Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV des Landkreises Märkisch-Oderland. Zeitraum 2015 bis 2019

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1 Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV des Landkreises Märkisch-Oderland Zeitraum 2015 bis 2019 A nlagen Beschluss 2014/KT/39-4 Version

2 Nahverkehrsplan üöpnv Ldkr. MOL Busliniennetz, Fahrten, Nutzfahrleistungen Anlage 1 Liniennummer Inaber Liniengenehmig. Linienverlauf ST FT Sa So gesamt darunter Rufbus Gebiet anderer Aufg.-Tr. (8) (9) (10) (11) Linien in Auftraggeberschaft des Ldkr. MOL Stadt- und Ortsbuslinien 877 BBG Bad Freienwalde, Busbahnhof - Bad Freienwalde, Waldstadt BMO S Petershagen Nord - Eggersdorf - S Strausberg BMO S Hoppegarten - S Neuenhagen - Neuenhagen, Lindenstraße BMO U Hönow - ahlwitz-hoppegarten Berlin 942 BMO S Hoppegarten - ahlwitz- Hoppegarten - S Hoppegarten BMO S Hoppegarten - Hönow Siedlung - Hönow Nord BMO S Hoppegarten - Altlandsberg, Nord BMO S Hoppegarten - Waldesruh - Münchehofe - S Hoppegarten BMO Strausberg, Lustgarten - Strausberg, Am Markt - Strausberg, Gesundheitszentrum BMO Strausberg, Lustgarten - S Strausberg Stadt - Strausberg, Gesundheitszentrum BMO S Fredersdorf - Bruchmühle - S Petershagen Nord BMO S Fredersdorf - Vogelsdorf - S Petershagen Nord BMO S Strausberg - Herzfelde - Rüdersdorf - Erkner Bhf Berlin, LOS 951 BMO S Fredersdorf - Vogelsdorf - Rüdersdorf, Krankenhaus R931 BMO Altlandsberg - Wegendorf - Wesendahl/Werneuchen Rufbuslinie /1/ BAR R933 BMO S Petershagen - Bruchmühle - Altlandsberg Zwischensumme Stadt- und Ortsbuslinien Regionalbuslinien Mittl. tägl. Fahrtenzahl nach Tagesarten einschl. Rufbusangebot Nutzfahrleistungen 2013 (Fahrplan-km/Nutz-km) Landkr. MOL 873 BBG Bad Freienwalde - Gabow - Bralitz - Hohenwutzen - Hohensaaten BBG Bad Freienwalde - Gabow/Bralitz - Oderberg - Stolzenhagen/Lunow - Hohensaaten 18,2 8, BAR 875 BBG Bad Freienwalde - Wriezen - Zäckeritzer Loose - Altreetz - Bad Freienwalde BBG Bad Freienwalde - Wriezen - Thöringswerder/Güstebieser L. - Neulewin - Gr. Neuendorf BBG Bad Freienwalde - Falkenberg - Heckelberg - Gratze 20 3, BAR 880 BBG Wriezen - Metzdorf - Neutrebbin/Neuhardenberg 16, BBG Bad Freienwalde - Krummenpfahl - Falkenberg - Bad Freienwalde 6, BAR Seite 1 von 3

3 Nahverkehrsplan üöpnv Ldkr. MOL Busliniennetz, Fahrten, Nutzfahrleistungen Anlage 1 (8) (9) (10) (11) 882 BBG Bad Freienwalde - Leuenberg - Heckelberg - Tiefensee - Werneuchen 20,8 1, BAR 883 BBG Bad Freienwalde - Falkenberg - Eberswalde BAR 884 BBG Bad Freienwalde - Wriezen - Neulewin - Neutrebbin - Neuhardenberg 23, BBG Bad Freienwalde - Wriezen - Schulzendorf (MOL) - Prötzel - S Strausberg 28,2 16, BBG Bad Freienwalde - Wriezen 29,6 25, BBG Bad Freienwalde - Leuenberg - Heckelberg - Tiefensee - Werneuchen BAR 926 BMO S Strausberg - Buckow (Märkische Schweiz) BMO S Strausberg - Wriezen, Bahnhof BMO S Strausberg - Buckow (Märkische Schweiz) - Müncheberg 44,6 32, BMO Strausberg - Ernsthof - Reichenberg - Buckow (Märkische Schweiz) BMO Strausberg - Altlandsberg - Wegendorf - Wesendahl - Gielsdorf - Strausberg BMO S Fredersdorf - Bruchmühle - Altlandsberg - S Fredersdorf BMO Zinndorf - Rehfelde - S Strausberg BMO S Strausberg - Rehfelde - Müncheberg - Obersdorf - Neuhardenberg 16,8 1, LOS 937 BMO S Strausberg - Reichenberg - Neuhardenberg BMO Müncheberg Bhf. - Müncheberg Stadt BMO Seelow - Müncheberg - Strausberg 12,4 7, BMO Seelow- Bleyen-Genschmar - Küstrin-Kietz - Golzow - Letschin 35 14, BMO Seelow - Neuhardenberg - Neutrebbin - Letschin - Groß Neuendorf - Kienitz - Sydowswiese 31 10, BMO Seelow - Neuhardenberg - Wriezen - Bad Freienwalde 33,8 32, BMO Seelow - Jahnsfelde - Trebnitz - Neuhardenberg - Gottesgabe - Neutrebbin 16,8 8, BMO Seelow - Neuhardenberg - S Strausberg 10,6 6, BMO Seelow - Lietzen - Petershagen - Niederjesar - Mallnow - Alt Zeschdorf 17 11, BMO Seelow - Sachsendorf - olgelin - Mallnow - Schönfließ - Lebus - Frankfurt (Oder) 37 24, FF 969 BMO Seelow - Küstrin/Kietz - Manschnow - Podelzig - Reitwein - Lebus - Frankfurt (Oder) FF 970 BMO Müncheberg - Petershagen - Frankfurt (Oder) FF, LOS Zwischensumme Regionalbuslinien in Aufgabenträgerschaft MOL Linien in fremder Aufgabenträgerschaft (nur Leistungen im Ldkr. MOL) Aufgabenträger: 108 BVG S+U Berlin-Lichtenberg - Waldesruh, Mahlsdorfer Allee Land Berlin 395 BVG S Mahlsdorf [Berlin] - U Hönow - S Mahlsdorf Land Berlin 418 BOS Hohenbinde - Erkner - Woltersdorf - Rüdersdorf LOS 429 BOS Herzfelde - Kienbaum - Kagel - Grünheide - Erkner LOS Seite 2 von 3

