Rudolf Wiedmann, Bernhard Glöckler, Dr. Peter Grün, Eva Maria Görtz, Jürgen Mauer. Vorbild Schweiz? - Schweinehaltung in unserem Nachbarland

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1 Rudolf Wiedmann, Bernhard Glöckler, Dr. Peter Grün, Eva Maria Görtz, Jürgen Mauer Vorbild Schweiz? - Schweinehaltung in unserem Nachbarland Ferkelschwänze dürfen schon lange nicht mehr kupiert werden, Sauen haben mehr Platz, und Vollspalten in der Mast sind bald verboten. Ist die Schweiz ein leuchtendes Beispiel für Tierwohl oder doch eher ein Auslaufmodell? Das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (LSZ) besuchte im Rahmen einer Fachexkursion Betriebe in der Schweiz um dieser Frage nachzugehen. Das Thema ist auch über die Grenzen Baden- Württembergs von großem Interesse, weshalb die DLG- Mitteilungen in Ihrer Ausgabe 9/12 ebenfalls über die Erfahrungen der LSZ-Mitarbeiter berichtete. Wenn es um Tierschutz geht, wird als Positivbeispiel immer wieder die Schweiz in die Diskussion gebracht. Ist es nur deren abgeschotteter Markt, der den Schweinehaltern hilft, trotz hoher Auflagen über die Runden zu kommen? Experten vom Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg haben sich die Schweinefleischerzeugung in der Schweiz angesehen mit besonderem Blick auf Haltung und Tierschutz., dem begegnen früher oder später zwei Begriffe, die den Kern der schweizerischen Agrarpolitik verkörpern:»sichere Versorgung«und»dezentrale Besiedelung«. Das Bedürfnis, Lebensmittel und Agrarrohstoffe weitgehend im eigenen Land zu erzeugen und das auch noch möglichst flächendeckend über alle Landstriche hinweg, sitzt tief. Die Verpflichtung, das Land dezentral zu besiedeln in der Schweiz wohlgemerkt eine Aufgabe mit Verfassungsrang beeinflusst natürlich maßgeblich Besonders attraktiv sind Heukörbe, die täglich mit frischem Heu befüllt werden 47

2 Die dezentrale Besiedelung führt zu unmittelbarer Nachbarschaft von Landwirtschaft und Wohnen und damit steigen die Ansprüche an die Tierhaltung Vergleich der direktkostenfreien Leistungen je nach Vermarktungssystem (in Euro/ MS) die Landbewirtschaftung und die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe. Wenn Wohnen, Arbeiten, Landwirtschaft und Gewerbe in der Fläche und in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander stattfinden, steigen die Ansprüche an die landwirtschaftlichen Betriebe. Nicht zu groß sollen sie sein und ansehnlich. Umweltverträglich sollen sie wirtschaften, die schöne Kulturlandschaft pflegen und mit den Tieren sollen sie sorgsam umgehen. Das sind kurz gefasst die Eckpunkte des schweizerischen Agrarpolitikmodells. Die flächendeckende Besiedlung und Bewirtschaftung wird vom Bund und den Kantonen gezielt gefördert. Das Prämiensystem der Schweiz ist zweistufig aufgebaut, vergleichbar den Direktzahlungen aus der ersten und zweiten Säule in der EU. Die erste Stufe beinhaltet die allgemeinen Flächenprämien. Für die Schweinehalter ist aber vor allem die zweite Stufe interessant, zu der die so genannten Etho-Beträge gehören, Prämien für die tiergerechte Haltung. Wichtigste Programme sind die besonders tiergerechten Stallhaltungssysteme (BTS) und der regelmäßige Auslauf im Freien (RAUS).... Was die Umsetzung ihrer Förderprogramme und die Durchsetzung von Um- welt- und Tierschutzstandards betrifft, sind