Antibiotika bei Biofleisch: Bio muss glaubwürdig bleiben!
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- Berthold Breiner
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1 Antibiotika bei Biofleisch: Bio muss glaubwürdig bleiben! Bei Bioschweinen wurden offenbar Antibiotika eingesetzt, die nicht zulässig sind. Aber Ausnahmegenehmigungen erlauben wiederum, was eigentlich verboten ist. Mit solchem Wirrwarr setzen Bioverbände ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Magdalena Fröhlich - Bioland Stand: In Bio-Betrieben wurden laut Medienberichten bestimmte Antibiotika verwendet, obwohl diese nach den eigenen Richtlinien nicht erlaubt sind. Dabei soll es sich auch um Reserveantibiotika handeln, die beim Menschen gegen Krankheiten eingesetzt werden können. Neben den Herrmannsdorfer Landwerkstätten sind auch Bioland-Betriebe betroffen sollen 35 Ausnahmegenehmigungen zur Einzeltierbehandlung mit laut Bioland- Richtlinien nicht zugelassenen Medikamenten erteilt worden sein. Der Tierarzt hätte
2 laut Bioland die Anwendung zum Wohl der Tiere verordnet. Das Fleisch wurde offensichtlich weiterverkauft, ohne darüber zu informieren. Die taz hat über die Vorfälle berichtet. Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel Auch wenn die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen auf den ersten Blick sehr gering ist, sollten Antibiotika nicht durch die Hintertür über sogenannte Ausnahmegenehmigungen wieder erlaubt werden. Es hilft nichts hehre Ziele zu formulieren und damit das Vertrauen der Verbraucher zu erkaufen, wenn diesen Vorgaben keine konkreten Taten folgen, sondern immer wieder aufgeweicht werden. Das erschüttert das Vertrauen der Kunden in das Bioland-Siegel oder in andere Bio- Anbauverbände, die sich auf die Fahnen schreiben, dass sie mehr als den Mindeststandard der EU-Öko-Verordnung bieten. Mindestens hätte das Fleisch der so behandelten Tiere aus der Vermarktung für Bioland-Produkte herausgenommen werden müssen. Falls Mindestangaben für Biofleisch eingehalten werden, kann das Fleisch der Tiere höchstens unter dem EU-Bio-Siegel verkauft werden. Stellungnahme von Bioland vom 9. Februar 2016 In der Tat sind nach Artikel 24 der Durchführungsbestimmungen (VO (EG) Nr. 889/2008) zur EU-Öko-Verordnung Krankheiten unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden; chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen dann unter strengen Bedingungen verwendet werden. Deshalb ist prinzipiell der Einsatz von Antibiotika möglich. VORGABEN DER EU-ÖKO-VERORDNUNG Die vorbeugende Verwendung chemisch-synthetischer Arzneimittel ist verboten. Krankheiten sind vorzugsweise mit pflanzlichen, homöopathischen oder anderen Naturheilmitteln zu behandeln. Chemisch-synthetische Medikamente und Antibiotika werden verabreicht, wenn alternative Behandlungsmethoden keinen Erfolg erwarten lassen.
3 Die Behandlungsart und -dauer ist zu dokumentieren und die gesetzliche Wartezeit zu verdoppeln, auf mindestens 48 Stunden. Müssen Tieren in einem Jahr mehr als dreimal Antibiotika verabreicht werden, dürfen die Tiere bzw. ihre Produkte nicht mehr als Bio vermarktet werden. Tiere, die nicht länger als ein Jahr leben, dürfen maximal einmal im Leben mit Antibiotika behandelt werden. Richtlinien müssen präziser sein Werden die verbandseigenen Antibiotioka-Richtlinien von Bioland nicht eingehalten, darf das Fleisch zwar weiter als Biofleisch, aber gemäß den eigenen strengen Regeln eigentlich nicht mehr unter der Marke Bioland verkauft werden. Denn: Als Verbraucher zahlen Sie einen Aufpreis für eine Qualitätseigenschaft, nämlich das Verbot bestimmter Antibiotika, die nicht vorhanden ist. Darüber hinaus müssen Bioverbände ihre Richtlinien präziser fassen: Wenn Tierärzte zum Wohl der Tiere eigentlich verbotene Antibiotika einsetzen dürfen, muss dies auch so kommuniziert werden. Aus den aktuellen Formulierungen ist dies nicht abzuleiten. Bioland will Unklarheiten beseitigen Der Bioland-Verband hat uns schriftlich zugesichtert, die Unklarheiten in den Bioland Richtlinien in Bezug auf die Gabe von eigentlich verbotenen Antibiotika (s. u.) zu beseitigen. Der Pressesprecher schrieb uns am 12. Februar 2016 per Ihren (Anm. gemeint ist die Verbraucherzentrale Hamburg) Vorschlag, in den Richtlinien Transparenz über die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Notfällen zu schaffen, kann ich nur unterstützen. Ich werde dem Präsidium von Bioland vorschlagen, einen entsprechenden Vorschlag der Richtlinienergänzung bei der Bundesdelegiertenversammlung (BDV) einzubringen (Richtlinienentscheidungen trifft die BDV). Bioland hat in Bezug auf das Verbot von Reserveantibiotika schon seit Jahren eine Vorreiterrolle übernommen. Denn diese Antibiotika dürften prinziell von allen Bio-
4 Landwirten eingesetzt werden, wenn sie der Tierarzt verordnet. Das zeigt aber auch die wichtige Rolle des Tierarztes, der das letzte Wort hat, beim verantwortungsvollen Umgang mit diesen für die Humanmedizin wichtigen Antibiotika. Wenn die Richtlinien entsprechend angepasst sind, steht aus unserer Sicht der Vermarktung der Milch oder des Fleisches nach notwendiger Antibiotikagabe und Einhaltung der Wartezeiten weiterhin unter dem Bioland-Zeichen nichts im Wege - auch weil von der Ausnahmegenehmigung nach Biolandangaben extrem selten Gebrauch gemacht wird. Wünschenswert wäre noch eine jährliche Übersicht für die Öffentlichkeit, die über Anzahl und Hintergründe der erlaubten Ausnahmegenehmigungen Bericht erstattet. GUT ZU WISSEN Trotz der geschilderten Baustellen bei Biofleisch gibt es viele Vorteile gegenüber Fleisch aus der konventionellen Tierhaltung: In der Regel bessere Tierhaltung: Die Tiere haben meist mehr Platz und Zugang ins Freie. Keine präventive Antibiotikagabe: An Tiere in Ställen von Biobetrieben dürfen zum Vorbeugen von Krankheiten nicht regelmäßig Antibiotika über Futter oder Trinkwasser gegeben werden. Trotz rückläufiger Zahlen in der Massentierhaltung bekommen Nutztiere in Deutschland noch immer Tonnen (!) Antibiotika (2014, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) verabreicht. Kein Einsatz von Hormonen zur Kontrolle der Fortpflanzung. Mehr Tierschutz, so ist beispielsweise das Kupieren von Schweineschwänzen verboten. Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
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