eltern spätestens eine Woche vor Beginn der Campuserholung informiert. Während des Besuchs der Campuserholung und auf den im Zusammenhang mit dem Besuch der Betreuung stehenden Wegen besteht für das Kind gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 4. Voraussetzungen für die Aufnahme Die Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in die Campuserholung ist der spätestens 1 Woche vor Beginn der Campuserholung zu erbringende Nachweis der Erziehungsberechtigten, an der Technischen Hochschule Köln (Zutreffendes bitte ankreuzen) O zu studieren oder O beschäftigt zu sein. 5. Kosten und Bezahlung Die Teilnahmegebühr an der Campuserholung beträgt 25 pro Woche für Studierende und 50 für Mitarbeiter*nnen, unabhängig davon, an wie vielen Tagen das Kind an der Campuserholung teilnimmt. Geschwisterkinder kosten jeweils 10 zusätzlich. Die Teilnahmegebühr beinhaltet Programmkosten und Verpflegung. Der Betrag ist bis spätestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn auf das Konto des Vereins Nachwuchsförderung e.v. bei der Ethik Bank Eisenberg IBAN DE BIC GENODE F1 ETK zu überweisen. Liegt die Überweisung nicht vor, wird der Platz storniert. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei einer Abmeldung des Kindes 1 Woche vor Betreuungsbeginn behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Kosten zu erheben. Bei einer Abmeldung innerhalb von 48 Stunden und später, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 % der Kosten zu erheben. Bei Abbruch oder im Krankheitsfall werden keine Beiträge zurück erstattet. 6. Abholen des Kindes Das Kind darf von folgenden Personen von der Betreuung abgeholt werden: Name, Vorname, Bezug zum Kind z. B. Opa oder Nachbarin, Telefon Das Kind geht allein (Zutreffendes bitte ankreuzen): 7. Erkrankung des Kindes Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit im Umfeld des Kindes sind der Betreuungsleitung unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus verpflichten sich die 2
3 Erziehungsberechtigten dazu, die Betreuungsleitung unverzüglich darüber zu informieren, wenn das Kind entgegen der Anmeldung die Campuserholung aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Campuserholung nicht besuchen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Betreuungsleitung unter Vorlage eines ärztlichen Attests zur Unbedenklichkeit. Fehlt ein Kind wegen einer ansteckenden Krankheit oder länger als eine Woche aus unbekannten Gründen, muss vor der Wiederaufnahme ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht, dass das Kind gesund ist und die Weiterverbreitung einer Krankheit durch das Kind nicht zu befürchten ist. 8. Öffnungs- und Schließzeiten Das Angebot der Campuserholung besteht von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:15 Uhr bis 16:30 Uhr. Um ein sinnvolles pädagogisches Angebot zu gewährleisten, wird gebeten, das Kind spätestens bis 09:45 Uhr zu bringen und frühestens um 15:30 Uhr abzuholen (Regelbring- und Abholzeiten). Ausnahmen davon sind vorher mit der Betreuungsleitung abzusprechen. 9. Verpflegung im Rahmen der Campuserholung Während der Betreuung erhalten die Kinder ein Frühstück und ein Mittagessen. Alle Mahlzeiten sind nach modernen ernährungswissenschaftlichen Überlegungen zusammengestellt. Ausreichende Getränke (Wasser, Saft) sind vorhanden. Für Zwischenmahlzeiten steht Obst zur Verfügung. 10. Vertragsdauer und Kündigung Die Betreuung endet automatisch an dem unter Ziffer 3 Umfang der Ferienbetreuung angegebenen Datum. Bei einer Kündigung (Abmeldung) durch die Erziehungsberechtigten gilt Ziffer 5. Die Kündigung (Abmeldung) bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Campuserholung kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind von der Ferienbetreuung ganz oder teilweise ausschließen, insbesondere wenn a) die Erziehungsberechtigten falsche Angaben bezüglich Ihrer Zugehörigkeit zur Technischen Hochschule Köln gemacht haben, b) der Teilnahmebetrag der unter Ziffer 5 genannte Summe nicht fristgerecht entrichtet wurde c) die Erziehungsberechtigten die in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Grundsätze oder Bestimmungen wiederholt nicht beachtet haben (insbesondere die Regelbring- und Abholzeiten Ziffer 8 - missachten) oder d) aufgrund eines wiederholten aggressiven oder störenden Verhaltens des Kindes eine sinnvolle Betreuung für die anderen Kinder der Campuserholung nicht mehr möglich ist. 11. Einverständniserklärungen Ich bin damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial, auf denen mein Kind zu sehen ist, ohne Namensnennung für die Öffentlichkeitsarbeit der Technischen Hochschule Köln und des Vereins Nachwuchsförderung e.v. verwendet werden darf. (Zutreffendes bitte ankreuzen). Ich bin damit einverstanden, dass personenbezogene Daten für organisatorische Zwecke der Campuserholung gespeichert werden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 3
4 Die Erziehungsberechtigten stimmen zu, dass im Notfall jeder Arzt/jedes Krankenhaus konsultiert werden kann. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind an möglichen Aktivitäten und Ausflügen während der Ferienbetreuung teilnimmt. Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Ort, Datum Campuserholung, Melanie Werner 4
5 Betreuungsvertrag Campuserholung Winter 2017/2018 zwischen dem Familienservicebüro der Technischen Hochschule Köln und Frau/Herrn... wohnhaft im Folgenden: Erziehungsberechtigte wird folgender Vertrag über die Ferienbetreuung vom bis geschlossen: 1. Angaben zum Kind/ zu den Kindern und Aufnahmedatum Das nachstehend benannte Kind wird in die Campuserholung aufgenommen. Name, Vorname:... Geburtsdatum:... Krankenkasse und Versichertennummer des Kindes: Kinderarzt des Kindes (Name, Vorname, Straße, PLZ/ Ort, Telefon): Gesundheitliche Hinweise zum Kind (z. B. Allergien, körperliche Einschränkungen, Medikamenteneinnahme etc.): Bei der Verpflegung ist auf folgendes zu achten: Sonstiges: 2. Angaben zu den Eltern/ Erziehungsberechtigten Name, Vorname: Telefon privat:... Mobil:... 1
