Der Beauftragte für Flüchtlings,- Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

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1 Kompetenzzentrum NOBI Norddeutsches Netzwerk zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten a Eine Veranstaltung von: ccess Agentur zur Förderung der Bildungs- und Berufszugänge für Flüchtlinge und MigrantInnen in Schleswig-Holstein in Kooperation mit: Der Beauftragte für Flüchtlings,- Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein Dokumentation der Fachtagung: Wie diskriminierungsfrei ist der Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten? Fachtagung für Arbeitsverwaltungen, Migrationssozialberatungsstellen und Migrantenselbstorganisationen 1. Oktober 2008 in Neumünster Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v.

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6 Anmeldung Kompetenzzentrum NOBI Norddeutsches Netzwerk zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten Ort: Kiek In! Gartenstr Neumünster Anmeldung per Fax: oder per Mail: a Eine Veranstaltung von: ccess Agentur zur Förderung der Bildungs- und Berufszugänge für Flüchtlinge und MigrantInnen in Schleswig-Holstein in Kooperation mit: Rückmeldung bitte bis zum Ich nehme an der Fachtagung teil, und zwar mit Personen. Der Beauftragte für Flüchtlings,- Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein Ich kann leider nicht teilnehmen Name: Vorname: Einrichtung/Institution: Wie diskriminierungsfrei ist der Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten? Fachtagung für Arbeitsverwaltungen, Migrationssozialberatungsstellen und Migrantenselbstorganisationen 1. Oktober 2008, 10:00 15:00 Uhr Das Projekt access wird gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. Inhalt der Fachtagung Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die Möglichkeiten des Schutzes vor Diskriminierung auch und gerade beim Arbeitsmarktzugang erweitert. Ob sich aber die rechtliche Situation verbessert und der Arbeitsmarktzugang diskriminierungsfreier geworden ist, scheint fraglich: Trotz der positiven Gesamtentwicklung auf dem Arbeitsmarkt war zum Beispiel im Juni 2008 die Arbeitslosenquote bei den MigrantInnen in Schleswig-Holstein mit 23% mehr als drei Mal so hoch wie bei der Gesamtbevölkerung. Auch bei den Ausbildungs- und Berufsbildungszugängen ist die Situation der MigrantInnen geprägt durch eine strukturelle Benachteiligung, wie Untersuchungen regelmäßig belegen. Eine besondere Rolle beim Abbau von Ungleichbehandlung beim Arbeitsmarktzugang spielt die Fachberatung der Arbeitsverwaltungen, Migrationssozialberatungsstellen und Migrantenselbstorganisationen. Ihnen kommt eine besondere Rolle dabei zu, die Betroffenen kompetent aufzuklären, zu informieren und zu unterstützen ohne eine kompetente Fachberatung kann das AGG nicht dazu beitragen Diskriminierungen abzubauen. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns mit der Veranstaltung insbesondere an Fachleute aus der Beratung. Wir wollen mit der Veranstaltung Fachinformationen und Erfahrungen von ExpertInnen zum AGG weitergeben. Gleichzeitig soll die Veranstaltung aber auch zum Erfahrungsaustausch über die Praxis in Schleswig-Holstein anregen. Ebenso wollen wir in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Bereichen der Beratungspraxis praktische Handlungsansätze und Vorschläge, wie z.b. die Gründung eines Antidiskriminierungsverbandes in Schleswig-Holstein diskutieren. Programm 10:00 15:00 Uhr Begrüßung Frau Farzaneh Vagdy-Voß Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Projekt access Grußwort: Gründung eines Antidiskriminierungsverbandes in Schleswig-Holstein Herr Wulf Jöhnk Beauftragter für Asyl,- Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - eine Bilanz nach 2 Jahren: Inhalte, Wirkung und Bedeutung für die Beratung von MigrantInnen Frau Anne Kobes Rechtsanwältin Antidiskriminierungsbüro Leipzig und Antidiskriminierungsverband Deutschland Diskriminierung erkennen und handeln - Zur Bedeutung von Diskriminierungserfahrungen in Beratungsprozessen in Arbeitsverwaltung, Beratungsstellen und Migrantenorganisationen Frau Inga Schwarz, Frau Birte Weiß basis & woge e.v., Projekt migration.works, Hamburg Pause Schwerpunkt des Projekts access zum AGG und Fälle aus der Beratungspraxis Frau Farzaneh Vagdy-Voß Arbeitsgruppen: Diskriminierung erkennen und handeln in der Beratung. Erfahrungsaustausch, Strategien und Tipps AG 1: Arbeitsagenturen, Argen AG 2: Migrationsberatungsstellen AG 3: Migrantenselbstorganisationen Schlusspodium: Berichte aus der Arbeitsgruppen und Diskussion Ende der Veranstaltung Moderation: Frau Dr. Ursula Müller ehem. Staatssekretärin der Kieler Landesregierung 6

