Unterlagen für CC-Kontrollen. N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen. Oktober 2007

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1 Gartenbau Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Unterlagen für CC-Kontrollen N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen Oktober 2007 Zusammenfassung: Aktuelle Hinweise für Gemüseanbauer zur Düngeverordnung mit Tabellen für N min -Sollwerte sowie Werte für Nährstoffentzug durch Erntegut und Ernterückstände. Diese Unterlagen sind wichtig bei Vor- Ort-Kontrollen und erleichtern die Erstellung eines Nährstoffvergleichs. Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Abteilung Gartenbau Sachgebiet Gemüsebau Galgenfuhr Bamberg

2 - 2 - Antrag auf Betriebsprämie führt bei Gemüseanbauern zu Kontrollen - OGS-Flächen im Mehrfachantrag unterliegen der Kontrolle Die Cross-Compliance-Regelungen gehen von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Betrieb, der Direktzahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (z. B. Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten Cross-Compliance-Verpflichtungen einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Direktzahlungen berücksichtigt wurden. Im Ergebnis muss ein Empfänger von Direktzahlungen alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten, um seine Prämienzahlungen nicht zu gefährden. Aus aktuellem Anlass soll in diesem Beitrag die neue Düngeverordnung 2006 herausgegriffen werden. Die aus dem Jahre 1996 stammende Düngeverordnung ist völlig neu überarbeitet worden und gilt seit 14. Januar Bei den Vor-Ort-Kontrollen der Prüfteams der bayerischen staatlichen Landwirtschaftsverwaltung müssen die Betriebsleiter ihre Düngestrategie gemäß dieser Verordnung erklären können. Neue Düngeverordnung (14. Januar 2006) entspricht im Wesentlichen der alten Düngeverordnung von 1996 Kernstück der Düngeverordnung (DüV) ist auch für die Gemüseanbauer bzw. Landwirte mit Freilandgemüseanbau der optimale Einsatz von Stickstoff im Laufe der Vegetationsperiode. Nach dem deutschen Fachrecht muss jeder Gemüseanbauer bei Vor-Ort-Kontrollen mindestens folgende Nachweise erbringen: A: Bodenuntersuchungen machen oder amtliche Düngeempfehlungen nutzen. B: Nährstoffvergleich, wenn eine Mindestgröße bei den Flächen überschritten wird.

3 - 3 - zu A: Bodenuntersuchung für Stickstoff durchführen Der Gemüseanbauer nimmt z.b. als Mitgliedsbetrieb des LKP regelmäßig an Bodenuntersuchungen zur Stickstofferfassung nach der N min - oder EUF-Methode teil. Diese Dokumente sind bei Kontrollen vorzuzeigen. oder Amtliche Düngeempfehlung nachweisen Wenn er keine Bodenuntersuchungen vorlegen kann, muss er amtliche Düngeempfehlungen für seine Kulturen vorzeigen können. Im Kasten "Nährstoffbedarf wichtiger Gemüsearten" sind die häufigen Gemüsekulturen und ihr Stickstoffbedarf aufgelistet. Die Gliederung erfolgt in Anlehnung an die Düngeverordnung nach schwach-, mittelstark- und starkzehrenden Gemüsekulturen. Der Düngerbedarf ergibt sich aus dem N min -Sollwert, der um die Stickstoffmenge aus den Ernterückständen der Vorkultur und des im Boden vorhandenen pflanzenverfügbaren Stickstoffs vermindert werden muss. Gemäß der praxisüblichen Anbauweise kann die Düngung je nach Kultur zu Beginn auf eine Grunddüngung und/oder spätere Kopfdüngungen aufgeteilt werden.

4 - 4 - Nährstoffbedarf wichtiger Gemüsearten Gliederung der Gemüsekulturen gemäß Düngeverordnung 2006 N min - Kultur Sollwerte [kg N/ha] Schwachzehrende Gemüsekulturen Rettich 170 Radies 110 Möhren 100 Rote Rüben 230 Zwiebel 130 Schnittlauch 210 Petersilie 140 Grünkohl 160 Erbsen 100 Chicorée 90 Salate 150 Feldsalat 80 Spinat 140 Mittelstarkzehrende Gemüsekulturen Kohlrabi 230 Sellerie (Knolle) 180 Porree 240 Chinakohl 210 Rosenkohl 300 Buschbohnen 110 Gurken (Einlege-) 190 Starkzehrende Gemüsekulturen Weißkohl Frischmarkt 270 Weißkohl Industrie 340 Blumenkohl 300 Brokkoli 310 Wirsing 250 Zucchini 250 Stangenbohnen 100 Zuckermais 160 Quelle(*): Düngung im Freilandgemüsebau, Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau, Großbeeren/Erfurt e.v., Heft 4, 2. Auflage, Mai 2007, Potsdam HINWEIS: Diese Nmin-Werte stehen für Standard-Kulturmethoden. Für diverse Verfahren gibt es teilweise abweichende Sonderwerte, die Sie der Quelle (*) entnehmen können!

