Bibermanagement - Jahresbericht 2017

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1 Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Bibermanagement - Jahresbericht eine Information der unteren Naturschutzbehörde -

2 Inhaltsverzeichnis Bibersituation im Landkreis... 3 Im Jahr 2017 im Bibermanagement durchgeführte Maßnahmen... 3 Kartierung Biberberater Dienstbesprechung... 6 Runder Tisch Bibermanagement... 7 Aktuelles aus dem Bibermanagement... 8 Anträge auf Abschuss... 8 Ausbildung neuer Biberberater... 8 Englische Biberdelegation im Landkreis... 8 Fallensender... 8 Beschaffung neuer Fallen... 9 Einsatz eines Kopters... 9 Biberstatistik Gemeldete Biberfälle im Jahr Gemeldete und anerkannte Biberschäden Fanggenehmigungen, Fangzahlen und Totfunde von 2000 bis Nicht entschädigungsfähige Aufwendungen von Kommunen und Privatpersonen Kosten des Bibermanagements im Landkreis Ausblick für das Jahr Ansprechpartner im Landratsamt Örtliche Biberberater des Landkreises ANHANG - 2 -

3 Bibersituation im Landkreis Der Biber (Castor fiber) wurde 1867 in Bayern ausgerottet und in den Folgejahren erfolgte eine Wiedereinbürgerung. Inzwischen leben an unseren Gewässern in Bayern knapp Biber in rund Revieren. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurden im Jahr Reviere erfasst. Gab es früher noch so genannte Hotspots, ist der Biber mittlerweile flächendeckend in Bayern wie auch im Landkreis vorhanden. Mit dem Biber ist eine Schlüsselart der Gewässerlebensräume zurückgekehrt. Wie keine zweite heimische Art gestaltet er mit dem Errichten von Dämmen und durch das Fällen von Bäumen aktiv seinen Lebensraum und schafft so vielfältige und dynamische Biotope. Gleichfalls leistet der Biber dort wo er wirken kann einen wichtigen Beitrag im Hochwasserschutz. Durch seine Aktivitäten gerät der Biber jedoch auch in Konflikt mit den Landnutzern, die entlang der Gewässer ihre Grundstücke bewirtschaften: er fällt Nutzholz, untergräbt flussnahe Wege und Äcker, staut Entwässerungsgräben auf und frisst Feldfrüchte. Aus diesem Grund wurde sehr früh im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein Bibermanagement installiert, das richtungsweisend für das gesamte bayerische Bibermanagement wurde. Der vorliegende Jahresbericht soll einen kurzen Überblick über die Tätigkeit des Bibermanagements im Landkreis im Jahre 2017 geben und über gemeldete Biberfälle und Biberschäden informieren. Im Jahr 2017 im Bibermanagement durchgeführte Maßnahmen Kartierung 2017 Kenntnisse über die Verbreitung des Bibers sind notwendig, um Maßnahmen im Bibermanagement sinnvoll und lösungsorientiert umsetzen zu können. Des Weiteren muss gemäß dem speziellen Artenschutzrecht gewährleistet sein, dass trotz der Abfänge der gute Erhaltungszustand der Art erhalten bleibt. Grundlage hierfür ist eine aktuelle Kartierung aller im Landkreis vorkommenden Reviere. Die letzte Kartierung basiert auf Daten aus dem Jahr Im Jahr 2017 erfolgte nun diese erneute flächendeckende Kartierung der Biberbestände im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Die Kartierung erfolgte aus Gründen der Vergleichbarkeit an Hand einer bayernweit einheitlichen Kartieranleitung. Auf Grund ihrer guten Ortskenntnis wurde die Kartierung von den lokalen Biberberatern in deren jeweiligen Gemeindegebiet durchgeführt. Im Zuge der Kartierung wurden in einem ersten Schritt Biberspuren (Burgen und Röhren, Dämme, Gehölzverbiss, Ausstiege, Wechsel, ) im Gelände erfasst und auf Karten und Erhebungsbögen eingetragen. Hierzu erhielten die Biberberater von der unteren Naturschutzbehörde Topographische Karten im Maßstab 1: Da Biberspuren am besten im ausgehenden Winter und Frühling sichtbar sind (niedrige Vegetation, fehlendes Laub), erfolgte die Kartierung überwiegend in den Monaten Februar bis Anfang Mai. Anschließend erfolgte an Hand der Lage und Häufung der Spuren die Abgrenzung von Biberrevieren. Eine Unterscheidung zwischen Einzel- und Familienrevieren ist wegen der Dämmerungs- und Nachtaktivität der Tiere nur in Einzelfällen möglich. Dort wo es möglich war, sind diese Ergebnisse in die Kartierung eingeflossen