7 Grußwort: Gründung eines Antidiskriminierungsverbandes in Schleswig-Holstein Wulf Jöhnk, Beauftragter für Asyl,- Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, meine ehemalige Staatssekretärskollegin und Moderatorin der heutigen Veranstaltung hat mir ebenso freundlich wie bestimmt angekündigt, mir die Rote Karte zu zeigen, wenn ich bei meinem Grußwort die vorgegebene Redezeit überschreite. Da ich gern etwas zum Thema unserer heutigen Veranstaltung sagen möchte, fällt meine Begrüßung entsprechend kurz, aber selbstverständlich nicht minder freundlich aus. Ich begrüße Sie also sehr herzlich, meine Damen und Herren. Ich freue mich, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. Wir wollen uns heute mit dem Thema Diskriminierung, und zwar speziell mit der Diskriminierung bei dem Arbeitsmarktszugang befassen einem Thema, das uns im Beauftragtenbüro sehr am Herzen liegt. Werden und in welcher Weise werden Menschen mit Migrationshintergrund bei der Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen wegen ihrer Herkunft benachteiligt also diskriminiert? Und was ist dagegen zu unternehmen? Sie wissen, dass die Integrationspläne des Bundes, der Nationale Integrations Plan, und der Bundesländer, so z. B. das Integrationskonzept des Landes Schleswig-Holstein, sich zum Ziel gesetzt haben, für Migrantinnen und Migranten die gleichberechtigte Teilhabe auch bei dem Zugang zum Arbeitsmarkt zu erreichen. Aber nur mit Appellen an diejenigen, die im privaten Sektor Ausbildungs- und Arbeitsplätze vergeben, Migrantinnen und Migranten gleichberechtigt zu behandeln, wird im Zusammenhang mit den Integrationsbemühungen wenig möglich sein. Gegen die Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten, die zweifellos stattfindet, muss vielmehr wirksam vorgegangen werden. Hier kommt dem Antidiskriminierungsgesetz, das unter der Bezeichnung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sozusagen in einer etwas weicheren Form als ursprünglich geplant vor zwei Jahren in Kraft getreten ist, Bedeutung zu. Dieses Gesetz legt fest, was nach unserer Verfassung, Artikel 3 des Grundgesetzes, selbstverständlich ist, nämlich, dass niemand aus rassistischen Gründen oder wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf; bei Verstößen gegen dieses Benachteiligungsverbot (Diskriminierungsverbot) sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Sanktionsmöglichkeiten vor. Das ist das eigentlich Neue. Wir wollen heute insbesondere der Frage nachgehen, wie sich dieses Gesetz in der Praxis ausgewirkt hat. Mein Eindruck ist, dass die Möglichkeiten dieses Gesetzes jedenfalls hier bei uns in Schleswig-Holstein zu wenig genutzt werden, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Um dies zu ändern, haben wir vorgeschlagen, einen Antidiskriminierungsverband als Dachverband aus mindestens sieben Verbänden zu gründen. Es haben Gespräche stattge- 7

8 funden, einen solchen Verband zu gründen, die Bereitschaft dazu ist bei einigen der angesprochenen Verbände vorhanden. Wir treffen uns in allernächster Zeit, um über einen Satzungsentwurf des zu gründenden Verbandes zu beraten. Der Vorteil der Gründung eines Antidiskriminierungsverbandes im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegt darin: der Verband kann Betroffene nicht nur beraten, sondern auch deren rechtliche Interessen gegenüber denjenigen, die diskriminiert haben, vertreten, auch in der ersten Instanz vor Gericht. Darüber hinaus kann der Verband die Antidiskriminierungsarbeit in Schleswig-Holstein antreiben, die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kritisch begleiten, und Vorschläge zur dringend nötigen Verbesserung des Gesetzes erarbeiten. Ich hoffe, wir werden in diesem Sinne vorankommen. Ich bedanke mich bei denjenigen, die die heutige Veranstaltung organisiert haben und an der Veranstaltung mitwirken. Ihnen, meine Damen und Herren, wünsche ich einen ertragreichen Veranstaltungstag. 8

