2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:

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1 Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom i. d. F. vom Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben vom und wurden die Abrechnungsmodalitäten des Teilnehmereinkommens angepasst. Aus Sicht der ESF-Verwaltungsstelle wurde es deshalb notwendig, die Belegliste im Tabellenblatt TeilnehmereinkommenTage zu überarbeiten. Die Veränderungen sollen mittels dieses Beiblattes gesondert dargestellt werden. Deshalb werden in diesem Beiblatt alle aktuellen Besonderheiten in der Übersicht des Teilnehmereinkommens aufgeführt und die Neuerungen explizit (siehe: NEU: ) hervorgehoben. Sie ergänzen die Ausfüllhinweise ausschließlich in den Bereichen des Teilnehmereinkommens sowohl in der Belegliste für Leistungsempfänger - als auch für Beschäftigtenkurse. Alle weiteren Tabellenblätter (inkl. TeilnehmereinkommenStunden ) bleiben unverändert. 2. Gliederung b. Übersicht Teilnehmereinkommen Am Projekt teilnehmende Personen sind in der Übersicht mit ihrem für die Kofinanzierung relevanten Einkommen anzugeben. Hierunter fallen Freistellungskosten der Arbeitnehmer sowie Leistungen nach SGB III (ALG I sowie Sozialversicherungsbeiträge). Führen Sie nur die tatsächlich im Nachweiszeitraum teilnehmenden Personen auf. Beachten Sie bitte beim Ansatz von Freistellungskosten der Arbeitnehmer ausdrücklich die Ausführungen unter Buchstabe c) Übersicht TeilnehmereinkommenStunden in den Ausfüllhinweisen. 1. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG I Empfänger: Der Sozialversicherungsbeitrag von 29,16 % (SGB III) wird nach Eingabe des täglichen Bemessungsentgeltes ausgewiesen. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass sich der Sozialversicherungsbeitrag mit Wirkung zum geändert hat. Je nach Befüllung der Spalte Beginn / ggf. Eintritt wird jedoch für Zeiträume vor dem genannten Datum der alte Beitrag in Höhe von 29,88 % berücksichtigt. Um eine notwendige Differenzierung der verschiedenen Sozialversiche-

2 rungsbeiträge vorzunehmen, muss bei einem über das Jahr hinausgehenden Leistungszeitraum eine Aufteilung der Leistungszeiträume bei s.g. überjährigen Projekten erfolgen. NEU: Gem. der Trägerrundschreiben vom u sind die unentschuldigten Fehlzeiten aus dem Teilnehmereinkommen herauszurechnen. Dies erfolgt unter Angabe der tatsächlichen, unentschuldigten Fehltage in der Spalte unentschuldigte Fehlzeiten. Ein pauschaler Abzug ist nicht möglich. Die dadurch reduzierten Teilnahmetage des Teilnehmers werden bei der Berechnung des Teilnehmereinkommens automatisch berücksichtigt. 2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger: Achtung: Das Teilnehmereinkommen von ALG II-Empfängern wird pauschal festgesetzt. Die Pauschale umfasst sowohl den Leistungsbezug als auch die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Es erfolgt hauptsächlich eine Differenzierung zwischen pflichtversicherten und familienversicherten Teilnehmern (vgl. Trägerrundschreiben vom ). Der Pauschalbetrag wird nach Befüllung der Felder automatisch ausgewiesen. NEU: Bitte beachten Sie, dass privatversicherte ALG II Empfänger ab sofort unter die Pauschale für pflichtversicherte Teilnehmer fallen. Eine Spitzabrechnung ist nicht mehr vorgesehen. Wichtig: Bitte beachten Sie auch die geänderten Teilnehmerpauschalen (vgl. Trägerrundschreiben vom ), gültig ab Je nach Befüllung der Spalte Beginn / ggf. Eintritt wird Ihnen die jeweils richtige Pauschale ausgeworfen. D.h. auch, sofern Sie einen über das Jahr hinausgehenden Leistungszeitraum eintragen, kann aus zuwendungsrechtlichen Gründen nur die geringere Teilnehmerpauschale herangezogen werden. Um dies für das Jahr 2013 zu vermeiden, sollte eine Aufteilung der Leistungszeiträume bei s.g. überjährigen Projekten erfolgen. Beispiel: Wird in die Spalte Beginn / ggf. Eintritt das Datum eingetragen, erfolgt die Berechnung bei pflichtversicherten TN mit 492,00. Wenn jedoch das Datum eingetragen wird, erfolgt die Berechnung hingegen mit 485,00. Zu beachten ist hierbei, dass für jede sich ändernde Leistung eine neue Zeile zu befüllen ist (siehe auch Punkt 3 b) Leistungszeitraum). NEU: Ab beträgt die geänderte Teilnehmerpauschale bei pflichtversicherten Teilnehmern 481,00 und familienversicherten Teilnehmern 298,00. Die richtige Fehlzeiten in Höhe von 4,10 %. Für den Zeitraum ab wurde

