Verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung
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- Hartmut Rothbauer
- vor 6 Jahren
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1 -1 - Verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung 1. Anmeldung Dieser Vertrag regelt die im Mütterzentrum Känguru e.v. stattfindende Ferienbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder. Die/der Erziehungsberechtigte meldet durch ihre/seine am Ende des Vertrages geleistete Unterschrift ihr/sein Kind verbindlich an. Vertrag zwischen dem Mütterzentrum Känguru e.v., Stephanienstraße 27, Baden-Baden und Name/Vorname: Anschrift: : Das Mütterzentrum Känguru e.v., Stephanienstraße 25/27, Baden-Baden betreut das Kind im Rahmen der Sommerferien in der Zeit vom (Datum): von bis Uhr. 2. Nähere Angaben zum Kind Name des Kindes: Geb-Datum: Anschrift: Behandelnder Kinderarzt: Anschrift: Telefonnummer: Wer soll im Notfall informiert werden?:_ Besonderheiten (Allergien etc):
2 3. Leistung/Preis/Bezahlung 3.1 Leistung des Mütterzentrums Das Spiel- und Beschäftigungsprogramm während der Ferienbetreuung wird von einer Erzieherin erstellt und betreut. Es beinhaltet neben dem kreativkünstlerischen Bereich z. B. auch Musik-, Bewegungs-, Rollenspiele drinnen und draußen. Geplant sind auch kleine Ausflüge, Spaziergänge und Schwimmbadbesuche. Bei Bedarf kann ein gemeinsames Mittagessen organisiert werden. 3.2 Preis Die Preise für die Ferienbetreuung gestalten sich pro Woche wie folgt: Betreuungszeit 1.Kind Geschwisterkind Uhr (ohne Essen) 60,00 10,00 Rabatt Uhr (inkl. Mittagessen) 100,00 10,00 Rabatt Uhr (auf Anfrage) (incl. Mittagessen) 130,00 10,00 Rabatt 3.3 Bezahlung Die Bezahlung der Ferienbetreuung sollte bis spätestens 1 Woche nach Anmeldung des Kindes erfolgen, da ansonsten der Betreuungsplatz nicht garantiert werden kann. 4. Aufsicht Die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen sind während der Betreuungszeiten des Mütterzentrums für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß vom Mütterzentrum übergeben und abgeholt wird. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die erzieherischen Mitarbeiterinnen in den Räumen des Kindergartens und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten, bzw. einer von einem Erziehungsberechtigten mit der Abholung beauftragten Person. Sollte das Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich (Vollmacht oder rechtzeitige Benachrichtigung durch die Erziehungsberechtigten). 5. Versicherung Das betreute Kind ist während der Ferienbetreuung gegen Unfall versichert: auf dem direkten Weg zu und von der Einrichtung - während des Aufenthaltes in der Einrichtung - auf dem angrenzenden Spielplatz - während der Betreuung auch außerhalb des Grundstückes (kleinere Ausflüge, etc.).
3 5.2 Alle Unfälle, die auf dem Wege von und zum Mütterzentrum eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind dem Mütterzentrum unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann. 5.3 Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. 5.4 Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiterinnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Beschädigung und Verwechselung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Die gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder etc. 6. Kündigung durch die Erziehungsberechtigten Wird der Vertrag ohne besonders schwerwiegenden Grund (wie z. B. Krankenhausaufenthalt, Unfall etc.) gekündigt, werden von den Betreuungskosten folgende Prozentsätze einbehalten: Kündigung bis: Drei Wochen vor Betreuungsbeginn 25 % Zwei Wochen vor Betreuungsbeginn 60 %. 7. Kündigung durch das Mütterzentrum 7.1 Mindestteilnehmerzahl Das Mütterzentrum Känguru kann bis zu 4 Wochen vor Betreuungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von durchschnittlich 5 Kindern nicht erreicht wird oder, bei einer geringeren Teilnehmerzahl, die zur Realisierung erforderliche Kostendifferenz von den Erziehungsberechtigten nicht erbracht wird. Das Mütterzentrum wird die Erziehungsberechtigten in jedem Fall unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit der Betreuung unterrichten. 7.2 Höhere Gewalt Dieses Kündigungsrecht steht dem Mütterzentrum auch im Fall höherer Gewalt zu (Streik, Naturkatastrophen). 8. Einverständniserklärung Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass das Kind auch an kleineren Ausflügen, Wanderungen, Schwimmbad teilnehmen darf. Den Kindern wird rechtzeitig mitgeteilt, was für die jeweilige Aktion mitzubringen ist.
