Fachstelle «Tierschutzkontrollen»: Zum Wohl der Tiere unterwegs

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1 Fachstelle «Tierschutzkontrollen»: Zum Wohl der Tiere unterwegs Caroline Regenass, med.vet., Fachstelle Tierschutzkontrollen Schweizer Tierschutz STS Im Allgemeinen achten die Menschen immer mehr auf das Wohlergehen von Tieren. Allerdings wagen sie es nicht immer, sich den manchmal unvorhersehbaren Reaktionen der Besitzer zu stellen oder möchten mit ihnen keinen Ärger bekommen. Aus diesem Grund erhält der Schweizer Tierschutz STS seit einiger Zeit eine steigende Anzahl von Beschwerden aus der Bevölkerung in Bezug auf schlechte Haltung oder Misshandlung von Tieren. Als Reaktion darauf hat sich der STS entschieden, eine neue Fachstelle Tierschutzkontrollen ins Leben zu rufen, die ihre Arbeit im Januar dieses Jahres aufgenommen hat. Die Fachstelle ist dafür zuständig, Meldungen zu zweifelhafter Tierhaltung in der Schweiz nachzugehen. Beschwerden können am besten über ein Online-Formular auf der Internet-Seite des STS ( abgegeben werden. Aber es ist selbstverständlich auch möglich, einen Fall telefonisch an die Geschäftsstelle des STS zu melden. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet. Alle Tierarten können gemeldet werden, von Haustieren zu Wildtieren über Nutztiere, Vögel und Reptilien. In manchen Fällen muss einfach nur jemand im Hinblick auf die beobachteten Haltungsbedingungen beruhigt werden. Meist sind die Meldungen jedoch gerechtfertigt und es wird eine Haltungskontrolle durchgeführt, entweder vom STS oder von örtlichen Tierschutzvereinen. Da diese Besuche häufig ohne vorherige Ankündigung erfolgen, sind die Tierhalter selten erfreut über eine solche Kontrolle, kooperieren aber meistens und öffnen schliesslich die Tür. Oft sehe ich mich damit konfrontiert, dass die Haltung in den Augen des STS nicht optimal für das Tier ist, aber den vom Tierschutzgesetz vorgegebenen Mindestanforderungen entspricht. In diesen Fällen versuche ich trotzdem die Besitzer mit Ratschlägen zu motivieren, wie sie die Haltung und das Wohlergehen ihrer Tiere verbessern könnten. Manchmal liegt der Grund für die schlechte Haltung einfach in der mangelnden Kenntnis der Bedürfnisse dieser Tierart. Der STS hat keine juristische Befugnis und kann beispielsweise nicht einfach ein Tier beschlagnahmen oder den Besitzer zwingen, Massnahmen zu ergreifen, die die Haltung seiner Tiere verbessert. In schweren Fällen oder bei eindeutigen Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt meldet der STS den Fall dem zuständigen Veterinäramt und übermittelt einen ausführlichen Bericht über den Kontrollbesuch. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Veterinärämtern verläuft eher gut, wie das folgende Beispiel zeigt: Eine beim STS eingegangene Beschwerde meldete eine dauernde Schafhaltung im Freien im Kanton Schaffhausen. Gemäss der Beschwerdeführerin hatten die Schafe keinen Witterungsschutz, keine Liegeplätze mit sauberer und trockener Einstreu und kein Wasser zur Verfügung. Ausserdem sah man totgeborene Lämmer während mehrerer Tage auf dem Feld liegen. 1

