Bildung und Sport Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung RBS-KBS

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von für 15 Bildung und Sport Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung RBS-KBS Bau eines Bildungscampus mit Realschule und Gymnasium in der Messestadt Riem Planungen für weiteres Schulzentrum mit Realschule und Gymnasium im Bereich Riem und Messestadt Riem Antrag Nr / A der FW vom Schulplanungen in Riem Räumlichkeiten für die Münchner Volkshochschule (MVHS) Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor vom Bau eines neuen Schulzentrums mit Realschule und Gymnasium in der Messestadt Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering Riem am Bau einer weiterführenden Schule (Gymnasium und Realschule) in der Messestadt (Ziffer 2) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering Riem am Sitzungsvorlage Nr.: / V Anlagen Beschluss des Bildungsausschusses des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangslage Mit dem Grundsatzbeschluss Schulbauoffensive 2013/30 am (Sitzungsvorlage Nr / V 12217) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zusammen mit den anderen betroffenen Referaten beauftragt, zu prüfen, ob u.a. im Bereich Trudering-Riem, Messestadt Riem Standorte für eine Realschule und ein Gymnasium gesichert werden können. Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der räumlichen Bedarfsplanung für die Münchner öffentlichen Realschulen und Gymnasien vom (Sitzungsvorlage Nr / V 13853) wurde das Referat für Bildung und

2 Seite 2 von 15 Sport zusammen mit den anderen betroffenen Referaten beauftragt, für ein 6-zügiges Gymnasium in der Messestadt-Riem (Technologiepark) Planungen auf der Grundlage der städtebaulichen Planungen im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 1728d (Technologiepark West, Teil 2 ) umgehend aufzunehmen sowie in die Prüfungen für die Errichtung von Realschulen auch den Standort Messestadt Riem einzubeziehen. Die Weiterführung dieses Bebauungsplanverfahrens wurde aus diesem Grunde bis zur Herbeiführung einer Entscheidung des Stadtrates ausgesetzt. 2. Städtebauliche Untersuchung für Realschule und Gymnasium im Technologiepark der Messestadt Riem Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat zur Unterbringung der Schulen die MRG mit der Prüfung von städtebaulichen Varianten beauftragt. Gleichzeitig wurde eine Machbarkeitsstudie für ein 6-zügiges Gymnasium beauftragt. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse der städtebaulichen Untersuchung zur Unterbringung beider Schulen (Realschule und Gymnasium) in der Messestadt Riem und die Machbarkeitsstudie für ein 6-zügiges Gymnasium vor. Die Ergebnisse der städtebaulichen Untersuchung in Varianten wurden dem Referat für Bildung und Sport zur Beurteilung vorgelegt. Die Unterbringung der Schulbebauung mit den Sportflächen im Technologiepark Teil 2 (BebauungsplanNr. 1728d in Aufstellung) Die Unterbringung der Schulbebauung im MK2 am Messesee (rechtsverbindlicher BebauungsplanNr. 1728c) und Situierung der Sportflächen im Technologiepark. 2.1 Schulstandorte (Realschule und Gymnasium) mit den Sportflächen im in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1728d, Technologiepark Teil 2 (siehe Anlage 1) Am westlichen Stadtrand der Messestadt Riem ist auf den letzten zusammenhängenden, noch nicht entwickelten Flächen die Fortführung des Technologieparks (Teil 1) mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Technologiepark (Teil 2) vorgesehen. Die überplanbaren Flächen in diesem Areal haben sich durch den Erwerb der ehemaligen Gärtnereifläche an der Straße Am Mitterfeld (Fl. Nr. 1474) durch die LHM vergrößert. Unter Berücksichtigung übergeordneter Aspekte des Freiraum-Verbundes, die aus dem Gesamtkonzept für die Messestadt Riem und dem Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung hervorgehen, würde die Situierung der Freisportanlagen der Schulen angrenzend an den Landschaftspark, konkret am Nordwestrand des Landschaftsparks, vorgesehen. Deshalb wurden die Schulbau-Varianten unter Beteiligung des Urheberrechtsträgers des Landschaftsparks (Gilles Vexlard) entwickelt und mit diesem

