Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München
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- Franz Neumann
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1 Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf den nachfolgenden Seiten sind folgende Regelungen zum Auf- und Abstieg festgelegt: 1) Richtlinie zur U12-Jahrgangsliga und Regelung des Auf- und Abstiegs 2) Richtlinie zur U13-Jahrgangsliga und Regelung des Auf- und Abstiegs 3) Ermittlung des Aufsteigers zur U13 (D-Jun.) Bezirksoberliga Oberbayern 4) Einführung einer U14-Jahrgangsliga zur Saison 2018/2019 5) Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Kreis München der A-, B- & C-Junioren 6) Richtlinie zur Qualifikationsrunde im Kreis München der A-, B- & C-Junioren und U13- Junioren-Jahrgangsliga 7) Durchführung von Entscheidungs- & Relegationsspielen 8) Rechtsbehelf
2 1) Richtlinien zur U12-Jahrgangsliga und Regelung des Auf- und Abstiegs a) U12-Junioren einer Spielzeit sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 11. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben. b) Mannschaftseinteilung a. Alle U 12-Junioren-Mannschaften spielen in der Vorrunde in der Spielklasse Gruppe. c) Auf- und Abstieg a. Nach Abschluss der Vorrunde qualifizieren sich 40 Teams für die Kreisliga (reine Rückrunden-Spielklasse; vier Gruppen). Alle weiteren Teams spielen in der Spielklasse Gruppe. Die 40 Teams sind die jeweils ersten vier jeder aufstiegsberechtigten Spielgruppe. b. Zweite Mannschaften werden zur Rückrunde in die aufstiegsberechtigten Gruppen übernommen, sofern deren erste Mannschaft sich für die U12- Kreisliga qualifiziert hat. c. Nach Abschluss der Rückrunde wird aus den vier erstplatzierten Kreisligisten der U12-Junioren der Kreismeister im K.O.-System ermittelt. d. Die Plätze 1 bis 3 je U12-Kreisliga sind für die U13-Kreisliga qualifiziert e. Die Plätze 4 bis 6 Je U12-Kreisliga sind für die U13-Kreisklasse qualifiziert f. Die Plätze 7 bis 11 je U12-Kreisliga spielen in der U13-Normalgruppe g. Die U12-Gruppenmeister steigen in die U13-Kreisklasse auf. h. Verzichtet ein Verein auf die Qualifikation tritt maximal die nächstplatzierte Mannschaft an deren Stelle. i. Eine Qualifikation einer zweiten Mannschaft für die U13-Jahrgangsliga ist nur unterhalb der Spielklasse der ersten Mannschaft zulässig. d) Spielausfall a. Bei einem Spielausfall wird das Spiel gemäß 59 SpO unmittelbar durch den Spielleiter angesetzt. b. Es werden nur Spiele gewertet, die bis zum letzten Spieltag ausgetragen worden sind. c. Soweit ein Spiel, egal aus welchen Gründen, am letzten Spieltag ausfällt, wird dies unmittelbar vom Spielleiter neu angesetzt. Anwendung der Jugendordnung a. Der 17 (Einsatz in verschiedenen Mannschaften) wird sinngemäß auf den Einsatz innerhalb der Jahrgangsligen angewandt. Ein Einsatz in einem anderen Jahrgang der gleichen Altersklasse ist gestattet. b. Hat ein Verein eine Mannschaft bei den U13-Junioren und eine Mannschaft bei den U12-Junioren gemeldet, darf ein Spieler (Jahrgang 2006 und jünger) ohne Einschränkung in beiden Teams mitspielen.
3 2) Richtlinien zur U13-Jahrgangsliga und Regelung des Auf- und Abstiegs a) U13-Junioren einer Spielzeit sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 12. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben. b) Mannschaftseinteilung a. Die Einteilung der U13-Mannschaften erfolgte aufgrund der erreichten Spielklassenqualifikation aus der U12-Junioren-Jahrgangsliga der Saison 2016/17. c) Auf- und Abstieg a. U13-Kreisliga i. Die Plätze 1 bis 8 qualifizieren sich für die U14-Kreisliga ii. Die Plätze 9 bis 12 qualifizieren sich für die U14-Kreisklasse b. U13-Kreisklasse i. Die Plätze 1 und 2 qualifizieren sich für die U14-Kreisliga ii. Die Plätze 3 bis 8 qualifizieren sich für die U14-Kreisklasse iii. Die Plätze 9 und 10 qualifizieren sich für die U14-Gruppe c. Gruppen i. Es wird eine Qualifikationsrunde gespielt. Es gelten die Richtlinien zur Qualifikationsrunde ( Nr. 6) ii. Die Plätze 1 und 2 der Aufstiegsgruppen (Rückrundenspielgruppe) qualifizieren sich für die U14-Kreisklasse d. Die Absteiger aus der U13 (D-Jun.) Bezirksoberliga werden in der U14- Kreisliga eingruppiert, sofern sich nicht bereits eine Mannschaft des Vereins für diese Spielklasse qualifiziert hat. e. Verzichtet ein Verein auf die Qualifikation tritt maximal die nächstplatzierte Mannschaft an deren Stelle. d) Spielausfall d. Bei einem Spielausfall wird das Spiel gemäß 59 SpO unmittelbar durch den Spielleiter angesetzt. e. Es werden nur Spiele gewertet, die bis zum letzten Spieltag ausgetragen worden sind. f. Soweit ein Spiel, egal aus welchen Gründen, am letzten Spieltag ausfällt, wird dies unmittelbar vom Spielleiter neu angesetzt. Anwendung der Jugendordnung c. Der 17 (Einsatz in verschiedenen Mannschaften) wird sinngemäß auf den Einsatz innerhalb der Jahrgangsligen angewandt. Ein Einsatz in einem anderen Jahrgang der gleichen Altersklasse ist gestattet. d. Hat ein Verein eine Mannschaft bei den U13-Junioren und eine Mannschaft bei den U12-Junioren gemeldet, darf ein Spieler (Jahrgang 2006 und jünger) ohne Einschränkung in beiden Teams mitspielen.
