FAQ Deutschlandstipendium - Haben Sie Fragen zum Stipendium? Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium
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- Martina Breiner
- vor 8 Jahren
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1 FAQ Deutschlandstipendium - Haben Sie Fragen zum Stipendium? Sie haben Fragen zum Bewerbungsablauf oder sind unsicher, ob Sie bei Ihrer Bewerbung alles richtig gemacht haben? Oder Sie erhalten bereits ein Deutschlandstipendium und möchten wissen, ob die Förderung auch während eines Auslandssemesters ausgezahlt wird? Diese und viele weitere häufige Fragen haben wir für Sie in unseren FAQs für Studierende zum Deutschlandstipendium zusammengefasst. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium Bewerbung und Auswahlverfahren Förderung durch das Deutschlandstipendium Beurlaubung und Auslandsaufenthalt Weitere Informationen Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium Was ist das Deutschlandstipendium? Mit dem Deutschlandstipendium werden Studierende gefördert, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Neben besonderen Erfolgen in Schule und/oder Studium zählen die Bereitschaft, im sozialen Umfeld Verantwortung zu übernehmen sowie die Überwindung von z.b. herkunftsbedingten biografischen Hindernissen zu den möglichen Vergabekriterien für ein Deutschlandstipendium. Das Deutschlandstipendium von monatlich 300 EUR wird je zur Hälfte von privaten Förderern (Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen) und vom Bund finanziert. Die privaten Förderer, die die halbe Stipendiensumme spenden, werden von der UdS akquiriert. Der Bund finanziert die andere Hälfte des Stipendiums. Wie viele Deutschlandstipendien gibt es pro Vergaberunde an der UdS? Die Zahl der verfügbaren Stipendien hängt in jeder Vergaberunde davon ab, wieviele Stipendien von den Förderern gestiftet wurden. Die Höchstanzahl der vom Bund geförderten Stipendien wird gemäß 11 Absatz 4 des Stipendienprogramm-Gesetzes für jedes Jahr festgelegt. Ab dem 1. August 2013 beträgt diese 1,5% der Studierenden einer Hochschule. Die Anzahl der verfügbaren Stipendien variiert daher mit jeder Ausschreibung. Gibt es für alle Studiengänge der UdS Deutschlandstipendien? Warum sind die Deutschlandstipendien unterschiedlich auf die Fakultäten der UdS verteilt? Die privaten Stipendiengeber können Wünsche äußern, in welchen Fachrichtungen das gestiftete Stipendium vorzugsweise vergeben werden soll. Wenn diesen Wünschen jedoch z.b. aufgrund einer nicht ausreichenden Bewerberlage nicht entsprochen werden kann, können die Stipendien auch anderweitig vergeben werden. Insofern lohnt sich eine Bewerbung für Studierende aller Studienfächer! 1
2 Was ist bei einer Adressänderung zu berücksichtigen? Adressänderungen teilen Sie uns bitte umgehend sowohl während des Vergabeverfahrens als auch als Stipendiat/in an mit. Informationen zur Adressänderung für Bewerber entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Online-Bewerbungsseite. Ist das Stipendium steuerrechtlich als "Mehreinkommen" zu betrachten? Stipendien sind in jedem Fall steuerfrei. Dennoch müssen Sie das Stipendium unter den Einkommensersatzleistungen angeben und eine Kopie Ihres Bewilligungsschreibens beifügen. Bewerbung und Auswahlverfahren In aller Kürze vorab: Maßgeblich für die Vergabe des Deutschlandstipendiums an der UdS ist das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms. Die folgenden Fragen und Antworten ersetzen dieses Gesetz nicht, sie sollen Ihnen unterstützend zur schnellen Orientierung eine Hilfestellung geben. Wer kann sich bewerben? Um ein Deutschlandstipendium an der UdS können sich alle Studierende und zukünftige Studierende der UdS in allen Semestern und für allen Studiengängen bewerben, d.h. für Erst-, Zweit- oder Ergänzungsstudium, Master- und Staatsexamensstudiengänge. Promotionsstudierende sind entsprechend den Bestimmungen des StipG vom Deutschlandstipendium leider ausgenommen. Können sich ausländische Studierende bewerben? Ja. Das Deutschlandstipendium steht Studierenden aller Nationalitäten offen. Entscheidend ist, dass Sie spätestens mit Erhalt eines Deutschlandstipendiums an der UdS eingeschrieben sind. Wann und wo kann ich mich bewerben? Sie können sich in der Regel von Ende Mai bis Anfang Juli eines Jahres zum Wintersemester ausschließlich über unser Onlinebewerbungsportal bewerben. Die genaue Frist eines Jahres entnehmen Sie bitte unseren Ankündigungen auf der Deutschlandstipendienseite der UdS unter Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? 1. Sie bewerben sich zunächst über das Onlinebewerbungsportal der UdS. 2. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen an Stipendienbeauftragte in den jeweiligen Fachrichtungen weitergeleitet. 3. Die Stipendienbeauftragten erstellen Fördervorschläge für die Vergabekommission für das Deutschlandstipendium an der UdS 4. Die Förderer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Wunsch bei dieser Auswahl den Stipendienbeauftragten beratend zur Seite stehen. 2