4 Nahverkehrsplan üöpnv Ldkr. MOL Busliniennetz, Fahrten, Nutzfahrleistungen Anlage 1 (8) (9) (10) (11) 432 BOS Müncheberg - Beerfelde - Trebus - Fürstenwalde LOS 908 BBG Bernau - Börnicke - Schönfeld - Werneuchen - Hirschfelde BAR 916 BBG Eberswalde - Niederfinow - Liepe - Oderberg - Hohensaaten BAR 923 BBG Eberswalde - Tiefensee - Strausberg BAR Summe Leistungen im Ldkr. MOL auf Linien in fremder Aufgabenträgerschaft Leistungsangebot aller Buslinien im Landkreis MOL Erläuterungen Übersicht beinhaltet den Fahrplan Stand 2013 ohne die Linie A930 der BMO Sp. 2 BMO - Busverkehr Märkisch-Oderland GmbH BBG - Barnimer Busgesellschaft mbh BVG - Berliner Verkehrsbetriebe BOS - Busverkehr Oder-Spree GmbH Sp.3 /1/ - An Schultagen verkehren auf Linie R931 2 Fahrten ohne Voranmeldung Sp. 4 ST - Schultag im Land Brandenburg Sp. 5 FT - Ferientag im Land Brandenburg Sp.4; 5 Angaben beziehen sich auf die Wochentage Montag bis Freitag, ohne Wochenfeiertage ezimalstellen in Fahrtenzahlen betreffen sich auf nicht an allen Schul- bzw. Ferientagen verkehrenden Fahrten (nur an einem WT verkehrend, = 0,2 usw.) Sp. 6 Sa - Samstag (arbeitsfreier Werktag) Sp. 7 So - Sonntag, auch Wochenfeiertag Sp. 10 unterlegte Zahlen: Leistungen außerhalb Ldkr. MOL beinhalten Rufbusfahrten Sp. 11 Nachbarkreise: BAR - Landkreis Barnim FF - Stadt Frankfurt (Oder) LOS - Landkreis Oder-Spree Seite 3 von 3

5 Nahverkehrsplan üöpnv Ldkr. MOL Anbindungsanalyse der Siedlungseinheiten an zentrale Orte Anlage 2 Zugehörigkeit (Stadt, Gemeinde) Siedlungseinheit Status Größenklasse Vorgabe Verbindung zum Verkehrselevanten Ort Verbindung zum Mittelzentrum Verbindung zum Oberzentrum reisezeitkonf. Fahrtenpaare Reisezeit [min] ST FT ST FT ST FT ST FT ST FT ST FT ST FT ST FT ST FT (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) 16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) Alt Tucheband Alt Tucheband OT VI Alt Tucheband Rathstock OT V Altlandsberg Altlandsberg VRO II selbst VRO entf. entf Altlandsberg Bruchmühle OT III 6 250,6 239, ,4 188, ,8 91, Altlandsberg Buchholz OT VI Altlandsberg Gielsdorf OT IV 3 47, , Altlandsberg Wegendorf OT IV 3 65, , Altlandsberg Wesendahl OT V 2 35, , Bad Freienwalde Altglietzen OT V 2 6, , Bad Freienwalde Altranft OT IV , ,8 51, Bad Freienwalde Bad Freienwalde MZ I MZ entf. entf. 6 MZ entf. entf , Bad Freienwalde Bralitz OT IV 3 9,2 4, ,4 5, ,4 4, Bad Freienwalde Hohensaaten OT IV 3 3, ,8 3, ,2 2, Bad Freienwalde Hohenwutzen OT IV 3 5, , Bad Freienwalde Neuenhagen OT IV , ,4 11, ,6 8, Bad Freienwalde Schiffmühle OT IV , ,4 10, ,6 7, Beiersd.-Freudenbg. Beiersdorf OT V 2 2,4 0, ,6 1 6,2 1, , Beiersd.-Freudenbg. Freudenberg OT V 2 2,4 0, ,6 1 6,2 1, , Bleyen-Genschmar Genschmar /1/ OT V 2 2 0, , Bleyen-Genschmar Neubleyen /1/ GT VI Bliesdorf Bliesdorf OT IV k. V. 2 1, ,8 k. V k. V. Bliesdorf Kunersdorf OT VI 1 12,2 7, ,2 8, , Bliesdorf Metzdorf OT VI ,2 7, ,2 2, Bliesdorf Vevais GT VI ,2 8, ,4 4, Buckow (Märk. Schw.) Buckow VRO III selbst VRO entf. entf. 2 25, , Falkenberg annenberg/mark OT V Falkenberg Falkenberg/Mark OT III 6 55,2 48, ,8 47, ,4 32, Falkenberg Kruge/Gersdorf OT V 2 0,8 0, ,2-1,6 1 5,2 1, ,4 1, Falkenhagen (Mark) Falkenhagen (Mark) /1/ Gem IV 3 4 2, , Bewertg. Vorgabe reisezeitkonf. Fahrtenpaare Reisezeit [min] Bewertg. reisezeitk. Fahrtenp. Reisezeit [min] Bewertg. Seite 1 von 5

6 Nahverkehrsplan üöpnv Ldkr. MOL Anbindungsanalyse der Siedlungseinheiten an zentrale Orte Anlage 2 (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) 16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) Fichtenhöhe Alt Mahlisch OT V Fichtenhöhe Niederjesar OT V Fredersd.-Vogelsdorf Fredersdorf Nord GT II selbst VRO entf. entf ,4 188, ,8 91, Fredersd.-Vogelsdorf Fredersdorf Süd GT II selbst VRO entf. entf ,4 188, ,8 91, Fredersd.-Vogelsdorf Vogelsdorf GT III selbst VRO entf. entf ,4 188, ,8 91, Garzau-Garzin Garzau OT IV Garzau-Garzin Garzin OT VI k. V k. V. 2, k. V. Golzow Golzow Gem IV Gusow-Platkow Gusow OT IV 3 47,6 36, , ,6 26, Gusow-Platkow Platkow OT V 2 47,6 36, , ,6 26, Heckelberg-Brunow Brunow OT V 2 3 0, ,6 1 4,8 0, ,6 4 0, ,2 Heckelberg-Brunow Heckelberg OT IV 3 8,4 4, , ,2 3, Höhenland Leuenberg OT V Höhenland Steinbeck OT V Höhenland Wölsickendorf GT V , Höhenland Wollenberg GT VI Hoppegarten ahlwitz-hoppegarten OT I selbst VRO entf. entf ,8 198, ,8 125, Hoppegarten Hönow OT I ,8 596, ,8 158, Hoppegarten Münchehofe OT IV Küstriner Vorland Gorgast OT IV Küstriner Vorland Küstrin-Kietz OT IV 3 7, , Küstriner Vorland Manschnow /1/ OT III Lebus Lebus Stadt III Lebus Mallnow OT V Lebus Schönfließ OT V Lebus Wulkow bei Booßen OT V Letschin Gieshof-Zelliner Loose/1 OT VI Letschin Groß Neuendorf /1/ OT V Letschin Kiehnwerder /1/ OT VI Letschin Kienitz /1/ OT V Letschin Letschin VRO III selbst VRO entf. entf Letschin Neubarnim /1/ OT V Letschin Ortwig /1/ OT V Letschin Sietzing /1/ OT V Seite 2 von 5

