ZENTRALBIBLIOTHEK DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION LUXEMBURG LESESAALORDNUNG. Artikel 1 Benutzerkreis
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- Monika Boer
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1 ZENTRALBIBLIOTHEK DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION LUXEMBURG LESESAALORDNUNG Artikel 1 Benutzerkreis Folgende Personen haben Zugang zum Lesesaal der Zentralbibliothek in Luxemburg: - das Personal der Europäischen Kommission sowie der anderen Organe, Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union, im Folgenden interne Benutzer genannt, - sonstige Personen, im Folgenden externe Benutzer genannt. Artikel 2 Zugang externer Benutzer zum Lesesaal Mit Ausnahme der Ausleihe können externe Benutzer alle Serviceangebote der Zentralbibliothek in Luxemburg in Anspruch nehmen. Um Zugang zum Lesesaal zu erhalten, müssen sich externe Benutzer bei der Bibliothek anmelden: Zentralbibliothek Luxemburg Gebäude BECH - A3/21 Rue Alphonse Weicker, 5 - L-2920 Luxemburg Telefon: (352) oder Telefax: (352) manuela.mascarenhasl@ec.europa.eu. Informationen über die Zugangsbedingungen zur Bibliothek sind unter folgender Adresse erhältlich: Artikel 3 Öffnungszeiten des Lesesaals Der Lesesaal und die Bibliothek sind von Montag bis Freitag von 9.00 bis Uhr geöffnet. Externe Benutzer können die Bibliothek nach Absprache von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr benutzen. Der Lesesaal ist im August und an den offiziellen dienstfreien Tagen der Kommission
2 geschlossen. Im August gibt es jedoch einen Bereitschaftsdienst, damit die internen Benutzer das gewohnte Serviceangebot nutzen können. Artikel 4 Kataloge der Zentralbibliothek Für Recherchen in der Zentralbibliothek der Europäischen Kommission stehen den Benutzern zwei Kataloge zur Verfügung: - ein ELEKTRONISCHER KATALOG mit der Bezeichnung ECLAS, der die ab 1978 erworbenen Bestände umfasst, der über Internet und das Intranet der Kommission abgefragt werden kann. Dieser Katalog kann über die Computer im Lesesaal abgefragt werden. - ein MANUELLER KATALOG, der die Bestände der Jahre abdeckt. Dieser Microfiche-Katalog kann nur nach Absprache im Lesesaal der Zentralbibliothek in Brüssel konsultiert werden. Artikel 5 Bibliografische Recherchen Die im Lesesaal vorhandenen Computer stehen den internen und externen Benutzern für bibliografische Recherchen im elektronischen Katalog der Bibliothek und/oder auf anderen Websites der europäischen Institutionen zur Verfügung. Die Nutzung der Computer für andere Zwecke ist untersagt. Externe Benutzer haben keinen Zugang zum Intranet der Europäischen Kommission. Die Bibliothekare des Lesesaals sind den Benutzern auf Wunsch bei der Recherche behilflich. Den Benutzern ist untersagt, die Konfiguration und/oder die Symbole (Icons) der Computer zu verändern. Sie können die Ergebnisse ihrer bibliografischen Recherchen ausdrucken, werden jedoch gebeten, die Ausdrucke auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken. Die Verwendung von Disketten, CD oder USB-Sticks ist untersagt. Internetanschlüsse für tragbare Computer stehen jedoch nicht zur Verfügung. Artikel 6 Benutzung der im Lesesaal vorhandenen Bestände
3 Die im Lesesaal vorhandenen Nachschlagewerke (Monografien, Wörterbücher, Enzyklopädien, Zeitschriften, Zeitungen usw.) können von den Benutzern direkt im Lesesaal konsultiert werden. Artikel 7 Benutzung von Magazinbeständen Nicht im Lesesaal verfügbare Bestände werden im Magazin aufbewahrt. Diese Bestände können am Schalter des Lesesaals angefordert werden. Pro Benutzer und Stunde können höchstens 20 Magazinbestellungen getätigt werden. Die maximale Wartezeit für Bestellungen beträgt höchstens eine Stunde, im Durchschnitt ungefähr 20 Minuten. Die Benutzer können die bestellten Werke mehrere Tage (höchstens eine Woche) an einem hierfür vorgesehenen Platz aufbewahren. Artikel 8 Zurückstellen der Werke nach Benutzung Die Magazinbestände und die im Lesesaal verfügbaren Nachschlagewerke sind nach Benutzung auf den Tischen zurückzulassen und werden vom Personal des Lesesaals zurückgestellt. Ein Kopiergerät steht zur Verfügung der Leser Artikel 9 Fotokopien Es darf ausschließlich das Material der Bibliothek fotokopiert werden. Leser, die Material kopieren wollen, müssen die Urheberrechte einhalten, das heißt, Dokumente dürfen nur für den persönlichen, nichtkommerziellen Gebrauch und nur auszugsweise fotokopiert werden, keinesfalls ganze Ausgaben von Zeitschriften oder ganze Bücher. Artikel 10 Ausleihe Aus der Zentralbibliothek in Luxemburg können nur Monografien entliehen werden. Zeitschriften und Nachschlagewerke können nicht entliehen werden.