3 5. Die Vergabekommission (Vizepräsident/in/en für Lehre und Studium, 4 Professor/inn/en, 2 Studierendenvertretern) begutachtet die Fördervorschläge der Stipendienbeauftragten und legt fest, welche Bewerber/innen eine Förderung erhalten. 6. Alle Bewerber/inn/en werden schriftlich über die Vergabeentscheidung informiert Welche Dokumente kann/ soll ich der Bewerbung anhängen? Sie können Ihrer Bewerbung maximal eine Datei im pdf-format beifügen. Möchten Sie mehrere Dokumente beifügen müssen Sie diese vor dem Hochladen in eine pdf-datei zusammenfügen. Die dazu notwendige Software finden Sie als Freeware im Internet. Weitere Hinweise zu den benötigen Dokumenten und der maximalen Dateigröße entnehmen Sie bitten den Hinweisen auf der Online-Bewerbungsseite. Wenn Sie als Stipendiat/in ausgewählt werden, werden Ihre Angaben nochmals überprüft und ggf. auch Unterlagen nachgefordert. Nicht formgerecht eingereichte Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Nach welchen Kriterien wird meine Bewerbung begutachtet? Die Begutachtung aller Bewerbungen richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetz. Dies sind: 1. bei Studienanfängern: die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. 2. bei bereits immatrikulierte Studierende: die bisher erbrachten Studienleistungen. Für Studierende eines Master-Studiengangs kann auch/ zusätzlich die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums zählen. 3. besondere Erfolge, wie Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen. 4. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie a. Krankheit und Behinderungen, b. die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, c. die Mitarbeit im familiären Betrieb, d. studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, e. familiäre Herkunft zum Beispiel aus einem Nichtakademikerhaushalt oder ein Migrationshintergrund. Wann erhalte ich eine Antwort, ob ich gefördert werde oder nicht? Die Vergabe der Deutschlandstipendien erfolgt an der UdS einmal jährlich, jeweils zum Wintersemester. Das Ergebnis der Auswahlentscheidung wird nach Ende des Auswahlverfahrens, in der Regel Mitte/Ende September, postalisch mitgeteilt. Auf welchem Weg erhalte ich eine Antwort? Absagen erhalten Sie ausschließlich per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift. Zusagen erhalten Sie vorab per Mail und offiziell per Postbrief. Müssen sich die Studierenden, die in der letzten Vergaberunde ein Deutschlandstipendium erhalten haben, in jedem Jahr neu bewerben? Ja. Studierende, die weitergefördert werden wollen, müssen sich um eine Weiterförderung im Bewerbungszeitraum über das Onlineportal bewerben. Maßgeblich für eine Weiterförderung ist, neben konstant guten Leistungen, das Vorhandensein von verfügbaren Fördermitteln. 3
4 Gibt es eine Altersbeschränkung für die Bewerbung? Nein. Ich wurde in der vergangenen Bewerbungsrunde abgelehnt kann ich mich erneut bewerben? Ja. Da von Jahr zur Jahr Stipendien hinzukommen und somit die Chancen auf ein Stipendium steigen können, lohnt sich eine Bewerbung in jedem Jahr. Ich erhalte bereits eine Förderung kann ich mich trotzdem bewerben? Wenn Sie BAföG erhalten können Sie zusätzlich durch das Deutschlandstipendium gefördert werden. Darüber hinaus kann Ihnen ein Deutschlandstipendium nur gewährt werden, wenn Sie keine weiteren Förderungen erhalten. Ausnahmen sind Mobilitätsförderungen für Auslandsaufenthalte und Förderungen, die durchschnittlich nicht mehr als 30 EUR pro Monat betragen. Ist Ihre Bewerbungen erfolgreich und Sie erhalten bereits eine andere Förderung, prüfen wir mit Ihnen zusammen, ob Sie das Deutschlandstipendium zusätzlich beziehen können oder ob Sie sich für eine Förderung entscheiden müssen. Förderung durch das Deutschlandstipendium Wie hoch