4 Ämter, Gemeinden, Wasserverbänden, Fischereivereinen, dem Bauernverband und einige weitere Stellen wurden über die Kartierarbeiten informiert, um ihnen die Möglichkeit zur Äußerung zu geben. Informationen über Einzelfälle aus den vorangegangenen Jahren flossen ebenfalls in die Kartierung mit ein. Die folgende Abbildung, zeigt den aktuellen Stand der Verteilung der Biberreviere. Eine größere Karte findet sich im Anhang. Abbildung 1: Reviere im Landkreis nach Konfliktpotential und notwendigen Präventionsmaßnahmen (grün: konfliktfreies oder armes Revier; gelb: konfliktträchtiges Revier mit Priorität Prävention; rot: Konfliktrevier mit Priorität Zugriff) - 4 -

5 Die Reviere sind in drei Farben dargestellt. Die Farben haben folgende Bedeutung: Grüne Reviere: Gelbe Reviere: Rote Reviere: konfliktfreie und arme Reviere: v.a. in den Donau- und Paarauen, aber auch an vielen Kiesweihern. Diese Reviere sollen aus Artenschutzgründen für den Biber erhalten werden. Mit Konflikten ist kaum oder nicht zu rechnen. konfliktträchtige Reviere mit Priorität Präventionsmaßnahmen: am Rande der Paar- und Donauauen sowie über den ganzen Landkreis verteilt. Hier soll durch Präventionsmaßnahmen und Entschädigung eine Ko-Existenz von Mensch und Biber ermöglicht werden. stark konfliktträchtige Reviere mit Priorität Zugriff: an Kläranlagen und wichtigen Vorflutern. Hier sind Präventionsmaßnahmen nicht zielführend oder unverhältnismäßig, weshalb ein Abfang genehmigt wird. Diese Bewertung soll kein starres Konzept darstellen. Denn auf Grund veränderter Landnutzung oder veränderter Biberaktivität kann es im Einzelfall zu einer anderen Einstufung und zu Revier- Veränderungen kommen. Von den 157 Biberrevieren im Landkreis wurden 42 als konfliktarm (grün) bewertet. Es handelt sich hierbei überwiegend um Reviere in den Donauauen und an diversen Bagger-Seen. Oft sind dies klassische Biberreviere, in denen der Schutz des Bibers und des artenreichen Lebensraums mit seiner vielfältigen Tier- und Pflanzenwert einen hohen Stellenwert hat. 94 Reviere wurden als konfliktträchtige Reviere mit Priorität Prävention (gelb) eingestuft. Die Anzahl ist hoch, da bereits bei der Meldung eines kleineren Fraßschadens oder anderer kleiner Schäden diese Kategorie gewählt wurde. In diesen Revieren sind zum Teil Präventionsmaßnahmen notwendig (z.b. Dammentfernung, Einzelstammschutz, E-Zaun), um ein Nebeneinander von Mensch und Biber zu ermöglichen. Die meisten Reviere entlang von Gräben und Bächen in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Flur sind in dieser Kategorie vorzufinden. Bei 21 Revieren (rot) ist im Falle von Konflikten der Zugriff als prioritäre Maßnahme vorgesehen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Reviere an Kläranlagen und Schönungsteichen, an aufgesattelten Gewässern sowie an diversen Gefahrenstellen. Die Zahl der Reviere ist gegenüber 2013 nur leicht um rund 10 % auf nunmehr 157 Reviere gestiegen. Im Durchschnitt besteht ein Biberrevier aus 3,5 Tieren. Für den Landkreis bedeutet dies, dass es knapp 550 Biber gibt. Es ist davon auszugehen, dass eine gewisse Sättigung eintritt

