Anhang 2 zum Erlass WS 12/ /1-6-2 vom zu. 8.4 Brücken:
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- Ulrike Linda Fleischer
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1 Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W), Ausgabe , einschließlich Wasserstraßenspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (WLTB) Anhang 2 zum Erlass WS 12/ /1-6-2 vom zu 8.4 Brücken: Hinweise zur Anwendung des Eurocode 1, Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken sowie zu den Teilen 1-1 und 1-3 bis 1-7 A) Normen DIN EN : : Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken; Deutsche Fassung EN : AC:2010 DIN EN /NA: : Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken Unter Einbeziehung der nachstehenden Teile von Eurocode 1: DIN EN : : Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau; Deutsche Fassung EN : AC:2009 DIN EN /NA: : Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau DIN EN : : Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten; Deutsche Fassung EN : AC:2009 DIN EN /NA: : Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen - Schneelasten
2 Seite 2 von 6 DIN EN : : Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten; Deutsche Fassung EN : A1: AC:2010 DIN EN /NA: : Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten DIN EN : : Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-5: Allgemeine Einwirkungen - Temperatureinwirkungen; Deutsche Fassung EN : AC:2009 DIN EN /NA: : Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-5: Allgemeine Einwirkungen - Temperatureinwirkungen DIN EN : : Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausführung; Deutsche Fassung EN : AC:2008 DIN EN /NA: : Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausführung DIN EN : Titel (deutsch): Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen; Deutsche Fassung EN : AC:2010 DIN EN /NA: Titel (deutsch): Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen B) Hinweise zur Anwendung Zu DIN EN mit DIN EN /NA (1) DIN-EN gilt nur für zivile Verkehrslasten. Zur Berücksichtigung von militärischen Lastklassen gilt das Nato- Standardisierungsübereinkommen STANAG Die militärischen Lasten sind mit dem Schwingbeiwert φ = 1,4-0,008 l φ 1,0 zu beaufschlagen. Der Schwingbeiwert ist begrenzt auf φ 1,25 für Räderfahrzeuge und φ 1,1 für Gleiskettenfahrzeuge. Mit l φ ist die maßgebende Länge in m bezeichnet.
3 Seite 3 von 6 (2) Soweit maßgebend ist zur Berechnung der Einwirkungen in Querrichtung (lokaler Nachweis) eine exzentrische Stellung der Doppelachsen des Lastmodells 1 (i. d. R. am Rand des rechnerischen Fahrstreifens) anzunehmen. Bei lokalen Nachweisen ist, sofern ungünstig wirkend, nur eine Achse α Q1 Q 1k bzw. eine Radlast 0,5 α Q1 Q 1k anzusetzen. (3) Beim Lastmodell 1 ist für Fahrstreifen i > 3 der Anpassungsfaktor α qi = 1,2 zu setzen. (4) Für Ermüdungsberechnungen nach DIN EN , (3), ist die Anzahl der LKW-Fahrstreifen in Abhängigkeit von den Regelquerschnitten nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS Q) bzw. den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) wie folgt festzulegen: Bei Straßen mit Regelquerschnitten bis RQ 15,5 nach RAS Q sind 2 LKW-Fahrstreifen anzusetzen. Bei Straßen mit Regelquerschnitten ab RQ 25 nach RAA bzw. RQ 26 nach RAS Q ist je Fahrtrichtung 1 LKW-Fahrstreifen anzusetzen. Bei Straßen mit Regelquerschnitten ab RQ 31,5 B nach RAA bzw. RQ 33 nach RAS Q sind je Fahrtrichtung 2 LKW- Fahrstreifen anzusetzen. Straßen mit von den Regelquerschnitten der RAS Q bzw. der RAA abweichenden Querschnitten sind sinngemäß zuzuordnen. Im Einzelfall kann auf Grund der Verkehrssituation der Ansatz weiterer LKW-Fahrstreifen erforderlich sein. (4) Für Ermüdungsberechnungen ist nach DIN EN , Tabelle 4.5 die Verkehrskategorie wie folgt festzulegen: Bundesautobahnen und Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung sind der Verkehrskategorie 1 zuzuordnen. Straßen bis Regelquerschnitt RQ 15,5 sind der Verkehrskategorie 2 zuzuordnen. Im Einzelfall kann auf Grund der Verkehrssituation die Zuordnung in eine hiervon abweichende Verkehrskategorie erforderlich sein. (5) Für Anpralllasten aus Straßenverkehr auf Pfeiler und andere stützende Bauteile gemäß DIN EN , bzw sowie für Anpralllasten an ungeschützte tragende Bauteile gemäß DIN EN
