B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum
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- Lilli Schulz
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1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Jemgum Bekanntmachung des Jahresabschlusses Gemeinde Uplengen Bauleitplanung; a.) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Hinter Neufeld in der Ortschaft Jübberde b.) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.1 Am Winterboensweg in der Ortschaft Großsander Samtgemeinde Jümme Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr C. Sonstiges Seite
2 Aktiva Bekanntmachung der Stadt Weener (Ems) Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum Euro- 1. Immaterielles Vermögen ,65 2. Sachvermögen ,25 3. Finanzvermögen ,74 4. Liquide Mittel ,66 5. Aktive Rechnungsabgrenzung ,87 Bilanzsumme ,17 Passiva -Euro- 1. Nettoposition , Basis-Reinvermögen , Rücklagen 0, Jahresergebnis 0, Sonderposten ,02 2. Schulden , Geldschulden ,60 davon Liquiditätskredite , Geldschulden (ohne Liquiditätskredite) , Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Transferverbindlichkeiten 734, Sonstige Verbindlichkeiten ,16 3. Rückstellungen ,00 4. Passive Rechnungsabgrenzung ,52 Bilanzsumme ,17 Bekanntmachung: Der Rat der Stadt Weener (Ems) hat in seiner Sitzung am die Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum beschlossen. Gemäß 129 Absatz 2 in Verbindung mit 156 Absatz 4 NKomVG liegen die Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen und der mit der Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom bis einschließlich zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Weener (Ems), Osterstraße 1, Zimmer 22, Weener, während der Sprechzeiten öffentlich Weener, den Stadt Weener (Ems) Ludwig Sonnenberg Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen Aufwendungen auf , der außerordentlichen Erträge 0, der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Einzahlungen für Investitionstätigkeit , der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0, der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.300,00 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,00 - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,00 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. 2. Gewerbesteuer 340 v. H. Hesel, Der Gemeindedirektor Uwe Themann Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2. Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. 3. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis zum in der Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, Hesel, Zimmer O-04, zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich Hesel, Der Gemeindedirektor Uwe Themann Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Jemgum Der Rat der Gemeinde Jemgum hat in der Sitzung am einstimmig folgende Beschlüsse gefasst: TOP 11 Kenntnisnahme der Bilanz zum , des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters hierzu. Gemäß 129 NKomVG wird der Jahresabschluss 2013 beschlossen und dem Hauptverwaltungsbeamten Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ohne Forderungsübersicht liegt gem. 129 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 03. bis 11. Juni 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Jemgum, Zimmer 11, Hofstraße 2, Jemgum, öffentlich Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Leer über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und die Stellungnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Jemgum hierzu liegen gem. 156 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ebenfalls vom 03. bis 11. Juni 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Jemgum, Zimmer 11, Hofstraße 2, Jemgum, öffentlich Jemgum, Gemeinde Jemgum Johann Tempel Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen a.) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Hinter Neufeld in der Ortschaft Jübberde b.) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.1 Am Winterboensweg in der Ortschaft Großsander Bekanntmachung gem. 10 Abs. 3 BauGB Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2014 die o.a. Änderungen der Bebauungspläne Nr Hinter Neufeld in der Ortschaft Jübberde bzw. Nr. 2.1 Am Winterboensweg in der Ortschaft Großsander als Satzungen beschlossen.
4 Die o.a. Änderung zu a.) bezieht sich auf die teilweise Aufhebung einer öffentlichen Grünfläche am nordöstlichen Rand des Bebauungsplangebietes auf dem Flurstück 87/2 der Flur 14 der Gemarkung Jübberde. Der Änderungsbereich liegt südlich des Hinterneufeldweges und östlich des Lüttje Weideweges. Die o.a. Änderung zu b.) bezieht sich u.a. auf die Aufhebung einer nicht realisierten Planstraße und einer Trasse für eine geplante Volt-Leitung nebst Leitungszonen sowie auf die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen der Flurstücke 13, 14, 16, 17, 32, 33 und 34 der Flur 14 der Gemarkung Großsander. Der Änderungsbereich liegt südlich des Winterboensweges und östlich des Voßbargweges. Jedermann kann ab sofort die o.a. Änderungen der Bebauungspläne Nr Hinter Neufeld in der Ortschaft Jübberde bzw. Nr. 2.1 Am Winterboensweg in der Ortschaft Großsander nebst den Begründungen im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Uplengen-Remels, Alter Postweg 113, Zimmer 10, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die o.a. Änderungen der Bebauungspläne Nr Hinter Neufeld in der Ortschaft Jübberde bzw. Nr. 2.1 Am Winterboensweg in der Ortschaft Großsander mit der Bekanntmachung (Ausgabedatum des Amtsblattes) rechtsverbindlich. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die o.a. Bauleitplanungen und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 233 Abs. 2 i.v.m. 215 BauGB (i.d.f. der Bek. vom , BGBl. I S. 2141, ber S. 137, zuletzt geändert durch Art. 1 G vom , BGBl. I S bzw. durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom , BGBl. Teil I Nr. 64 S. 3316) 1. die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs der dort näher bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 und 2 a) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Uplengen, den 12. Mai 2015 Gemeinde Uplengen Enno Ennen Haushaltssatzung der Samtgemeinde Jümme für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Jümme in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen Aufwendungen auf , der außerordentlichen Erträge auf 0, der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Einzahlungen für Investitionstätigkeit , der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit , der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,00 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
5 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 5 Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage auf 30, v. H. festgesetzt. Filsum, 28. April 2015 Der Samtgemeindebürgermeister Wiard Voß Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gem. 111 Abs. 3, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am unter Az.: erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt gem. 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus in Filsum, Rathausring 8/12 -Zimmer 23- öffentlich Filsum, Samtgemeinde Jümme Der Samtgemeindebürgermeister Wiard Voß Herausgeber: Landkreis Leer, Der Landrat, Bergmannstraße 37, Leer, Tel.: (04 91) Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 01. und 15. eines Monats, an arbeitsfreien Tagen am darauf folgenden Arbeitstag. Annahmeschluss ist drei Arbeitstage vor dem Erscheinungstag. Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, Leer oder an folgende -Adresse zu senden: amtsblatt@lkleer. de oder gunda.schmidt@gmx.net Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer ( ) zu erreichen. Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter: Rubrik Aktuelles
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