6 Telefonnummern, unter denen Sie tagsüber und insbesondere auch im Notfall zu erreichen sind: 3. Umfang der Ferienbetreuung Die Betreuung findet vom bis in der Zeit von 09:15 16:30 Uhr am Standort Südstadt der Technischen Hochschule Köln statt. Über die Räumlichkeiten und mögliche Ausflüge werden die Eltern spätestens eine Woche vor Beginn der Campuserholung informiert. Während des Besuchs der Campuserholung und auf den im Zusammenhang mit dem Besuch der Betreuung stehenden Wegen besteht für das Kind gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 4. Voraussetzungen für die Aufnahme Die Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in die Campuserholung ist der spätestens 1 Woche vor Beginn der Campuserholung zu erbringende Nachweis der Erziehungsberechtigten, an der Technischen Hochschule Köln (Zutreffendes bitte ankreuzen) O zu studieren oder O beschäftigt zu sein. 5. Kosten und Bezahlung Die Teilnahmegebühr an der Campuserholung beträgt 25 pro Woche für Studierende und 50 für Mitarbeiter*nnen, unabhängig davon, an wie vielen Tagen das Kind an der Campuserholung teilnimmt. Geschwisterkinder kosten jeweils 10 zusätzlich. Die Teilnahmegebühr beinhaltet Programmkosten und Verpflegung. Der Betrag ist bis spätestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn auf das Konto des Vereins Nachwuchsförderung e.v. bei der Ethik Bank Eisenberg IBAN DE BIC GENODE F1 ETK zu überweisen. Liegt die Überweisung nicht vor, wird der Platz storniert. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei einer Abmeldung des Kindes 1 Woche vor Betreuungsbeginn behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Kosten zu erheben. Bei einer Abmeldung innerhalb von 48 Stunden und später, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 % der Kosten zu erheben. Bei Abbruch oder im Krankheitsfall werden keine Beiträge zurück erstattet. 6. Abholen des Kindes Das Kind darf von folgenden Personen von der Betreuung abgeholt werden: Name, Vorname, Bezug zum Kind z. B. Opa oder Nachbarin, Telefon Das Kind geht allein (Zutreffendes bitte ankreuzen): 7. Erkrankung des Kindes Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit im Umfeld des Kindes sind der Betreuungsleitung unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus verpflichten sich die 2
7 Erziehungsberechtigten dazu, die Betreuungsleitung unverzüglich darüber zu informieren, wenn das Kind entgegen der Anmeldung die Campuserholung aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Campuserholung nicht besuchen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Betreuungsleitung unter Vorlage eines ärztlichen Attests zur Unbedenklichkeit. Fehlt ein Kind wegen einer ansteckenden Krankheit oder länger als eine Woche aus unbekannten Gründen, muss vor der Wiederaufnahme ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht, dass das Kind gesund ist und die Weiterverbreitung einer Krankheit durch das Kind nicht zu befürchten ist. 8. Öffnungs- und Schließzeiten Das Angebot der Campuserholung besteht von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:15 Uhr bis 16:30 Uhr. Um ein sinnvolles pädagogisches Angebot zu gewährleisten, wird gebeten, das Kind spätestens bis 09:45 Uhr zu bringen und frühestens um 15:30 Uhr abzuholen (Regelbring- und Abholzeiten). Ausnahmen davon sind vorher mit der Betreuungsleitung abzusprechen. 9. Verpflegung im Rahmen der Campuserholung Während der Betreuung erhalten die Kinder ein Frühstück und ein Mittagessen. Alle Mahlzeiten sind nach modernen ernährungswissenschaftlichen Überlegungen zusammengestellt. Ausreichende Getränke (Wasser, Saft) sind vorhanden. Für Zwischenmahlzeiten steht Obst zur Verfügung. 10. Vertragsdauer und Kündigung Die Betreuung endet automatisch an dem unter Ziffer 3 Umfang der Ferienbetreuung angegebenen Datum. Bei einer Kündigung (Abmeldung) durch die Erziehungsberechtigten gilt Ziffer 5. Die Kündigung (Abmeldung) bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Campuserholung kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind von der Ferienbetreuung ganz oder teilweise ausschließen, insbesondere wenn a) die Erziehungsberechtigten falsche Angaben bezüglich Ihrer Zugehörigkeit zur Technischen Hochschule Köln gemacht haben, b) der Teilnahmebetrag der unter Ziffer 5 genannte Summe nicht fristgerecht entrichtet wurde c) die Erziehungsberechtigten die in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Grundsätze oder Bestimmungen wiederholt nicht beachtet haben (insbesondere die Regelbring- und Abholzeiten Ziffer 8 - missachten) oder d) aufgrund eines wiederholten aggressiven oder störenden Verhaltens des Kindes eine sinnvolle Betreuung für die anderen Kinder der Campuserholung nicht mehr möglich ist. 11. Einverständniserklärungen Ich bin damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial, auf denen mein Kind zu sehen ist, ohne Namensnennung für die Öffentlichkeitsarbeit der Technischen Hochschule Köln und des Vereins Nachwuchsförderung e.v. verwendet werden darf. (Zutreffendes bitte ankreuzen). Ich bin damit einverstanden, dass personenbezogene Daten für organisatorische Zwecke der Campuserholung gespeichert werden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 3
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