die Schweizer alles andere als zimperlich. Tier- und Flächenprämien werden nur dann vollständig ausbezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen bzw. steuerbare Gesamtvermögen des Unternehmers bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Ansonsten werden die Prämien empfindlich gekürzt. Je Betrieb dürfen grundsätzlich nicht mehr als 250 Sauen bzw Mastschweine gehalten werden. Kastenstände im Abferkelstall, Schwanzkupieren und betäubungslose Kastration sind bereits Geschichte. Ein Verbot von Vollspaltenböden ist schon in die Wege geleitet und wird ab 2018 geltendes Recht sein. Die deutschen Schweinehalter haben großen Respekt, teilweise fast Angst vor der Haltung von Tieren mit langen Schwänzen. Denn nicht wenige Betriebe haben die kostspielige Erfahrung gemacht, dass sich intensiv gehaltene Ferkel und Mastschweine in die Schwänze, Ohren oder Flanken beißen. Und hat das Problem erst begonnen, kann es sich bekanntlich schnell ausbreiten und epidemische Ausmaße erreichen. Die schweizer Schweinehalter haben mittlerweile vier Jahre Erfahrung mit unversehrten Schwänzen. Ergebnis: wirtschaftlich bedeutende Schäden können dort vermieden werden. Der Schlüssel liegt im rechtzeitigen Erkennen von Verhaltensanomalien und rechtzeitigen sowie geeigneten Gegenmaßnahmen. Um die Ursachenfindung zu erleichtern, hat sich eine Checkliste bewährt, mit deren Hilfe der Betriebsleiter bei ersten Anzeichen von Schwanzbeißen möglichst genaue Recherchen darüber durchführen kann, welche Veränderungen im Stall (Futter, Haltung, Stallklima, usw.) es in der letzten Zeit gegeben hat., wie freihängende Ketten und Holzstücke sowie knapp über dem Boden schwebende Strohkörbe aus Eisengeflecht, verdient dabei besonderes Augenmerk. Bei allen Beschäftigungselementen ist die Abwechslung wichtig. So müssen z.b. Strohkörbe täglich befüllt werden. Attraktiver für Schweine ist geschmackvolles Heu, das in kritischen Fällen statt Stroh verwendet wird. Wenn mit gewöhnlichen Beschäftigungsmitteln das Schwanzbeißen nicht mehr aufzuhalten ist, wird auf ein bewährtes, aber aufwendiges Gegenmittel zurückgegriffen: Mit Wühlerde, die man sackweise kaufen kann oder einfach vom Acker holt, lassen sich auch hartnäckige Fälle von Schwanzbeißen wieder unter Kontrolle bringen. Der Hauptgrund für das geringe Kannibalismusverhalten sind die in der Schweiz fast durchweg 48

3 vorhandenen gut strukturierten Buchten. Die klare Trennung von Fress- und Liegebereich sowie Licht- und Klimaunterschiede in der Bucht bietet den Tieren Rückzugsmöglichkeiten. Praktiker und Berater sind sich einig, dass Schwanzbeißen durch vorbeugende Maßnahmen auf einem niedrigen Niveau gehalten werden kann. Ein höherer Medikamentenaufwand bis hin zu Verwerfungen am Schlachthof ist seit dem Kupierverbot nicht eingetreten. Inwieweit diese positiven Erfahrungen auf die deutsche Schweinehaltung mit wesentlich größeren Beständen übertragen werden können, ist unklar. Denn neben vielem anderen gibt es auch wesentliche Unterschiede in der verwendeten Genetik. In der Schweiz werden kaum Piétraineber eingesetzt.. Sauen müssen sich in der Abferkelbucht frei umdrehen können. Zuchtsauen dürfen nach dem Absetzen nur maximal zehn Tage in Einzelhaltung stehen. In der Gruppenhaltung sind Liegebereiche vorzusehen, deren Perforationsanteil 2 % (5 % bei