3 Seite 3 von 15 Einvernehmen erzielt. Die gemeinsame Anordnung von Gymnasium und Realschule wurde in mehreren Untervarianten untersucht. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass beide Schulen funktional zusammenhängend (als Campusanlage) und störungsfrei auf den zur Verfügung stehenden Flächen untergebracht werden können. Durch gemeinsam genutzte Bereiche (z.b. Sportflächen, Fachklassentrakte, etc.) können auch Synergieeffekte erzielt werden. Flächen- und Erweiterungsreserven z.b. für ein zusätzliches Schulschwimmbad und die MVHS können planerisch berücksichtigt werden. Der U-Bahnhof Messestadt West (U2) liegt fußläufig gut erreichbar in ca. 600 m Entfernung. Der Planungsbereich des Technologieparks ist grundsätzlich, unabhängig von einer konkreten verkehrlichen Erschließung, sehr gut geeignet, einen konzeptionell und qualitativ hochwertigen Schulstandort mit Freisportanlagen zu entwickeln. Allerdings müsste für eine der Varianten Bildungscampus die Joseph-Wild-Straße als Verbindungsstraße zwischen Trudering und der Messestadt Riem nach Norden verschwenkt werden. Eine verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung soll die Umsetzungsmöglichkeiten und deren Leistungsfähigkeit nachweisen, sowie die erschließungstechnischen Zusammenhänge mit der Messe München und deren Wechselwirkungen und Problematik während häufig stattfindenden größerer Messen aufzeigen. Darüber hinaus können möglicherweise nördlich zusätzlich gewerbliche Arrondierungsflächen (Lärmschutz) situiert werden. 2.2 Schulstandorte im MK2 am Messesee und Sportflächen im Technologiepark, Teil 2 (ebenfalls Anlage 1) Auf dem 1,5 ha großen, seit Planungsbeginn der Messestadt nicht vermarkteten zentralen Grundstück MK2 (BP Nr. 1728c) am Messesee würde die zentrale Baulücke durch den Schulbaukörper geschlossen. Die Bebauung für eine Realschule und ein Gymnasium mit den Sporthallen könnte sehr kompakt in 5-geschossigen Baukörpern untergebracht werden. Alle erforderlichen Freiflächen wären in die Bebauung integriert oder auf den Dachflächen der Schulbebauung untergebracht. Die erforderlichen Freisportflächen mit Nebenanlagen für beide Schulen würden im ca. 600 m fußläufig entfernten Technologiepark am Nordwestrand des Lands :00chaftsparks untergebracht. Die Entfernung und der Weg dorthin würde den Schulsportbetrieb beeinträchtigen. Ergebnis Die unter Ziffer 2.1 dargestellte Variante wird, wie in der Sitzung der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive am ausgeführt, vom Referat für Bildung und Sport favorisiert.