3 dieser Reduzierungssatz bereits in der Berechnung der neuen Teilnehmerpauschale berücksichtigt (vgl. Trägerrundschreiben vom u ). 3. Besonderheit Teilnehmereinkommen für Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Mit Wirkung vom wurde die Zielgruppe des ESF-BAMF-Programmes um Personen aus dem ESF Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt erweitert. Diese Zielgruppe erhält mehrheitlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Teilnehmer im Leistungsbezug nach AsylbLG sind in der Belegliste unter Teilnehmerpauschale (AsylbLG) Bleibeberechtigte anzugeben. Das Teilnehmereinkommen für den genannten Personenkreis errechnet sich nach Ihren Eingaben automatisch. Es beträgt monatlich pauschal 200,00 (bis ). Siehe auch Vorgehen Teilnehmerpauschale für ALG-II-Empfänger. Darüber hinaus wurde im Bewilligungsverfahren ein maximaler Aufstockungsbetrag (gilt bis ) von monatlich 101,00 pro Teilnehmer bewilligt. Der Aufstockungsbetrag wird in der Belegliste nur herangezogen, wenn die Finanzierung der Projektausgaben mittels Teilnehmereinkommen und vorgeschriebenem Eigenmittelbetrag nicht gesichert ist. In diesen Fällen werden die Zellen Aufstockungsbetrag unter den jeweiligen Ansetzungen des Teilnehmereinkommens freigegeben. Die Aufstockungsbeträge sowie weitere Daten werden anschließend selbstständig ausgewiesen. Voraussetzung ist allerdings die korrekte Befüllung der vorherigen Zellen Teilnehmereinkommen. Da es sich insgesamt um einen kalkulatorischen Wert zu Ermittlung des notwendigen Aufstockungsbetrages (siehe Finanzierungsplan) handelt, finden die Aufstockungsbeträge aus Gründen der Darstellung des tatsächlichen Zahlungsflusses weder Berücksichtigung im anrechenbaren Betrag noch in den abschließenden Festsetzungsbeträgen des Teilnehmereinkommens. In der Verwendungsnachweisprüfung wird Ihnen der ggf. notwendige Aufstockungsbetrag in geeigneter Form publiziert. Falls die Finanzierung trotz Teilnehmern aus dem o.a. Personenkreis gesichert sein sollte, werden die Zellen nicht freigegeben. Der evtl. bewilligte Aufstockungsbetrag entfaltet keine belastende oder begünstigende Wirkung. Bleibeberechtigte, welche Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen sind in den Unterpositionen für ALG-II- bzw. ALG-I-Empfänger anzusetzen. Wichtig: Aufgrund der veränderten Teilnehmerpauschalen (vgl. Trägerrundschreiben vom ) entfällt der Aufstockungsbetrag ab , da die neue Pauschale die alte Pauschale (inkl. Aufstockungsbetrag) in der Summe übersteigt. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass bei überjährigen Projekten sowohl alte Pauschale (inkl. Aufstockungsbeträge) als auch der neue Pauschalbetrag (exkl. Aufstockungsbetrag) Verwendung finden müssen. Je nach Befüllung der Spalte Beginn / ggf. Eintritt wird Ihnen die jeweils richtige Pauschale ausgeworfen. Um die richtigen Pauschalbeträge in Anspruch nehmen zu können, sollten

