Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9

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1 Stadt Neutraubling Regensburger Str Neutraubling Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9 Begründung mit Umweltbericht Entwurf PrNr Verfasser: Ingenieurgesellschaft mbh Michael Burgau Str. 22a Regensburg T 0941 / F 0941 / ebb@ebb-gmbh.de

2 Inhalt I Begründung 3 1 Anlass 3 2 Übergeordnete Planungen / Schutzgebiete Übergeordnete Planungsziele Planungskonzept / Bedarf Schutzgebiete Altlasten 3 3 Beschreibung des Vorhabens 4 4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 5 5 Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung 5 1 Einleitung Inhalt und Ziel des Bauleitplans Ziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung 6 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Andere Planungsmöglichkeiten 7 3 Zusätzliche Angaben Merkmale des Verfahrens Monitoring Allgemeinverständliche Zusammenfassung 7 III Verfahrensvermerke 8

3 3 von 8 I Begründung 1 Anlass Die Stadt Neutraubling plant im südlichen Teil des Stadtgebiets (Stadtteil Birkenfeld) die dort bereits vorhandenen Wohngebiete zu erweitern. Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt ist das Plangebiet bereits teilweise als allgemeines Wohngebiet dargestellt; der nördliche und östliche Teil des Plangebietes sind noch als Dorfgebiet ausgewiesen. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Am Kleinfeld. 2 Übergeordnete Planungen / Schutzgebiete 2.1 Übergeordnete Planungsziele Die Stadt Neutraubling ist im Landesentwicklungsprogramm (LEP) hinsichtlich der Raumstruktur als Mittelzentrum im Verdichtungsraum Regensburg dargestellt. Neutraubling gehört zu den Siedlungsschwerpunkten im Raum Regensburg 1 und ist aufgrund seiner Lage und der günstigen Verkehrsanbindung einem hohen Siedlungsdruck ausgesetzt. 2.2 Planungskonzept / Bedarf Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Stadtverwaltung aufgrund der hohen Nachfrage weitere Wohnbauflächen für die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie von Mehrfamilienhäusern und einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten) bereitzustellen. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das Baugebiet Birkenfeld Süd-Ost an. Der Stadtteil Birkenfeld befindet sich im Wandel von einem ursprünglichen landwirtschaftlich geprägten Ort zu einem Stadtteil, der zunehmend durch reine Wohnnutzung bestimmt wird. Bereits mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans zum nördlich angrenzenden Bebauungsplan Birkenfeld Süd-Ost (Mai 2016) wurden 2,7 ha des bisherigen Dorfgebiets im Stadtteil Birkenfeld in ein allgemeines Wohngebiet umgewidmet. Da das Plangebiet im gültigen Flächennutzungsplan bereits als allgemeines Wohngebiet bzw. Dorfgebiet dargestellt ist, wird auf einen Bedarfsnachweis verzichtet. Aufgrund seiner Lage, der günstigen Verkehrsanbindung und der großen Anzahl von Arbeitsplätzen im Stadtgebiet und in der unmittelbaren Umgebung ist die Stadt Neutraubling einem hohen Siedlungsdruck ausgesetzt. 2.3 Schutzgebiete Im Plangebiet befinden sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine Schutzgebiete oder geschützte Objekte. 2.4 Altlasten Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten im Rahmen der Erschließung bei Erdarbeiten Auffälligkeiten bezüglich Verunreinigungen auftreten, sind umgehend das Landratsamt Regensburg und das Wasserwirtschaftsamt Regensburg zu benachrichtigen. Es wird empfohlen, den Boden auf möglicherweise vorhandene Kampfmittel zu untersuchen. 1 Regionalplan Region Regensburg (11) in der aktuellen Fassung

4 4 von 8 3 Beschreibung des Vorhabens Standort und geplante Nutzung Das ca. 9,8 ha große Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Birkenfeld und wird im Süden von der Ortsumgehungsstraße Südumgehung begrenzt. Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Erschließung Das Plangebiet ist über die Mangoldinger Straße und die Mintrachinger Straße erschlossen. Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung kann über die Erweiterung der örtlichen Leitungsnetze gewährleistet werden. Die Entsorgung des Niederschlagswassers der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt über parallel zur Straße verlaufende begrünte Versickerungsmulden und die im Südosten geplanten Versickerungsund Rückhalteflächen; die Versickerungsanlagen sind auf ein Niederschlagsereignis mit 5-jährlicher Wiederkehrzeit ausgelegt. Für Grundstücke ist die Niederschlagswasserentsorgung in der Entwässerungssatzung 2 der Stadt Neutraubling geregelt. Zur Reduzierung der Versickerungsrate wird das anfallende Niederschlagswasser möglichst breitflächig auf dem jeweiligen Grundstück versickert oder in Drosselzisternen zurückzuhalten und gedrosselt der Versickerung zugeführt. Die Zisternen müssen mindestens auf ein Niederschlagsereignis mit 5-jährlicher Wiederkehrzeit ausgelegt sein. Durch die verzögerte Versickerung der Drosselzisternen und der breitflächigen Versickerung des Niederschlagswassers der Verkehrsflächen in begrünten Mulden wird eine zu schelle Zuführung zum Grundwasser vermieden und in der Gesamtbilanz die natürliche Versickerungsrate im Plangebiet nicht wesentlich verändert. Aufgrund fehlender Grabensysteme in der näheren Umgebung des Plangebietes ist eine Einleitung des Niederschlagswassers in Entwässerungsgräben nicht möglich. Immissionen Landwirtschaft Aufgrund der räumlichen Entfernung sind von landwirtschaftlichen Betrieben keine Immissionen zu erwarten. Die in der Umgebung befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe haben keinen Viehbestand. Allerdings können auch durch ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung zeitweise Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen auftreten. Verkehr Zum Schutz vor Verkehrslärm ist im Bereich der südlichen öffentlichen Grünfläche ein aktiver Lärmschutz vorgesehen. Die Lärmschutzeinrichtung ist abschnittsweise als Wall-, Wall-Wand- oder Wandkonstruktion im Bereich der öffentlichen Grünfläche geplant und fügt sich durch die unterschiedliche Gestaltung und die in diesem Bereich geplanten Gehölzpflanzungen in das städtebauliche Gesamtbild ein. 2 Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Neutraubling (Entwässerungssatzung -EWS- vom

