Unternehmensportale,Kundenkommunikation,Telearbeitsplätze,E-Governmentundleichtzugängliche,barrierefreieInternet-undMedienangebotesind
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- Walther Bauer
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Grietje Bettin, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7069 Breitbandversorgung flächendeckend sicherstellen Vorbemerkung der Fragesteller BreitbandgestützteInternetzugängewerdenzueinemimmerwichtigerenStandortfaktor,insbesonderefürUnternehmenundKommunenimländlichenRaum. Unternehmensportale,Kundenkommunikation,Telearbeitsplätze,E-Governmentundleichtzugängliche,barrierefreieInternet-undMedienangebotesind dabeinureinigebeispiele,dieverdeutlichen,dassdiebreitbandversorgungaus deminfrastrukturangebotnichtmehrwegzudenkenist.siekönnenmobilitätseinschränkungenteilweisekompensierenundzumerhaltderlebensqualität beitragen.darumsetzenwirunsfürdieanbindungsämtlicherhaushalteund KommuneninderBundesrepublikDeutschlandanmoderneKommunikationstechnologien wie Breitbandanschlüsse ein. VerbändeundVerbraucherschützermachenzugleichseitJahrendaraufaufmerksam,dassimmernocheinegroßedigitaleKluftinderBundesrepublik Deutschlandbesteht.FürvieleländlicheKommunen,insbesondereinOstdeutschlandbestehtkeineAussicht,andasBreitbandnetzangeschlossenzuwerden. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBreitbandentwicklungverläuftinderBundesrepublikDeutschlandnach wievorsehrpositiv.dermarktentwickeltsichdynamisch,diepreisesind niedrigunddiewettbewerbsintensitätistsehrgut.derdeutschebreitbandmarktistdergrößtemarktineuropa.auchbeidernutzungliegtdiebundesrepublikdeutschlandmittlerweiledeutlichüberdemeu-durchschnitt (21,1Anschlüssepro100Einwohner;derEU-Durchschnittliegtderzeitbei 18,2 Prozent). Mitte2007gabesinderBundesrepublikDeutschlandrund17,4Mio.Breitbandanschlüsse (ca.45prozentderhaushalte).davonentfallen16,47mio.auf kabelgebundenesdsl (94,8ProzentallerAnschlüsse),derRestaufKabelmodem (810000),Funk (54000),Powerline (9500) (InternetüberStrom- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 27.November2007übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode kabel)undsatellit (56000).Fast4,8MillionenneueKundensindimVergleich zumitte2006dazugekommen (GroßbritannienundFrankreichje2,8Millionen zusätzliche Anschlüsse). LautdesBreitbandatlassesdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)könnenheuteca.97ProzentderdeutschenHaushaltemitBreitband (ohnesatellit)versorgtwerden.eineexakteangabeisthiernichtmöglich,dadiedatenfürdenbreitbandatlasauffreiwilligerbasiserhobenwerden. ZumBreitbandwerdendabeiderzeitalleTechnologiengezählt,dieÜbertragungsratenvongrößerals128kbit/serreichen,d.h.Datenraten,dieauchbei KanalbündelungmitISDN-Anschlüssennichterreichbarsind.EineÄnderung derbreitbanddefinition diefrühestensmitdernächstenveröffentlichungdes Breitbandatlassesmöglichist ergibtgewisseveränderungendesflächendeckungsgrades. 1.LiegenderBundesregierunggesicherteErkenntnissezumStandderBreitbandversorgunginderBundesrepublikDeutschlandvor,undwassindderen Quellen? DerBundesregierungstehenzumStandderBreitbandversorgungweitgehend gesicherteerkenntnisseausverschiedenenquellenzurverfügung.dendaten liegenallerdingskeinevollerhebungenzugrunde,sodassgewisseschwankungsbreiteninkaufzunehmensind.diewichtigstequelleistderhalbjährlich aktualisiertebreitbandatlasdesbmwi (neuesteversionvomoktober2007), derbericht BroadbandaccessintheEU dereuropäischenkommissionund spezifischestudien,wiedievonarthurd.littlevommärz2007.dieungenauigkeitendieserquellendürftenallerdings beigegebenerbreitbanddefinition bei höchstens einem Prozentpunkt liegen. 