4 die Leistungszeiträume wie bereits beim ALG II bekannt zum Jahresende gesplittet werden. Falls der Leistungszeitraum am beginnt, erfolgt formelseitig kein Ausweis der Aufstockungsbeträge. NEU: Ab beträgt die geänderte Teilnehmerpauschale 298,00. Die richtige Fehlzeiten in Höhe von 4,10 %. Für den Zeitraum ab wurde dieser Reduzierungssatz bereits in der Berechnung der neuen Teilnehmerpauschale berücksichtigt (vgl. Trägerrundschreiben vom u ). 4. Besonderheit Teilnehmereinkommen für Nichtleistungsempfänger (NLE): Ab dem können NLE mit einem maximalen Aufstockungsbetrag in Höhe von 301,00 (bis ) bzw. 305,00 (ab ) berücksichtigt werden. Der Aufstockungsbetrag wird in der Belegliste nur ausgewiesen, wenn die Finanzierung der Projektausgaben mittels Teilnehmereinkommen, vorgeschriebenem Eigenmittelbetrag sowie dem evtl. bereits zur Verfügung gestellten Aufstockungsbetrag für Bleibeberechtigte (siehe Nr. 3) nicht gesichert ist. In diesen Fällen werden die bisher mit einem - gesperrten Zellen (Ausnahme Spalten gültig ab, Leistungszeitraum ) automatisch auf Basis Ihrer nebenstehenden Eingaben befüllt. Wie auch beim Aufstockungsbetrag für Bleibeberechtigte handelt es sich insgesamt um einen kalkulatorischen Wert zur Ermittlung des notwendigen Aufstockungsbetrages (siehe Finanzierungsplan). Daher finden die Aufstockungsbeträge aus Gründen der Darstellung des tatsächlichen Zahlungsflusses weder Berücksichtigung im anrechenbaren Betrag noch in den abschließenden Festsetzungsbeträgen des Teilnehmereinkommens. In der Verwendungsnachweisprüfung wird Ihnen der ggf. notwendige Aufstockungsbetrag in geeigneter Form publiziert. Falls die Finanzierung trotz Teilnehmern aus dem/n o.a. Personenkreis/en gesichert sein sollte, werden die Zellen nicht freigegeben. Der evtl. bewilligte Aufstockungsbetrag entfaltet keine belastende oder begünstigende Wirkung. SGB II - Empfänger, die lediglich Leistungen (Kosten) für Unterkunft und Heizung beziehen, sind ebenso in den Unterpositionen für NLE anzusetzen. Bleibeberechtigte, welche weder Leistungen nach dem AsylbLG noch Leistungen nach SGB II oder SGB III bekommen, sind ebenso in der Unterposition für NLE anzusetzen. Wichtig: Bitte beachten Sie auch die geänderten Teilnehmerpauschalen (vgl. Trägerrundschreiben vom ), gültig ab Je nach Befüllung der Spalte Beginn / ggf. Eintritt wird Ihnen die jeweils richtige Pauschale ausgeworfen. Um die richti-

5 gen Pauschalbeträge in Anspruch nehmen zu können, sollten die Leistungszeiträume wie bereits beim ALG II bekannt zum Jahresende gesplittet werden. NEU: Ab beträgt die geänderte Teilnehmerpauschale 298,00. Die richtige Fehlzeiten in Höhe von 4,10 %. Für den Zeitraum ab wurde dieser Reduzierungssatz bereits in der Berechnung der neuen Teilnehmerpauschale berücksichtigt (vgl. Trägerrundschreiben vom u ). 3. Ausfüllanleitung/Begriffsdefinition b) Tabellenblatt Teilnehmereinkommen NEU: Spalte/Zelle im Tabellenblatt Befüllbar ja/nein Ausfüllhinweise/Erläuterungen unentschuldigte Fehlzeiten teilweise ALG I Empfänger: Bitte Tragen Sie die tatsächlich angefallenen unentschuldigten Fehltage ein. Sollten bei einem Teilnehmer keine angefallen sein, ist eine 0 einzutragen. In der Zeile Sozialversicherungsbeiträge werden die Fehltage mittels Verknüpfung automatisch übernommen. Die Fehlzeiten werden formelseitig vom anrechenbaren Betrag abgezogen. Eine Differenzierung wie bei den u.g. Zielgruppen gibt es nicht. Die unentschuldigten Fehlzeiten müssen über den eingetragen werden. ALG II, Nichtleistungsempfänger, Bleibeberechigte: Die unentschuldigten Fehlzeiten werden pauschal in Höhe von 4,10% abgezogen. Ab enfällt der pauschale Abzug. Das Feld wird dann standardmäßig mit entfällt ausgewiesen. Bei Rückfragen zur Belegliste steht Ihnen, wie gewohnt, Ihr zuständiges Bewilligungszentrum zur Verfügung.

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