Arbeitsgruppe Rechtsrahmen des Cloud Computing. Jahreskongress Trusted Cloud Berlin, 3. Juni 2014
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- Pamela Jaeger
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1 Arbeitsgruppe Rechtsrahmen des Cloud Computing Jahreskongress Trusted Cloud Berlin, 3. Juni 2014
2 Die Arbeitsgruppe Rechtsrahmen des Cloud Computing Teil des Kompetenzzentrums Trusted Cloud Ziel: Entwicklung von Lösungsvorschlägen für rechtliche Herausforderungen des Cloud Computing Schwerpunkte: Datenschutz, Vertragsgestaltung, Urheberrecht, Haftungsfragen und Strafbarkeitsrisiken Mitglieder: Experten aus Wirtschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft, Vertreter aus Datenschutzbehörden und Projektbeteiligte aus dem Technologieprogramm Kompetenzzentrum Trusted Cloud Rechtsrahmen des Cloud Computing Berlin, 3. Juni
3 Es diskutieren Prof. Dr. Georg Borges, Ruhr-Universität Bochum Thomas Doms, VOICE e.v. Alexander Glaus, Rechtsabteilung Deutsche Bank AG Björn Hajek, Infineon AG Dr. Marc Hilber, LL.M., Oppenhoff & Partner Kristian Klodt, QSC AG Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht Stephan Sädtler, Universität Passau Kompetenzzentrum Trusted Cloud Rechtsrahmen des Cloud Computing Berlin, 3. Juni
4 Cloud Computing und Open Source Software
5 Arbeitspapier Nr. 5 Cloud Computing und Open Source Software erstellt von der Arbeitsgruppe Rechtsrahmen des Cloud Computing 13 Seiten Zusammenfassung der wichtigsten Themen einschließlich praktischer Hinweise zum Einsatz von Open Source Software Schwerpunkt SaaS und Open Source Software Fortsetzung des Arbeitspapiers Lizenzierungsbedarf beim Cloud Computing, Kompetenzzentrum Trusted Cloud Rechtsrahmen des Cloud Computing Berlin, 3. Juni
6 Open Source Software kostenlos als Quellcode im Internet verfügbar kann Entwicklungsprozess beschleunigen Softwarecode ist insbesondere urheberrechtlich geschützt: Lizenz erforderlich Es existieren zahlreiche Open Source Lizenzen freie Lizenzen Copyleft Lizenzen mit/ohne ausdrücklicher Regelung zum Cloud Computing Kompetenzzentrum Trusted Cloud Rechtsrahmen des Cloud Computing Berlin, 3. Juni
7 Copyleft Lizenzen Grundidee: Was mit OSS entwickelt wurde, soll im Fall der Weitergabe auch der OSS-Gemeinde vollständig zur Verfügung stehen viraler Effekt: ein OSS Quellcodebestandteil genügt OSS- Lizenz gilt für die gesamte Software Interne Nutzung zulässig Im Vertriebsfall: Pflicht, die Rechte am Quellcode kostenfrei zur Verfügung zu stellen Kompetenzzentrum Trusted Cloud Rechtsrahmen des Cloud Computing Berlin, 3. Juni
8 Copyleft Lizenzen: Cloud Computing zentrale Frage: SaaS = Vertrieb der Software? Pro: kommerzielle Sicht Contra: rechtliche Sicht Objektcode wird nicht veräußert Free Software Foundation: Vertrieb nur bei Veräußerung des Objektcodes Folgen bei unzulässiger Nutzung der OSS Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers gegen SaaS- Provider Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers gegen SaaS- Provider der SaaS-Nutzer hat in der Regel nur zu befürchten, dass der Dienst eingestellt wird Kompetenzzentrum Trusted Cloud Rechtsrahmen des Cloud Computing Berlin, 3. Juni
9 Fazit und Abschluss
10 Fazit und Ausblick Rechtssicherheit für Cloud-Nutzer bedeutet: transparente und faire Vertragsbedingungen klare urheberrechtliche Basis der Cloud-Nutzung sichere datenschutzrechtliche Grundlagen Erforderlich: Weiterentwicklung der Lösungsansätze Ergebnisse aus der Arbeit der Arbeitsgruppe Rechtsrahmen des Cloud Computing in: Abschlusskongress Trusted Cloud (Berlin, Februar 2015) Abschlussveranstaltung Pilotprojekt Datenschutz-Zertifizierung für Cloud-Dienste (Berlin, März 2015) Kompetenzzentrum Trusted Cloud Rechtsrahmen des Cloud Computing Berlin, 3. Juni
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