7 Nahverkehrsplan üöpnv Ldkr. MOL Anbindungsanalyse der Siedlungseinheiten an zentrale Orte Anlage 2 (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) 16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) Letschin Sophienthal OT VI Letschin Steintoch /1/ OT V Lietzen Lietzen Gem V 2 5 4, , Lietzen Lietzen Nord GT V 2 5 4, , Lietzen Lietzen Vorwerk GT VI 1 5 4, , Lindendorf olgelin OT V , , Lindendorf Libbenichen OT V Lindendorf Sachsendorf /1/ OT V Märkische Höhe Batzlow OT VI 1 11, k. V. 1 10, RZ RZ Märkische Höhe Reichenberg OT V 2 20,2 9, ,8 8, ,4 2, Märkische Höhe Ringenwalde OT VI 1 13, ,6 8, ,2 2, Müncheberg Eggersdorf OT V 2 1,4 0, ,6-1, RZ RZ Müncheberg Hermersdorf OT V 2 3,4 0, , RZ RZ Müncheberg Hoppegarten OT V 2 1,4 0, ,6-1, RZ RZ RZ Müncheberg Jahnsfelde OT V 2 8, ,2 3, ,8 2, Müncheberg Müncheberg VRO II - selbst VRO - entf. entf. 4 47,2 44, Müncheberg Münchehofe OT VI 1 3,2 0, , RZ 1,4 0, ,8 Müncheberg Obersdorf OT V 2 24,4 18, , , Müncheberg Trebnitz OT V 2 25,2 19, , Neuenhagen b. Bln. Neuenhagen-Nord MZ I MZ entf. entf. 6 - MZ entf. entf. 129,8 125, Neuenhagen b. Bln. Neuenhagen-Süd MZ I MZ entf. entf. 6 - MZ entf. entf. 129,8 125, Neuhardenberg Altfriedland OT V 2 10,4 4, , , Neuhardenberg Neuhardenberg VRO III selbst VRO entf. entf , Neuhardenberg Quappendorf/1/ OT VI Neuhardenberg Wulkow b. Trebnitz/1/ OT V Neulewin Güstebieser Loose OT V Neulewin Neulewin OT IV Neulewin Neulietzegöricke OT V 2 2,4 0, ,4 1 2, k. V. Neutrebbin Altbarnim OT VI RZ k. V RZ k. V k. V. k. V. Neutrebbin Alttrebbin OT VI ,4 1, Neutrebbin Neutrebbin OT III ,4 23, Neutrebbin Wuschewier /1/ GT VI Oberbarnim Bollersdorf OT V 2 33,2 10, ,4 10, , Oberbarnim Ernsthof GT V 2 23,6 6, , Seite 3 von 5

8 Nahverkehrsplan üöpnv Ldkr. MOL Anbindungsanalyse der Siedlungseinheiten an zentrale Orte Anlage 2 (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) 16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) Oberbarnim Grunow OT VI 1 23,6 6, , Oberbarnim Ihlow OT VI 1 12,8 4, , Oberbarnim Klosterdorf OT IV 3 23, ,6 4, Oderaue Altreetz OT V 2 5,2 1, , k. V. Oderaue Mädewitz OT V 2 5,2 1, , k. V. Oderaue Neuküstrinchen OT V RZ 1 2,8 0, ,6 1, k. V. Oderaue Neureetz OT V 2 3 0, ,6 1 3, , k. V. Oderaue Neurüdnitz OT V 2 2 0, ,4 1 1, k. V. Oderaue Wustrow OT VI 1 3 0, ,8 1 3, k. V. Oderaue Zäckericker Loose OT VI 1 3 0, , k. V. Petershg./Eggersd. Eggersdorf VRO II selbst VRO entf. entf ,4 188, ,8 91, Petershg./Eggersd. Petershagen VRO I selbst VRO entf. entf ,4 188, ,8 91, Podelzig Podelzig /1/ Gem IV Prötzel Harnekop OT V Prötzel Prädikow OT V ,6 10, Prötzel Prötzel OT V ,6 16, Prötzel Sternebeck OT VI Rehfelde Rehfelde Gem II Rehfelde Rehfelde-orf GT V RZ k. V k. V k. V. Rehfelde Werder OT VI Rehfelde Zinndorf OT V k. V k. V k. V. Reichenow-Möglin Herzhorn GT VI ,8 13, Reichenow-Möglin Möglin OT VI 1 1,6 1, ,8 0, ,4 1,6 0, ,4 Reichenow-Möglin Reichenow OT V 2 15,4 8, , , Reitwein Reitwein Gem V Rüdersdorf b. Berlin Hennickendorf OT II Rüdersdorf b. Berlin Herzfelde OT III Rüdersdorf b. Berlin Lichtenow OT IV Rüdersdorf b. Berlin Rüdersdorf VRO I selbst VRO entf. entf Seelow, Stadt Seelow MZ II MZ entf. entf. 4 MZ entf. entf Seelow, Stadt Werbig /1/ OT IV 3 5 1, , , Strausberg, Stadt Hohenstein OT IV 3 38,2 13, , ,4 2, Strausberg, Stadt Strausberg MZ I MZ entf. entf. 6 MZ entf. entf. 92,8 91, Treplin Treplin OT V Seite 4 von 5

9 Nahverkehrsplan üöpnv Ldkr. MOL Anbindungsanalyse der Siedlungseinheiten an zentrale Orte Anlage 2 (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) 16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) Vierlinden iedersdorf OT V ,4 5, , Vierlinden Friedersdorf OT V , , Vierlinden Görlsdorf /1/ OT V 2 4 1, , ,4 1, Vierlinden Marxdorf /1/ OT VI 1 0, ,4 1, Vierlinden Neuentempel GT VI 1 3,4 1, ,4 1, ,4 1, Vierlinden Worin /1/ OT V , Waldsieversdorf Waldsieversdorf Gem IV 3 34, ,6 26, ,8 12, Wriezen Altwriezen/Beauregard OT V Wriezen Biesdorf OT VI k. V k. V k. V. Wriezen Eichwerder OT V 2 9,4 6, ,4 4, Wriezen Frankenfelde OT VI ,2 19, ,8 8, Wriezen Haselberg GT V 2 5 4, , ,8 2, Wriezen Lüdersdorf OT V 2 6,8 4, ,4 4, ,8 2, Wriezen Rathsdorf OT V 2 35,6 28, , , Wriezen Schulzendorf OT V , ,4 16, , Wriezen Wriezen VRO II selbst VRO entf. entf. 4 62,8 60, Zechin Buschdorf OT VI 1 4 1, , Zechin Friedrichsaue /1/ OT VI Zechin Zechin OT V 2 9 2, , Zeschdorf Alt Zeschdorf OT IV Zeschdorf öbberin OT VI Zeschdorf Petershagen OT VI Erläuterungen /1/ Siedlungseinheit im Rufbusgebiet Oderbruch Süd Sp. 5/Sp. 12/Sp Mindesterschließungsvorgabe (Fahrtenpaare) zum VRO/zum MZ bzw. OZ Sp. 3 - Verwaltungsrechtlicher Status der Siedlungseinheit Sp. 6-7, 13-14; Zahl der Fahrtenpaare, die den Vorgaben für die Reisezeit und die Gem - Gemeinde Mindestaufenthaltsdauer im zentralen Ort entsprechen (reisezeitkonform) OT - Ortsteil ezimalzahlen stehen für nicht an allen Wochentagen Mo-Fr verkehrende Fahrtenpaare GT - Gemeindeteil Sp. 6; 13; 19 - an Schultagen Sp. 4 - Größenklasse der Siedlungseinheit Sp. 7; 14; 20 - an Ferientagen I Ew. II bis < Ew. Sp. 8-9; 15-16; mittlere Reisezeit der nutzbaren Fahrtenpaare in min III bis < Ew. IV bis < Ew. Sp ; 17-18; Auswertung der Angebotsmängel, dabei bedeuten: V bis < 500 Ew. VI bis < 200 Ew. k. V. - keine nutzbare Verbindung negative Zahl - fehlende Fahrtenpaare, auch unter Einbeziehung nicht reisezeitkonformer Verbindungen RZ - Reisezeitüberschreitung durch alle oder einen Teil der nutzbaren Fahrtenpaare Seite 5 von 5