6 180 Entwicklung der Revieranzahl Entwicklung der Revieranzahl auf Basis der Kartierergebnisse 1995, 2010, 2013 und 2017 Neubesiedelungen gibt es nach wie vor über den ganzen Landkreis verteilt und vor allem an Seitengräben von bereits besiedelten Fließgewässern. Hinsichtlich der Verteilung der Biberreviere im Landkreis ergaben sich keine auffälligen Verschiebungen. Lediglich im Bereich der naturnahen Donauauen fällt stellenweise auf, dass trotz optimaler Habitatstruktur keine oder kaum Biberspuren vorgefunden werden konnten. Da trotz der Biberfänge in den letzten Jahren die Anzahl der Biberreviere insgesamt zugenommen hat, gilt die Biberpopulation im Landkreis als gesichert. Der rechtlich geforderte gute Erhaltungszustand der lokalen Biberpopulation ist somit gegeben. Dies bedeutet, dass auch künftig an Konfliktstellen Abfanggenehmigungen in Aussicht gestellt werden können. Biberberater Dienstbesprechung Damit eine qualifizierte Beratung der Betroffenen und somit eine hohe Akzeptanz des Bibermanagements erreicht werden kann, ist es erforderlich, dass die Biberberater über entsprechendes Fachwissen verfügen. Dieses Ziel wird durch regelmäßige Schulungen und Dienstbesprechungen erreicht. So wird auch der Kontakt der Biberberater untereinander sowie zwischen den Biberberatern und der unteren Naturschutzbehörde gepflegt. Seit 2010 werden regelmäßig Dienstbesprechungen mit den örtlichen Biberberatern abgehalten bei denen rechtliche Neuerungen und Änderungen im Bibermanagement sowie fachliche Erkenntnisse besprochen werden. Beispielhaft werden komplexere Fälle der letzten Saison besprochen um so auch Gelerntes zu vertiefen und vergleichbare Problemlösungen anzubieten. Neben dem Erfahrungsaustauch wird auch die aktuelle Lage im Landkreis besprochen und die aktuelle Biberstatistik erörtert

7 Runder Tisch Bibermanagement Am 08. Juni 2017 fand im Haus im Moos ein Runder Tisch zur Weiterentwicklung des Bibermanagements im Landkreis statt. Eingeladen waren neben den Bürgermeistern der Bayerische Jagdverband, die Jagdberater, der Jagdschutzverein Neuburg e.v., die Jägervereinigung Schrobenhausen, der Landkreisbeauftragte des Fischereiverbandes Oberbayern e.v., der Wasserverband Donaumoos, das Wasserwirtschaftsamt, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Waldbesitzervereinigung Neuburg e.v. sowie die Naturschutzverbände Bund Naturschutz in Bayern e.v. und Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. In der offenen Diskussionsrunde kam es zu zahlreichen Wortmeldungen. Probleme wurden besprochen und die aktuelle Lage formuliert. - Die Jägerschaft machte ihre Bereitschaft zur Unterstützung beim Abfangen des Bibers deutlich klar. - Fragen zum Thema Abschuss wurden diskutiert. Insbesondere wie die Jägerschaft eingebunden werden könnte, sollten Einzelfallgenehmigungen zum Abschuss in bestimmten Bereichen erteilt werden oder der Abschuss innerhalb von Kläranlagen im Rahmen der AAV zur Anwendung kommen. Es wurde deutlich, dass dadurch nicht den Jägern der Schwarze Peter zugeschoben werden dürfe. - Der Biberbericht soll in Zukunft die aktuell gültigen Fanggenehmigungen den aktuellen Fängen gegenüberstellen. - Der Wunsch wurde deutlich, dass die anerkannten Biberschäden doch auch zu 100 % erstattet werden sollten. Es wurde erklärt, dass alle in einem Jahr in Bayern anfallenden Schäden auf den Biberschadensfonds mit einem derzeitigen Volumen von /a zurückgreifen und sich so pro Jahr unterschiedliche Entschädigungssätze ergeben (oft zwischen 70 und 80 %)