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19 migration.works Diskriminierung erkennen und handeln! Zur Bedeutung von Diskriminierungserfahrungen in Beratungsprozessen in Arbeitsverwaltung, Beratungsstellen und Migrantenorganisationen Gliederung Einleitung Entwicklung der Antidiskriminierungsarbeit im Netzwerk Diskriminierung Was heißt das eigentlich? Bedeutung von Diskriminierungserfahrung in Beratung Vorstellung Das Handbuch Diskriminierung erkennen und handeln! Diskriminierung erkennen und handeln! (Fortbildungs-) Angebote für

20 Entwicklung der Antidiskriminierungsarbeit Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung wegen der Herkunft, menschlicher Unterschiedlichkeit, des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion, der Behinderung oder aufgrund anderer wirklicher oder nur eingebildeter Merkmale, die Personen oder Gruppen zugeschrieben werden.. Um den Prozess beruflicher Beratung und die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgreich zu gestalten, ist es wichtig Diskriminierung zu erkennen, zu benennen, sichtbar zu machen. Um sie dann abzubauen. Diskriminierung Was heißt t das eigentlich? Direkte Diskriminierung basiert oft auf Zuschreibungen, z.b. wird ein Kopftuch oft als Zeichen für Rückständigkeit und Unterdrückung wahrgenommen. Formale Gleichbehandlung kann diskriminierend wirken, z.b.wenn von deutschen und zugewanderten BewerberInnen auf einen Arbeitsplatz gleichermaßen fließendes Deutsch erwartet wird, auch wenn dies für die Stelle nicht erforderlich ist. Indirekte/ strukturelle/ institutionelle Diskriminierung durchzieht die Gesellschaft, z. B. die Nicht-Anerkennung von schulischen und beruflichen Abschlüssen von MigrantInnen 20

21 Diskriminierung Was heißt t das eigentlich? Für MigrantInnen sind Diskriminierungen meist ein Teil ihres Lebens, eine frustrierende und von Ablehnung und Resignation geprägte Erfahrung, mit der sie gelernt haben (müssen) umzugehen. Antidiskriminierungsarbeit zielt nicht nur auf individuelle Veränderungen für Betroffene. Vielmehr darf diskriminierendes Verhalten in einer Institution, strukturelle Benachteilung und gesetzliche Diskriminierung von den beteiligten Akteuren nicht länger negiert werden. Institutionen brauchen eine konsequente und kontinuierliche Auseinandersetzung mit diesem Thema, damit sie als Institutionen einer Einwanderungsgesellschaft kompetent handeln können. Inhalt des Handbuchs Erster Abschnitt: Begriffe MigrantInnen Rassismus - Diskriminierung Zweiter Abschnitt: Rechtliche Grundlagen International EU AGG Anwendungsbereich Diskriminierungsmerkmale und formen Dritter Abschnitt: Beratung und Intervention Etappen des Beratungsprozesses Beratungscheckliste Dokumentation Vierter Abschnitt: Service Kontaktadressen Gesetzestext Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 21

22 Fortbildungsangebote für f r Beratung, Dokumentation und Auswertung von Diskriminierungserfahrungen Fortbildungen Zielgruppe: Berufliche BeraterInnen Inhalte: Diskriminierung AGG Eigene Handlungsbedarfe Entwickeln konkreter Möglichkeiten zur Umsetzung Fortbildungen Zielgruppe: MultiplikatorInnen aus MigrantInnenorganisationen Inhalte: Diskriminierungserfahrung in der Beratungssituation Arbeit mit dem Handbuch Unterstützungs- und Verweismöglichkeiten Entwickeln konkreter Möglichkeiten zur Umsetzung Vielen Dank! Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit 22

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44 Das Projekt access wird gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit

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