Tiergerechte Haltung und schonender Transport von Hummern
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- Henriette Kaufman
- vor 7 Jahren
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1 Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte Association Suisse des Vétérinaires Cantonaux Associazione Svizzera dei Veterinari Cantonali 01_VL1 Antrag auf Bearbeitung der folgenden Problemstellung: Veterinäramt Basel Stadt Tiergerechte Haltung und schonender Transport von Hummern Fachbereich x Tiergesundheit Lebensmittelsicherheit Tierschutz Tierarzneimittel Import / Export Anderes Hummer gehören zu den Panzerkrebsen (Reptania), welche seit dem unter die Tierschutzgesetzgebung fallen. Hummer werden regelmässig in der gehobenen Gastronomie sowie im Delikatessen - Detailhandel lebend angeboten. Anfang des Jahres 2013 erreichte uns eine Meldung, welche das Anpreisen lebender Hummer auf Eis in einem Basler Lebensmittelgeschäft kritisierte. Auf unsere Anfrage beim damaligen BVET bezüglich Einschätzung der Gesetzeskonformität dieser Haltungsform erhielten wir folgende Antwort: Die Haltung von Hummern auf Eis ist nicht verboten, also toleriert. (Im Gegensatz dazu würden Fische als Kiemenatmer schwere Verletzungen auf Eis riskieren). Hummer müssen kühl und feucht gehalten werden. Wollte man sie tierschutzkonform halten, müssten sie einzeln in einem kühlen Brackwasseraquarium gehalten werden. Auf persönliche Nachfrage bei H. Binder verwies dieser auf übergeordnete Interessen des Lebensmittelhandels und dass daher wohl eine kurzfristige Haltung in dieser Form zu akzeptieren sei. Zur objektiven Einschätzung der in der Schweiz praktizierten Hummerhaltung schien es uns unabdingbar, mehr Informationen aus erster Hand zu erhalten. So haben wir seit letztem Jahr insgesamt 3 Grosshändler / Importeure von Hummern in verschiedenen Kantonen besucht und im Internet recherchiert, um uns näher über den Fang der Tiere, Vertriebswege, Transport- und Haltungsbedingungen sowie die Tötung der Tiere zu informieren. In der Folge sollen unsere Ergebnisse und die daraus resultierenden Anträge vorgestellt werden: Allgemeines: - Herkunftsländer für den Schweizer Markt: ca % Nordamerikanischer Hummer (USA, Kanada), ca % Europäischer Hummer (F, NL, GB)
2 VSKT/ASVT Verhalten: Hummer sind Einzelgänger, territorial, und neigen zu Kannibalismus bei mangelnden Ausweichmöglichkeiten - Auf Basis neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse muss davon ausgegangen werden, dass Hummer Schmerzen wahrnehmen ( ; siehe weiterführende Literatur unten) Spezifische Informationen zum Hummerhandel: Produktionsschritt Fang: in der Regel mittels Hummer-Fallen, z. T. auch Netzfang Haltung nach dem Fang im Herkunftsland (z. T. über Monate): 1. In abgetrennten Meeresbuchten (pounding) 2. In grossen künstlichen Indoor- Tanks inkl. Filtersysteme: - In Röhrensystemen einzeln (tubing) - In Plastikkisten gestapelt übereinander 3. In Kastensystemen einzeln mit Durchfluss von oben (tray systems). Tierschutzproblematik - Verlust von Fallen führt zu Gefangenschaft bis zum Tod - Beifangproblematik bei Netzfang Generell: Installation von Gummiringen um Scheren starke Einschränkung des Fressund Verteidigungsverhaltens i.d.r. werden die Tiere ab einem gewissen Zeitpunkt vor dem Transport nicht mehr gefüttert! 1. Wohl noch beste Haltungsform, Tiere werden gefüttert, können sich ausweichen, dennoch Stress durch Überbesatz und Krankheiten möglich AB-Einsatz 2. Stark eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, in Plastikkisten keine Individualdistanz möglich sowie mechanische Beschädigungen (v.a. Antennen) 3. Stark eingeschränkte Bewegungsfähigkeit Transport in die Schweiz: In gekammerten Styroporboxen, stehend, in feuchter und mit Eis gekühlter Umgebung (kein direkter Kontakt mit Eis und Artgenosse; Weinkartonprinzip) - Haltungsumgebung Luft statt Wasser - Körperposition stehend - stark eingeschränkte Bewegungsfähigkeit - mechanische Beschädigungen (v.a. Antennen) Stress Haltung beim Importeur in der CH (auf Basis unserer Recherchen vor Ort) 1. Kommerzielle Kunststoff-Tanks mit integriertem Filtersystem 2. Aquarien mit integriertem Filtersystem T: 3-6 Grad, keine Einrichtung, je nach Besatzdichte teilweise in mehreren Schichten übereinander gestapelt Dauer der Haltung: 3 Tage ca. 3 Wochen Verluste (Transport in die CH + Haltung): ca. 1-5% : - Mittel-hochgradig eingeschränkte Bewegungsfähigkeit - mechanische Beschädigungen (v.a. Antennen) - keine artgerechte Individualdistanz möglich - z. T. keine Kontrolle der Aufenthaltsdauer der einzelnen Tiere - keine Fütterung