4 Seite 4 von 15 Das Referat für Bildung und Sport legt Wert darauf, dass nur durch eine angepasste Erschließung (ohne die trennende Wirkung der Joseph-Wild-Straße) dem Campusgedanken durch die gemeinsame Anordnung des Gymnasiums und der Realschule sowie der Sportflächen vollständig entsprochen werden kann. Durch die funktionale Anordnung der Campuseinrichtungen können zudem Synergieeffekte erzielt werden. Durch eine angepasste verkehrliche Erschließung wird auch dem Sicherheitsgedanken Rechnung getragen. 3. Realschulstandort in der Messestadt Riem Die Realisierung einer 5-zügigen Realschule im Kontext eines Bildungscampus gemeinsam mit einem 6-zügigen Gymnasium stärkt die Messestadt Riem als Bildungsstandort und erhöht auch die Attraktivität des Stadtteils insgesamt. Eine Baurechtschaffung mit dem Ziel einer Inbetriebnahme des Bildungscampus bis 2020 wird angestrebt. Voraussetzung dafür ist, dass dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung dafür bis spätestens Mitte 2015 der Auftrag, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen, zugeht. 3.1 Pädagogische / bedarfstechnische Gründe für eine Realschule auf einem Bildungscampus Messestadt Riem Folgende Gründe sprechen für eine Realschule auf einem Bildungscampus Messestadt Riem: das Angebot von weiterführenden Schulen in einem Gebiet mit niedrigem Sozialindex schafft Bildungsnachfrage und erhöht insofern die Bildungsgerechtigkeit als auch die Bildungschancen. Für die Messestadt Riem wäre ein verstärkter Zugang zu weiterführenden Einrichtungen wie Realschule oder Gymnasium zu erwarten. ähnlich wie am Schulcampus Freiham könnten Synergieeffekte für Schulgebäude und Freisportanlagen genutzt werden (gemeinsamer Fachklassentrakt, zentrale Mensa, Bibliothek) die neuen Standardraumprogramme für eine 5-zügige Realschule und ein 6-zügiges Gymnasium beinhalten identische Lernhauscluster für die Jahrgangsstufen Damit ist die Möglichkeit gegeben, auf ein sich eventuell veränderndes Nachfrageverhalten bzgl. der Schularten Realschule und Gymnasium flexibel zu reagieren. 3.2 Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln einer Realschule auf einem Bildungscampus Messestadt Riem Der vorgesehene Schulcampus im Technologiepark befindet sich im Einzugsbereich von

5 Seite 5 von m Luftlinie zur U-Bahn-Linie 2. Die U2 bietet eine gute verkehrliche Anbindung in die Stadtviertel Moosfeld, Trudering, Berg am Laim und Ramersdorf. Die Fahrzeit mit der U-Bahn zum Innsbrucker Ring beträgt beispielsweise 9 Minuten. Verschiedene Busanbindungen in die Stadtgebiete nordwestlich und südwestlich der Messestadt stehen zur Verfügung. Eine durchgängige Busanbindung (Bus 190) besteht nach Alt-Riem und über Süd-Daglfing, Zamdorf, Steinhausen nach Haidhausen (Max-Weber-Platz). Mit der Einführung der Trambahnlinie zur Hultschinerstraße ist auch mit Umstieg der Max-Weber-Platz erreichbar. Des weiteren besteht mit der Buslinie 139 durch die Gartenstadt Trudering eine Verbindung zur Quiddestr. mit einer Fahrzeit von derzeit 20 Minuten (siehe Anlage 2). 3.3 Fazit In Abwägung der positiven Effekte eines neuen Realschulstandortes für den Münchner Osten und insbesondere für den neuen Stadtteil der Messestadt Riem spricht sich das Referat für Bildung und Sport für die Errichtung einer Realschule im Rahmen eines Bildungscampus gemeinsam mit dem schon vom Stadtrat beschlossenen Gymnasium aus. 4. Bedarfssituation im öffentlichen Realschulwesen Im Falle einer vollständigen Realisierung der in Projektentwicklung bzw. Planung befindlichen Neubauten und Erweiterungen kann der räumliche Bedarf aufgrund der neuen Bevölkerungsprognose 2013 bis 2030 des Referates für Stadtplanung und Bauordnung (siehe Bekanntgabe im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom ; Sitzungsvorlage Nr / V 02150) und der bestehenden Raumdefizite im Bestand stadtweit gedeckt werden. Danach wäre die Errichtung einer Realschule in der Messestadt Riem nicht erforderlich:

6 Seite 6 von 15 Bedarf an zusätzlichen Realschulkapazitäten in Zügen Prognose 2013/2030 (Stand: Dez. 2012) Zusätzlich Prognose 2013/2030 (Stand: März 2015) Raumdefizite an bestehenden Standorten 2 *Aufgrund prognostischer Schwankungsbreiten wurden die rechnerischen Werte auf volle Züge aufgerundet SchülerInnen Realschulzüge an neuen Standorten Zusätzliche Realschulzüge in Projektentwicklung bzw. Planung durch Erweiterungen an bestehenden Standorten max. 11* max. 5* - 17 Summe (maximal): 33 Realschulzüge Überhang: Summe: 36 Realschulzüge 3 Realschulzüge an neuen Standorten Einzelübersicht durch Erweiterungen an bestehenden Standorten Heidemannstr. 5 Petrarcastr. 1 Bildungscampus Freiham 5 Gotzinger Pl. /Reutberger Str. 1 Aschauer Str. 3** Borschtallee 1 Franz-Mader-Str. Campus Westpark (Fürstenrieder Str.) SEM 3 Münchner Nordosten 5 Fürkhofstr. 2 5 Fehwiesenstr. 3 noch offen Quiddestraße 1 Bäckerstr. 1 Ernst-Reuter-Str. 1 Flurstr. 1 Hugo-Wolf-Str. 1 Summe 23 Summe 13 Gesamt: 36 **Unter Berücksichtigung der Verlagerung der Marieluise-Fleißer-Realschule (siehe Beschluss SBO vom 1 Die vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen an den o.g. Standorten gehen über die in der Tabelle genannten Kapazitäten für RS hinaus und decken auch Bedarfe anderer Schularten 2 Beschluss Schulbauoffensive (SBO 2013/30) vom Nr / V 12217: Aktualisierung Schulraumdatei:...die Ergebnisse (Basis: Soll Raumprogramme der Schulgenehmigungsbehörden) sind eine weitere Grundlage der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive 3 = Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

7 Seite 7 von ) Fazit: Nach derzeitigem Stand würde sich bei einem 15-jährigen Prognosehorizont bis 2030 mit den verbundenen Vorhersageunschärfen ein stadtweiter, rechnerischer Überhang von max. 3 Realschulzügen ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass in den Schülerprognosen die aus der SEM Münchner Nordosten zu erwartenden Schülerinnen und Schüler noch nicht berücksichtigt sind, da die konkreten Rahmenbedingungen für die städtebaulichen Planungen noch nicht vorliegen. Um tatsächlich keine Überversorgung zu generieren, wird das Referat für Bildung und Sport den Gesamtbedarf im Abgleich mit den anderen Standorten weiter fortschreiben und in den Schulbau-Bauprogrammen über aktuelle Entwicklungen berichten. Zum Zeitpunkt des Vorplanungsauftrags für den Gymnasial- und Realschulstandort in der Messestadt Riem muss eine Entscheidung über die Größe des Bedarfs getroffen werden. 5. Verlagerung einer bestehenden Realschule Der mit Realschulstandorten bereits gut versorgte Münchner Osten (siehe nachstehende Kartenübersicht) sowie die vorgesehenen zweiphasigen Erweiterungen (zunächst Pavillons, die später durch Festbauten abgelöst werden) für die Realschulen in diesem Stadtgebiet stellen eine gute schulische Versorgung sicher. Somit könnten die Realschülerinnen und -schüler aus dem 15. Stadtbezirk auch ohne eine neue Realschule in der Messestadt Riem auskommen. Realschulstandorte im Münchner Osten

8 Seite 8 von 15 Kartengrundlage Geodatenpool PLAN HAI/4, 2015 Im Sinne einer stadtweit ausgewogenen Bildungslandschaft im Realschulbereich kann generell jedoch nicht auf die genannten Erweiterungen an den einzelnen Standorten (siehe obige Tabelle) verzichtet werden. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit müssen die Raumbedarfe an den genannten Schulstandorten gedeckt werden, um den pädagogischen und schulbetrieblichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Es wird deshalb die Verlagerung einer bestehenden Realschule an den Standort Messestadt Riem vorgeschlagen, zumal nicht davon auszugehen ist, dass Schülerströme aus weiter entfernten Stadtteilen im nennenswerten Umfang zu einer Realschule in Riem umgelenkt werden können. Das Referat für Bildung und Sport untersucht hierzu die vorhandenen Realschulen im Hinblick auf die Schülerströme, die Problemlage im Falle von Ausbaumaßnahmen bzw. Erweiterungen am Standort und der damit verbundenen Kosten. Die Nachnutzung des Bestandsgebäudes muss allein schon aus förderrechtlichen Gründen gesichert sein und bestenfalls einen weiteren schulischen Mehrwert erzielen. Der zu verlagernde Realschulstandort sollte zudem kein überörtliches Angebot (z.b. besondere Ausbildungsrichtung) oder ein spezielles pädagogisches Konzept aufweisen und darf am alten Standort keine unersetzbare Versorgungslücke im Realschulbereich hinterlassen. Je nach Zügigkeit der zu verlagernden Realschule (3- oder 4-zügig) würde sich der rechnerische Überhang durch den Bau einer 5-zügigen Realschule auf 5 bzw. 4 Züge

