Qualifizierung / Fort - und Weiterbildung von Ausbildungskräften

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1 Qualifizierung / Fort - und Weiterbildung von Ausbildungskräften 1. Zweck Diese VA regelt die Qualifizierung sowie die Fort- und Weiterbildung der Ausbildungskräfte in der Breitenausbildung 2. Geltungsbereich Abt. allgemeine Rotkreuzarbeit 3. Begriffe Durch die Qualifizierung wird die Grundberechtigung für die Ausbildungstätigkeit erlangt. Fortbildungen sind Maßnahmen zur Vertiefung und Erhaltung der didaktischen Kompetenz. Weiterbildungsmaßnahmen dienen zur Qualifizierung einzelner Ausbildungskräfte für ergänzende bzw. spezialisierte Ausbildungsgänge. Bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung arbeiten Kreis- und Landesverband zusammen. 4. Durchführung Eine systematische Qualifizierung sowie eine methodisch konsequente und regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Ausbildungskräfte ist grundlegende Voraussetzung für die sachgerechte Vermittlung und Erweiterung der Lehrkompetenz der Ausbildungskräfte im Hinblick auf den aktuellen Stand der Lehraussagen des DRK bei gleichzeitiger Gewährleistung einer erwachsenengerechten Unterrichtsgestaltung auf hohem Qualitätsniveau. Neben der Vermittlung rein fachlicher und methodisch-didaktischer Kompetenzen stellen die Stärkung der Selbstverantwortung der einzelnen Ausbildungskräfte sowie die Förderung einer Kultur der Fehlervermeidung und ständigen persönlichen Weiterentwicklung wesentliche Schwerpunkte der Qualifizierung und der Fort- und Weiterbildung der Ausbildungskräfte dar. Weiterhin soll damit ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung einer positiven Unternehmenskultur im DRK-KV Böblingen und seinen angeschlossenen Ortsvereinen geleistet werden. Den Ausbildungskräften muss bewusst werden, wie wichtig ihr Beitrag zum Ansehen des DRK-Kreisverbandes und zur Zufriedenheit der Kunden ist. Die Qualifizierung sowie die Fort- und Weiterbildung der Ausbildungskräfte im DRK-KV Böblingen regelt sich grundsätzlich nach den Rahmenvorgaben der ED Ausbildungsordnung Erste Hilfe sowie den Rahmenbestimmungen des DRK-LV Baden-Württemberg. Seite 1 von 5

2 4.1 Qualifizierung Ehren- und nebenamtliche Ausbildungskräfte werden durch ein Curriculum qualifiziert. Dabei werden zwei Hauptgruppen unterschieden: 1. DRK-Mitglieder 2. Schullehrkräfte an staatlichen und/oder allgemeinbildenden Schulen Qualifizierung von DRK-Mitgliedern Mindestvoraussetzung für die Qualifizierung zur Ausbildungskraft: Mindestalter 17 Jahre Abgeschlossene Sanitätsdienstausbildung (A und B) ED Mustervertrag DRK-KV EH-Ausbildungskraft Die Qualifizierung besteht aus: Vorbereitungsseminar für Erste Hilfe Ausbilder (Bildungsträger: DRK-KV Böblingen oder DRK-LV Baden-Württemberg) Hospitationen an 3 EH Lehrgängen (Bildungsträger: DRK-KV Böblingen) Qualifizierungslehrgang (Bildungsträger: DRK-LV Baden-Württemberg) Die Hospitanten werden durch entsprechend qualifizierte und beauftragte Ausbildungskräfte (Mentoren) in Zusammenarbeit mit dem jeweils verantwortlichen Ausbildungsleiter begleitet und beraten. Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifizierungslehrganges sowie zwei eigenständig durchgeführten Erste Hilfe - Kursen erhält die Ausbildungskraft auf Antrag ED Lehrscheinantrag EH-Ausbilder des KAL seinen Lehrschein. Bei eingeschränktem Abschluss muss die Ausbildungskraft weiterhin bei zwei Erste Hilfe- Kursen durch einen Mentor im Erste Hilfe Programm begleitet und beraten werden. Der Lehrschein kann erteilt werden, wenn eine unter Verantwortung des DRK-Landesverbandes erfolgte Lehrprobe erfolgreich durchgeführt wurde. Bei entsprechender fachlicher und methodischer Qualifikation kann laut ED Ausbildungsordnung Erste Hilfe ein Quereinstieg zur Erste Hilfe Ausbildungskraft ermöglicht werden ED Lehrscheinumschreibungsantrag EH-Ausbilder. Seite 2 von 5