3 VSKT/ASVT Transport innerhalb der Schweiz Nebeneinander in Styroporboxen, mit feuchtem Tuch oder Stroh bedeckt Haltung beim Restaurantbetreiber / Detailhändler 1. Bis zu 3 Tage in Transportboxe im Kühlraum bis Verwendung (Aussage Importeur) im Restaurant 2. Selten Aquarienhaltung im Restaurant 3. Anbieten lebender Tiere auf Eis beim Detailhändler (direkter oder indirekter (auf Porzellanplatte) Kontakt mit dem Eis) Tötung 1. Durch siedendes Wasser gemäss FAQ Tierschutz - Eintrag auf der Homepage BVET zu dieser Thematik 2. Selten mechanische Zerstörung des Gehirns 3. Selten Crustastun ( Elektrizität; ) - Haltungsumgebung Luft statt Wasser - keine Individualdistanz möglich - stark eingeschränkte Bewegungsfähigkeit - mechanische Beschädigungen (v.a. Antennen) Generell: Ausbildung gemäss Art. 97 Abs. 2 TSchV (SKN) zur Haltung von Panzerkrebsen vorhanden? seit obligatorisch. 1. Die Transportboxe ist kein geeignetes Haltungssystem für Hummer. - Haltungsumgebung Luft statt Wasser - keine Individualdistanz möglich - stark eingeschränkte Bewegungsfähigkeit 2. Stress durch Überbesatz und mangelnde Individualdistanz möglich; Wasserqualität? 3. Das Anbieten auf dem Eis ist kein tiergerechtes Haltungssystem für die Hummer. Der direkte Kontakt mit dem Eis kann Schmerzen verursachen. Generell: Ausbildung gemäss Art. 97 Abs. 2 TSchV (SKN) zur Tötung von Panzerkrebsen vorhanden? seit obligatorisch. Gemäss unseres Kenntnisstandes erfüllt selbst die Kochausbildung EFZ nicht diese Vorgaben. 1. Diese Tötungsmethode fügt den Tieren zumindest während einer gewissen Zeit Schmerzen zu. 2. Erfordert entsprechendes Fachwissen, nur für ausgebildetes Fachpersonal empfehlenswert. Ebenfalls starke Schmerzwahrnehmung möglich. 3. Crustastun: Die wohl z. Z. beste verfügbare Methode, Hummer innert weniger Sekunden fachgerecht zu töten. Dies legt die beigefügte Literatur (s. Anlagen) nahe. Auf Initiative von fair-fish hat COOP seit ca. 3 Jahren nur noch mit Crustastun direkt nach dem Fang getötete und dann tiefgefrorene Hummer / Hummerteile im Angebot.
4 VSKT/ASVT Weiterführende Literatur (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Foster Wallace, David, Consider the Lobster, Gourmet, p Baker, John, B., The Humane Killing of Lobsters and Crabs (1975). Baker, John, B., The Humane Killing of Lobsters and Crabs (1975). EFSA, Aspects of the biology and welfare of animals used for experimental and other scientific purposes, EFSA journal (2005) 292, Elwood, R. W.: Pain and suffering in invertebrates? In: Institute of Laboratory Animal Resources Journal. 52(2), 2011, S Magee, B. & Elwood, R. W.: Shock avoidance by discrimination learning in the shore crab (Carcinus maenas) is consistent with a key criterion for pain. In: The Journal of Experimental Biology 216, 2013, S Fröhlich, Thomas, Tierschutzgerechte Hälterung von Hummern und Langusten, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 4. Jahrgang IV/97. Bar, S, Laming, P., Dick, J. & Elwood R., Nociception or pain in a decapod crustacean. Animal behavior, , 7 S. Antrag: Aussprechen eines Importverbots von lebenden Hummern zum Zweck des Verzehrs Begründung: Wie in der vorangehenden Tabelle dargelegt, sind beim Handel mit lebenden Hummern folgende tierschutzrechtliche Anforderungen nicht erfüllt bzw. wird gegen folgende Artikel der Tierschutzgesetzgebung verstossen: - Den Hummern werden Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt, evtl. werden sie in Angst versetzt (Art. 4 TSchG). - Die Hummer werden nicht tiergerecht gehalten (Art. 3, 4, 7 TSchV). - Es findet kein schonender Transport der Hummer statt. Es ist von unnötigen Verzögerungen bis zur Entnahme aus der Transportbox auszugehen ( Art. 15 TSchG). - Beim Anpreisen der Hummer auf Eis wird der Umgang mit den Hummern nicht auf ein unerlässliches Mass beschränkt (Art. 99 TSchV). - Beim Verbringen in kochendes Wasser erfolgt das Töten der Hummer auf qualvolle Art (Art. 16, Abs. 2, Bst. a). - Die Ausbildung von Personen, welche gewerbsmässig oder nicht gewerbsmässig Panzerkrebse halten und züchten (Art. 97 TSchV) ist nicht gewährleistet. Machbarkeit des Importverbots: COOP verzichtet bereits heute aus tierschützerischen Gründen auf den Import von lebenden Hummern in die Schweiz. Die Hummer werden direkt nach dem Fang im Herkunftsland mit Hilfe von Crustastun getötet und anschliessend tiefgefroren. Das tiefgefrorene Hummerfleisch wird dann in die Schweiz importiert.
