10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6
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- Frieder Falko Engel
- vor 8 Jahren
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1 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern - Vom OLG Düsseldorf über CR zum Faktor Mensch -
2 Vorstellung Frank Richter Jurist im Büro der Werkleitung von u. a. (juristisch) zuständig für die zentrale IT-Vergabestelle der LHM (über 400 Vergabeverfahren im Jahr) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München Träger der technischen Verantwortung für Entwicklung bzw. Beschaffung und Betrieb der gesamten städtischen Informations- und Telekommunikationstechnik (außer Schulen) ca Endgeräte (PC) mit dazugehöriger Peripherie 2
3 Mögliche Herangehensweisen Vorgaben: Thema des Forums 20 Minuten Zeit Die alte Leier von den Statistiken? - Lieber nicht! Umfangreiche Fachsimpelei? - Bloß nicht! Ich erzähle Ihnen, wovon ich auf Grund meiner Erfahrung in diesem Zusammenhang überzeugt bin und wovon nicht! Ableitung einzelner Aspekte & Ansatzmöglichkeiten zum Gegensteuern Scheitern = Meint hier auch Verzögerung oder Verteuerung! 3
4 Wovon ich nicht überzeugt bin! Die Geschichte von den bösen AN, welche alle die öffentliche Hand ausbeuten wollen! Gibt es im Einzelfall! AN will natürlich Umsatz machen! Ein vernünftiger AN will aber nachhaltig Umsatz machen! Dass Juristen ein Allheilmittel sind! Dass es ein Patentrezept gibt! Dass man ein großes IT-Projekt ohne eine Änderung durchführen kann! Das wirklich alle Projekte erst im Verlauf teurer werden! 4
5 Wovon ich überzeugt bin! Auch IT-Projekte scheitern oft am Faktor Mensch! Kommunikation ist entscheidend! Darauf achten was man sagt und gegenüber wem! Quelle aller Bilder: Was man wollte! Was man beschrieben hat! Projektleiterin bzw. Projektleiter Analystin bzw. Analyst versteht evtl.! versteht evtl.! 5
6 Wann es läuft! 6
7 Wovon ich überzeugt bin! Besonders problematisch wird es mit der Kommunikation, wenn verwaltungsexterne Dritte im Projekt dabei sind (da treffen auch aus Sicht der Kommunikation Welten aufeinander). Gerade bei einem Projektteam, was (auch) mit eigenem Personal besetzt ist Was hat Vorrang Linie oder Projekt? Das Vergaberecht kann ein Faktor sein! Es gibt relativ selten Gerichtsverfahren, welche gescheiterte IT-Verfahren der öffentlichen Hand zum Gegenstand haben! Eine Neuausschreibung würde viel Zeit und noch mehr Geld kosten! 7
8 Was man zur Kenntnis nehmen sollte! OLG Düsseldorf, Beschluss vom VII-Verg 32/13 Bezug zur Pressetext-Entscheidung des EuGH Vertragsanpassungsklauseln können auch wesentliche Änderungen ohne Ausschreibung ermöglichen (soweit klar, bekannt und erfreulich) Neu! Nach Ansicht des OLG Düsseldorf müssen diese Klauseln bereits in der Bekanntmachung benannt werden ( unter welchen Umständen der Vertrag wann und wie geändert werden kann )! Wenn (-) 101 b GWB (Feststellung der Unwirksamkeit droht) 8
9 Was man zur Kenntnis nehmen sollte! Persönliche Anmerkungen zur Entscheidung: Man muss sie nicht richtig finden, sollte sie aber umsetzen! Es hat durchaus kritische Anmerkungen gegeben. Von den Grundsätzen des Vergaberechts nachvollziehbar. Was tun? Vorsicht, wenn die Klausel zu allgemein ist! (siehe z.b. OLG Celle BeckRS 2009, 86277) Gerade bei IT-Projekten kann man sich in Abhängigkeit von der konkreten Erweiterung unter Umständen bei wesentlichen Änderungen (ohne hinreichende Klausel) auch auf ein Alleinstellungsmerkmal zurückziehen. 9
10 Wovon ich überzeugt bin! Man sollte juristisch im Vorfeld auf einige Punkte achten: Beschaffungsgegenstand sollte so eindeutig wie möglich und zulässig (Vergaberecht) beschrieben werden. CR-Verfahen (+ Begriff) & Verfahren für sonstige Änderungen des Vertrages klar regeln... immer schriftlich und gut dokumentieren. Folgen bei Verzug im Rahmen des rechtlich Zulässigen klar regeln (bietet dem Projekt Möglichkeiten zur Reaktion). Abnahmeverfahren klar regeln z.b. (soweit angezeigt) Testfälle definieren usw.. 10
11 Wovon ich überzeugt bin! Definieren Sie alle wesentlichen Begriffe im Vertrag! In deutschen Verträgen eher unüblich aber im IT- Bereich wie die Erfahrung zeigt nötig. Ein guter Aspekt in den AGB der EVB-IT-Verträge. Beziehen Sie die neuen Richtlinien auch juristisch in Ihre Überlegungen mit ein klare Tendenz zu sehen, dass diese von den Kammern herangezogen werden. Man muss als öffentlicher Auftraggeber diszipliniert sein! Der AN muss sich auf die Anforderungen verlassen können. Neue Anforderungen führen fast zwangsläufig zu einer längeren Laufzeit und höheren Kosten. 11
12 Haben Sie noch Fragen???? 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
14 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Herr Frank Richter Landeshauptstadt München - Büro der Werkleitung Herzogspitalstraße München Tel.: Fax: fr.richter@muenchen.de
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