4 3) Ermittlung des Aufsteigers zur U13-Junioren Bezirksoberliga Oberbayern Die jeweils bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der Kreisligen der U12- Junioren-Jahrgangsliga spielen in einer K.O.-Runde den Aufsteiger zur U13 (D-Jun.) Bezirksoberliga aus. Aufstiegsberechtigt sind Mannschaften, deren Verein nach vollzogenem Auf- und Abstieg aus der U13 (D-Jun.) Bezirksoberliga keinen Startplatz in der Bezirksoberliga erhalten haben. Ein Aufstieg aus der U13-Jahrgangsliga in die U13 (D-Jun.)-Junioren Bezirksoberliga ist nicht möglich. 4) Einführung der U14-Jahrgangsliga zur Saison 2018/2019 Mit Beginn der Saison 2018/19 wird eine U14-Jahrgangsliga eingeführt. Die Qualifikation der Mannschaften ergibt sich aus der U13-Jahrgangsliga gemäß der gültigen Richtlinie. Voraussetzung zur Einführung der U14-Jahrgangsliga ist eine ausreichende Meldung an Mannschaften für das Spielmodell U14-Jahrgangsliga. Über den Stand der Mannschaftsmeldung muss der Kreisjugendausschuss München auf den Jugendleiterpflichtversammlungen informieren und ggf. notwendige Anpassungen präsentieren.
5 5) Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Kreis München (A-, B- & C- Junioren) Der Auf- und Abstieg richtet sich nach 10, 49 JO Grundsätzlich hat nur der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein das Aufstiegsrecht. Macht dieser davon keinen Gebrauch, kann an seine Stelle nur der nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Verein seiner Spielgruppe treten, höchstens jedoch der viertplatzierte Verein. Die Einteilung aller Spielklassen und -gruppen erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten. a.) Junioren-Kreisligen Der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein erhält das Recht den Aufstieg wahr- bzw. an einer ggf. notwendigen Relegationsrunde teilzunehmen. Aus den Kreisligen steigen so viele Mannschaften ab, bis nach dem Vollzug des Auf- und Abstiegs zur Bezirksoberliga und dem Vollzug des Aufstiegs der jeweils bestplatzierten aufstiegsberechtigten Kreisklassenmannschaft je Gruppe die Sollzahl von 12 Mannschaften erreicht ist. Maximal steigen vier Mannschaften ab. Der Letztplatzierte steigt immer ab. b.) Junioren-Kreisklassen Es steigt der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein aus jeder Kreisklassen-Gruppe in die Kreisliga auf. Aus den Kreisklassen steigen so viele Mannschaften ab, bis nach dem Vollzug des Aufund Abstieg aus der Kreisliga sowie des Aufstiegs aus den Aufstiegsgruppen die Sollzahl aller Kreisklassen-Gruppen von 36 Teams erreicht ist. Maximal steigen vier Mannschaften je Gruppe ab. Der Letztplatzierte steigt immer ab. In Kreisklassen mit 13 Mannschaften steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften immer ab. Die Anzahl der Abstiegsplätze wird in den jeweiligen Kreisklassen synchron (12. Plätze gemeinsam / 11. Plätze gemeinsam / 10. Plätze gemeinsam / 9. Plätze gemeinsam ohne 13-erGruppe) ermittelt. Ergeben sich nach der synchronen Ermittlung der Absteiger ein freier Platz, spielen die zuletzt ermittelten Absteiger diesen freien Platz untereinander aus. Werden zwei Plätze frei, nimmt die jeweils nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft jeder Aufstiegsgruppe an den Spielen um die freien Plätze teil. c.) Normalgruppen U19 (A-Jun.), U17 (B-Jun.), U15 (C-Jun.)-Junioren Es gelten die Richtlinien zur Qualifikationsrunde im Kreis München ( Nr. 6) d.) Sonderregelung Altersklasse D-Junioren Der Spielbetrieb der Altersklasse der D-Junioren wird ab der Saison 2018/2019 auf Kreisebene vollständig eingestellt. Die erspielten Spielklassen für die U13-Junioren ergeben sich ausschließlich aus der Qualifikation der U12-Jahrgangsliga. Wird zum Spieljahr 2018/2019 eine Änderung des Spielmodells vorgenommen, wird die Auf- und Abstiegsregelung sinngemäß angewandt.