10 Nahverkehrsplan üöpnv Landkreis Märkisch-Oderland 2015 bis 2019 Anlage 3 Organisationsübersicht zur Aufgabenverteilung und Wahrnehmung der Verantwortung für die urchführung des üöpnv Zuständigkeit Aufgabenträger (Landkreis) Lokale Regieeinheit (LRE) für das Aufgabenträgermanagement Siehe Erläuterungen in Abschn. 7.1 Betreiber (konzessionierte Verkehrsunternehmen, Subunternehmer) Aufgabenzuordnung Wahrnehmung hoheitlicher Rechte, Planungs- und Finanzierungshoheit Gesellschafterfunktionen im VBB Abschluss Leistungsvereinbarung mit den Konzessionären, vertragliche Regelung der Vergabe und Finanzierung Beschlussfassung Nahverkehrsplan und Richtlinie zur Investitionsförderung Infrastruktur Strategisches ÖPNV-Management, Erarbeitung von Richtlinien für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems aus der Sicht des Aufgabenträgers Vorbereitung des Nahverkehrsplanes und urchführungskontrolle Wahrnehmung der zunehmenden Aufgaben des Aufgabenträgers im Rahmen Liniengenehmigungsverfahrens, einschl. Linienbündelung Angebotsabstimmung auf der Aufgabenträgerebene bei grenzüberschreitenden Verkehren Beantragung, Vereinnahmung und Ausgabe der Landesmittelzuführungen zur Förderung des übrigen ÖPNV im Landkreis Vorbereitung und urchführung der Leistungsvergaben Vorbereitung Leistungsvereinbarung mit den Konzessionären, Vorbereitung vertraglicher Anpassungen (Bestellerfunktion) Kontrolle und Abrechnung der vereinbarungsgerechten Leistungsdurchführung, einschl. Einhaltung der Vorgaben des BbgVergG Vorbereitung der Genehmigung und urchführungskontrolle für Investitionsförderung Infrastruktur Konzessionäre Operatives ÖPNV-Management und betriebliche Planung Erstellung der konzessionierten und bestellten ÖPNV-Leistungen Leistungs- und Qualitätsnachweis gegenüber Aufgabenträger, Führung und Übergabe statistischer Angaben, urchführung von Erhebungen Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des BbgVergG bei beauftragten Subunternehmern Leistungsbestellung bei den Nachauftragnehmern und deren Abrechnung Erstellung der Fahrpläne für das Konzessionsgebiet Lokales Marketing in Abstimmung mit dem VBB Abwicklung der über die Leistungsvereinbarung und finanzierung abgegoltenen Investitionsförderung für Fahrzeuge Subunternehmer betriebliche Planung Leistungs- und Qualitätsnachweis gegenüber Konzessionär Erstellung der per Subunternehmervertrag vereinbarten Leistungen

11 Nahverkehrsplan üöpnv Landkreis MOL 2015 bis 2019 Bedarfsanmeldung für Infrastrukturvorhaben in eigener Verantwortung Anlage 4 Nummer Anmeldedatum Antragsteller Maßnahme (Vorhaben) Teilvorhaben Finanzieller Umfang - in EUR - Stadt/Gemeinde/Amt Art, Standort sonstige Hinweise (Zeile A: zuwendungsfähige Kosten / Zeile B: Zuwendung) gesamt davon (8) (9) (10) (11) 01/2015 Stadt Strausberg Bushaltestelle E.-Thälmann-Str. 2 Warteflächen, A Kat. 2 Wetterschutz B /2015 Stadt Strausberg Bushaltestelle E.-Thälmann-Str. 2 Warteflächen, A Kat. 2 Wetterschutz B /2015 Stadt Strausberg Bushaltestelle Landhausstraße 2 Warteflächen, A Kat. 2 Wetterschutz B /2015 Stadt Strausberg Bushaltestelle Gielsdorfer Wartefläche, Wetterschutz A haussee/wilkendorfer Str. (Haltestellenverlegung) B /2015 Stadt Strausberg Bushaltestelle Parkplatz Wartefläche, Wetterschutz A Bundeswehr, Kat. 2 (Haltestellenverlegung) B /2015 Amt Seelow-Land Bushaltestelle Lindendorf, Neubau A OT Libbenichen, Kat. 2 (Verlegung, Sicherheitsgr.) B /2015 Amt Seelow-Land Buswendeschleife Falkenhagen Neubau (Verlegung aus A (Mark) Ortskern) B /2015 Amt Lebus Bushaltestelle Lebus, Neubau Wetterschutz. A Busbahnhof, Kat. 1 barrierefrei B /2015 Amt Lebus Haltestelle u. Buswendeschleife Neubau Wendeschleife u. A Zeschdorf, OT Petershagen Wetterschutz B /2015 Stadt Altlandsberg Buswendeschleife OT Gielsdorf Neubau A B /2015 Stadt Altlandsberg Bushaltestellen Stadtgebiet u. Aufstellflächen, Wetterschutz A Ortsteile Neubau Hst. Eichenbrandt B /2016 Amt Barnim-Oderbruch Bushaltestellen Gem. Oderaue Neuerrichtung A GT Neuranft, Neukietz Kat. 2 B Seite 1 von 2

12 Nahverkehrsplan üöpnv Landkreis MOL 2015 bis 2019 Bedarfsanmeldung für Infrastrukturvorhaben in eigener Verantwortung Anlage 4 (8) (9) (10) (11) 02/2016 Amt Barnim-Oderbruch Bushaltestellen Gem. Neulewin Neuerrichtung A OT Neulewin, GT Kerstenbruch Kat. 2, 3 B /2016 Amt Barnim-Oderbruch Buswendeschleife Neuerrichtung A Gem. Prötzel OT Harnekop B /2016 Amt Barnim-Oderbruch Bushaltestellen Gem. Bliesdorf Neuerrichtung A GT Bochows Loos, Sophienhof Kat. 2, 3 B /2017 Amt Barnim-Oderbruch Bushaltest. Gem. Neutrebbin Neuerrichtung A OT Neutrebbin, GT Wuschewier Kat. 2 B Stadt Bad Freienwalde Bushaltestellen OT Neuerrichtung A Realisierung offen Altranft, Schiffmühle, Hohensaaten B Gemeinde Rüdersdorf Bushaltestelle an Knotenpunkt Neuerrichtung A Maßnahme noch nicht geplant, Bergstr. / Rudolf-Breitscheid-Str. B Investitionskostenhöhe und Realisierung offen Summe - zuwendungsfähige Kosten A Summe - beantragte Zuwendungen B Erläuterungen Aufgenommen sind die bis zum eingegangenen Anmeldungen von Investitionsvorhaben, die Jahressummen verstehen sich ohne die noch nicht terminierte Anmeldung (Seite 2) Seite 2 von 2