Bauten vor 2008) nicht überschreiten darf. Vollspaltenböden für Mastschweine sind bei Neubauten nicht erlaubt und dürfen in Altbauten (vor 1997) nur noch bis 2018 bestehen bleiben. Säugende Sauen, Zuchtremonten und Eber müssen Zugang zu ausreichend rohfaserreichem Futter haben oder die Möglichkeit, Rohfaser über das Beschäftigungsmaterial aufzunehmen. Ferkel dürfen seit 2010 nur noch unter Schmerzausschaltung kastriert werden (Narkose mit Isofluran plus Schmerzmittel). Die Einhaltung des gesetzlichen Tierschutzes wird durch die Teilnahme am Qualitätsmanagement-Schweizer Fleisch (QM-Schweizer Fleisch) dokumentiert. Es ist vergleichbar mit dem deutschen QS-Siegel. Während bei einer regionalen Vermarktung über den Dorfmetzger oder die Direktvermarktung diese so genannte»suisse Garantie«keine Voraussetzung ist, übernehmen einige Schlachtbetriebe nur noch Tiere mit diesem Gütesiegel. Neben den Tierschutzgesetzen gibt es die freiwillige Teilnahme an den staatlich unterstützten Programmen wie BTS oder RAUS. Der Schweinehalter kann für jede Tierkategorie (Eber, nicht säugende Sauen, säugende Sauen, abgesetzte Ferkel, Remonten) einzeln über die Teilnahme am jeweiligen Programm entscheiden. Dadurch ist es den Landwirten z.b. gestattet, die Zuchtsauenhaltung auf Basis der Gesetzgebung auszurichten und nur in der Ferkelaufzucht die höheren Anforderungen durch die Teilnahme an einem der beiden Programme zu erfüllen. Die Teilnahme an BTS oder RAUS verursacht einen Mehraufwand für den Landwirt. Der entsteht im BTS-Programm durch die geringere Besatzdichte, höhere Materialkosten, aber auch durch Mehrarbeit, z. B. durch die Verwendung von Einstreu. Das RAUS-Programm ist mit mehr Arbeit und höherem Platzbedarf verbunden, um den regelmäßigen Auslauf aller Schweine im Freien zu gewährleisten. Zur Entlohnung der höheren Aufwendungen erhalten die Landwirte staatliche Unterstützung (Etho-Beträge) und können beim Verkauf ihrer Produkte einen höheren Preis erzielen (Labelprogramme) haben rund 46 % der Betriebe (mit 63 % der Schweine) am Programm BTS teilgenommen. Ebenso beteiligten sich 45 % der Betriebe an dem Programm RAUS (mit 50 % der Schweine). Ergebnis der Strukturförderung: Schweinestall auf m Höhe Vollkostenbetrachtung (kalkuliert) je nach Vermarktungssystem (in Euro/ MS) Förderung Tierwohl 49

4 Zu den Voraussetzungen für Bonuszahlungen gehört neben Auslauf und höherem Platzangebot langes Stroh als Einstreu- und Wühlmaterial, hier exemplarisch in einer Abferkelbucht. Ohne staatliche Unterstützung wäre das hohe Preisniveau nicht zu halten. In grenznahen Regionen kaufen Verbraucher verstärkt im Ausland ein Ökonomie Der Verbrauch an Schweinefleisch beträgt in der Schweiz 25 kg/kopf und liegt somit weit unter dem europäischen Durchschnitt von 43 kg. Der Selbstversorgungsgrad liegt bei 95 %. Bei Produktionskosten von umgerechnet bis zu 4,00 /kg Schlachtgewicht (allein Futterkosten von über 1,50 /kg Schlachtgewicht), sind die Auszahlungspreise pro kg SG entsprechend hoch. Vermehrt wird von den Verbrauchern in grenznahen Regionen Schweinefleisch auch außerhalb der Schweiz eingekauft. Die Herkunft und Haltungsform der Schweine steht bei einem Teil der Bevölkerung nicht im Vordergrund, entscheidend ist wie in Deutschland der Einkaufspreis. Und 60 % aller Bürger können angrenzende EU-Länder