2.WiebewertetdieBundesregierungdieVerlässlichkeitderAngabenimBreitbandatlasdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)? FürdieErhebungzumBreitbandatlaswerdenseit2005inca.halbjährlichenAbständenimAuftragdesBMWiüber900potenzielleAnbietervonBreitbandinternetangeschriebenundumdieBeantwortungderimAnhangdesBerichts zumbreitbandatlas ( gebeten.diefragebögenumfassenelffragenzuverfügbarkeitundnutzung vonbreitbandinternet.alleangabenbasierenaufdieserfreiwilligenerhebung. DurchintensiveBetreuungderUnternehmenkonnteeinehoheRücklaufquote erreichtwerden.diewichtigstenschlüsselanbieterallerkerntechnikensindim Breitbandatlasvertreten.DennochstelltderBreitbandatlasinkeinemBereich einevollerhebungdar.umdiesehrheterogenendatenbeständeaufeinereinheitlichenebenedarstellenundauswertenzukönnen,sindumrechnungenerforderlich.hierbeimüssenteilweisevereinfachendeannahmenzugrundegelegt werden.dergesamtdatenbestandumfasstinzwischenca datensätze. UmeinehoheQualitätderveröffentlichtenDatenzugewährleisten,wurdendie Angaben der Anbieter einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. InderÖffentlichkeitgelegentlichgeäußerteKritikamBreitbandatlasistinaller RegelaufdieVerwendungunterschiedlicherBreitbanddefinitionenzurückzuführen.DieslässtsichauchfürdieZukunftnichtausschließen.AllerdingsbeabsichtigtdieBundesregierungimRahmendernächstenoderübernächsten Veröffentlichung,dieBreitbanddefinitiondenverändertenMarktbedingungen anzupassen.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WievieleHaushaltesindinderBundesrepublikDeutschlandüberdiekabelgebundeneDSL-TechnikandasBreitbandnetzangeschlossen,aufgeschlüsselt nach Bundesländern? In welchen Kommunen ist diese Technik nicht verfügbar? Laut Breitbandatlas stellt sich die Situation wie folgt dar: BundeslandHaushalte mit in Gemeinden DSL-Verfügbarkeit Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen DienachfolgendeTabellegibteinenÜberblicküberdieAnzahldernichtmit DSL versorgten Gemeinden (Versorgungsgrad 0 bis 2 Prozent): BundeslandGemeinden ohne DSL-Verfügbarkeit Schleswig-Holstein28 Niedersachsen16 Rheinland-Pfalz156 Baden-Württemberg6 Bayern24 Brandenburg65 Mecklenburg-Vorpommern296 Sachsen21 Sachsen-Anhalt276 Thüringen90 DieBenennungderGemeindenerfolgtinderEndnote 1.DesWeiterenweisen nochrund400weiteregemeindeneinenversorgungsgradvonmax.50prozent auf.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 4.WievieleHaushaltesindinderBundesrepublikDeutschlandüberkabellose BreitbandtechnikenwieWLAN,WiMAx,UMTSundSatellitandasBreitbandnetz angeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern? In welchen Kommunen ist diese Technik nicht verfügbar? FürdieTechnikSatellitkann siehtmanvonselteneneinzelfällenab von einerflächendeckendenversorgungausgegangenwerden.dabeiisthervorzuheben,dassdieheuteübersatellitangebotenenbreitbanddiensteinetwaden Dienstenentsprechen (Übertragungsraten,Preise),dienochvoreineinhalbbis zweijahrenalsstandardbreitbandprodukteüberdasfestnetzvermarktetworden sind. ZurWLAN-TechnologieliegenkeineHaushaltsangabenvor:fürdenBreitbandatlaswirddieZahlderHotspotserhoben.WLAN-Hotspotsdienenjedoch nachderimbreitbandatlasverwendetendefinitionausschließlichdernomadischennutzunginhalböffentlichenoderöffentlichenräumenundersetzen keine privaten Anschlüsse. AufgelistetnachBundesländernergibtsichfürdieVersorgungmitWiMAX bzw. UMTS laut Breitbandatlas folgendes Bild: Bundesland Haushalte mit WiMAX/ in Gemeinden UMTS-Verfügbarkeit Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Ininsgesamt7245KommunenistderzeitkeineWiMAX/UMTS-Verfügbarkeit gegeben. 5.WievieleHaushaltesindinderBundesrepublikDeutschlandübersonstige TechnikenwieFernseh-,Strom-undGlasfaserkabelandasBreitbandnetz angeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern? In welchen Kommunen ist diese Technik nicht verfügbar? DieVerfügbarkeitderTechnikGlasfaserfürgewerblicheGroßkundenistlaut BreitbandatlasinderBundesrepublikDeutschlandflächendeckendgegeben.