13 Legende zu Spalte 7: Hinweis wird berücksichtigt, führt zu inhaltlicher Veränderung Anzahl Einwender/Hinweisgeber: 17 Hinweis wird zur Klarstellung und Ergänzung eingefügt Anzahl Einwendungen/Hinweise: 197 B Hinweis wird teilweise berücksichtigt, Begründung s. Spalte 6 Hinweis wird nicht berücksichtigt, Begründung s. Spalte 6 Nicht abwägungsrelevanter Hinweis, zur Kenntnis genommen Sachkapitel 0 steht für Grundsatzfragen E ( ) Hinweis ist inhaltlich deckungsgleich mit lfd. Nr. ( ), Abwägung siehe dort Lfd. Nr. Einwender Hinweisgeber Sachkapitel Fundstelle Einwendung, Hinweis Abwägung, Sachaufklärung Berücksichtigung 1 Kreisverwaltung MOL, SG Kreisentwicklung 2 zum LEP B-B S. 5 Einwohnerzahlen des Kreises liegen nach aktuellsten Für die Gesamtaussage unerheblich Veröffentlichungen etwas höher als angegeben Rechtliche Situation bezüglich LEP B-B soll erläutert werden Hinweis bei Fußnote 14, S. 5, ergänzt 3 S. 6, 7 Beschränkung des Zentrale-Orte-Systems auf Metropole, Oberzentrum und Mittelzentrum 4 S. 16 Längerfristige Infragestellung der Zugangsstellen Alt Rosenthal, Golzow, Schönfließ nicht thematisieren 5 Tab. Quelle Bevölkerungsvorausschätzung des LBV Brandenburg, Mai ergänzen 6 S. 24, 40 Weitere Forderungen des Kreises formulieren: Ausbau Ostbahn, Verbindung zum BER über Ostkreuz, Regionalbahnhalt Hoppegarten; Berücksichtigung der Maßnahmenforderungen des Kommunalen Nachbarschaftsforum AG Ost zur Erreichung von Berlin und dem BER 7 Beauftragte für die 0 NVP ist wichtiges Instrument für die schrittweise Erreichung eines Integration von Menschen barrierefreien ÖPNV und zur Herbeiführung von Teilhabe behinderter mit Behinderungen im Menschen; Personengruppe Betroffener ist mit Menschen im Lkr. MOL Kreisgebiet bedeutend 8 0 Notwendig ist die Benennung konkreter Maßnahmen(bündel) mit Umsetzungszeiträumen auf der Grundlage von Bestands- und Bedarfsanalysen und der Aufstellung von Prioritätenlisten Handhabung zur Nahbereichsebene ist im Kapitel 2.1 erläutert Streichung der Formulierung, da im LNVP keine Schließungsabsicht genannt Quelle wurde ergänzt Ausbau Ostbahn ist genannt, über Ostkreuz dann gute Verbindung mit BER gewährleistet, Regionalbahnhalt Hoppegarten darf Reisezeit für Verlängerung bis Ostkreuz wegen BER- und Zentrumerreichbarkeit nicht gefährden (Prüfung durch VBB), Konzept AG Ost zusätzlich erwähnt Wird zur Kenntnis genommen, stützt die Auffassung des AT, bereits formuliert Entspricht vollständig der Auffassung des AT, formuliert bereits in den Abschnitten 5.1 und 8 B E65 Stand: Seite 1 von 17

14 9 weiter Behindertenbeauftrage 0 Genaue Anforderungsprofile formulieren für barrierefreie Gestaltung bei: Haltestellen, Fahrzeugen, Fahrplangestaltung, alternative Bedienung, Fahrgastinformation und Service 10 0 Kundenfreundlichkeit, Sachkompetenz, Auskunftsfähigkeit des Servicepersonals ist in Bezug auf die Reiseplanung mobilitätsbehinderter Menschen zu verbessern (es gab Beschwerden) 11 Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (RPG) 12 Zentrale Orte 0 Anliegen und Leitlinien des NVP-Entwurfs stimmen mit den Zielsetzungen der Regionalplanung überein und werden begrüßt Tab. 2-2, S. 7 Bei Nahbereichseben auch Selbstversorgerorte und Ländliche Versorgungsorte berücksichtigen Verbindung zum BER und in die Berliner Innenstadt: BER-Verbindung gehört zu prioritären Maßnahmen im IVK, zentraler Umstieg Ostkreuz, ab dort im 30-min-Takt direkt zum BER Übernahme der Maßnahmen des Kommunalen Nachbarschaftsforums Zukunftsraum östliches und nördliches Berliner Umland als Handlungsschwerpunkte in NVP übernehmen 14 Netzkategorisierung und Verknüpfungspunkte finden grundsätzliche Zustimmung der RPG Erweiterung bedarfsabhängiger, nutzerinteressenorientierter Angebote wird begrüßt; Empfehlung zur frühzeitigen Bildung von Interessengemeinschaften (Gemeinden, Nutzergruppen, Verkehrsunternehmen) 16 Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH (VBB) 0 Kartenteil In Kartenlegenden Bahnstrecke durch SPNV-Linie oder Bahnstrecke mit SPNV-Bedienung ersetzen Zuordnung für MOL relevanter externer SPNV-Zugangsstellen ist im Falle Erkner nicht korrekt In Berlin-Lichtenberg kein RE-Angebot und kein nennenswertes Fernverkehrsangebot, nutzbar für Bürger aus MOL Satz zu schwach frequentierten Zugangsstellen und 2-stündlicher Bedienung ist fehlerhaft Bisher gibt es dazu keine einheitlichen Vorgaben oder Richtwerte, schwierige Aufgabe, da u. a. Kommunen mit dem Haltestellenausbau nicht überfordert werden sollen Ist zwar Bestandteil der Personalanforderungen laut Abschnitt 5.1 Ziffer, wurde dort aber spezifisch ergänzt Zur Kenntnis genommen Zentralörtliche Gliederung bewusst beschränkt auf Metropole, Oberzentren, Mittelzentren (auch in Funktionsteilung) sowie verkehrsrelevante Orte der Nahbereichsebene, einschl. Selbstversorgerorte laut IVK 2; Ländliche Versorgungsorte insgesamt mit nicht hinreichender Funktionalität Siehe bei Nr. 6, prioritäres Ziel des Landkreises ist schnelle Erreichbarkeit des Berliner Zentrums Zur Kenntnis genommen Einen Abschn. 5.4 gibt es nicht. Eine entsprechende Ergänzung wurde in Abschn eingefügt Änderung erfolgt in SPNV-Strecke Wurde korrigiert Aussage wurde präzisiert Wurde korrigiert. Sinn: genannte Zugangsstellen mit weniger als 50 Ein- und Aussteigern gehören zu denjenigen, die nur 2-stündlich bedient werden. E8 E6 Stand: Seite 2 von 17

