Informationsveranstaltung zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 an den Weseler Grundschulen

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1 Informationsveranstaltung zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 an den Weseler Grundschulen

2 Gliederung 1. Übersicht - Grundschulen in Wesel 2. Innere und äußere Schulangelegenheiten 3. Wer ist schulpflichtig? 4. Anmeldetermine / Unterlagen 5. Wie kann ich mich über die Weseler Grundschulen informieren? 6. Aufnahmeverfahren 7. Inklusion 8. Ganztagsbetreuung an Grundschulen 9. Schülerbeförderung 2

3 Grundschulen Zügigkeit/Eingangsklassen Schülerzahl 2012/2013 Schule am Deich Gem.-Grundsch. Bislich 1/1 90 Theodor-Heuss-Gem.-Grundschule Flüren 2/1 130 Gem.-Grundschule Blumenkamp 1/1 156 Konrad-Duden-Gem.-Grundschule 2/2 240 Gem.-Grundschule Feldmark 3/2 260 Gem.-Grundschule Innenstadt 4/4 312 Gem.-Grundschule Brüner-Tor-Platz -/1 138 Gem.-Grundschule Quadenweg 2/2 198 Gem.-Grundschule am Buttendick 2/2 182 Gem.-Grundschule Fusternberg 2/2 216 Gem.-Grundschule Büderich/Ginderich 3/2 229 Gesamt Die Zügigkeit einer Schule bezeichnet die Anzahl der Parallelklassen in einer Jahrgangsstufe. So bildet z. B. eine zweizügige Grundschule 2 Eingangsklassen und verfügt insgesamt über max. 8 Klassen (je 2 Klassen in insgesamt 4 Jahrgängen). 3 Fachbereich Jugend, Schule und Sport

4 Schulträger Stadt Wesel Zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten, z. B.: Bereitstellung der benötigten Gebäude und des Inventars Personal, z. B. Schulsekretärin, Hausmeister Lehr- und Lernmittel / Schulbücher Schülerbeförderung Finanzierung u. räumliche Ganztagsbetreuung Schülerunfallversicherung, Versicherung gegen Fahrrad- und Garderobenschäden Zuständig für die inneren Schulangelegenheiten sind die Schulleitungen, das Schulamt (hier: Schulamt für den Kreis Wesel) und das Land, z. B.: Unterricht pädagogische Konzepte Zeugnisse Konzept OGS (mit Träger) Lehrereinsatz Fachbereich Jugend, Schule und Sport 4

5 Der Schulträger (Stadt Wesel) ist nach 81 (1) Schulgesetz NRW verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Um dies sicherzustellen, legt der Schulträger hierzu die Schulgrößen (Zügigkeiten) fest. Diese dürfen während des Anmeldeverfahrens nicht mehr geändert werden. aktueller Klassenfrequenzrichtwert = 24 (Bandbreite 18 bis 30 Schülerinnen und Schüler) 5

6 Schuleingangsuntersuchung Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung der schulpflichtig werdenden Kinder auf die körperliche Schulfähigkeit bzw. zur Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen. Werden gesundheitliche Einschränkungen festgestellt, werden entsprechende Förderungen vorgeschlagen. Benötigte Unterlagen Vorsorgeheft Impfausweis ausgefüllter Gesundheitsfragebogen (wird mit der Einladung zugeschickt) ärztliche Berichte (falls vorhanden) Gebühr kostenlos für die untersuchten Kinder bzw. deren Eltern Schuleingangsdiagnostik Grundlagen für die Entscheidung : systematische Beobachtung in vorstrukturierter, unterrichtsähnlicher, kindgemäßer Situation z.b. "Unterrichtsspiel" Informationen aus Elterngespräch, Gespräch mit Erzieherin, schulärztliche Untersuchung, Fachbereich Jugend, Schule und Sport 6

7 Schuljahr 2013/2014 schulpflichtig: Geburtszeitraum geboren ab = Kann-Kind Antrag durch die Eltern Aufnahme durch die Schulleitung Kind muss die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein (Schulfähigkeit); Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens 7

8 8

9 9

10 10

11 Anmeldetermine in den jeweiligen Grundschulen: Montag, , 8 12 Uhr Dienstag, , Uhr Mittwoch, , 8 12 Uhr - Benachrichtigung der Stadt Wesel - Familienstammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes - Vorstellung des einzuschulenden Kindes 11

12 Möglichkeiten für Eltern, die passende Schule für ihr Kind zu finden: - Eltern-Infoabende in den jeweiligen Schulen - Informationen in den KiTa s durch die Grundschulen - Gespräche mit den Schulleitungen - Besichtigung der Schulen - Schulpräsentationen im Internet ( + Schulen) - Schulwegweiser in Papierform 12

