Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial
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- Dieter Abel
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial Stand Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der M&L Appenweier Frische GmbH (nachstehend Verkäufer genannt) und den Hofläden, Lieferbetrieben, Marktbeschickern und dem Einzelhandel, die der Verkäufer beliefert (nachfolgend auch Kunden genannt) im Hinblick auf die Verwendung von Marketingmaterial des Verkäufers. Diese Bedingungen sind für alle Kunden verbindlich. Der Verkäufer kann die Bedingungen jederzeit und ohne Ankündigung anpassen. Durch die weitere Verwendung der Marketingmaterialien in Kenntnis der Anpassung geben die Kunden ihr Einverständnis zu den vorgenommenen Änderungen. 1 Vorbemerkung (1) Der Verkäufer verkauft Biolebensmittel, die er von seinen Lieferanten erwirbt. (2) Der Verkäufer fördert den Absatz dieser Biolebensmittel durch selbst erstellte, von seinen Lieferanten zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene Marketingmaterialien, wie z.b. Printerzeugnisse, Fotos, Artikel oder Filme (nachfolgend insgesamt Werke ), die er seinen Kunden unentgeltlich zu Werbezwecken zur Verfügung stellt. (3) Die Kunden dürfen die Werke im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen für die Biolebensmittel des Verkäufers nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verwerten und kommerziell nutzen. 2 Rechteübertragung (1) Mit Zurverfügungstellung der Werke an den Kunden stimmt der Verkäufer soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Auswertung der Werke für eigene Marketingmaßnahmen des Kunden für die Biolebensmittel des Verkäufers zu. Fotos und Filme darf der Kunde nicht umgestalten oder kürzen, Texte dagegen schon. (2) Soweit der Verkäufer Urheberrechte, Leistungsschutz- und/oder sonstige Rechte an den Werken hat, räumt er dem Kunden einfache Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich aller verwandter Schutzrechte ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zur weltweiten Auswertung in sämtlichen Medien für die genannten Marketingmaßnahmen ein. (3) Die Rechteeinräumung erfasst die folgenden Rechte an dem Werk: - die Theaterrechte (Kinovorführungsrechte), d.h. das Recht, das Werk durch technische Einrichtungen öffentlich ahrnehmbar zu machen; - das Senderecht, insbesondere das Recht, das Werk der Öffentlichkeit beliebig häufig zugänglich zu machen;. - das Online- und Abrufrecht, d.h. das Recht, das Werk mittels digitaler oder anderweitiger Speicher und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zur Verfügung zu stellen, dass diese das Werk auf jeweils individuellem Abruf auch zur interaktiven Nutzung empfangen können; - das Datenbank- und Telekommunikationsrecht, d.h. das Recht, das Werk oder Ausschnitte des Werks in elektronische Datenbanken und Datennetze einzuspeisen und auf Abruf an Nutzer zu übertragen; - die Videogrammrechte, d.h. das Recht zur Auswertung des Werks, durch Vervielfältigung und Verbreitung auf allen technischen
2 audiovisuellen Systemen; - das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, das Werk im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig zu vervielfältigen und zu verbreiten; - das Werberecht, d.h. das Recht, das Werk für die Bewerbung von Biolebensmitteln des Verkäufers, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, zu verwenden. (4) Diese Rechte sind nicht auf Dritte weiterübertragbar, also nur für die Nutzung durch den Kunden bestimmt. (5) Der Verkäufer räumt dem Kunden das Recht ein, den Titel der Werke sowie Namen, Titel, Logos und Abbildungen sowohl des Verkäufers als auch des Lieferanten sowie die angegebenen Namen und Abbildungen der Mitarbeiter und Familienangehörigen des Lieferanten in der Werbung für die Biolebensmittel des Verkäufers zu verwenden. 3 Nennungs- und Informationspflicht (1) Der Kunde hat den Verkäufer bei der Verwendung der Werke als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Werken zu nennen. Diese Nennung erfolgt durch einen Schriftzug in der Größe von mindestens 8pt unmittelbar neben dem jeweiligen Werk. (2) Der Kunde hat den Verkäufer darüber zu informieren, wenn und in welchem Zusammenhang er die Werke verwendet, und ihm bei Printerzeugnissen ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen. Zudem soll der Kunde den Verkäufer informieren, wenn er auf die Internetseite des Verkäufers oder des Lieferanten verlinkt. 4 Keine Garantie der Rechtsinhaberschaft Obwohl der Verkäufer strikt darauf achtet, sich die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken von den jeweiligen Rechteinhabern einräumen zu lassen und nicht gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen, kann er dies leider nicht garantieren und im gegebenen Falle auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. 5 Dauer der Rechtseinräumung (1) Die Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken ist frei widerruflich. (2) Die Rechteeinräumung endet automatisch, wenn die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden über den Bezug von Biolebensmitteln beendet wird. 6 Keine Vergütung Der Kunde zahlt dem Verkäufer keine Vergütung für die Übertragung der Rechte an den Werken. 7 Folgen der Beendigung der Rechteeinräumung Mit dem Ende der Rechteeinräumung fallen alle Rechte des Kunden an den Verkäufer zurück. Der Kunde hat alle körperlichen Vervielfältigungsstücke der Werke an den Verkäufer unverzüglich herauszugeben und alle elektronischen Kopien unverzüglich zu löschen. 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
3 (1) Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Göttingen. (2) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9 Schriftformerfordernis (1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (3) Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und
L I Z E N Z V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die Band vertreten
Mehrund der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr (HSU) Universitätsbibliothek (UB) Holstenhofweg 85 20043 Hamburg
OPUS-ID: Vertrag über die Erst-/Zweitveröffentlichung eines Werkes auf dem Volltextserver der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr zwischen Frau /Herrn Fakultät Privatadresse E-Mail
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