15 20 weiter VBB 2.3 Notwendige statistische Besetzungsgrade für Kostendeckung bei Regionalverkehren sowie Stadt- und Ortsverkehren: Quellen und nähere Erläuterung, Kritik an EAV im NVP deplatziert Geplante Inbetriebnahme zusätzliches Regionalbahngleis im Bahnhof Strausberg nicht ezember 2015, sondern Präzisierung der Formulierung: Zweigleisiger Ausbau Ostbahn zwischen Strausberg und Rehfelde zur Beschleunigung der Linie RB26 zwecks Verlängerung bis Berlin-Ostkreuz Schlussfolgerungen des Landkreises aus schwach frequentierten Zugangsstellen einfügen Was heißt Eintreten des Landkreises für Barrierefreiheit an SPNV- Zugangsstelle, insbes. S-Bahnhöfen? Kritik an Einschätzung: Brechung der RB60 in Eberswalde schwächt die Attraktivität der Verbindung zwischen nördlichem Oderbruch und Berlin Ziffer A Nach Qualitätsleitfaden des VBB ist jede verfrühte Abfahrt gleich Ausfall, nicht erst ab 1 min Ziffer Kennzeichnung und Ausstattung der Haltestellen gemäß VBB- Qualitätsleitfaden ergänzen Ziffer Personalanforderungen: ie Vorgaben des VBB-Qualitätsleitfadens sind einzuhalten Ziffer E ie Kennzeichnung und Ausstattung der Fahrzeuge soll gemäß den Vorgaben des Handbuchs VBB-Richtlinien Fahrgastinformation sowie des VBB-Qualitätsleitfadens erfolgen Ziffer F Textvorschlag für ergänzende Formulierung zum Thema Fahrgastinformation eingebracht Ziffer G Ergänzungsvorschlag zum eticketing vorgeschlagen: Für das elektronische Ticket ist eine entsprechend dem mit dem VBB abzustimmenden Stand der VV-Kernapplikation kompatible Kontrollinfrastruktur bereitzustellen. ie atenversorgung erfolgt über die Regionale Vermittlungsstelle des VBB. Eine Ausgabe von elektronischen Tickets soll möglich sein. Quellen sind aten und Erfahrungswerte aus vergleichbaren Kreisen/Unternehmen in den -Bereichen; Zahlenangaben sollen nur pauschalen Orientierungswert darstellen, Besonderheiten vorbehalten; Kritik an EAV wird nicht geäußert, sondern lediglich Wirkung bei Ortsverkehren im -Bereich dargestellt (mehr Fahrgäste für Wirtschaftlichkeit erforderlich) Wurde korrigiert Wurde präzisiert Stärkung durch verbesserte Anschlussbeziehungen Bus/Bahn, bereits formuliert in Abschn Ziffer 7 Genau wie formuliert, da außerhalb der Zuständigkeit des Aufgabenträgers üöpnv Wegfallende irektverbindung belastet Attraktivität. Präzisierte Formulierung berücksichtigt auch Vorzüge der schnellen Umsteigeverbindung. Theoretisch nachvollziehbar, ohne Mindesttoleranz aber unpragmatisch, keine Änderung Unmittelbarer Bezug bereits in Abschn , vor Tab (S. 39) vorhanden Es wird hierzu kein Widerspruch gesehen Laut Qualitätsleitfaden VBB (Stand Nov. 2011) vorzusehende Sondernutzungsfläche 90 x 130 cm (entspr. 1 Rollstuhl oder 1 Kinderwagen), wurde geändert Zu viele informationstechnologische etails ungeeignet für Inhalt eines Nahverkehrsplanes Formulierung wurde ergänzt B Stand: Seite 3 von 17

16 32 weiter VBB 7.1 Nach PBefG-Novellierung nimmt VBB nicht mehr Tarifantragsrecht für AT wahr, sondern die Tarifanzeige der Änderungen im VBB-Tarif bei den Genehmigungsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg ÖPNV- Bericht er VBB stellt gegenwärtig über die laut VO (EG) 1370/2007 geforderten Angaben zu den erbrachten Verkehrsleistungen und gewährten Ausgleichsleistungen aller AT jährlich einen Bericht im Rahmen der VBB-Qualitätsbilanz zusammen Formulierung wurde korrigiert Angaben wurden ergänzt Marketing Verbesserte Information führt zu Akzeptanz auch bei Unregelmäßigkeiten, höhere Anforderungen an Fahrplandatenmanagement der Unternehmen, Echtzeitdatenbereitstellung, schnelle Info über Unregelmäßigkeiten (Baustellen usw.) Hinweise wurden ergänzt 35 Landkreis Oder-Spree 0 Gute und vollständige Grundlage für ÖPNV-Planung und Vergabe Zur Kenntnis genommen Tab. Aussagen zu den Verbindungen Rüdersdorf Erkner und Rüdersdorf Beide Ströme liegen unter den in Tab. 3-4 aufgeführten 3-4 Schöneiche ergänzen Werten Abs. 7 Formulierte Fahrzeuganforderungen im Hinblick auf Siehe Nr. 29, einheitlich Vorgabe MOL und LOS damit E29 Vergabeverfahren in MOL und LOS abstimmen hergestellt 38 S. 65 Hinweis auf 3. Änderung der RiLi Invest ergänzen Wurde in Fußnote 58 ergänzt 39 Busverkehr Märkisch- Oderland GmbH (BMO) 0, 4 Aufgrund festgestellter guter Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage resultiert aus den geplanten Mindeststandards und Mehrleistungen eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit und Erhöhung des Zuschussbedarfs. Schlussfolgerung ist sehr pauschal und vereinfacht und für den Einzelfall nicht immer zutreffend. Im Übrigen sind höhere Zuschussbedarfe kalkuliert S. 8 Bei für MOL wichtigen Zugangsstellen zum SPNV außerhalb des er Bf. Frankfurt (Oder) wird bereits genannt Kreisgebietes soll der Bf. Frankfurt (Oder) aufgenommen werden S. 8 Bf. Erkner liegt im Landkreis Oder-Spree Textstelle wurde korrigiert E Tab. 2-3 Zahlenwerk zu Nutzfahrleistungen überprüfen und abstimmen, BMO erbringt aktuell nicht 44 TNutz-km Bedarfsverkehre außerhalb MOL S. 14 Übergangszeiten Bahn zu Bus von 0 min sind unrealistisch und können Tab zu systematischen Verspätungen führen S. 16, Erläuterungen zu den anzurechnenden Verknüpfungen entsprechen Tab. 2-6 nicht den dargestellten Verknüpfungsklassen S. 17 Letzte 3 Absätze sollten nicht Bestandteil des NVP sein, weil unternehmensspezifische betriebswirtschaftliche aten genannt werden S. 20 Es gibt keinen Textverweis auf die Karten Karten bitte entfernen. Angabe entspricht vorliegenden Fahrplandaten bei Vorgaben in Tab wurden die Übergangszeiten angepasst ie Verknüpfungen wurden korrekt ausgewertet; in der Klasse A und sind nur ankommende Busse, in Klasse B nur ankommende Bahnen in die Berechnung eingeflossen Angaben bilden nur Gesamtwerte und eine sehr allgemeine Vergleichseinordnung ab, AT sieht diese als unkritisch an ie Karten bilden die gegenwärtigen Fahrschülerverflechtungen ab, einen Standardinhalt von Nahverkehrsplänen. Textverweis wurde ergänzt. Stand: Seite 4 von 17