5 VSKT/ASVT Gemäss aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Handelskette, welche die Hummer vom Fang bis zum Tod durchlaufen müssen, zu Schmerzen und Leiden führt. Das Zufügen offensichtlicher Schäden ist aufgrund der häufig abgebrochenen Antennen beim Importeur ohne weiteres ersichtlich. Die langdauernde Belastung der Hummer durch nicht tiergerechten Transport und ungenügende Haltung kann nicht gerechtfertigt werden. Gemäss unseren Abklärungen bestehen weder lebensmittelhygienische noch geschmackliche Erfordernisse, welche die Einfuhr lebender Hummer für den Verzehr notwendig machen. Im Gegenteil: tiefgefrorene Hummer gewährleisten eine andauernde hochstehende Qualität dieses Lebensmittels. Der Gebrauch lebender Hummer als Prestigeobjekt und Luxusgut rechtfertigt das Leiden der Tiere nicht. Sollte ein Importverbot nicht umsetzbar sein, so stellen wir folgende Anträge: 1. Haltung von Hummern in der Schweiz A. Verbot der Haltung von Hummern übereinander in mehreren Schichten in überbesetzten Becken / Tanks ( Stapelhaltung ) beim Importeur und beim Restaurantbetreiber Begründung: Durch mangelnde Individualdistanz, stark eingeschränkte Bewegungsfähigkeit sowie mechanische Beschädigungen (v.a. Antennen) entstehen nicht zu akzeptierende Belastungen für die Tiere. Dies führt zu einem hohen Stress für die Tiere. Alternativen wären Vorgaben für Besatzdichten (Tiere/Liter Salzwasser) sowie Sichtschutzblenden. Ein Verzicht auf das Zusammenbinden der Scheren, welches teilweise artgerechtes Verhalten verunmöglicht, wäre wünschenswert. B. Forderung einer nachvollziehbaren Dokumentation der Zu- und Abgänge zur Verhinderung langer Lagerzeiten beim Importeur und beim Restaurantbetreiber Begründung: Durch mangelnde Lagerbewirtschaftung verbleiben die Hummer unterschiedlich lange in den Haltungsbecken. C. Verbot der Haltung lebender Hummer auf Eis zu Verkaufszwecken beim Detailhändler. Begründung: Die Haltung auf Eis für das Anpreisen lebender Hummer ist keine tiergerechte Haltungsform. Zudem ist davon auszugehen, dass die Hummer durch den direkten Kontakt mit dem Eis Schmerzen erleiden. D. Abgabe lebender Hummer nur an Personen mit Sachkundenachweis Begründung: Wer mit Panzerkrebsen umgeht, diese hält oder tötet, muss einen Sachkundenachweis erbringen (Art. 97 TSchV). E. Bewilligungspflicht für die Haltung von Hummern Begründung: : Aufgrund der hohen Anforderungen an die tiergerechte Haltung der Hummer muss diese der Bewilligungspflicht unterliegen. Entsprechende Unterlagen zur Beurteilung von Haltungssystemen für Hummer sind zu erabeiten.
6 VSKT/ASVT Transport von Hummern F. Festlegen der Anforderungen an den tiergerechten Transport von Hummern Begründung: Die aktuellen Transportbedingungen entsprechen den Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung nicht. 3. Tötung von Hummern G. Verbot der Tötung von Hummern durch Verbringen in kochendes Wasser Begründung: Es ist davon auszugehen, dass den Hummern durch das kochende Wasser eine gewisse Zeit starke Schmerzen zugefügt werden. Es existieren tierschonendere Methoden (z.b. die Tötung mittels Crustastun). Ort, Datum Unterschrift
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