4 Seite 4 von , gelten die Regelungen der DIN EN unter Beachtung der Hinweise zu DIN EN (6) Bezüglich des Anpralls auf Überbauten, siehe Regelungen in DIN EN , , sowie , ist DIN EN , 4.3.2, einschließlich NA, anzuwenden. Es gilt die Anmerkung in DIN EN /NA zu NDP zu (1), Anmerkung 1. (7) Beim Nachweis von Anpralllasten nach DIN-EN , ist die Klasse für das zum Einsatz kommende Fahrzeugrückhaltesystem und ggf. ergänzende Regelungen der Einsatzfreigabeliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu entnehmen (siehe NDP zu DIN EN , (1)). Zu DIN EN mit DIN EN /NA (1) DIN EN /NA, NDP zu (1) bis 5.2.3(5), wird durch nachfolgende Regelungen ersetzt. (2) Bei Straßenbrücken ist für den Fahrbahnbelag die Wichte mit mindestens 25 kn/m³ anzusetzen. (3) Für Mehreinbau von Fahrbahnbelag beim Herstellen einer Ausgleichsgradiente ist bei Straßenbrücken zusätzlich eine gleichmäßig verteilte Last von 0,5 kn/m 2 durchgehend über die gesamte Fahrbahnfläche anzunehmen. (4) Für Klappbrücken ist anstelle der Regelungen (3) bei der Berechnung von Antriebsvorrichtungen einschließlich der Verriegelungen zum Ausgleich von Ungenauigkeiten bei der Bestimmung der Eigenlast für alle Zwischenstellungen zusätzlich eine gleichmäßig verteilte Last von ± 0,25 kn/m 2 durchgehend über die Brückenfläche anzusetzen. (5) Lasten von Versorgungsleitungen und andere ruhende Lasten sind zu berücksichtigen. Wenn solche Lasten vorübergehend oder dauernd entfallen können, sind dadurch entstehende ungünstige Lastzustände zu beachten. (6) Für Eisenbahnbrücken sind die Regelungen der Eisenbahnspezifischen Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB) bezüglich NDP zu 5.2.3(1) bis 5.2.3(5) anzuwenden.
5 Seite 5 von 6 Zu DIN EN mit DIN EN /NA (1) Bei geöffneten beweglichen Brücken - mit Ausnahme von Klappbrücken - sind die charakteristischen Schneelasten unter Berücksichtigung einer ungünstigen Teil- oder Vollbelastung anzunehmen. Zu DIN EN mit DIN EN /NA (1) Es sind mindestens die Windlasten nach DIN EN /NA, Anhang NA.N, anzusetzen. (2) Vertikale Windkomponenten sind ggf. nach DIN EN zu berücksichtigen. (3) Die in DIN EN /NA, Tabellen NA.N5, NA.N6, NA.N7 und NA.N8 in den jeweiligen Fußnoten a) angegebenen ψ- Beiwerte sind nicht anzuwenden. Es gelten die ψ- Beiwerte nach DIN EN 1990, Tabelle A2.1 für Straßenbrücken bzw. Tabelle A2.2 für Fußgängerbrücken bzw. A2.3 für Eisenbahnbrücken. (4) Bei der Berechnung und Bemessung von Lärmschutzwänden auf Brücken einschließlich der lokalen Lasteinleitung der Lärmschutzwände in die Brücke gelten die Regelungen der ZTV-LSW 2006 in Verbindung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2012. Bei vergleichbaren Bauwerken (z.b. Irritationsschutzwände) ist entsprechend zu verfahren. Zu DIN EN mit DIN EN /NA (1) DIN EN , Tabelle Empfehlungen für die Werte von k sur zur Berücksichtigung unterschiedlicher Oberbelagsdicken wird berichtigt und um die Dicke des Belags von 80 mm ergänzt und ist wie folgt anzuwenden:
6 Seite 6 von 6 Straßen-, Fußgänger- und Eisenbahnbrücken Typ 1 Typ 2 Typ 3 Dicke des Oberbelags Stahlkonstruktionen Oben wärmer als unten Unten wärmer als oben Verbundkonstruktionen Oben wärmer als unten Unten wärmer als oben Betonkonstruktionen Oben wärmer als unten Unten wärmer als oben [mm] k sur k sur k sur k sur k sur k sur ohne Belag 1,6 1) 0,6 1,1 0,9 1,5 1) 1,0 50 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 80 0,82 1,1 1,0 1,0 0,82 1, ,7 1,2 1,0 1,0 0,7 1, ,7 1,2 1,0 1,0 0,5 1,0 Schotter (600 mm) 0,6 1,4 0,8 1,2 0,6 1,0 1) Diese Werte stellen den oberen Grenzwert für dunkle Farben dar. Zu DIN EN mit DIN EN /NA (1) Es gelten die ψ-beiwerte nach DIN EN 1990 Tabelle A2.1 für Straßenbrücken bzw. A2.2 für Fußgängerbrücken. DIN EN , Tabelle NA.A1.2 ist nicht anzuwenden. Zu DIN EN mit DIN EN /NA (1) Für Anpralllasten aus Straßenverkehr auf Pfeiler und andere stützende Bauteile gemäß DIN EN , bzw sowie für Anpralllasten an ungeschützte tragende Bauteile gemäß DIN EN , gilt DIN EN , 4.3.1, einschließlich NA. Dabei ist zu beachten: Der Wert der Tabelle NA Zeile 1 für F dy wird berichtigt: Die statisch äquivalenten Anprallkräfte betragen F dx =1,5 MN und F dy =0,75 MN.
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