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7291 AufgrundderEigenschaftensowiederKostendieserZugangstechnikistdiese jedoch nur für einen Teil der Nutzer geeignet. StromkabelsindaufgrunddergeringenRelevanzalsBreitbandzugangstechnik zuvernachlässigen.nachangabenderbundesnetzagentur (BNetzA)nutzen lediglich Haushalte einen Breitbandzugang über das Stromnetz. LautBreitbandatlasergibtsichaufEbenederBundesländerfolgende Verfügbarkeit: Bundesland Haushalte mit Fernsehkabel/PLC-Verfügbarkeit in Gemeinden Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen WiebewertetdieBundesregierungdenEinsatzdergenanntenkabellosen BreitbandtechnikenvordemHintergrundihrerEmpfehlunginderAntwortaufdieKleineAnfragezumThema StrahlenbelastungdurchdrahtloseInternet-Netzwerke (Bundestagsdrucksache16/6117): diepersönlichestrahlenexpositiondurchhochfrequenteelektromagnetischefelder sogeringwiemöglichzuhalten,d.h.herkömmlichekabelverbindungen zu bevorzugen? Die Bundesregierung fördert den Ausbau kabelloser Breitbandnetze. ZumSchutzderBevölkerungvordenvondenmodernenFunktechnikenausgehendenelektromagnetischenFeldernsindinderEUEmpfehlungdesRates 1999/519/EGzurBegrenzungderExpositionderBevölkerunggegenüber elektromagnetischenfelderngrenzwerteenthalten.nachdemderzeitigen internationalenundnationalenwissenschaftlichenkenntnisstandsindunterhalbdieserwertesowohlbeierwachsenenalsauchbeikindernkeinewissenschaftlichen Nachweise für gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt. DieGrenzwertesindinderBundesrepublikDeutschlandfürortsfesteSendefunkanlageninder26.VerordnungzurDurchführungdesBundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) verbindlich geregelt. EinegesetzlicheRegelungfürdievonDECT-Telefonen,WLANetc.ausgehendenelektromagnetischenFeldergibtesinderBundesrepublikDeutschland
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode nicht.esistbeabsichtigt,imrahmendesumweltgesetzbucheseingesetzzum SchutzvornichtionisierenderStrahlungzuschaffen.DiebisherigenRegelungeninder26.BImSchVwerdendarinintegriertundaufdasvonderEU-Ratsempfehlung erfasste Frequenzspektrum erweitert. NachAnsichtderBundesregierungkönnenu.a.moderneFunkanwendungen wiez.b.kabellosebreitbandtechnikenbenutztwerden,solangedabeidie durchdieeu-ratsempfehlung1999/519/egvorgegebenenbzw.empfohlenen Grenzwerte unterschritten werden. ZurKlärungnochoffenerFragenübermöglichegesundheitlicheWirkungen unterhalbdergeltendengrenzwertehatdasbundesministeriumfürumwelt, NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)dasDeutscheMobilfunkForschungsprogramminitiiert,dasvomBundesamtfürStrahlenschutzkoordiniert wird. AufGrundlagederErgebnissedesDeutschenMobilfunkForschungsprogramms,dessenAuswertungvoraussichtlichbisSommer2008unterEinbeziehunginternationalerErkenntnisseerfolgt,wirddieBundesregierungentscheiden, ob und in welchem Maße die Grenzwerte zu ändern sind. UnterdiesenAspektenistderAntwortaufdieKleineAnfrage (Bundestagsdrucksache 16/6117) nichts hinzuzufügen. 7.PlantdieBundesregierung,diebestehendeVersorgungslückebeiderBreitbandversorgung zu schließen? WelchenBeitragwirddabeidasBundesministeriumfürVerkehr,Bauund Stadtentwicklungleisten,undwennja,mitwelchenMaßnahmen,undbis wann? DieBundesregierungstrebteinmöglichstflächendeckendesAngebotvonkostengünstigenBreitbandzugängenan.DieswirdimWesentlichendurcheineinnovations-undwettbewerbsorientierteRegulierungs-undFrequenzpolitikund durch die Verbreitung von Best-practice-Lösungen gefördert. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassaufgrunddervielfältigenAktivitäten derunternehmen,neuertechnologischerentwicklungen,regulatorischerweichenstellungenundpolitischerhilfestellungensichinabsehbarerzeitinweiten TeileneineflächendeckendeVersorgungnachmarktwirtschaftlichenPrinzipien realisieren lässt. AngesichtsderdurchauspositivenMarktentwicklungsolltennachAnsichtder BundesregierungdirekteFördermaßnahmeninleitungsgebundeneoderfunkgestützteTechnologiennurdortzurAnwendungkommen,wonichtmiteinerausreichenden Lösung über den Markt zu rechnen ist. FürdieseFälleisteinefinanzielleFörderungvonBreitbandinfrastrukturen durchdasbundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz (BMELV)imRahmenderGemeinschaftsaufgabe Verbesserungder AgrarstrukturunddesKüstenschutzes geplant (siehehierzudieantwortenzu den Fragen 8 bis 11). DieFörderungdesBreitbandzugangsfürUnternehmenundGewerbegebieteist imrahmendergemeinschaftsaufgabe VerbesserungderregionalenWirtschaftsstruktur (GA)möglich (siehehierzudieantwortzufrage12).einige Bundesländer führen bereits eine solche Förderung durch. DarüberhinaushatdasBMWimehrereBreitbandstudienveröffentlicht,diedas großepotenzialvonbreitbandzugängenbelegen,alternativetechnologien untersuchen und Möglichkeiten zur Flächendeckung erörtern.