5 - 5 - Gemäß der guten fachlichen Praxis sind diese amtlichen Düngeempfehlungen anzuwenden und dienen als Nachweis bei Vor-Ort-Kontrollen. Auch dieser Artikel gilt als Nachweis für eine amtliche Düngeempfehlung, da hier die N min -Sollwerte aufgelistet sind. Die folgenden amtlichen Düngeempfehlungen gelten für Gemüsekulturen in Bayern: Die Düngung im Freilandgemüsebau, 1997, LWG Veitshöchheim "Gelbes Heft", Gemüsebau Niederbayern, letzte Ausgabe 2007, ALF Landshut, Deggendorf und Landau, Erzeugerring Gemüse Straubing, LWG Veitshöchheim Weiterführende Informationen findet der Gemüseanbauer im Internet: Bundesweit gültige Düngeempfehlung für den Gemüsebau auf Betriebsprämie führt bei Gemüseanbauern zu Kontrollen zu B: Nährstoffvergleich ist aufgrund der Betriebsgröße und der gärtnerischen Kultur notwendig. Wenn der Gemüseanbauer mehr als einen Hektar Anbaufläche mit Gemüsekulturen im Kalenderjahr 2005 bewirtschaftet hat, muss er zusätzlich einen Vergleich über die Stickstoffzu- und abfuhr erstellen. Dies galt auch bei der alten Düngeverordnung. Dabei kann er zwischen einer gesamtbetrieblichen Flächenbilanz oder einer aggregierten schlagbezogenen Vergleichsrechnung wählen. In der Regel wird ein Nährstoffvergleich bei Freilandgemüse mit einer Flächenbilanz dargestellt (Formular für Nährstoffvergleich gemäß DüV 2006).

6 - 6 - Formular für Nährstoffvergleich gemäß Düngeverordnung Zufuhr (auf die Gesamtfläche, Bewirtschaftungseinheit, Einzelschlag) Nährstoff in kg 3. Mineralische Düngemittel Ernteprodukt A 4. Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft Abfuhr (von der Gesamtfläche, Bewirtschaftungseinheit, Einzelschlag) Ernteprodukt B 5. Sonstige organische Düngemittel Ernteprodukt C 6. Bodenhilfsstoffe 7. Kultursubstrate 8. Pflanzenhilfsmittel Nebenprodukte Abfälle zur Beseitigung ( 27 Abs. 2 oder 3 KrW.-/AbfG) Stickstoffbindung durch Leguminosen 11. Summe der Zufuhr Summe der Abfuhr Ggf. Summe der Zu-/Abschläge nach Düngeverordnung Anlage 2 Zeilen 12 bis 15 1) Differenz zwischen Zufuhr und Abfuhr Differenz je Hektar (nicht für Schlagbilanzen) Nährstoff in kg 1) In der neuen Düngeverordnung 2006 sind Zuschläge für Gemüsekulturen vorgesehen. Bei den schwachzehrenden Kulturen sind jeweils 50 kg N, bei den mittelstarkzehrenden 80 kg N und bei den starkzehrenden Kulturen 120 kg N bei der jeweils letzten Kultur in der Vegetationsperiode zu ergänzen. Berechnung der Zufuhr und Abfuhr von Stickstoff bei Gemüsekulturen zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches Für die Erstellung eines Nährstoffvergleiches sind die Abfuhr von Stickstoff im Erntegut und die verbleibenden Ernterückstände auf dem Feld wichtig. Die Ernterückstände haben selbst wie die Vorkultur für die nächste Gemüsekultur eine erhebliche Auswirkung. Die Stickstoffmengen aus den Ernterückständen können zu 70 % als pflanzenverfügbarer Stickstoff für die Folgekultur wieder berücksichtigt werden. Die Übersicht "Berechnung eines Nährstoffvergleiches" entspricht der Liste "Nährstoffbedarf wichtiger Gemüsearten" und soll zur Berechnung eines Nährstoffvergleiches für Gemüsekulturen dienen.

7 - 7 - Berechnung eines Nährstoffvergleiches Feldabfuhr und Ernterückstände in dt-frischmasse und in kg-stickstoff Kultur Schwachzehrende Gemüsekulturen Frischmasse Feldabfuhr [dt/ha] N im Erntegut [kg/ha] Frischmasse Ernterückstand [dt/ha] N im Ernterückstand [kg/ha] Anrechenbare N- Freisetzung [kg N/ha] Rettich Radies Möhren Rote Rüben Zwiebeln Schnittlauch Petersilie Grünkohl Erbsen Chicorée Salate Feldsalat ,5 Spinat Mittelstarkzehrende Gemüsekulturen Kohlrabi Sellerie (Knolle) Porree Chinakohl Rosenkohl Buschbohnen Gurken (Einlege-) Starkzehrende Gemüsekulturen Weißkohl Frischmarkt *) Weißkohl Industrie *) Blumenkohl Brokkoli Wirsing Zucchini *) Stangenbohnen Zuckermais Quelle: Düngung im Freilandgemüsebau, Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau, Großbeeren/Erfurt e.v., Heft 4, 2. Auflage, Mai 2007, Potsdam

8 - 8 - Termine und Fristen bei der Düngeverordnung beachten Gemäß der neuen Düngeverordnung muss der Nährstoffvergleich für jedes Kalenderjahr am 31. März des darauf folgenden Jahres fertig erstellt sein. Damit haben sich die Fristen deutlich verkürzt. Der Hintergrund ist die zeitnahe Dokumentation und Berechnung von Düngermenge und Entzug bzw. Nährstoffverlust in der Vegetation. Alle weitergehenden Informationen erhalten die Gemüseanbauer unter folgender neuen Adresse: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau - Sachgebiet Gemüsebau Galgenfuhr Bamberg Die zuständige Sachbearbeiterin ist Margot Burger am Dienstort Bamberg mit der Telefonnummer / sowie Faxnummer / bzw. poststelle@lwg.bayern.de. Arved von Mansberg, Sachgebietsleiter Gemüsebau Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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