Die neue AO-SF. Umsetzung vor Ort
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- Axel Flater
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1 Die neue AO-SF - Umsetzung vor Ort GEW Dortmund 2015
2 Inhaltsverzeichnis: - statt eines Vorwortes..3 - AO-SF Übersicht Änderungen Fragen und Antworten zur neuen AO-SF Service-Teil.18 Gewerkschaft Stadtverband Dortmund Luisenstr Dortmund Telefon 0231/ Fax 0231/ gewdortmund@t-online.de Internet: dortmund.gew-nrw.de Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 2
3 statt eines Vorwortes Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Materialien möchten wir Euch / Ihnen die Auseinandersetzung mit der neuen AO-SF erleichtern. Wir dokumentieren in diesem Reader die zu Zeit gültige Version von Juni Anschließend stellen wir die Zusammenfassung von Herrn Rieger, SAD Schulamt Dortmund, zu Änderungen in der neuen AO-SF zur Verfügung. Danach dokumentieren wir die in unseren Fachgruppenveranstaltungen gesammelten Fragen zur Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung in Dortmund und deren Beantwortung durch Herrn Rieger, zum Teil ergänzt durch Notizen aus den Veranstaltungen. Ein kleiner Service-Teil mit nützlichen Adressen und einen Verweis auf die Mitgliedschaft in der GEW beschließt diesen Reader. Wir bedanken uns bei Herrn Rieger für seine Bereitschaft, mit uns in einen fachlichen Austausch über die Inhalte der neuen AO-SF zu treten, an unserer Veranstaltung teilzunehmen und in Anschluss daran die offenen Fragen schriftlich zu beantworten. Wir hoffen, interessierten Kolleginnen und Kollegen an Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen in Dortmund mit diesem Reader ein wenig bei der Bewältigung der täglichen dienstlichen Probleme weiterhelfen zu können. Mit kollegialen Grüßen Martin Roth, Fachgruppenvorsitzender Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 3
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12 Fragenkatalog zur neuen AO-SF und die Antworten von SAD Peter Rieger am im Rahmen der Fachgruppenveranstaltung `Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort - vorliegend in der überarbeiteten schriftlichen Beantwortung A. Allgemein Begrifflichkeiten Wird der Begriff Sonderpädagogische Unterstützung durchgängig benutzt? Nein, auch der Begriff Sonderpädagogische Förderung ist nach wie vor gebräuchlich. Der Begriff Sonderpädagogische Förderung wird für die Maßnahmen der Schule verwendet (Systembezug), wohingegen der Begriff Sonderpädagogische Unterstützung den Bedarf des Kindes beschreibt (Individualbezug). Verfahrensfragen Können Eltern zu jeder Zeit einen Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung stellen? Ja Wann wird das Schulamt ein schulärztliches Gutachten für erforderlich erachten? Wenn es im Rahmen der individuellen Fragestellung sinnvoll erscheint. Das AO-SF ist ein pädagogisches Gutachten, insoweit stehen pädagogische Fragestellungen im Fokus. Können Eltern die Erstellung eines schulärztlichen Gutachtens beantragen? Ein schulärztliches Gutachten wird im Rahmen des AO-SF-Verfahrens durch die Schulaufsicht veranlasst. Wie werden schon ältere ärztliche Gutachten bewertet? Eltern können diese vorlegen. Über deren Relevanz entscheiden die jeweiligen Gutachter. Wird es auf jeden Fall mit den Eltern ein Abschlussgespräch mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten geben? Nein, nur im Falle von Beratungsbedarf zwischen Eltern und Schulaufsicht und ggf. Gutachtern. Ziel ist immer eine einvernehmliche Entscheidungsfindung. Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 12
13 B. FS ESE 15 Wie sieht das Prozedere bei der Intensiv-Förderung (ESE/GG) aus? Eine Beantragung erfolgt auf Grundlage der pädagogischen Konzepte der Schulen bei der zuständigen Schulaufsicht. Auf Antrag der Schule entscheidet die Schulaufsicht welche Schülerinnen und Schüler intensivpädagogische Förderung nach dem Konzept der Schule erhält. Die Stellenanteile für Intensivpädagogische Förderung 2014/2015 entsprechen denen des Schuljahres 2012/2013 für 10 (alt). Welches Kind eine entsprechende Förderung erhält, entscheidet sich auf der Grundlage eines Antrages ( 15). Wie wird erheblich über das übliche Maß hinaus festgestellt? Wie sieht die Regelung für die Mehrbedarfe I und II aus? Der Mehrbedarf I dient zum Ausgleich der alten Schüler-Lehrer-Relationen für die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen und emotionale und soziale Entwicklung. Die jetzige Schüler-Lehrer- Relation von 1:9,92 stellt sich für die Förderschwerpunkte Sprache und Lernen schlechter als zuvor dar. In der Überschrift heißt es: Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung. Der Begriff Schwerstbehinderung wird in der Vorschrift nicht definiert, vielmehr wird die in der bislang geltenden Regelung des 