17 47 weiter BMO S. 45 Zählungen zur Vorbereitung von Konzeptplanungen für Bedarfsverkehre nicht ausreichend. Umfassende Potenzialanalysen erforderlich Gemeint offenbar S. 50 Fahrten sollen nicht als verspätet bewertet werden, wenn Anschlüsse abgewartet werden oder Ursache Baustellen sind S. 53 Auf Einschränkungen bei den Anforderungen an Subunternehmerfahrzeuge im Rufbus-Einsatz hinsichtlich Abfertigungstechnik soll verzichtet werden Bei Einsatzversuchen mit Bioethanol-Fahrzeugen bei BOS wurde erheblicher Mehraufwand festgestellt, bitte von Einsatzvorgabe absehen Aufgrund hoher Reiseweiten im Regionalverkehr ist möglichst hohe Sitzplatzzahl wichtig. aher empfohlen nicht 1 Stellplatz Rollstuhl und 1 Stellplatz Kinderwagen, sondern oder. Bei Fz mit 9 bis 16 Sitzplätzen ist Stellplatz für 2 Rollstühle bauartbedingt nicht möglich. 52 Barnimer Busgesellschaft 2.4 S. 19 Reserven bei Anschlüssen in Wriezen, Bf. und Bad Freienwalde, Bf. mbh (BBG) Sind schwierig zu erschließen und mit hohem Aufwand verbunden S. 23 Starke und zunehmende Pendlerströme von Bad Freienwalde nach Eberswalde werden im Weiteren nicht mehr aufgegriffen Ziffer H In Teilgebieten des nördlichen Oderbruchs nur Schülerverkehr, dadurch keine bedarfsabhängige Teilablösung konventioneller Angebote möglich Ziffer I Klare efinitionen erforderlich zu Barrierefreiheit und Anforderungen an Fahrzeuge und Infrastruktur S. 30 In Karten 51 und 52 keine Achse Bad Freienwalde Eberswalde trotz starker Pendlerströme S.34 Stadtverkehr Bad Freienwalde soll mindestens 60-min-Grundtakt in HVZ haben und nicht beschränkt sein auf die Kernstadt Tab. 4-9, 4-10, S. 37/ Tab. 4-11, S. 39 Externer zusätzlicher Bahn-Bus-Verknüpfungspunkt Eberswalde angeregt; Anschlusszeiten lastrichtungsbezogen ausweisen Bei Fahrplaninformation statt Fahrplan mit Streckenverlauf, Umsteigemöglichkeiten und Gültigkeit besser Unterscheidung nach Linienart (Stadt- oder Regionalverkehr) Hinweis ist zwar zutreffend, Verfahren aber bereits im nachfolgenden Text, einschl. Nutzerpotenzialbestimmung, erläutert Für NVP nicht erforderliche Präzisierungen, ist Gegenstand der Vergabeunterlagen und Verkehrsverträge Regelung dient sachgerechter Aufwandsbegrenzung, soll erhalten bleiben Eine solche Vorgabe ist nicht vorgesehen (siehe S. 53) Siehe Nr. 29, 37 E29, E37 Prinzipiell zutreffend, zur Kenntnis genommen, dennoch Bemühungen sinnvoll ÖPNV-seitige Abdeckung vorrangig durch den SPNV Aussage hat allgemeingültigen harakter, für bezeichneten Teilräume nicht zutreffend Verweis auf Abschnitte 5 und 8 Vorrangige Bahnbedienung, einzelne Bedienungsverstärkungen durch Bus vorhanden und sinnvoll Entsprechende orientierende Vorgabe für 60-in-Takt in der HVZ ist vorhanden, für Randbereiche zu geringe Nachfrageerwartung Nur bei Festlegung einer Hauptnetzrelation Bad Freienwalde Eberswalde sinnvoll, nicht vorgesehen; Ist auf Seite 39 formuliert Kein Widerspruch erkennbar E53, E53 Stand: Seite 5 von 17

18 60 weiter BBG dito dito Bei Anforderung Haltestellenausstattung mit Übersichts-,Umgebungs-, Stadtplan werden Platzprobleme an Haltestellen mit nur einem Mast gesehen Fehlendes Kriterium der Einstufung der Haltestellen in Kategorien 1 bis S. 43 Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestbedienungsstandards an Ferientagen in den genannten Teilräumen führt zu Mehraufwand, da dort nur Schülerverkehr Ist Ausweitung auf 5 10 % Leistungsanteil Bedarfsverkehre durch Umstellung des vorhandenen Verkehrsleistungsvertrages zu erreichen oder durch zusätzliche Leistungsbestellung? Ziffer A, Einschränkungen bei Anrechnung als Leistungsausfall bei Unfällen, S. 50 Baumaßnahmen usw. erforderlich 65 dito dito In welcher Form sollen die aten zur Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit erfasst, bewertet und zu welchem Zeitpunkt übergeben werden. Vorgabe gilt nur für Haltestellen der Kategorien A und B (ZOB, kleine ZOB, regional bedeutende Umstiegshaltestellen, Platz vorhanden Siehe ergänzte Erläuterung vor Tabelle 4-11, Seite 39, und zusätzlich Qualitätsleitfaden VBB as ist zutreffend, dem AT bekannt und kalkuliert, Rufbusfahrten gewährleisten Mindeststandards an Ferientagen Anteiliger Richtwert gilt für Kreisgebiet insgesamt, spezifische Umsetzungsvorgaben müssen in den Vergabeverfahren gemacht werden Gleicher Sachverhalt wie E48 Siehe Angaben in den Abschnitten 5.2 und 7.4. ie konkreten Regelungen sind Gegenstand der Verkehrsverträge zwischen AT und Unternehmen. 66 dito Ziffer Haltestellenausbau obliegt der jeweiligen Gemeinde Zutreffend, es wird nichts Abweichendes unterstellt 67 dito Ziffer E, S. 52 Stärkere efinition der Barrierefreiheit und Regelungen für Ausnahmen erforderlich. Letztendlich müssen bei dieser Formulierung alle Fahrzeuge niederflurig sein. Es sind sowohl die Verkehrsleistungen als auch die Haltestellen zu kategorisieren und die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu staffeln. 68 dito Klimatisierte Fahrzeuge im Hauptnetz, klare Anforderung oder Orientierung, bei Orientierung keine Umsetzung 69 dito Fahrzeughöchstalter von 14 Jahren wird kritisch bei der Berechnung des pauschalierten Wertes der Abrechnung der Entflechtungsgesetzmittel. ie Berechnung der BBG geht derzeit von 12 Jahren aus. 70 Ziffer E, Anforderungen an Abfertigungstechnik genauer formulieren, sonst S. 53 Probleme bei Ausschreibung 71 dito Gelten Anforderungen an Abfertigungstechnik auch für Kleinbusse von Subunternehmern im Rufbuseinsatz? 72 dito Forderung nach detaillierten Fahrzeugvorgaben hinsichtlich Kennzeichnung, Anzeigen im Fahrzeug, Werbeflächen, Platzangebot usw. Hinsichtlich der Quotenanforderung für barrierefreie Fahrzeuge und Einschränkungen für bestimmte Leistungen Angaben im gleichen Textabschnitt. Zur Haltestellenkategorisierung und Ausnahmeregelungen siehe vorhandene Formulierungen in Abschnitt letzter Absatz (S. 40). Im Nahverkehrsplan genügt Orientierung, in Vergabeunterlagen können verbindliche Festlegungen getroffen werden Berechnung kann nicht nachvollzogen werden. Eingesetzte investive Mittel sind ausreichend. Für NVP hinreichend, für Vergabeunterlagen ggf. Präzisierung Einschränkungen unmittelbar nachstehend formuliert Alle Angaben als Rahmenvorgaben für einen NVP ausreichend, werden in einer Leistungsbeschreibung als Bestandteil von Vergabeunterlagen präzisiert E48 Stand: Seite 6 von 17