4 9. Vollmacht bezüglich der Aufsichtspflicht Ich erteile dem Mütterzentrum Känguru e.v, Stephanienstraße 27, Baden-Baden, die Vollmacht, mein Kind nach der Betreuungszeit bis Uhr alleine nach Hause gehen zu lassen. Die Aufsichtspflicht des Mütterzentrums erlischt somit nach der Entlassung aus dem Mütterzentrum ab Uhr. Baden-Baden, den Unterschrift der Erziehungsberechtigten Stempel/Unterschrift Mütterzentrum... Einzugsermächtigung Das Mütterzentrum Känguru e.v., Stephanienstraße 27, Baden-Baden, ist ermächtigt, den Betrag von Euro: für die Ferienbetreuung von meinem Konto einmalig einzuziehen. Die Ermächtigung endet mit Vertragsende. Name, Vorname: Strasse: Wohnort: Bankverbindung: BLZ: Konto- Nr.: Baden-Baden, den_ Unterschrift
5 -1 - Ergänzungsvertrag zur Anmeldung von SWR- Kindern Ferienbetreuung Anmeldung Dieser Vertrag regelt die im Mütterzentrum Känguru e.v. stattfindende Ferienbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder. Die/der Erziehungsberechtigte haben ihr Kind bereits über das Personalbüro des SWR angemeldet. Das Mütterzentrum Känguru e.v., Stephanienstraße 27, Baden-Baden betreut das Kind im Rahmen der Sommerferien in der Zeit vom (Datum): von bis Uhr. (Eintragung nur bei Änderung gegenüber der schon über SWR- Anmeldung angegeben Zeiten nötig.) 2. Nähere Angaben zum Kind (Bitte unbedingt ausfüllen!) Name des Kindes: Geb-Datum: Anschrift:_ Behandelnder Kinderarzt: Anschrift:_ Telefonnummer: Wer soll im Notfall informiert werden?: Besonderheiten (Allergien etc): 3. Leistung/Preis/Bezahlung 3.1 Leistung des Mütterzentrums Das Spiel- und Beschäftigungsprogramm während der Ferienbetreuung wird von einer Erzieherin erstellt und betreut. Es beinhaltet neben dem kreativkünstlerischen Bereich z. B. auch Musik-, Bewegungs-, Rollenspiele drinnen und draußen. Geplant sind auch kleine Ausflüge, Spaziergänge und Schwimmbadbesuche.
6 Bei Bedarf kann ein gemeinsames Mittagessen organisiert werden. Die Ganztagesbetreuung beinhaltet ein Mittagessen, ein Frühstück muss mitgegeben werden. 3.2 Preis/ Bezahlung Für SWR- Mitarbeiter wird die Zahlung durch ihren Arbeitgeber geregelt. 4. Aufsicht Die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen sind während der Betreuungszeiten des Mütterzentrums für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß vom Mütterzentrum übergeben und abgeholt wird. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die erzieherischen Mitarbeiterinnen in den Räumen des Kindergartens und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten, bzw. einer von einem Erziehungsberechtigten mit der Abholung beauftragten Person. Sollte das Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich (Vollmacht oder rechtzeitige Benachrichtigung durch die Erziehungsberechtigten). 5. Versicherung Das betreute Kind ist während der Ferienbetreuung gegen Unfall versichert auf dem direkten Weg zu und von der Einrichtung - während des Aufenthaltes in der Einrichtung - auf dem angrenzenden Spielplatz - während der Betreuung auch außerhalb des Grundstückes (kleinere Ausflüge, etc.) 5.2 Alle Unfälle, die auf dem Wege von und zum Mütterzentrum eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind dem Mütterzentrum unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann. 5.3 Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern 5.4 Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiterinnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Beschädigung und Verwechselung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Die gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder etc.
7 6. Einverständniserklärung Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass das Kind auch an kleineren Ausflügen, Wanderungen, Schwimmbad teilnehmen darf. Den Kindern wird rechtzeitig mitgeteilt, was für die jeweilige Aktion mitzubringen ist. 9. Vollmacht bezüglich der Aufsichtspflicht (nur wenn von Eltern gewünscht ausfüllen, nur bei Schulkindern!) Ich erteile dem Mütterzentrum Känguru e.v, Stephanienstraße 27, Baden-Baden, die Vollmacht, mein Kind nach der Betreuungszeit bis Uhr alleine nach Hause gehen zu lassen. Die Aufsichtspflicht des Mütterzentrums erlischt somit nach der Entlassung aus dem Mütterzentrum ab Uhr. Unterschrift der Erziehungsberechtigten Stempel/Unterschrift Mütterzentrum Baden-Baden, den Unterschrift
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