6 6) Richtlinie zur Qualifikationsrunde im Kreis München der A-, B- & C-Junioren und U13-Jahrgangsliga In den Normalgruppen der Junioren im Kreis München wird im Herbst eine einfache Hinrunde als Qualifikationsrunde für die Aufstiegsgruppen gespielt. Die Aufstiegsrunde wird im Frühjahr ebenfalls in einer einfachen Runde ausgetragen. Bei einem Spielausfall wird das Spiel gemäß 59 SpO unmittelbar durch den Spielleiter angesetzt. Es werden nur Spiele gewertet, die bis zum letzten Spieltag ausgetragen worden sind. Soweit ein Spiel, egal aus welchen Gründen, am letzten Spieltag ausfällt, wird dies unmittelbar vom Spielleiter neu angesetzt werden. Zusammensetzung der Spielrunden Altersstufe Stärke Aufstiegsgruppen (Rückrunde) U19 (A) Junioren U17 (B) Junioren U15 (C) Junioren U13- Jahrgangsliga Qualifikationsgruppen (Vorrunde) Qualifikanten für Aufstiegsrunde je Gruppe Anzahl Aufstiegsgruppen Anzahl Aufsteiger je Gruppe x /12er Gruppe: 5 10er Gruppe: 4 12er Gruppe: 6 10/11er Gruppe: 5 12er Gruppe: 5 10/11er Gruppe: x 11 1x x x 10 Die Aufstiegsgruppen (Rückrunde) werden nach geografischen Gesichtspunkten eingeteilt. Mannschaften aus Qualifikationsgruppen ohne Aufstiegsrecht können sich ebenfalls für die Aufstiegsrunde qualifizieren. Alle weiteren Mannschaften spielen in Normalgruppen ohne Aufstiegsrecht, die ebenfalls unter geografischen Gesichtspunkten eingeteilt werden. Nach dem letzten Spieltag der Aufstiegsrunde können die bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften je nach Festlegung in der Auf- und Abstiegsregelung das Aufstiegsrecht in die jeweilige Kreisklasse wahrnehmen. Die restlichen Mannschaften werden für das neue Spieljahr wieder in die Qualifikationsrunde eingeteilt. Normalgruppen (Aufstiegsrunde) Es können nur Mannschaften aus den Gruppen der Aufstiegsrunden aufsteigen. Die Normalgruppen (Rückrunde) nehmen nicht am Aufstieg teil. Es steigen jeweils die zwei bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften in die Kreisklasse auf. Höchstens jedoch der viertplatzierte Verein. Die Regelungen der Jugendordnung behalten ihre Gültigkeit.
7 7) Durchführung von Entscheidungs- & Relegationsspielen Entscheidungs- und Relegationsspiele werden in einem Spiel auf neutralem Platz durchgeführt. Mannschaften die an solchen Spielen teilnehmen, sind verpflichtet ihren Platz (Rasenplatz) zur Durchführung von Entscheidungs- und Relegationsspielen auch ohne eigene Beteiligung zu stellen. Der platzstellende Verein stellt den Zugang zum Spielbericht online sicher und trägt evtl. anfallende Platzkosten. Die spielenden Vereine tragen die Schiedsrichterkosten je zur Hälfte. Die Relegationsbesprechung/Auslosung findet am 1. Juli 2018 um 18 Uhr statt. Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben. 8) Rechtsbehelf: Gegen diese Auf- und Abstiegsregelung kann gemäß 3 Abs. 3 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) binnen einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe beim Kreisjugendausschuss Oberbayern (KJL Florian Weißmann, Moosäcker 18, Markt Schwaben) Beschwerde schriftlich eingelegt werden. Eine Einlegung der Beschwerde über das BFV-Postfach (Zimbra) ersetzt die Schriftform. Hilft der Kreisjugendausschuss der Beschwerde nicht ab, hat er die Beschwerde an das nächsthöhere Organ zur Entscheidung weiterzuleiten. 25 bis 27, 31 und 44 Abs. 3 Satz 2 der Rechts und Verfahrensordnung gelten entsprechend. München, den 20. August 2017 Florian Weißmann, Kreisjugendleiter für den Kreisjugendausschuss München
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