4 Die direkte Ausleihe ist ausschließlich internen Benutzern der Kommission vorbehalten. Die Ausleihbedingungen können auf der Internetseite der Zentralbibliothek auf IntraComm eingesehen werden: ( Das Personal der anderen Organe, Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union kann Werke per Fernleihe ausleihen. Für externe Benutzer ist keine Ausleihe möglich. Externe Benutzer können Werke ausschließlich über die Fernleihe beziehen (siehe Artikel 11). Artikel 11 Fernleihe Sollte ein gewünschtes Werk in der Bibliothek in Luxemburg nicht vorhanden sein, so können das Werk bzw. Kopien von Teilen des Werks für interne Benutzer per Fernleihe aus den Beständen anderer Bibliotheken angefordert werden. Im Zuge der Fernleihe verleiht die Bibliothek ebenfalls Werke aus ihren Beständen bzw. übermittelt Kopien an externe Bibliotheken. Externe Benutzer können Werke der Zentralbibliothek in Luxemburg ausschließlich über die Fernleihe beziehen. Der Leihverkehr zwischen Bibliotheken unterliegt den geltenden Urheberrechtsschutzvorschriften, zu deren Einhaltung sich der Benutzer mit der Anforderung eines Werkes verpflichtet. Artikel 12 Bedingungen für die Nutzung elektronischer Ressourcen durch externe Benutzer Die Benutzung elektronischer Ressourcen unterliegt den Vorschriften über den Urheberrechtsschutz. Externe Benutzer können sich im Lesesaal der Bibliothek am Bildschirm die elektronisch im Intranet der Kommission verfügbaren Dokumente anzeigen lassen bzw. ausdrucken, sofern dies zu Lernzwecken oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Recherche ohne Gewinnzweck erfolgt. Das Herunterladen von Dokumenten und/oder die Weitergabe von Inhalten an unberechtigte Dritte sowie jegliche Nutzung elektronischer Ressourcen zu geschäftlichen Zwecken sind streng untersagt. Artikel 13 Verhalten im Lesesaal Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Die Werke der Zentralbibliothek in Luxemburg sind gegen Diebstahl geschützt. Kein Werk darf aus dem Lesesaal entfernt werden, ohne zuvor ordnungsgemäß als Ausleihe registriert zu werden.
5 Um die im Lesesaal arbeitenden Benutzer nicht zu stören, wird um Ruhe gebeten. Mobiltelefone müssen vor Betreten des Lesesaals ausgeschaltet werden. Sie dürfen nur außerhalb des Lesesaals wieder eingeschaltet werden. Rauchen, Essen oder Trinken sind im Lesesaal nicht gestattet. Mäntel, Jacken und Schirme sind an der Garderobe des Lesesaals zu deponieren. Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, den Lesesaal mit Gepäckstücken (Koffern, Reisetaschen) zu betreten. Die Benutzer werden gebeten, sorgfältig auf ihre persönliche Habe (Brieftaschen, tragbare Computer, Aufzeichnungen, Bücher, Dienstausweise usw.) Acht zu geben, da die Bibliothek bei Diebstahl keine Haftung übernimmt. Die Abfallkörbe des Lesesaals sind nur für Papierabfälle bestimmt, die von den Dienststellen der Kommission der Wiederverwertung zugeführt werden. Artikel 14 Anwendung der Lesesaalordnung Die Benutzer der Zentralbibliothek in Luxemburg nehmen dieser Lesesaalordnung in Kenntnis und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Die Lesesaalordnung wird jedem neuen externen Benutzer der Bibliothek ausgehändigt. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Lesesaalordnung kann die Bibliothek den Benutzer von der Benutzung ausschließen. Beschwerden und Reklamationen werden direkt vom zuständigen Referatsleiter der Zentralbibliothek in Luxemburg bearbeitet. Luxemburg, 1 Februar 2010 Roberta PERSICHELLI-SCOLA Referatsleiterin
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