2 Nachdem bei einer Kontrolle vor Ort geprüft worden war, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist, wurde der Fall dem kantonalen Veterinäramt gemeldet, welches sich sehr gut darum gekümmert hat, mehrere Male vor Ort war und vom Besitzer forderte, dass adäquate Massnahmen für eine tiergerechte Haltung im Rahmen des Tierschutzgesetzes erbracht werden. Ein grosses Problem für den STS ist allerdings, dass die Veterinärämter der Schweigepflicht unterliegen und sich dadurch nur sehr vorsichtig zu Ergebnissen ihrer eigenen Kontrollen äussern. Der STS muss also selbst kontrollieren, ob die Verbesserungen gut und richtig umgesetzt wurden. Seit dem die Fachstelle ihre Arbeit aufgenommen hat, sind bereits 150 Beschwerden bearbeitet und gut dreissig Kontrollen durchgeführt worden. Die meisten eingegangenen Beschwerden betrafen Hunde, Pferde und Nutztiere (Rinder, Schafe, Schweine).. betroffene Tierart Anzahl erhaltener Beschwerden Hunde 39 Pferde 30 Rinder 21 Katzen 8 Kaninchen 6 Vögel 6 Schafe 5 Esel 5 Schweine 4 Geflügel 4 Schildkröten/Reptilien 3 Ziegen 2 Fische 2 Meerschweinchen 1 Lamas 1 andere Tierarten 14 Beispiele erhaltener Beschwerden Die Beschwerden, die wir erhalten, sind sehr unterschiedlich. Sie können beispielsweise ein Tier in schlechtem Zustand betreffen, das vernachlässigt, mager, schmutzig oder ungepflegt ist. Der STS erhält auch regelmässig Beschwerden betreffend der Haltung von Tieren auf schlammigen Böden, in den die Tiere einsinken, oder auch Freilandhaltungen ohne Witterungsschutz und ohne Liegeflächen mit sauberer und trockener Einstreu für die Tiere. Die häufigsten Beschwerden betreffen allerdings die Hundehaltung, beispielsweise Hunde, die in isolierten Zwingern ohne Sozialkontakt gehalten werden, den ganzen Tag angebunden sind oder nie spazierengeführt werden. 2

3 Erfolgsgeschichten Haltung von zwei Jagdhunden in isolierten Zwingern Folgende Situation führte zu der Beschwerde: Seit etwa drei Jahren wurde ein Jagdhund unter bedauernswerten Bedingungen in einem isolierten Zwinger fernab, jeder Behausung gehalten. Nach einer Intervention des Kantonstierarztes kaufte der Besitzer einen zweiten Hund, der dem ersten Gesellschaft leisten sollte. Aber dann litten beide Hunde immer noch unter den gleichen Haltungsbedingungen: Sie wurden nie ausgeführt und hatten keinerlei Sozialkontakte mit Menschen oder anderen Hunden. Sie jaulten und bellten in ihrem Zwinger, der stark nach Urin roch, keinen Schutz gegen Wind oder Kälte bot und ausserdem nicht den gesetzlich vorgegebenen Mindestmassen entsprach. Die Hunde hatten keine Beschäftigung und der Zwinger bot keinen Platz für erhöhte Liegeflächen. Nachdem sich der STS vor Ort ein Bild der Lage gemacht hatte, wurde der Fall an den Kantonstierarzt weitergeleitet, damit schnellstmöglich Massnahmen getroffen werden konnten, um die Haltung dieser Hunde zu verbessern. Während einer Kontrolle des STS stellte sich jedoch heraus, dass zwar Massnahmen getroffen worden waren, diese aber die Haltung der Hunde überhaupt nicht verbessert hatten. Es brauchte mehrere Termine vor Ort mit dem STS und seiner Sektion Oberwallis sowie lange Gespräche mit dem Hundebesitzer, bis sich dieser schliesslich dazu entschloss, die Hunde dem Tierschutzverein Oberwallis zu übergeben. Die beiden Hunde haben mittlerweile neue Familien gefunden und leben ein glückliches Hundeleben. Haltung von Mastschweinen in einem industriellen Betrieb Dieser Fall war den Behörden bereits seit mehreren Jahren bekannt, ohne dass sich etwas geändert hätte. Die Beschwerdeführerin hat sich letztendlich an den STS gewandt, um auf die schlechte Haltung von Mastschweinen in einem industriellen Betrieb im Zürcher Oberland aufmerksam zu machen. Während einer Kontrolle des Betriebs fand der STS in der Tat schwere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vor: Die Schweine waren in einem schlechtem Allgemeinzustand, zeigten zahlreiche Verletzungen und befanden sich in einem apathischen Zustand. Die Boxen enthielten mehr Tiere, als gesetzlich zulässig, die Böden waren beschädigt, 3

