Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./ , Berlin
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1 Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./ , Berlin
2 Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger
3 Verteilung pre-post-queue-filtering Anzahl Prozent Alle Einrichtungen % Post-Queue-Filtering (default) 16 33,33% Before-Queue-Filtering (Viren ablehnen) 32 66,67% Spamreject (ab Level 12, 13) 19 39,58% Bannedreject (Anhänge ablehnen) 2 4,17%
4 Verkehr Durchschnitt September 2015 Mails/Tag Summe der Einlieferversuche % angenommen ,17% sauber ,95% Viren 892 0,12% RBL-Rejects im Jahresverlauf: Prozent Abgelehnt (RBL, Viren, Spam, misc) ,83% Spam ,1%
5 Virenscanner im Vergleich 3-9/2015 Virenscanner Gesamt Sophos ClamAV F- Secure
6 Ereignisse seit der letzten BT KW 26 (Ende Juni): Standortumzug von Stuttgart nach Hannover
7 Neues / Planung Checken ausgehender Mail kann nun in Angriff genommen werden: 1) Mailgateways senden getaggte Mail zurück an einliefernden Server der Einrichtung 2) Mailgateways relayen getaggte Mail nach außen => Diskussion im Mail-AK! Postscreen: gehört zum postfix-paket nimmt die eingehende Verbindung an und führt Tests durch, ehe die Verbindung an den SMTP-Daemon weitergeleitet wird, 2 Sekunden Wartezeit vor dem SMTP-Greeting => Verhaltensbasierter Check, Lastverminderung (nicht jedoch: RBLs, sonst keine Whitelists möglich)
8 Neue Vereinbarung zur DV im Auftrag steigende Nutzerzahlen erfordern HW-Aufrüstung Standortwechsel von STU HAN nicht mehr ganz so leicht von BGS / SGS aus erreichbar deshalb: vertrauenswürdiger Partner erforderlich jemand, der sich mit unserem Hintergrund auskennt und identifiziert jemand, der unsere besonderen Sicherheitsvorgaben uneingeschränkt anerkennt, vertritt und an seine Mitarbeiter weiterreicht jemand, der für schnelle und zuverlässige Unterstützung vor Ort garantiert
9 Neue Vereinbarung zur DV im Auftrag Änderungen in den Paragraphen 9 Unterauftragnehmer 10 Schlussbestimmungen
10 Neue Vereinbarung zur DV im Auftrag 9 Unterauftragnehmer nachher vorher Der DFN-Verein ist zu einer Beauftragung von Unterauftragnehmern für die Teile des Dienstes, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, nicht berechtigt. (1) Die Weitergabe von Aufträgen im Rahmen der in dem Vertrag vereinbarten Tätigkeiten an Unterauftragnehmer durch den Auftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wählt Unterauftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung, insbesondere im Hinblick auf die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, sorgfältig aus. (2) Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Unterauftragnehmer, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine Pflichten aus diesem Vertrag dem Unterauftragnehmer zu übertragen. Hierzu stellt er vertraglich sicher, dass Unterauftragnehmer ihm gegenüber so verpflichtet sind, dass die Maßnahmen zum Datenschutz der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entsprechen, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten beachtet werden und dass der Auftraggeber über ihn sein Weisungs- und Kontrollrecht jederzeit ausüben kann. Eine etwaige Prüfung durch den Auftraggeber beim Unterauftragnehmer erfolgt nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist berechtigt, auf schriftliche Anforderung vom Auftragnehmer Auskunft über den Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen durch Un-terauftragnehmer zu erhalten. (3) Ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis liegt nicht vor, wenn der Auftrag-nehmer Dritte im Rahmen einer Nebenleistung zur Hauptleistung beauftragt, wie beispielsweise bei externem Personal, Postund Versanddienstleistungen oder Wartung. Der Auftragnehmer wird mit diesem Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten.
11 Neue Vereinbarung zur DV im Auftrag 10 Schlussbestimmungen vorher (1) Der Standort der Verarbeitung der Daten liegt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. (2) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses selbst. (3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt. nachher (1) Der Standort der Verarbeitung der Daten liegt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. (2) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses selbst. (3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt. (4) Diese Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.
12 Neue Vereinbarung zur DV im Auftrag Anwender, die die Vertragsdokumente bereits anerkannt haben... erhalten eine Änderungsvereinbarung müssen nicht alle Dokumente erneut durcharbeiten Neue Anwender von DFN-MailSupport werden ab sofort mit den neuen Vertragsdokumenten versorgt
13 DFN-MailSupport Kontakt WWW: Tel.: Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
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