ist die Förderung und wie lange wird sie gezahlt? Die Förderung beträgt 300 EUR pro Monat und wird immer für ein Studienjahr (Winter- und Sommersemester) vergeben. Nach Ablauf des Studienjahres können Sie sich erneut um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Weiterförderung ist abhängig von den Leistungen der Stipendiatin/des Stipendiaten und weiteren Förderzusagen der Stipendiengeber. Das Deutschlandstipendium kann längstens bis zum Erreichen der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang gezahlt bzw. verlängert werden. Wann endet die Förderung? Die Förderung endet zunächst mit dem Ablauf des Studienjahres. Wenn Sie das Deutschlandstipendium weiter erhalten möchten, müssen Sie ich für die nächste Vergaberunde um eine Weiterförderung bewerben. wenn die Förderhöchstdauer erreicht ist (Ende der Regelstudienzeit). die/der Studierende die UdS verlässt. die/der Studierende die Fachrichtung wechselt. die/der Studierende die letzte Prüfungsleistung erbracht hat. Wann wird die Förderung ausgezahlt? Die Förderung beginnt ab dem 1. Oktober eines Jahres und wir jeweils zu Beginn eines Monats ausgezahlt. Wird das Deutschlandstipendium beim BAföG angerechnet? Nein. 4
5 Welche weiteren Leistungen sind mit dem Deutschlandstipendium an der UdS verbunden? Über die monatliche Förderung von 300 EUR pro Monat hinaus bieten viele Stipendiengeber ein Zusatzprogramm für ihre Deutschlandstipendiaten an. Dies kann je nach Stipendiengeber aus unterschiedlichsten Angeboten wie bspw. Firmenführungen, Netzwerkangeboten, Inhouse-Schulungen und Praktika bestehen. Sie sind nicht zur Teilnahme an diesen Angeboten verpflichten, sollten sich aber bewusst machen, dass sie einen interessanten Mehrwert des Deutschlandstipendiums darstellen, durch den Sie frühzeitig neben Einblicken in die Berufspraxis enge Kontakte zu zukünftigen Arbeitgebern knüpfen können. Darüber hinaus lädt die UdS alle Stipendiaten, Stipendiengeber und Stipendienbeauftragten zu einer feierlichen Vergabefeier ein. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung. Über weitere Angebote der UdS für Deutschlandstipendiaten informieren wir alle Stipendiaten per . Kann ich neben dem Deutschlandstipendium weitere Stipendien beziehen? Grundsätzlich sind mit dem Deutschlandstipendium Doppelförderungen ausgeschlossen. Das heißt, dass Ihnen ein Deutschlandstipendium nur gewährt werden kann, wenn Sie keine weiteren Förderungen erhalten. Ausnahmen sind Mobilitätsförderungen für Auslandsaufenthalte und Förderungen, die durchschnittlich nicht mehr als 30 EUR pro Monat betragen. Ist Ihre Bewerbungen erfolgreich und Sie erhalten bereits eine andere Förderung, prüfen wir mit Ihnen zusammen, ob Sie das Deutschlandstipendium zusätzlich beziehen können oder ob Sie sich für eine Förderung entscheiden müssen. Wenn ich als Deutschlandstipendiat/in ausgewählt wurde: Werden meine Daten an die Förderer weitergegeben? Wir geben die Kontaktdaten unserer Stipendiat/inn/en nur dann an die Förderer weiter, wenn die Stipendiat/inn/en zustimmen. Beurlaubung und Auslandsaufenthalt Wird das Deutschlandstipendium auch während eines Urlaubssemesters weitergezahlt? Während eines Urlaubssemesters wird das Deutschlandstipendium nicht weitergezahlt, weil in dieser Zeit auch keine Studienleistungen erbracht werden. Daher müssen Deutschlandstipendiat/inn/en, die während des Bezugszeitraums beurlaubt werden, diese Beurlaubung direkt anzeigen. Im Anschluss an die Beurlaubung wird das Stipendium wieder ausgezahlt und um die Zeitspanne der Beurlaubung verlängert. Sind DAAD-Förderungen neben dem Deutschlandstipendium möglich? Der DAAD nimmt verschiedene Förderungen vor, die im Einzelnen zu prüfen sind. Als Orientierung gilt: Mobiltätszuschüsse (z.b. im Rahmen des Erasmus-Programms) stehen in keiner Konkurrenz zum Deutschlandstipendium. Eine Förderung zum Lebensunterhalt, die 30 EUR im Monat beträgt oder übersteigt, muss dagegen geprüft werden. 5
6 Weitere Informationen Wo kann ich mich weiterführend informieren? Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kontaktadresse Wir bemühen uns Ihre Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.neben der Webseite der UdS zum Deutschlandstipendium stellt auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitere Informationen zum Deutschlandstipendium zur Verfügung. Diese finden Sie unter 6
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