innerhalb einer Stunde Fahrt erreichen. Jeder Schweizer Bürger ist berechtigt, pro Tag Schweinefleisch für 250 einzuführen. Entscheidend ist in solch einer schwierigen Situation die staatliche Unterstützung. Über BTS sind Prämienzahlungen von fast 130 /GVE möglich. Über RAUS gibt es weitere 130 /GVE. Bei einem Schlachtgewicht von 90 kg und sechs Schweinen/GVE beträgt die Prämienauszahlung 0,21 bzw. 0,42 /kg Schlachtgewicht. Weitere Bonuszahlungen sind bei den Labelprogrammen der Marktpartner Coop und Migros möglich. Kriterien beim Naturafarm Label von Coop sind Auslauf (mindestens 0,65 m²) und eine Gesamtfläche von mindestens 1,6 m²/ Tier in der Endmast sowie langes Stroh als Einstreu- und Wühlmaterial auf der unperforierten Liegefläche und der Einsatz gentechnisch unveränderter Futtermittel, außerdem Tiertransportzeiten von weniger als sechs Stunden. Die Mehrkosten werden derzeit mit umgerechnet 0,42 /kg SG honoriert. Alle auf einem Betrieb gehaltenen Schweine müssen diese Bedingungen erfüllen. Beim Terra Suisse Label von Migros können als Einstreu- und Wühlmaterial auch Sägemehl oder Hobelspäne eingesetzt werden. Die Anforderung an die Gesamtfläche von mindestens 1,25 m²/tier in der Endmast, davon ein Auslauf mit mindestens 0,65 m², ist geringer als beim Naturafarm Label. Diese Bedingungen müssen auch nur bei den Schweinen eines Betriebes erfüllt sein, die tatsächlich über dieses Label vermarktet werden. Dementsprechend sind die zu erzielenden Mehrerlöse mit 0,29 /kg SG aber auch geringer. Etwa die Hälfte aller gemästeten Schweine wird nach den Richtlinien der Labelprogramme von Coop und Migros produziert. Da auch in der Schweiz die Bereitschaft, für Schweinefleisch höhere Preise zu bezahlen begrenzt ist, können aber nur etwa 30 % aller Mastschweine über ein Labelprogramm vermarktet werden. Die Mindererlöse für die verbleibenden 20 % trägt der Handel. Fleischqualität hat einen hohen Stellenwert beim Verbraucher. Wasserhaltevermögen und Zartheit sind wichtige Indikatoren der Fleischqualität. Durch Züchtung wurde der intramuskuläre Fettanteil auf etwa 2 % angehoben. Dieser Wert gilt als optimal, da er einerseits günstig für den Genusswert ist, während die Marmorierung anderseits noch so fein ist, dass sie in den Augen der über Jahrzehnte gegen Fett sensibilisierten Verbraucher noch akzeptiert wird. Mit der Erhöhung der Bemuskelung und der damit einhergehenden geringeren Fettauflage verschlechterte sich die Qualität des Schweinefettes. Das äußert sich in einem hohen Wassergehalt im Fettgewebe, mangelhafter Konsistenz und geringer Oxidationsstabilität des Fettes. Eine Ursache war Fischmehl mit entsprechend hochgradig ungesättigten Fettsäuren. Weitere Gründe liegen in der Verfütterung von Nebenpro- 50

5 dukten der Schlachtindustrie. Ende 1988 wurde deshalb ein halbautomatisches System zur Bestimmung der so genannten Fettzahl als Qualitätskriterium eingeführt, und seitdem auch als züchterisches Merkmal bearbeitet. Bei den Preismasken, die zurzeit in der Schweiz angewandt werden, sind Muskelfleischanteile von 57 bis 57,5 % gewünscht. Zuschläge bis zu 0,15 / kg Schlachtgwicht sind deshalb von 54,6 bis zu 59,4 % Muskelfleischanteil (MFA) zu erzielen. Der Basispreis wird von 53,0 bis zu 54,5 % MFA sowie von 59,5 bis zu 61 % MFA bezahlt. Bei einem MFA-Anteil von über 61 % entstehen Abzüge. Hohe Fettzahlen führen ebenfalls zu Abzügen von bis zu 0,83 /kg Schlachtgewicht. Um diese gewünschten MFA-Anteile und Qualitätsmerkmale zu realisieren, werden als Besamungseber eine Vaterlinie des Schweizer Edelschweines als so genannte»premo Eber«eingesetzt. Wie rechnet sich die Produktion? Im 1. Quartal 2012 sind die Erzeugerpreise unter 3,30 /kg Schlachtgewicht und somit weit unter die Produktionskosten abgesunken. Beim Vergleich der Direktkosten und der Vollkosten wird der Unterschied zwischen den einzelnen Haltungsverfahren und den unterschiedlichen Labels sichtbar. Bei Erzeugerpreisen von 3,16 /kg Schlachtgewicht erzielen alle in den unterschiedlichen Haltungssystemen produzierten Schweine einen positiven Deckungsbeitrag (Übersicht 1). Werden jedoch die Vollkosten (einschließlich Arbeit, Stall- und Strohkosten) betrachtet, bleibt nicht in allen Systemen Geld übrig (Übersicht 2). Bei den nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaltenen Schweinen (QM Schweizer Fleisch) ergibt sich ein negativer Unternehmergewinn von umgerechnet 24,27 /Schwein. Bei Schweinen, die nach BTS oder RAUS erzeugt werden, können 7,81 /Schwein erwirtschaftet werden. Deutlich positiver ist der Unternehmergewinn bei den nach den Richtlinien der Terra Suisse und Naturafarm produzierten Tiere. Bei Terra Suisse von Migros werden mit 22,39 / Schwein die höchsten Gewinne erwirtschaftet. Mit Gewinnen von 11,02 /Schwein folgen die für Naturafarm von Coop produzierten Tiere. Wie geht es weiter? Die Schweinehalter in der Schweiz fragen sich, was passiert, wenn der noch immer bestehende Außenschutz bei Agrarprodukten allmählich Risse bekommt und die staatlichen Gelder nicht mehr so üppig fließen wie bisher. Denn auf diesen beiden Säulen hohe Verbraucherpreise und staatliche Transferzahlungen ruht bisher das gesamte schweizerische Agrarpolitikmodell. Irgendjemand muss die Mehrkosten ja bezahlen, die im Vergleich zu einer markt- und wettbewerbsorientierten Produktion entstehen. Bei den Schweinehaltern träumen nicht wenige davon, endlich»gas geben«zu können. Die wiederholten Vorstöße in Richtung Politik, die ungeliebten Bestandsobergrenzen zu kippen, sind ein deutliches Indiz dafür, dass die Branche beginnt, sich ernsthaft über mögliche Veränderungen Gedanken zu machen. Die Zeichen stehen offenbar auf Wandel selbst in der Schweiz. Fleischqualität hat einen hohen Stellenwert bei den Verbrauchern So reagieren die Betriebe Mit klassischer Produktion allein ist unter den Rahmenbedingungen in der Schweiz kein Blumentopf zu gewinnen. Da die Betriebe nicht in größere Einheiten hinein wachsen können, versucht die Mehrzahl zu wachsen, indem sie eine höhere Wertschöpfung realisieren. Beim Schweinefleisch geht das über die so genannte Labelproduktion. Die Erzeugung und Vermarktung von Schweinefleisch, das nach deutlich höheren Tierschutz- und Umweltstandards erzeugt wurde als das Gesetz es verlangt, macht in der Schweiz über 50 % der Erzeugungsmenge aus. Außerdem versuchen die Betriebe, wo immer möglich, ihr Einkommen durch Erwerbskombination (außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten, Tourismus, Verkauf handwerklicher Produkte usw.) aufzubessern. Bernhard Glöckler LSZ Boxberg Tel / Bernhard.Gloeckler@lsz. bwl.de 51

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