4 die Wasserversorgung unzureichend und die Luft in einigen Räumen stickig. Der STS übermittelte einen ausführlichen Bericht dieses Besuchs an die Behörden und machte an verschiedenen Stellen Druck, um diese inakzeptable Schweinehaltung anzuprangern, deren Fleisch überdies noch für den menschlichen Verzehr vorgesehen war! Nach einigen Monaten versprach das Unternehmen, welches den Betrieb verwaltete, dem STS, dass diese Schweinemast definitiv geschlossen würde und dass die Molke, welche die angegliederte Käserei produziert, an andere Schweinemastbetriebe geliefert würde, in welchen die Tiere besser gehalten werden. Haltung und Nutzung von Bernhardinern für Touristenfotos Sowohl der Schweizer Tierschutz STS als auch der Tierschutzverein Oberwallis sahen sich während Jahren mit Beschwerden über die tierschutzwidrige Haltung und Nutzung der «Foto- Bernhardiner» in Zermatt konfrontiert insbesondere die Hundehaltung der ortsansässigen Firma Foto Fast AG betreffend. Zwischen dem 26. Januar und 4. Februar 2015 waren STS- MitarbeiterInnen in Zermatt vor Ort und haben mit Fokus auf die Bernhardiner-Hunde von Foto Fast sowohl die Haltung der Tiere wie auch die Fotoshootings mit ihnen während zehn Tagen durchgehend dokumentiert. Zum damaligen Zeitpunkt hielt Foto Fast insgesamt sieben Bernhardiner, fünf davon in einem Abbruchhaus im Zermatter Ortsteil Winkelmatten. Der angrenzende, als Zwingerauslauf genutzte Garten, war mit Kot und Urin verschmutzt. Von ausgedehnten Spaziergängen, artgerechter Beschäf- 4

5 tigung und Sozialkontakten konnten diese Hunde nur träumen. Einzelne Tiere wurden während der gesamten Beobachtungsdauer nicht ein Mal ausserhalb des Grundstücks gesehen. Gemäss Einschätzung des Schweizer Tierschutz STS verstiessen Haltung und Umgang mit den Bernhardiner-Hunden mehrfach gegen Bestimmungen von Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung. In der Folge reichte der STS anfangs März 2015 Strafanzeige gegen den verantwortlichen Tierhalter ein. Gegen Ende April 2015 untersagte die Gemeinde Zermatt den Einsatz der «Foto-Bernhardiner» auf ihrem Gemeindegebiet und wenig später stellte der Schweizer Tierschutz STS fest, dass das Haus in Zermatt, in dem die Hunde untergebracht waren, inzwischen leer steht. Weitere Recherchen ergaben, dass sich nur noch zwei Hunde im Besitz der ursprünglichen Halter befinden, vier Tiere wurden an neue Besitzer, allesamt wohnhaft in Portugal, überschrieben und wohl auch dorthin gebracht. Die Strafanzeige gegen die Hundehalter ist weiterhin hängig. Beispiele laufender Fälle Um etwas zu verändern, braucht es meistens Zeit. Der Kantonstierarzt setzt den Besitzern oft eine Frist, in der sie die Haltung ihrer Tiere verbessern können. Nach Ablauf dieser Frist führt der Schweizer Tierschutz STS eine Kontrolle vor Ort durch und prüft, ob entsprechende Massnahmen für die Tiere getroffen wurden. Hier ein paar Beispiele aktuell laufender Fälle: Haltung von Ziegen in einem winzigen Stall. Die Ziegen verlassen niemals den Stall, sie haben keinerlei Einstreu und die kleine Luke lässt zu wenig Licht und Frischluft in den Stall. Die jungen Ziegen leiden unter Atemnot und werfen sich an Tagen grosser Hitze gegen die Mauer. Rinderhaltung in einem Freilaufstall. Obwohl die Tiere in einem guten Allgemeinzustand sind, entspricht ihre Haltung nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen: Der Boden, auf dem sich die Rinder bewegen darf nicht rutschig und muss ausreichend sauber sein. Ausserdem muss das Futter in einem geeigneten Behälter abgegeben werden, damit es nicht zu Qualitätsverlusten kommt. Haltung von sechs Kanarienvögeln in zu kleinen Käfigen, ohne Sitzstangen in verschiedenen Stärken auf mehreren Ebenen, ohne Naturäste und ohne Bademöglichkeiten.. Hundezucht unter unhaltbaren hygienischen Bedigungen. Kaninchenhaltung in Ställen, die nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen: Die Käfigabmessungen sind unzureichend, die Kaninchen haben nicht immer Gegenstände zum Nagen, keine dicke trockene Einstreuschicht, in der sie bei Kälte Schutz suchen können, und keinen Dunkelbereich in den sie sich zurückziehen können. 5

6 Fazit Als Tierärztin liegen mir das Wohlergehen und die Gesundheit von Tieren am Herzen. Ich möchte gerne alle Tierhalter dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, ihre Tiere unter guten Bedingungen zu halten, und ich möchte sie motivieren, jede Anstrengung, und sei sie noch so klein, zu unternehmen, die das Leben ihrer Schützlinge verbessern kann. 6

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