8 Aktuelles aus dem Bibermanagement Anträge auf Abschuss Im Jahr 2017 stellten die Gemeinden Berg im Gau, Burgheim, Gachenbach, Langenmosen und Oberhausen Anträge zum Abschuss des Bibers. Ausbildung neuer Biberberater Im Juli 2017 wurden für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen neue Biberberater gesucht, da in den Kommunen Ehekirchen, Karlskron, Langenmosen und Neuburg die örtlichen Biberberater ihr Ehrenamt niedergelegt haben. Über eine Pressemitteilung, die Homepage des Landkreises und direkte Interessenserkundung bei den Naturschutzverbänden konnten für Neuburg, Ehekirchen, Karlskron und Langenmosen Interessenten gefunden werden. Diese werden im Frühjahr 2018 den Biberberaterkurs in Laufen an der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege absolvieren und bei erfolgreichem Bestehen als Biberberater bestellt legten folgende Biberberater im Landkreis ihr Ehrenamt nieder: Ehekirchen: Hr. Forchert legte das Amt zum April 2017 nieder Neuburg: Hr. Renner legte das Amt zum April 2017 nieder Karlskron: Hr. Beil legte das Amt zum Oktober 2017 nieder Langenmosen: Hr. Felbermeir legte das Amt zum Oktober 2017 nieder Englische Biberdelegation im Landkreis Am bekam die untere Naturschutzbehörde wieder Besuch von Bibermanager Gerhard Schwab und einer Delegation von Biber- und Naturschutzfachleuten aus England. Da die Biberverbreitung in Großbritannien gering ist und das Bibermanagement dort noch in den Kinderschuhen steckt, wollten sich die Fachleute ein Bild vom bayerischen Biberbestand und der Umsetzung des bayerischen Bibermanagements machen. Gerhard Schwab erklärte den britischen Fachleuten, wie das Bibermanagement organisiert ist. Da gerade ein Biber in der Auffangstation war, konnte an ihm zu Demonstrationszwecken eine Geschlechterbestimmung durchgeführt werden. Anschließend ergab sich ein Fachaustausch über positive und negative Aspekte des Bayerischen Bibermanagements. Zudem wurde auf Fragen der englischen Fachleute eingegangen. Für beide Seiten war dies ein interessantes Gespräch und eine gute Möglichkeit, mal über den Tellerrand hinaus zu sehen. Fallensender Zehn Fallensender wurden angeschafft und in einigen Revieren getestet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Einsatz vor allem in unwegsamem Gelände die Kontrolle erleichtert. Bei den ersten Versuchen wurde festgestellt, dass der empfindliche Sensortyp 1 für die üblichen Anwendungsgebiete gut geeignet ist. Befindet sich die Falle jedoch an Bahnstrecken oder in Bereichen, an denen Erschütterungen durch Rehwild oder ähnliches auftreten, dann sollte der Sensortyp 2 verwendet werden. Dieser löst unempfindlicher den Alarm aus. Dazu werden von der unteren Naturschutzbehörde fünf Sensoreinheiten vom Typ 1 durch den Sensortyp 2 getauscht

9 Beschaffung neuer Fallen Anfang 2017 wurden alle ausgegebenen Fallen eingezogen und einer Inventur und Reparatur unterzogen. Die Inventur hat gezeigt, dass einige alte Fallen aus Tierschutzgründen nicht mehr verwendet werden dürfen. Aus diesem Grund wurden zehn neue Biberfallen beschafft, die zum Ende der Fangsaison 2017/2018 eingesetzt werden können. Damit stehen aktuell 31 Fallen bereit, die das Landratsamt für das Abfangen der Biber in Problembereichen zur Verfügung stellt. Einsatz eines Kopters Das Landratsamt ist seit 2017 im Besitz eines Kopters. In erster Linie dient er dem Katastrophenschutz, kann aber auch zur Lokalisierung von Biberdämmen und Visualisierung des Ausmaßes von Biberaktivitäten eingesetzt werden. So geschehen im Dezember im NSG Kreut. Hier werden durch Biberaktivitäten die wertvollsten Pfeifengras- und Flachland-Mähwiesen des Landkreises beeinträchtigt. Um das Ausmaß der Aktivitäten zu dokumentieren fand dazu eine Befliegung statt. So konnten die Dämme erst durch den Einsatz des Kopters lokalisiert werden. Zusammen mit der höheren Naturschutzbehörde und der Gemeinde müssen jetzt Maßnahmen getroffen werden, welche die wertvollen Biotope erhalten aber dem Biber seinen Wirkraum belassen. Abbildung 2: Im NSG Schnödhof im Bereich des Altwassers überflutete Flachland-Mähwiese - 9 -