9 Seite 9 von 15 erhöhen. Zum Zeitpunkt des Vorplanungsauftrags für den Gymnasial- und Realschulstandort in der Messestadt Riem wird eine Entscheidung über die Größe des Bedarfs getroffen werden. Das Referat für Bildung und Sport wird dem Stadtrat nach Abschluss der Prüfungen einen Vorschlag zur Entscheidung unterbreiten. 6. Sportfachlicher Bedarf auf einem Bildungscampus Messestadt Riem Für den Bildungscampus stehen Erweiterungsreserven, z.b. für ein zusätzliches Schulschwimmbad zur Verfügung (zu Lasten der GE Flächen). Es könnten hier attraktive Sportanlagen auch für den Vereinssport entstehen. Das Sportamt hat wegen eines deutlich zu geringen Angebots von Freisportflächen für den Vereinssport gebeten, neben den für den Schulsportbedarf zu errichtenden Freisportflächen ein zusätzliches normgerechtes Kunstrasenfeld mit Flutlichtbeleuchtung einzuplanen. Dieses wird zwar schulisch mit genutzt werden, dient aber primär dem Breitensport, so dass hierfür keine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich ist. Außerdem unterliegt das Kunstrasenfeld aus dem gleichen Grund keiner Förderung nach FAG. Das Referat für Bildung und Sport legt deshalb dem Sportausschuss in der heutigen Sitzung einen gesonderten Beschluss zur Errichtung eines Kunstrasenfeldes vor. Bezüglich der Errichtung eines Schulschwimmbads mit den Maßen 12,5 m x 25 m x 0,9 m 1,8 m hat das Sportamt im Vorgriff auf das geplante Schulschwimmbadkonzept für den Gesamtbereich München den Bedarf bestätigt. Die von einer neuen Realschule und einem Gymnasium ausgelösten Bedarfe können vom ohnehin überlasteten Schulschwimmbad der Grundschule Feldbergstraße nicht mehr bewältigt werden. Ein neues Schulschwimmbad in dieser Größe würde auch die dringend benötigten Bedarfe für den Vereinssport bedienen können. 4 Für ein 6-zügiges Gymnasium und eine 5-zügige Realschule sind standardmäßig (98 Sportklassen) 5 Sporthalleneinheiten erforderlich (eine Dreifach-Sporthalle für das Gymnasium und eine Zweifach-Sporthalle für die Realschule). Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom (Sitzungsvorlage Nr / V 01131) kann über den schulsportlichen Bedarf an Sporthallen hinaus zur Sicherstellung der Breitensportversorgung eine weitere Halleneinheit für die Realschule 4 Parallel zu den Sportplanungen im Rahmen der Errichtung eines Schulcampus Messestadt Riem wird das Sportamt voraussichtlich 2016 die Planungen zum Bau einer Bezirkssportanlage für Riem auf der Sportvorbehaltsfläche an der Riemer Straße nördlich der A94 aufnehmen. Dieses Projekt ist im Infrastrukturprogramm Sport in München, Teil 3 Groß- und Sonderprojekte, das der Stadtrat am beschlossen hat, bereits vorgemerkt.