10 AO SF verwandte Definition der Schwerstbehinderung durch den Begriff der Intensivpädagogischen Förderung ersetzt. Die Zuweisung für den Mehrbedarf II erfolgt auf Grundlage der individualpädagogischen Konzepte und der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch die Schulaufsicht. Wie wirkt sich das neu geschaffene LES-Budget aus? Für den Förderschwerpunkt Lernen stellt die Relation 9,92 eine Verbesserung dar; in den Förderschwerpunkten ES und SQ verschlechtert sich hingegen die Lehrer- Schüler- Relation, dies wird allerdings durch den Mehrbedarf I vorläufig ausgeglichen. Wer leitet einen Förderortwechsel ein? Sowohl die Schule als auch die Eltern können den Antrag stellen. Ist nach Auffassung der Klassenkonferenz ein Wechsel des Förderortes angebracht, lädt die Schulleitung die Eltern zu einem Gespräch ein und informiert die Schulaufsichtsbehörde. Bei Elternantrag berät die Klassenkonferenz und gibt eine Stellungnahme ab. Die Entscheidung über den Wechsel des Förderortes obliegt der jeweiligen Schulaufsicht. Wie sieht der Elternwille aus? Bezogen auf den Förderort ist der Elternwille entscheidend. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der Allgemeinen Schule statt. Die Eltern können davon abweichend auch die Förderschule wählen. Die Schulaufsichtsbehörde kann nur in besonderen Fällen abweichend vom Elternwillen einen Förderort bestimmen ( 20 Schulgesetz). Welche Schulaufsicht gilt an welchem Förderort? Die der jeweiligen Schulform. Es gibt keine übergreifende sonderpädagogische zuständigkeit. Die Schulaufsichten kooperieren in schulfachlichen Fragen. Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 13
14 C. FS Lernen zur Frage bei FS Lernen: 11 Wie wird bei der Verfahrenseröffnung / Antragsstellung in der Regel erst im dritten Schuljahr definiert? Ausnahmen sind möglich. Die Gründe für eine Ausnahme müssen belegbar beschrieben sein. Ein Verfahren wird nur dann eröffnet, wenn die Schule belegt, dass sie alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat. 12 Verfahrenseröffnung auf Antrag der Schule: Wie? Bei Erstantrag auf den vorgesehenen Formularen an die Schulaufsicht der jeweiligen Schulform. 16 Wahl des Förderortes: Wie wird bei SchülerInnen FS Lernen auf einen sinnvollen Schulweg geachtet (L-Schüler pendeln durch das ganze Stadtgebiet?) Die Schulaufsicht macht einen Vorschlag für eine Schule des Gemeinsamen Lernens; dabei spielt die Wohnortnähe eine Rolle. Teilweise lassen sich jedoch längere Fahrwege nicht verhindern, da Eltern bei Kindern mit zielgleicher Förderung Anspruch auf eine Schulform ihrer Wahl haben, was vor allem bei Gesamtschulen häufig zu einer schnellen Auslastung führt. Beim Förderschwerpunkt Lernen haben Eltern jedoch kein Anrecht auf eine Schulform, da der Bildungsgang Lernen in jeder Schulform gleichermaßen angeboten wird. Hierbei können längere Fahrwege entstehen. Die Eltern können aber auch vom Vorschlag der Schulaufsicht abweichen, sie haben die Möglichkeit ihre Kinder an der Schule ihrer Wahl anzumelden. Wird es `Obergrenzen von SchülerInnen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Klassen geben? Wie werden diese ermittelt? Grundsätzlich gibt es keine `Obergrenzen`. Die Zahl der in Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler kann im Einvernehmen mit dem Schulträger begrenzt werden, wenn ein Angebot für Gemeinsames Lernen ( 20 Absatz 2) eingerichtet wird oder rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden. ( 46) Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 14
15 D. Allgemein Wann wird es eine `Arbeitsplatzbeschreibung für die Lehrkräfte für Sonderpädagogik an den Allgemeinen Schulen geben? Wann wird die Zusammenarbeit aller Lehrkräfte im GL durch eine Aufgabenbeschreibung geregelt? Es gilt die ADO. Das Kerngeschäft ist Unterricht im Umfang der entsprechenden Pflichtstunden. Das MSW erarbeitet derzeit (Juni 2015) Leitlinien für die Tätigkeit aller Lehrkräfte im GL Welche inhaltlichen / methodischen Vorgaben zur Unterrichtsgestaltung gelten bisher für das Gemeinsame Lernen? Vorgaben zur Unterrichtsgestaltung sind durch die kompetenzorientierten Lehrpläne gegeben. Sollen für das GL FS Lernen bestimmte Inhalte / Lehrpläne verbindlich gemacht werden (z.b. Berufsvorbereitung / Inhalte Fach Geschichte Kl. 7) und wenn ja, welche? Rahmenrichtlinien für sonderpädagogische Förderung sind nicht geplant. Es sollen standortbezogene Curricula entwickelt werden. Ist für die Zuteilung von SchülerInnen mit zieldifferentem Förderbedarf dann die sächliche Ausstattung (z.b. Werkraum / Lehrküche) und die individuellen Voraussetzungen der LfS (z.b. Maschinenschein) an einer Schule bei der Schulwahl entscheidend, und ja welche? Vor allem für Gymnasien fehlt es an befriedigenden Antworten aus dem MSW. Es spricht nichts gegen eine Kooperation mit anderen Schulen/Schulformen. Das 10. Schulbesuchsjahr muss möglicherweise in einer anderen Lerngruppe stattfinden. E. Förderschule Wie werden die Mehrbedarfe (I u. II) bei ESE umgesetzt? Wie wird der Mehrbedarf in Zukunft verteilt? Die Stellenanteile für Intensiv-Förderung 2014/2015 entsprechen denen des Schuljahres 2012/2013 für 10. Welche Schulen von diesen Stellenanteilen profitieren entscheidet die Schulaufsicht auf der Grundlage der pädagogischen Konzepte der Schulen. Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 15