10 Biberstatistik 2017 Gemeldete Biberfälle im Jahr 2017 Im Jahr 2017 wurden der unteren Naturschutzbehörde insgesamt 113 Biberfälle (Vorjahr: 83) gemeldet. Dabei handelt es sich in 13 Fällen um Meldungen über Totfunde. Nicht erfasst sind Bagatellfälle oder Fälle, welche durch die Biberberater gar nicht erst an die untere Naturschutzbehörde gemeldet worden sind. Von den verbleibenden 100 Fällen wurden lediglich einzelne telefonisch durch die untere Naturschutzbehörde geklärt. In nahezu allen Fällen wurden Ortseinsichten durchgeführt, zum Teil auch mehrmals. Die einzelnen Meldungen reichen von Fraßschäden über Unterminierungsschäden bis hin zu komplexen Schäden, bei denen u.a. die Gemeinde als auch Privatpersonen betroffen sind. Letztere wurden allerdings auch nur als ein Fall in die Statistik aufgenommen Gemeldete Biberfälle pro Gemeinde In den gewässerreichen Gemeinden an Paar und Donau wurden die meisten Biberfälle gemeldet. Gewässerarme Gemeinden wie Ehekirchen, Langenmosen und Rohrenfels haben lediglich vereinzelt Biberfälle zu verzeichnen. Gemeldete und anerkannte Biberschäden gemeldete und anerkannte Schäden aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft mussten bis Ende Januar 2018 an die Regierung von Oberbayern gemeldet werden. Diese Schäden beliefen sich auf 7.541,13 Euro. Schäden von Privatleuten (z.b. vom Biber geringelte Obstbäume in Gärten) sind hierbei nicht erfasst, da diese Schäden leider nicht an den bayerischen Biber-Entschädigungsfonds gemeldet werden können. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Höhe der Schäden nach Schadensart:

11 Biberschäden nach Schadensart (gesamt 7.541,13 ) Forstschäden: 397,00 (5%) Flurschäden: 1.859,00 (25%) Fraßschäden: 1.056,30 (14%) Vernässungsschäden: 4.228,83 (56 %) Zum Vergleich: im Jahr 2016 wurden Gesamtschäden in Höhe von ,83 gemeldet. Beim Großteil der Schäden handelt es sich um Vernässungsschäden. Am stärksten davon betroffen ist das Paartal in der Gemeinde Gachenbach. Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht dies. Rennertshofen: 744,97 Schadenssumme pro Gemeinde Schrobenhausen: 731,24 Aresing: 166,38 Bergheim: 212,80 Oberhausen: 449,36 Neuburg/Donau: 334,50 Gachenbach: 4.901,

12 Fanggenehmigungen, Fangzahlen und Totfunde von 2000 bis 2017 Im Kalenderjahr 2017 wurden im Landkreis 28 Biber durch Fallenfang entnommen. Von der Auffangstation aus wurden 8 Tiere durch Gerhard Schwab (Bibermanager Bayern Süd) für die Übersiedlung nach Großbritannien ausgewählt. Die Tiere sollen dort gezielt zum Hochwasserschutz eingesetzt werden. Alle Biber stammten aus Bereichen, für die auf Grund erheblicher Schäden und Probleme eine Fanggenehmigung erteilt wurde lagen insgesamt 50 Abfanggenehmigungen vor. Dies bedeutet, dass nicht in allen Fangbereichen Biber gefangen wurden. Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Abfangzahlen seit dem Jahr 2000: 60 Anzahl der entnommenen Biber Entnahme Gesamt Totfund Fang Um zu erfahren, um wie viele Tiere die Population der Biber jedes Jahr durch den Faktor Mensch dezimiert werden, addiert man die Abfangzahlen und die Totfunde. Zu letzterem zählen vorrangig die Verkehrsopfer entlang von Straßen, die durch Kollision mit Autos getötet werden. Da die untere Naturschutzbehörde vermutlich nicht über alle Kollisionsopfer unterrichtet wird, dürfte die Zahl der tatsächlich überfahrenen Biber im gesamten Landkreis höher liegen. Nicht entschädigungsfähige Aufwendungen von Kommunen und Privatpersonen Bislang waren die Bemühungen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit eine Entschädigung auch für Kommunen, Wasserverbände und Privatleute zu erwirken und so eine Gleichbehandlung mit Geschädigten aus der Land-, Forst- und Teichwirtschaft zu erreichen, leider nicht erfolgreich. Im Hinblick auf mögliche Weiterentwicklungen im bayerischen Bibermanagement wurden die im Jahr 2017 entstandenen, jedoch nicht entschädigungsfähigen Biber-Mehraufwendungen der Kommunen und Wasserverbände im Landkreis dennoch erfasst:

13 Von 18 Kommunen wurden im Verlauf des Jahres entstandene Aufwendungen in Höhe von insgesamt ,41 an das Landratsamt gemeldet. Die Wasserverbände meldeten Aufwendungen von 8.412,79. Gesamt ergibt sich eine Summe von nichtentschädigungsfähigen Schäden im Jahr 2017 von ,20. Privatleuten entstandene Schäden sind in den o.g. Zahlen nicht enthalten, da die einzelnen Kosten (Arbeitsaufwand zur Umsetzung der Präventivmaßnahmen) nicht beziffert werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass den Privatleuten hierdurch empfindliche Kosten entstehen. Kosten des Bibermanagements im Landkreis Durch das Bibermanagement entstanden dem Landkreis im Jahr 2017 Kosten, die im Folgenden aufgeführt werden. Da der Freistaat Bayern hier i.d.r. keine Förderung gewährt, trägt der Landkreis die Ausgaben in vollem Umfang: Aufwandsentschädigung Biberberater, Töten und Zerwirken der Biber: ,39 Ausgaben für Präventionsmaterial, Fallen (nur Eigenanteil): 1.202,37 Öffentlichkeitsarbeit (Bürgerbeteiligung, Information etc.): 0,00 Dienstbesprechungen, Aus- und Fortbildung der Biberberater: 721,42 Abschussgutachten, Schätzungsrichtlinien: 259,75 Spenden: - 345,00 Gesamt-Ausgaben ,93 Vorjahr: ,72 Dass sich der finanzielle Aufwand lohnt, zeigt die Tatsache, dass der Landkreis im bayernweiten Vergleich im Bibermanagement einzigartig gut aufgestellt ist und sich immer wieder andere Landkreise nach dem Bibermanagement in Neuburg-Schrobenhausen erkundigen. Durch die zeitnahen Ortseinsichten bleibt es in Konfliktfällen meist sachlich und verhärtete Fronten existieren kaum. Auch die Naturschutzverbände stehen hinter dem Bibermanagement des Landkreises. Ausblick für das Jahr 2018 Für das Jahr 2018 ist angedacht, den örtlichen Biberberatern einen Zugang zum Geoportal zu schaffen, damit Sie anhand des Luftbildes und der digitalen Flurkarte Schäden besser zuordnen können. Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, Veränderungen im Revier durch Eintragungen von Biberburgen, Dämmen, etc., zu erfassen. Dadurch würden sich Veränderungen im Revier schneller verfolgen lassen und Maßnahmen im Bibermanagement könnten besser koordiniert werden. Nach wie vor konnte für die Gemeinde Karlskron kein Biberberater gefunden werden. Hier wird die Suche fortgesetzt, damit den Geschädigten wieder ein Ansprechpartner direkt vor Ort zur Verfügung steht. Es ist geplant im nächsten Jahr wieder einen Fallenstellerkurs anzubieten, an dem alle Genehmigungsinhaber teilnehmen sollen. Die entsprechenden Personen werden dazu von der unteren Naturschutzbehörde eingeladen werden

14 Ansprechpartner im Landratsamt Herr Jan Tenner Untere Naturschutzbehörde Platz der Deutschen Einheit Neuburg / Donau Tel: (Fax: -294) jan.tenner@lra-nd-sob.de Örtliche Biberberater des Landkreises Zuständigkeitsbereich südlicher Landkreis: Aresing: Konrad Engl Tel: Gachenbach: Georg Märkl Tel: Xaver Felbermeir Tel: Schrobenhausen: Jakob Grepmair Tel: Waidhofen: Alois Lebmeier Tel: ( ) Zuständigkeitsbereich Neuburg mit Umland: Rohrenfels: Michael Pallmann Tel: Bergheim: Jakob Ettenreich Tel: Weichering: Peter Jannetti Tel: Katrin Misterek-Jannetti Tel: Oberhausen: Dieter Burgard Tel: Neuburg: Eder Alfred Tel Zuständigkeitsbereich nordwestlicher Landkreis: Rennertshofen: Thomas Kaeuffer Tel: ( ) Burgheim: Wittig Andreas Tel Zuständigkeitsbereich Donaumoos: Karlshuld: Reimund Walter Tel: Brunnen: Josef Schmidberger Tel: Berg im Gau: Michael Finkenzeller Tel: Königsmoos: Manfred Härtl Tel: Langenmosen: Konrad Schilling Tel Ehekirchen: Konrad Schilling Tel Karlskron: Tel

15 Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

16 Donaukurier vom Schrobenhausener Zeitung vom

17 Schrobenhausener Zeitung vom Schrobenhausener Zeitung vom

18 Schrobenhausener Zeitung vom Donaukurier vom und in der Schrobenhausener Zeitung vom

19 Neuburger Rundschau vom

20 Donaukurier vom

21 Neuburger Rundschau vom

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