10 Seite 10 von 15 (Dreifach-Sporthalle) realisiert werden. Ein entsprechender Bedarf wird vom Sportamt bestätigt. Die weiteren schulsportlichen Bedarfe auf den Freisportflächen stellen sich auf dem Campus wie folgt dar: 1 Rasenspielfeld 60 m x 90 m; wenn räumlich nicht unterzubringen eine Reduzierung auf 50 m x 80 m möglich 1 Rasenspielfeld 40 m x 60 m 2 Allwetterplätze je 28 m x 44 m 2 Allwetterplätze je 22 m x 28 m 1 Rundlaufbahn: 4 / 1,22 m x 400 m 2 multifunktionale Beachfelder je 18 m x 16 m. 7. Weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Realisierung des Bildungscampus in der Messestadt Riem (Technologiepark) Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, die MRG umgehend mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für einen Bildungscampus mit einem 6-zügigen Gymnasium, einer 5-zügigen Realschule, einschließlich der unter Ziffer 6 aufgeführten sportfachlichen Bedarfe, zu beauftragen. Ebenso sind nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kulturausschuss und dem Vorliegen eines Nutzerbedarfsprogramms Räumlichkeiten für die MVHS in die Planungen aufzunehmen. Mit Hilfe der Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie können die Nutzerbedarfsprogramme vom Referat für Bildung und Sport auf Basis der Standardraumprogramme konkretisiert werden. Diese werden der MRG und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird im Zusammenwirken mit der MRG gebeten, alle notwendigen Schritte der städtebaulichen Planung soweit wie möglich parallel und miteinander verzahnt zu betreiben. Im Interesse einer zügigen Durchführung der Baumaßnahme können dabei verlorene Planungsaufwendungen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Das Bebauungsplanverfahren für das bereits beschlossene 6-zügige Gymnasium wird aktuell nicht weitergeführt. Ziel wäre eine Baurechtschaffung bis voraussichtlich Realschule Haar / Gronsdorf Die Frage des Einflusses der geplanten Realschule in Gronsdorf am Stadtrand Münchens wird vom Referat für Bildung und Sport folgendermaßen beurteilt: Es ist zu erwarten, dass, abhängig vom Schulweg, die neue Schule in Haar / Gronsdorf für etliche Kinder aus Waldtrudering attraktiv sein wird. Es wird davon ausgegangen, dass etwa Münchner Schülerinnen und Schüler diese Schule besuchen werden.

11 Seite 11 von 15 Damit reduziert sich voraussichtlich vor allem die Zahl der Schulauspendlerinnen und -pendler in Richtung Realschule Vaterstetten. 9. Behandlung der Anträge / Bürgerversammlungsempfehlung Planungen für weiteres Schulzentrum mit Realschule und Gymnasium im Bereich Riem und Messestadt Riem Antrag Nr / A von Freie Wähler vom (siehe Anlage 3) Der vorliegende Beschluss ist der Start von Untersuchungen für einen Bildungscampus in der Messestadt Riem. Die bedarfsmäßigen und konzeptionellen Überlegungen des Referates für Bildung und Sport werden hiermit vorgelegt. Das Referat für Bildung und Sport stimmt seine Überlegungen mit dem Freistaat Bayern ab. Schulplanungen in Riem Räumlichkeiten für die Münchner Volkshochschule (MVHS) Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Schönfeld-Knor vom (siehe Anlage 4) Ob Räume für die MVHS im Zusammenhang mit der Errichtung der Realschule und des Gymnasiums erstellt werden, muss der hierfür zuständige Kulturausschuss beschließen. Das Referat für Bildung und Sport hat beim Kulturreferat ein Nutzerbedarfsprogramm angefordert, das bei der Machbarkeitsstudie für den Bildungscampus entsprechend der Beschlussfassung des Kulturausschusses Berücksichtigung finden wird. Sollte der Kulturausschuss sich für einen anderen Standort als den Bildungscampus Messestadt Riem entscheiden (es sind aktuell 3 Standorte in der Diskussion: Truderinger Bahnhof, eventuell das alte Truderinger Rathaus, Bildungscampus Messestadt Riem), könnten die weiteren Planungen entsprechend angepasst werden. Bau einer weiterführenden Schule (Gymnasium und Realschule) in der Messestadt (Ziffer 2) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering Riem am (Anlage 5) Bau eines neuen Schulzentrums mit Realschule und Gymnasium in der Messestadt Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering Riem am (Anlage 6) Die Beschlussvorlage entspricht in vollem Umfang der Intention der beiden Empfehlungen. Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der