3 4.1.2 Qualifizierung von Schullehrkräften an staatlichen und/oder allgemeinbildenden Schulen Zur Förderung der Ersten Hilfe in Schulen (Schulsanitätsdienste) werden aus Mitteln des DRK-Landesverbandes Lehrkräfte in das Erste-Hilfe-Programm eingewiesen. Wegen der pädagogischen Vorbildung des Adressatenkreises unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen und das Curriculum von denen der DRK-Kräfte. Mindestvoraussetzung für die Qualifizierung zur EH Ausbildungskraft. Aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse Die Qualifizierung besteht aus einem speziell gestaltetem Qualifizierungslehrgang gemäß ED Ausbildungsordnung Erste Hilfe sowie den Bestimmungen des DRK-LV Baden- Württemberg. Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifizierungslehrganges sowie zwei eigenständig durchgeführten Erste Hilfe - Kurse erhält die Lehrkraft auf Antrag ED Lehrscheinantrag EH-Ausbilder der KAL ihren Lehrschein. 4.2 Fortbildung Diese Fortbildungsveranstaltungen sind Voraussetzung zur Verlängerung der Lehrberechtigungen in den Breitenausbildungsprogrammen und werden in Pflicht- und Wahlveranstaltungen unterschieden. Näheres hierzu regeln die ED Ausbildungsordnung Erste Hilfe und Vorschriften des DRK-Landesverbandes. Die Inhalte und Lehrziele der Fortbildungsveranstaltungen des DRK-KV Böblingen sollten zumindest umfassen: Fachliche Neuerungen oder Ergänzungen Fachlich erforderliches Hintergrundwissen Medien- und Methodenkunde Persönlichkeitsentwicklung Änderungen/Neuerungen organisatorischer Vorgaben/Erfordernisse Erkenntnisse aus dem Qualitätsmanagementverfahren Interne Kommunikation und Informationsweitergabe Bei der Planung und Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen beim DRK-KV Böblingen sind zu berücksichtigen: Ziele der Schulung (Bildungsziele, Erweiterung der Kompetenzen) Methoden Referenten (Intern/Extern) Benötigte Ressourcen (Kosten, Räumlichkeiten, Ausstattung, Unterrichtsmittel,..) Seite 3 von 5

4 Interne Unterstützung (Freistellungen, u.ä.) 4.3 Weiterbildungen Interessierte und geeignete Ausbildungskräfte können nach Maßgabe der VA Gewinnung Ausbildungskräfte Breitenausbildung an einer Einweisung in zielgruppenorientierte Bildungsprogramme, wie z.b. EH am Kind EH mit Kindern EH für Sportgruppen AED für Ersthelfer Sanitätsausbildung A weitere zielgruppenorientierte Erste Hilfe Programme ebenso teilnehmen, wie an einer Einweisung als Mentor in der Ersten Hilfe Ausbildung als Seminarleiter für das Vorbereitungsseminar als Fachausbildungskraft im Sanitätsdienst 4.4 Themen- und Referentenauswahl auf Ebene des DRK-KV Böblingen Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen auf Ebene des DRK-KV Böblingen werden durch geeignete Ausbildungskräfte oder externe Referenten durchgeführt. Die Auswahl der Referenten erfolgt nach Qualifikation, Themenbereich und Verfügbarkeit durch die KAL. Diese hat dabei Vorschläge und Anregungen der örtlichen Ausbildungsleitungen sowie der Kreisbereitschaftsleitung zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Auswahl der Themen für die Fortbildungsveranstaltungen. 4.5 Allgemeine Durchführung und Dokumentation Die KAL informiert über Thema, Ort und Zeitpunkt der Lehrgänge auf LV- und KV-Ebene grundsätzlich spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn per Rundschreiben alle Ausbildungs- und Gemeinschaftsleiter des Kreisverbandes. Die Anmeldungen für die auf LV-Ebene durchgeführten Lehrgänge erfolgen mittels des dafür vorgesehenen Formulars durch die Gemeinschaftsleitungen über die KAL. Die Durchführung und Dokumentation der Lehrgänge erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des DRK- LV Baden- Württemberg. Für die vom DRK-KV Böblingen durchgeführten Lehrgänge werden Interessierte von den Gemeinschaftsleitungen der KAL mittels des dafür vorgesehenen Anmeldeformulars des DRK-KV Böblingen gemeldet. Die Ausbildungskräfte bestätigen ihre Teilnahme per Unterschrift während der Lehrgänge in der F Teilnehmerliste. Seite 4 von 5

5 Von der KAL wird für jede angehende sowie qualifizierte Ausbildungskraft eine aktuelle Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsübersicht geführt. Die erforderlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden in den regelmäßigen Ausbildungskräfte- oder Ausbildungsleiterbesprechungen angesprochen und abgestimmt. 4.6 Beurteilung der Wirksamkeit der Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen Durch folgende Maßnahmen wird die Wirksamkeit der Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen beurteilt: alle Schulungen werden anhand eines Rückmeldebogens bewertet. Die Rückmeldebögen werden unter Verantwortung der KAL erfasst und ausgewertet F Evaluationsbogen alle Schulungsmaßnahmen werden bei den regelmäßig stattfindenden Ausbildungskräftebesprechungen reflektiert und bewertet. insbesondere bei speziellen Ausbildungsprogrammen durch Unterrichtsbesuche VA Beurteilung von Ausbildungskräften Breitenausbildung 5. Bemerkungen -entfällt- 6. Dokumentation Anmeldeformulare LV/KV F Teilnehmerliste F Evaluationsbogen Qualifikations-/Fort-/Weiterbildungsstand Mitarbeiter (EDV) 7. Mitgeltende Unterlagen VA Gewinnung Ausbildungskräften Breitenausbildung VA Beurteilung von Ausbildungskräften Breitenausbildung ED Ausbildungsordnung Erste Hilfe ED EH-Lehrschein & Fortbildungsnachweis ED Lehrscheinantrag EH-Ausbilder ED Lehrscheinumschreibungsantrag EH-Ausbilder ED Mustervertrag DRK-KV EH-Ausbildungskraft Seite 5 von 5

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