19 73 weiter BBG Ziffer F, S. 53 Kosten für bestimmte atenanforderungen des VBB zur Fahrgastinformation 74 dito Baustellen- und Havarieinformationen u. ä. nicht kurzfristig bei Haltestellenaushängen oder VBB-InfoPunkten zu veröffentlichen 75 Ziffer G; Abo- und Jahreskarten können nicht beim Fahrer erworben werden S S. 55 Bedarfsverkehre sind eierlegende Wollmilchsau, die zu Kostensteigerungen führen werden Tab. 6-1 Fahrgastaufkommen BBG (Raum Bad Freienwalde) für 2010 sind sehr unzuverlässig wegen Erhebungsfehlern/-lücken; zusätzlich jetzt Werte 2013 bereitgestellt S. 57 Vertragliche Leistungsvereinbarungen resultieren aus VO (EG) letzter 1370/2007 und nicht aus Anteilsveräußerung Absatz S. 60 Ablauftermin der Verträge und Genehmigungen für die Busverkehre im Landkreis am ist ungünstig. Besser wäre der Fahrplanwechsel im ezember S. 62 Versagungsgrund Abweichung vom Linienbündel soll auch für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge erwähnt werden 81 dito Anwendung Verbundtarif als Qualitätsanforderung erwähnen Sozialstandards? S. 63 Neu abzuschließende Verkehrsverträge sollen Vorgaben zur Erreichung von Barrierefreiheit enthalten S. 66 Tarifanpassung soll mindestens auf Niveau der Inflation liegen, sonst Unterfinanzierung S. 67 Welches sind die Vorteile des Subunternehmereinsatzes bei Tariftreue nach BbgVergG? 85 dito Anstieg Personalvergütungstarife infolge BbgVergG höher eingeschätzt 86 dito Heraufsetzung Fahrzeughöchstalter von 12 auf 14 Jahre, reichen pauschalierte Verwendungssummen für Nachweis gegenüber LBV? S. 70 Infragestellung der Bestandskraft der besonderen Landesförderung für Bedarfsverkehre Bestandteil der bestellten Leistung Es geht an dieser Stelle ausschließlich um elektronische Informationsmedien Hinweis ist zutreffend, ergänzender Hinweis wurde eingefügt Meinungsäußerung, die nicht geteilt wird aten BBG 2010 müssen weitgehend neutral gestellt werden; aten 2013 haben zu einer Korrektur 2014 und geänderter Prognose 2019 geführt (mit Folgewirkungen) Beides ist zutreffend, Anteilsveräußerung lange vor der Inkraftsetzung der VO 1370, Formulierung wurde ergänzt Zutreffende, aber nur nachrichtliche Feststellung ie Linienbündelung nach Abschn ist allgemeingültig und gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge. ie Anwendung des Verbundtarifes ist in Abschn. 9.1 festgelegt. In der Vorabinformation im EU-Amtsblatt sollte dies zusätzlich betont werden. ie Vorgabe von Sozialstandards ist kein Regelgegenstand des Nahverkehrsplanes und für eigenwirtschaftl. Genehmigungsverfahren rechtlich sehr umstritten. Im zweiten Punkt der Aufzahlung sind diese bereits enthalten ÖPNV-Kostenentwicklung und allgemeine Inflationsrate haben wenig miteinander zutun Zumindest noch Abdeckung von Spitzenbedarf und nicht effektiver Einzelleistungen Nicht auszuschließen, aber nicht wahrscheinlich, keine Änderung Ja Nachvollziehbarer Zweifel, für die Kalkulation anteilig aber unerheblich B E69 Stand: Seite 7 von 17

20 88 weiter BBG 9.3 Tab. 9-1, S Strausberger Eisenbahn GmbH (STE) Mittel nach 1 ( ) ÖPNVFV sollen im Verkehrsvertrag gesondert ausgewiesen werden, da Tarifausgleichsmittel; Zuschussbedarf soll als Bestellerentgelt und efizitausgleich soll als Förderung bezeichnet werden 2 Verweis auf gute Verknüpfungen und kaum Parallelverkehre. Handlungsbedarf aber im Hinblick auf Taktverdichtung Strausberg- Nord. Im Abschnitt Bf. Strausberg S Strausberg Stadt sind Fahrten der Linien 855, 923, 927, 955, 966 unnötig. urch Verkürzung auf Lustgarten Einsparung von ca. 50 Tkm pro Jahr Investitionsbedarf und veränderte Fördermechanismen zwischen Land und Kreis hinsichtlich Tram und Obus stärker herausarbeiten 91 0 Wegen langen Vorlaufzeiten sind Maßnahmen in den Tram-Fahrzeugpark im Hinblick auf Forderung nach Barrierefreiheit bereits in den nächsten Jahren planungsrelevant 92 0 Prüfung Ausbau Straßenbahn Große Straße zur Anbindung des OSZ und Einbeziehung in Betrachtung der Fördermöglichkeiten 93 Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS) 2 Verweis auf gute Verknüpfungen und kaum Parallelverkehre. Handlungsbedarf aber hinsichtlich Abstimmung zwischen Tram 88 und Bus 418 Richtung Woltersdorf im Bereich Bergstraße (gleiche Route aber keine Verknüpfung) 94 0 Aus Kundensicht ist gleiche Haltestellenbezeichnung Tram und Bus am Museumspark in Rüdersdorf empfohlen 95 0 Investitionsbedarf und veränderte Fördermechanismen zwischen Land und Kreis hinsichtlich Tram und Obus stärker herausarbeiten 96 0 Wegen langen Vorlaufzeiten sind Maßnahmen in den Tram-Fahrzeugpark im Hinblick auf Forderung nach Barrierefreiheit bereits in den nächsten Jahren planungsrelevant 97 Stadt Strausberg Keine Einwände, Übernahme der Zahlungen für Stadtbuslinien ab 2017 wird begrüßt Handhabung ist im Rahmen der Leistungsvereinbarung (Abschluss Verkehrsverträge) zu entscheiden, für NVP unerheblich Bisherige Prüfungen ergaben umlauftechnische Notwendigkeit dieser Fahrten, mit Taktverdichtung S Strausberg Nord erneute Prüfung vorgesehen Gegenstand der zu aktualisierenden Förderrichtlinie des Kreises, Ergänzung in Abschn. 8 vorgenommen Gegenstand der zu aktualisierenden Förderrichtlinie des Kreises, Ergänzung in Abschn. 8 vorgenommen Gegenwärtig dazu keine Positionierung des Kreises Ggf. durch veränderte Linienführung über Rudolf-Breitscheid-Str. Bergstr. Brückenstr. ( Löffellinie ) möglich Verschiebung von Fahrten um 1-2 min notwendig, Verknüpfung in Rüdersdorf, Breitscheidstr., Prüfung Prinzipiell zutreffend, aber kein Regelungsgegenstand eines NVP Siehe bei Nr. 90 Siehe bei Nr. 91 Zur Kenntnis genommen 98 Stadt Müncheberg 0 Allgemeine Zustimmung zum Entwurf des NVP Zur Kenntnis genommen Tab. 4-8 S. 37 Bedienungszeitraum für Stadtbuslinie 939 Müncheberg Bf Stadt im Zeitraum 5:30 Uhr bis 19:30 Uhr zu kurz; Beantragung, die Bedienzeit für die Verknüpfung mit der Zugankunft um 21:12 Uhr zu erweitern efinierter Mindestbedienungsstandard ist im Kontext des Gesamtkreises und unter den finanziellen Rahmenbedingungen angemessen; höherer Leistungsumfang daher nur durch Kommunen unter Ausgleich des zusätzl. efizits zu vereinbaren E90 E91 Stand: Seite 8 von 17

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