5 5 von 8 4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Durch das Vorhaben ergeben sich bezogen auf den jetzigen Planungsstand naturschutzfachlich keine Auswirkungen. Ausgleichsmaßnahmen sind auf Flächennutzungsplanebene nicht erforderlich. 5 Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Durch das Vorhaben ergeben sich bezogen auf den jetzigen Planungsstand keine Auswirkungen, die zu einer verbotstatbestandsmäßigen Betroffenheit der geschützten Arten nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG führen könnten.

6 6 von 8 II Umweltbericht 1 Einleitung 1.1 Inhalt und Ziel des Bauleitplans Die Stadt Neutraubling plant im südlichen Teil des Stadtgebiets (Stadtteil Birkenfeld) die dort bereits vorhandenen Wohngebiete zu erweitern. Dafür werden die im gültigen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellten Bereiche als allgemeines Wohngebiet umgewidmet. 1.2 Ziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung Regional- und Landesplanung Die für das Vorhaben wesentlichen Ziele der Regional- und Landesplanung sind in Kapitel 2.1 der Begründung dargestellt. Sonstige Planungen und Vorgaben des Umweltschutzes / Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Schutzgebieten. 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bei der Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wird vom planungsrechtlich genehmigten Zustand eines allgemeinen Wohngebiets und Dorfgebiets ausgegangen. Durch die vorgesehene Umwidmung in ein allgemeines Wohngebiet mit im Vergleich zum Ausgangszustand teilweise geringerer zulässiger Grundflächenzahl ergeben sich für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Orts- und Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter im Vergleich zum planungsrechtlich genehmigten Zustand keine Beeinträchtigungen. Die genannten Schutzgüter werden daher nicht weiter untersucht. 2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands Schutzgut Mensch Beschreibung: Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan als Dorf- bzw. Wohngebiet dargestellt und wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Die in der Umgebung befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe haben keinen Viehbestand. Das Plangebiet ist durch den Verkehrslärm der südlich verlaufenden Ortsumgehung Neutraubling vorbelastet. Auswirkungen und Ergebnis: Durch die geplante Umwidmung in ein allgemeines Wohngebiet sind für das Schutzgut Mensch keine erheblichen Auswirkungen zu erkennen. Immissionsprobleme durch die landwirtschaftliche Nutzung sind nicht zu erwarten, da die benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe ohne Viehhaltung bewirtschaftet werden. Zum Schutz vor Verkehrslärm ist im Bereich der südlichen öffentlichen Grünfläche ein aktiver Lärmschutz vorgesehen.

7 7 von Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich die Situation im Untersuchungsgebiet aus oben genannten Gründen nicht verändern bzw. nicht wesentlich verbessern. 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen Zum Schutz vor Verkehrslärm ist im Bereich der südlichen öffentlichen Grünfläche ein aktiver Lärmschutz vorgesehen Maßnahmen zum Ausgleich Durch das Vorhaben ergeben sich im Vergleich zum gültigen Flächennutzungsplan keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen. 2.4 Andere Planungsmöglichkeiten Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Umwidmung vorhandener Bauflächen. Vergleichbare verfügbare Planungsalternativen gibt es im Stadtgebiet Neutraubling zurzeit nicht. 3 Zusätzliche Angaben 3.1 Merkmale des Verfahrens Bestandsaufnahme und Bewertung wurden auf Grundlage des gültigen Flächennutzungsplans und den Angaben der Stadt Neutraubling durchgeführt. 3.2 Monitoring Im Rahmen von nachfolgenden Genehmigungsverfahren und Bauvorhaben sind die artenschutzrechtlichen Belange grundsätzlich zu beachten und bei Veränderung der Bestandssituation erneut zu bewerten. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sind im vorliegenden Fall voraussichtlich nicht erforderlich. 3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Stadt Neutraubling eine teilweise als Dorfgebiet dargestellte Fläche am südlichen Ortsrand von Birkenfeld für die Wohnnutzung bereit zu stellen. Bezogen auf den jetzigen Planungszustand ergeben sich keine Umweltauswirkungen.

8 8 von 8 III Verfahrensvermerke 1. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom hat im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 4. Zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis beteiligt. 5. Der Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegt. 6. Die Stadt Neutraubling hat mit Beschluss des Stadtrats die Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom festgestellt. Neutraubling, den Heinz Kiechle, Erster Bürgermeister 7. Das Landratsamt Regensburg hat die Änderung des Flächennutzungsplans mit Bescheid vom Az.: gemäß 6 BauGB genehmigt. 8. Ausgefertigt Neutraubling, den Heinz Kiechle, Erster Bürgermeister 9. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplans wurde am gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan ist damit wirksam. Neutraubling, den Heinz Kiechle, Erster Bürgermeister

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