16 F. GL Grundschule Wie wird die Schuleingangsphase in der Grundschule für Schülerinnen FS Lernen organisiert? Wie sieht die Gestaltung und die zeitliche Dimension der Schuleingangsphase bei festgestelltem Förderbedarf Lernen oder GG aus? Endet die Schuleingangsphase dann nach dem 2. Schulbesuchsjahr? Die Schülerinnen und Schüler können 3 Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben. Ein Konzept zur präventiven Förderung der Schule ist notwendig. Reicht das LES-Budget für sonderpädagogische Unterstützung in der Schuleingangsphase für Kinder ohne offizielle Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungbedarfes aus? Präventive Förderung in der Schuleingangsphase ist nicht allein Aufgabe der sonderpädagogischen Lehrkräfte. Das LES-Buget wird auf Grundlage der Zügigkeit der Schulen verteilt, unabhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischen Unterstützung. Wer entscheidet an der Grundschule über den Einsatz der SonderpädagogInnen? Die Schulleitung der Grundschule. Welche Schulaufsicht ist für die SchülerInnen mit Förderbedarf im Rahmen des GL Grundschule verantwortlich / Ansprechpartner für LehrerInnen / Eltern? Die Schulaufsicht der jeweiligen Grundschule. G. GL Sek.I Welche Regelungen gelten, wenn Eltern beim Übergang in eine Sek I Schule eine andere wählen als die vorgeschlagene? Wenn die Erziehungsberechtigten eine andere Schule der vorgegebenen Schulform finden, besteht die die Möglichkeit der Aufnahme an der gewünschten Schule. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung. Gibt es eine Obergrenze für die Aufnahme von Förderschülern in eine Regelschule? Wird es dazu in Zukunft Vorgabe geben? Eine Quotierung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern auf Grundlage persönlicher Eigenschaften (hier Förderschüler ) ist nicht vorgesehen. Wie wird an einem Gymnasium für die SchülerInnen mit FS Lernen das 10. Schulbesuchsjahr organisiert? Muss die Klasse 9 wiederholt werden? Es werden standortbezogene Lösungen angestrebt, Kooperationen der verschiedenen Schulformen werden begrüßt. Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 16
17 Können SchülerInnen mit dem FS Lernen an der allgemeinen Schule einen (eingeschränkten) Hauptschulabschluss erwerben? Wenn ja: Welche organisatorischen Konzepte sind möglich (z.b. Kooperation mit der benachbarten HS)? Es gelten die Lehrpläne für den Bildungsgang Lernen. Somit können die SchülerInnen einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben. Nähere Hinweise hierzu finden sich im 35 der AO-SF. Auch hier sind bisher standortbezogene Lösungen gefunden worden. Kooperationen erleichtern dies deutlich. Lassen sich Möglichkeiten eines Förderortwechsels auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten aus der AO-SF ableiten (z.b. ESE von HS zur Fösch.)? Die AO-SF räumt der Schulaufsicht Möglichkeiten ein, wenn eine Schülerin oder Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann oder eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung besteht. Die Schule muss allerdings nachweisen, dass alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind. Welche Schulaufsicht ist für die SchülerInnen mit Förderbedarf im Rahmen des GL Sek. I verantwortlich / Ansprechpartner für LehrerInnen / Eltern? Obere Schulaufsicht : SEK, RE, GES, GYM // Untere Schulaufsicht : HS, GS Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 17
18 Fragen Anregungen fachlicher Austausch Service - Mitmachen??? GEW Dortmund Treffen jeden 3. Montag im Monat in der GEW-Geschäftstelle (s.u.) c/o Martin Roth, 0231/124255, pmdroth@versanet.de Geschäftsstelle GEW Dortmund Luisenstr. 30, Dortmund, 0231/148881, gewdortmund@t-online.de Koordinatorinnen für Inklusion beim Schulamt Dortmund (IKOs) Catharina Schulze, cschulze@stadtdo.de (Förderschule) Dorottya Mitsalis, dmitsalis@stadtdo.de (Hauptschule) Personalrat für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Bezirksregierung Arnsberg 02931/823201, foerderschulen.personalrat@bra.nrw.de GEW NRW - Mitglied werden - Vorteile erhalten - Mitglieder werben - Prämien sichern unter: GEW-Mitgliedschaft oder direkt beim Stadtverband Dortmund Die neue AO-SF Umsetzung vor Ort 18
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