Anlage 2. Fragen Antworten Bemerkungen. Block1: Schuldenstand per (nur Kernhaushalt):

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1 Anlage 2 Fragen Antworten Bemerkungen Block1: Wie ist die Fremdfinanzierungssituation der Stadt? Schuldenstand per (nur Kernhaushalt): Wie ist der Umfang von Krediten mit variablem oder festem Zins oder mit Festzins-Anfangsphase und variabler Anschlussphase etc.? Anzahl variable Darlehen: 3 Anzahl festverzinsliche Darlehen: 9 Keine Darlehen mit Festzins- Anfangsphase und variabler Anschlussphase oder umgekehrt. Handelt es sich um kurz-, mittel- oder langfristige Kredite? Es handelt sich um langfristige Kredite. Block 2: Welche Zinssicherungsgeschäfte, Zinsoptimierungsgeschäfte und Fremdwährungsgeschäfte hat die Stadt Lippstadt aktuell und in den vergangenen Jahren im Einzelnen getätigt? Aktuell 10 Zinssicherungsgeschäfte und 5 Zinsoptimierungsgeschäfte. Zu den letztgenannten Geschäften gehören 3 Fremdwährungsgeschäfte. Zu den insg. seit erfolgten Geschäftsabschlüssen gehören z.b. Zahler-Swaps, Empfänger-Swaps, Swaptions, Doppel-Digitalswaps, CHF- Plus-Swaps.

2 Wie ist die Wirtschaftlichkeit der Geschäfte zu bewerten? Die Geschäfte waren bislang wirtschaftlich (s. auch nächste Frage) Wie ist die Kosten-Nutzen-Rechnung der Zinssicherungsgeschäfte, Zinsoptimierungsgeschäfte und Fremdwährungsgeschäfte aktuell und in den letzten Jahren in Euro? Kosten: Anteiliger Personalaufwand (nicht konkret bezifferbar) Nutzen: Vom bis Ende Juni 2011 wurden per Saldo Erträge von insgesamt rd erzielt. Block 3: Wie teuer ist die Schuldenportfolio-Beratung der WestLB? Anteiliger Personalaufwand (nicht konkret bezifferbar). Welche Zahlungen an die WestLB sind in den vergangenen Jahren geflossen? Bis einschl jährlich Grundvergütung im Rahmen des Schulden-Portfolio-Managements (SPM). Grundvergütung ist im Zuge des Strategiewechsels zum (Schulden- Portfolio-Beratung -SPB-) entfallen. Wie ist die Wirtschaftlichkeit der Beratung zu bewerten? Die Beratung war bislang wirtschaftlich.

3 Sind die Kosten für die Schuldenportfolio-Beratung wirtschaftlich eingesetzt? Ja. Sind Euro Aufwand bei rund 50 Mio. Verschuldung nicht zu viel? Aufwand und Erträge bzw. Ein- und Auszahlungen wurden - wie in den vergangenen Jahren im Haushalt 2012 identisch veranschlagt. Neben feststehenden Werten handelt es sich z. T. zwangsläufig auch um Annahmen aufgrund von Prognosen und Schätzungen. Block 4: Wie hoch wären die Kosten der Schuldenportfolio- Beratung, wenn die Stadt auf Zinsoptimierungsgeschäfte und Fremdwährungsgeschäfte, die unseres Erachtens spekulativ und risikoreich sind, verzichten würde? Geringerer anteiliger Personalaufwand (nicht konkret bezifferbar). Wie hoch ist das Einsparpotential (mit und) ohne vermeintliche Zinseinsparungen? Frage ist unverständlich und erläuterungsbedürftig. Block 5: Sind die von der Stadt genutzten Zinsderivate und Fremdwährungsgeschäfte an bestehende Kredite geknüpft (Erlass des Landes)? Ja.

4 Wenn ja, an welche? An insgesamt 12 verschiedene Darlehen. Handelt es sich um Kredite mit variablem oder festem Zins oder mit Festzins-Anfangsphase und variabler Anschlussphase etc.? Es handelt sich sowohl um Kredite mit variablem Zins als auch mit festem Zins (s. auch 2. Frage in Block 1). Handelt es sich um kurz-, mittel- oder langfristige Kredite? Langfristige Kredite. Block 6: Hat die Verwaltung eine selbst gesetzte Risikogrenze (Erlass des Landes)? Ja. Wie ist diese definiert? Siehe Anlage 2 Nr. 4 zum Schulden- Portfolio-Management-Vertrag gem. Ratsbeschluss vom (ist als Anlage 2a beigefügt). Die dort definierten Limite wurden bis zum heutigen Tage beachtet.

5 Gibt es eine Dienstanweisung über Dokumentation, Risikobewertung, Berichterstattung und Beteiligung des Rates (Erlass des Landes)? Wir bitten diese vorzulegen. Nein. Als örtliches Regelwerk gilt der weitreichendere o.g. Vertrag, dessen Grundsätze und wesentlichen Inhalte auch nach dem Strategiewechsel zum konsequent beachtet werden. Kann die Verwaltung dem Ausschuss bzw. Rat eine Musterdienstanweisung eines kommunalen Verbandes vorlegen? Wir bitten dies zu tun. Siehe Anlage 2b. Block 7: Gemeinden können Fremdwährungsgeschäfte tätigen, sofern die fremde Währung auch über einen längeren Zeitraum Gewähr für hinreichende Wechselkurssicherheit in Bezug auf die Eurozone bietet (Erlass des Landes). Sind die Fremdwährungsgeschäfte der Stadt (auf Basis des Schweizer Franken) vor der Wirtschafts- und Finanzkrise, die Ende 2008 begann, eingegangen worden? Fremdwährungsgeschäfte im Sinne des sog. Krediterlasses des Landes sind Kredite in fremder Währung. Derartige Kredite hat die Stadt Lippstadt nicht aufgenommen. Es bestehen 3 Derivatebzw. Swap-Geschäfte auf der Basis des Schweizer Franken(CHF). Wann sind sie getätigt worden? Die Derivate- bzw. Swap-Geschäfte wurden in 2009 und 2010 abgeschlossen, wobei Vorgänger-Produkte mit CHF-Bezug aus den Jahren 2007 und 2008 existierten.

6 Block 8: Wurde stets eine Rückstellung mindestens in der Höhe der Hälfte des Zinsvorteils der Gemeinde durch das Fremdwährungsgeschäft gebildet (Erlass des Landes)? Nein. Die Erlassregelung bezieht sich nur auf Kredite in fremder Währung. Seit wann werden für die Fremdwährungsgeschäfte im Rahmen der nötigen Risikovorsorge Rückstellungen gebildet? Für die 3 genannten CHF-Geschäfte wurde erstmalig im Jahresabschluss 2010 eine Rückstellung gebildet (s. auch letzter Absatz der Vorlage 367/2011 zur Ratssitzung ). Block 9: Kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind vollständig im Haushaltsplan darzustellen (Erlass des Landes). Wo und wie ist dies erfolgt? Kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind z.b. Leasingverträge und ÖPP-Projekte. Zinsderivate gehören nicht hierzu. Insbesondere im vorliegenden Haushaltsentwurf 2012? Antwort entfällt.

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