Wenn mindestens 9 Mitarbeiter in einem Unternehmen (auch Praxis oder Kanzlei) bearbeiten, ist nach dem Bundesdaten-
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- Ilse Schmitz
- vor 8 Jahren
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1 Wenn mindestens 9 Mitarbeiter in einem Unternehmen (auch Praxis oder Kanzlei) mittels EDV Kunden- oder Mitarbeiterdaten bearbeiten, ist nach dem Bundesdaten- schutzgesetz die wirksame Bestellung eines Datenschutzbeauftragte schutzbeauftragten Pflicht. Unabhängig von der Zahl der Bediensteten müssen öffentliche Stellen, len, die per- sonenbezogene Daten au- tomatisiert verarbeiten, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen (z. B. 8 a NDSG und 14 a DSG- LSA). Sowohl in der Privatwirtschaft als auch bei Behörden sorgt Rechtsanwalt Christian Wolff als externer Datenschutzbeauftragter für die dauerhafte Einhaltung der technischen und gesetzlichen Vorgaben.
2 Anforderungenrungen an den Datenschutz- beauftragten: Fachkunde IT-Verständnis didaktische Fähigkeiten juristische Erfahrungen und organisatorischessches Talent Unabhängigkeit Mitarbeiter oder EDV-Dienstleister, Dienstleister, die sich mit der IT auskennen und diese administrieren, können nicht wirksam zum Datenschutzbeauftragten berufen werden Personalverantwortliche und Mitglieder der Geschäfts- oder Behördenleitung scheiden wegen Interessenkonflikts als Datenschutzbeauftragtetragte aus Mit einem wirksam bestellten (externen) Datenschutz schutzbeauftragten vermeiden Sie: Ärger mit der Aufsichtsbehörde Bußgeld gegen Geschäftsleitung und Unternehmen Negative Auswirkung auf das Qualitäts- managementagement Konsequenzen für Vertragsbeziehungen Imageverlust
3 Die Bestellung eines externen Daten- schutzbeauftragten hat viele Vorteile: fachlich qualifiziert keine Investition (Zeit und Kosten) für die Ausbildung von Mitarbeitern kein laufender Schulungsaufwand kein Zeitausfall: alle Mitarbeiter können sich zu 100% um das Kerngeschäft kümmern einfache Anpassung des Datenschutz- aufwandes an die jeweilige Situation im Unternehmen oder der Behörde Keine Interessenkollision mit bisheriger Tätigkeit Vorbeugen von Konflikten mit Kolleginnen und Kollegen höhere Objektivität,, Vermeidung von "Betriebsblindheit kein besonderer Kündigungsschutz
4 Als praxiserfahrener Jurist mit entsprechen- und Spezial- den Fachkenntnissennissen im Daten- schutzrecht, unter anderem erworben durch Seminare der Deutschen Anwalt Akademie und beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen bin ich als Berater im IT-Recht und externer Daten- schutzbeauftragter tätig. Durch meine Praxiserfahrungen als Netzwerk- administrator sowie juristischen Background kann ich die eingesetzten Datenverarbeitungs- systeme, -verfahren und -netze unabhängig prüfen und beurteilen. Kümmern Sie sich um Ihr Tagesgeschäft. Als Ihr externer Datenschützer sorge ich für eine wirksame und rechtskonforme Aus- gestaltung Ihres Datenschutzes und Unter- weisung Ihrer Mitarbeiter. Objektiv vertraulich juristisch fundiert. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie uns gemeinsam besprechen, was ich für Sie tun kann! Rechtsanwalt und Datenschützer
5 Mein Beratungsangebot: unverbindlich bindlich kostenlos IT-Check Check der Datensicherheit Prüfung, ob eine Bestellung Prüfung, zum Datenschutzbeauf Daten beauftragten wirksam ist Meine Tätigkeit: detaillierte Bestandsaufnahme Bestandsaufnahme Zweck der Datenerhe Datenerhebung Art der gespeicherten gespeicherten Daten Zugriffsrechte Regelfristen gelfristen für das Löschen von Daten Erstellung, Verwaltung sowie Pflege der internen und öffentlichen Verarbeitungs und VerfahrensVerarbeitungsVerfahrens verzeichnis verzeichnisse Optimierung und rechtskonforme dauerhafte Sicherstellung des Datenschutzes Mitarbeiterschulung Transparenz Transparenz: Konkrete Angebote Festpreise basierend asierend auf Betriebsgröße Zahl der Betriebsgröße, EDV-Arbeits Arbeitsplätze und Mitarbeiter sowie Schulungs-- und Kontrollbedarf
6 Christian Wolff Externer Datenschutzbeaufragter Datenschutz in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Bereich (Behörden): Analyse Beratung Konzepterstellung Schulung Implementierung Als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet, als Berater loyal und zuverlässig. Praxiserfahren und flexibel. Rechtsanwalt Christian Wolff Backhausweg 11 b Börßum Telefon: / Telefax: / mail@data-protector.de Mitglied in folgenden Organisationen:
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