13 Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegene Grundschule ( 46 (3) Schulgesetz NRW) im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität (diese orientiert sich an den kurz-, mittel- und langfristig zu erwartenden Schülerzahlen im Einzugsbereich der jeweiligen Schule) 13

14 Anmeldung an einer NICHT nächstgelegenen Grundschule es ist eine weitere Schule als Zweitwunsch anzugeben Geschieht dies nicht, wird die tatsächlich nächstgelegene Schule als Zweitwunsch angenommen. 14

15 Aufnahmeverfahren Vorrangig aufgenommen werden schulpflichtige Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Wesel haben und für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene ist. Kann-Kinder der nächstgelegenen Grundschule werden wie schulpflichtige Kinder behandelt, wenn die Schulfähigkeit des Kindes vor einer Entscheidung im Aufnahmeverfahren feststeht. Kann-Kinder, deren Schulfähigkeit erst später festgestellt wird, können im Rahmen freier Kapazitäten aufgenommen werden. Danach werden weitere schulpflichtige Kinder aufgenommen, die nach dem 15.November 2012 angemeldet wurden und die Voraussetzungen aus Punkt 1 erfüllen (z. B. Zuzüge). Sollte es dann noch freie Plätze geben, werden die Kinder berücksichtigt, die ihren Hauptwohnsitz in Wesel haben und für die die gewählte Grund-schule nicht die nächstgelegene ist. 15

16 Aufnahmeverfahren 1 (3) Ausbildungsordnung Grundschule AO GS Gibt es mehr Anmeldungen von Kindern, für die die gewählte Grundschule nicht die nächstgelegene ist, als freie Plätze vorhanden sind, prüft die Schulleitung, 1. ob Härtefälle vorhanden sind und zieht 2. eines oder mehrere der nachfolgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung heran: - Geschwisterkinder - Schulwege - Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule - ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen - ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache Über die Reihenfolge und die Auswahl der Kriterien entscheidet die Schulleitung in eigener Zuständigkeit. Fachbereich Jugend, Schule und Sport 16

17 Anmeldenachweis: erhalten Sie bei der Anmeldung des Kindes Sollte eine Aufnahme in der gewünschten (nicht wohnortnahen) Schule nicht möglich sein, nimmt die Schulleitung vor dem mit den Eltern Kontakt auf. Aufnahmebestätigung: erhalten Sie schriftlich durch die Schule am 31. Januar

18 Inklusion Das Schulgesetz in NRW regelt, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen können, nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert werden. Als Ort der Förderung ist im Gesetz zunächst der Gemeinsame Unterricht an einer allgemeinen Schule genannt, danach die Förderschule. Den Gemeinsamen Unterricht (GU) gibt es an allen Weseler Grundschulen. Schwerpunktschulen mit Integrationsklassen sind: GGS Feldmark (geplant ist: aufbauend in jeder Jahrgangsstufe) GGS Innenstadt (geplant ist: aufbauend in jeder Jahrgangsstufe) GGS Buttendick GGS Blumenkamp Ansonsten gibt es weitere Grundschulen mit angegliedertem Sonderpädagogen- Einsatz. Fachbereich Jugend, Schule und Sport 18

19 Offene Ganztagsschule / 13 plus Schule Betreuungsangebot an allen Weseler Grundschulen 19

20 Offene Ganztagsschule Zusammenarbeit Schule und Jugendhilfe Betreuungsangebot nachmittags wird durch freie Träger (Förderverein, Wohlfahrtsverbände) sichergestellt pädagogisch qualifiziertes Personal Betreuungszeiten Uhr, mindestens bis 15 Uhr Wochenplan / Einsatz Lehrerinnen u. Lehrer (3 Std. pro Gruppe/Woche) Hausaufgabenbetreuung Freizeit- und Sportangebote 20 Fachbereich Jugend, Schule und Sport

21 OGS-Standorte Schulen Träger Gruppen Theodor-Heuss-GGS Caritas 1,5 GGS Feldmark Caritas 2 GGS Brüner-Tor-Platz Caritas 2,5 GGS Innenstadt Caritas 2 GGS Fusternberg Caritas 2 GGS Buttendick Caritas 2 Ellen-Key-Schule Primarstufe - Caritas 2 GGS Innenstadt Diakonisches Werk 4 Konrad-Duden-GGS Diakonisches Werk 3 GGS Blumenkamp Diakonisches Werk 1 GGS Quadenweg Internationaler Bund 3 13plus GGS Bislich GGS Büderich 21

22 Elternbeiträge für die OGS Stufe Jahreseinkommen Betrag 0 0 bis über Fachbereich Jugend, Schule und Sport

23 Schülerfahrtkosten Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der kürzeste Fußweg zur wohnortnächsten Schule mehr als 2 Kilometer beträgt. Ist die gewählte (nicht wohnortnächste) Grundschule mehr als 2 Kilometer entfernt, sind die Fahrtkosten selbst zu tragen. 23

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