12 Seite 12 von 15 Stadtkämmerei sowie dem Kulturreferat abgestimmt. Die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Schreiben vom (siehe Anlage 7) mitgeteilten Änderungswünsche wurden nicht im vollen Umfang übernommen, da nach Auffassung des Referates für Bildung und Sport die Standortfrage eng mit der Umsetzbarkeit des Campusgedankens verknüpft ist. Die nicht berücksichtigten Änderungen sind im Schreiben gekennzeichnet. Das Baureferat, das Kommunalreferat und die Stadtkämmerei haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 Trudering - Riem wurde angehört. Eine eventuelle Stellungnahme wird in der Sitzung bekanntgegeben. Der Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau StRin Neff, und der Verwaltungsbeirätin, Frau StRin Pfeiler, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Die o.g. Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Auf dem Gelände des Technologieparks West Teil 2 (BP Nr. 1728d) der Messestadt Riem wird ein Bildungscampus weiterverfolgt. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, das Bauleitplanverfahren zur Baurechtschaffung für den Bildungscampus nach der Entscheidung über die Standortfrage wieder aufzunehmen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, nach der Entscheidung über die Standortfrage, die MRG umgehend mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für einen Bildungscampus mit einem 6-zügigen Gymnasium und einer 5-zügigen Realschule einschließlich der im Vortrag (Ziffer 6) aufgeführten schulsportfachlichen Bedarfe zu beauftragen. Hinsichtlich der Einbeziehung eines Kunstrasenfeldes mit Flutlichtbeleuchtung auf dem Gelände des Bildungscampus in die Machbarkeitsstudie erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung durch den Sportausschuss. Das Referat für Bildung und Sport spricht sich für eine städtebauliche Lösung mit angepasster Erschließung aus, um dem Campusgedanken durch die gemeinsame

13 Seite 13 von 15 Anordnung des Gymnasiums und der Realschule sowie der Sportflächen ohne die trennende Wirkung der Joseph-Wild-Straße vollständig entsprechen zu können. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, zusammen mit dem Vorplanungsauftrag für den Gymnasial- und Realschulstandort in der Messestadt Riem eine aktuelle Bedarfsdarstellung der Gymnasien und Realschulen in München vorzulegen. Hierbei ist ein Abgleich mit den Gymnasial- und Realschulzügen vorzunehmen, die an neuen Gymnasial- und Realschulstandorten bzw. an bestehenden Standorten durch Erweiterungen realisiert werden sollen. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, zu untersuchen, welche bestehende Realschule in die Messestadt Riem verlagert werden soll, und legt das Ergebnis der Überprüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vor. 7. Das Kulturreferat wird gebeten, das Nutzerbedarfsprogramm für die Räumlichkeiten der MVHS dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung für die anstehende Machbarkeitsuntersuchung umgehend zu übermitteln. 8. Damit sind der Antrag Nr / A der Freien Wähler vom und der Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor vom geschäftsordnungsgemäß behandelt. Damit sind die Empfehlungen Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering Riem am und Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering Riem am satzungsgemäß behandelt. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent

14 Seite 14 von 15 Christine Strobl Rainer Schweppe 3. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - KBS 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Baureferat An das Kommunalreferat An das Kulturreferat An die Stadtkämmerei HAII-2 An das Referat für Bildung und Sport KBS An das Referat für Bildung und Sport ZIM An das Referat für Bildung und Sport A An das Referat für Bildung und Sport F2 An das Referat für Bildung und Sport F3 An das Referat für Bildung und Sport SpA An das Referat für Bildung und Sport GL An das Referat für Bildung und Sport ZIB z. K.

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Kindertagesbetreuung für 1- bis 3-Jährige. Kindergartenversorgung 3- bis 6-Jährige. Versorgungsgrad Stadtbezirk 15: 66 Prozent stadtweit: 63 Prozent Kindertagesbetreuung für 1- bis 3-Jährige Versorgungsgrad Stadtbezirk 15: 66 Prozent stadtweit: 63 Prozent Plätze 25.000 20.000 15.000 Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder in München 10.000 5.000

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