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7291 WeiterebisherdurchgeführteMaßnahmenzurFörderungderBreitbandversorgung sind: dasbmwi-projektbreitbandportal ( Breitbandatlas ( Nutzerkönnenraschfeststellen,obundwelcheTechnologieninihrer Kommunevorhandensind;potenzielleAnbietererhaltenHinweise,wosich ein Engagement lohnen könnte; denbreitbandatlasgibtesseit2005.diedatenwerdenzweimalprojahrerhoben.deratlasistdieersteflächendeckendeundtechnikübergreifende AnalysezuVerfügbarkeitundNutzungvonBreitbandinternetinderBundesrepublikDeutschland.Damitsollenu.a.alternativeTechnologien bekanntergemachtwerden,umdenwettbewerb,insbesonderezwischenden verschiedenentechnologien,anzukurbeln.derbreitbandatlaswirdweitergeführt und optimiert und hinsichtlich der Breitbanddefinition angepasst; dieversteigerungvonfrequenzenfürdenbreitbandigendrahtlosennetzzugang (engl.broadbandwirelessaccess kurzbwa)durchdiebundesnetzagentur (Ende2006).InjederRegionDeutschlandshabendreiUnternehmendenZuschlagerhalten.ErhofftwirdeineschnellereErschließung derbislangnichtmitbreitbandversorgtenregionenundletztlichauchein gewisser Druck auf DSL-Anbieter, den Ausbau weiter voranzutreiben; dievombmwiimjuni2007veröffentlichteentscheidungshilfe DerEinsatzöffentlicherFinanzmittelzurSchließungvonBreitbandlückenin Deutschland.DieseEntscheidungshilfeliefertInformationenzurFrage, wiemitstaatlichenmittelnderaufbaudernotwendigeninfrastrukturgefördert werden kann, ohne europäische Wettbewerbsregeln zu verletzen; dieeinrichtungeinerarbeitsgruppezurflächendeckendenbreitbandversorgungunterleitungdesbmwi.imrahmenderarbeitsgruppe,andervertreterderländer,kommunalerspitzenverbände,regionalerkompetenzzentren sowievonunternehmenundverbändenderitk-branche,derbundesnetzagenturunddesbmelvteilnehmen,werdenalledenkbarenansätzedurchgeprüft und Aktivitäten koordiniert; derdihk/bmwi-kongresszurflächendeckendenbreitbandversorgungam 12.November2007.AufdiesemKongress,dersichprimäranVertreter heutenochunzureichendversorgterregionenrichtete,wurdenu.a.lösungsansätze anhand von Best-practice-Beispielen vermittelt. Außerdem hat die Bundesregierung u. a. folgende Maßnahmen geplant: einebmwi-informationzukonkretenfördermitteln,dieeinezusammenstellungallermöglichkeitenzurfinanziellenförderungbreitbandigerinfrastruktureninbisherunversorgtenregionen (EU-Mittel,Bundes-undLändermittel) enthalten soll; daspilotprojekt BreitbandfürbisherunversorgteKommunen,indemanhandvonsechsProblemgemeindenaufgezeigtwerdensoll,wieKommunen oderbürgerinitiativenvororterfolgversprechendandasproblemherangehenkönnen.dazuwerdenberaterteamsbeauftragt,innerhalbvon4bis6 WochenLösungskonzepteauszuarbeiten.DieErgebnissedesProjektswerden nach Abschluss auf dem Breitbandportal des BMWi dargestellt; dieüberarbeitungdesbmwi-internetauftritts.zukünftigsollenverstärkt Best-practice-BeispieledargestelltundLeitfäden/Checklistenfürbetroffene Kommunenangebotenwerden.DarüberhinaussolldieVernetzungbzw. VerlinkungzuentsprechendenInformationsportalenvonLändernundVerbänden optimiert werden.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Esistzuerwarten,dassdurchdiegeplantenMaßnahmeneinedeutlicheVerbesserung in den bisher unversorgten Regionen erzielt werden kann. AusSichtdesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)mussderungünstigendemografischenEntwicklung vorallemin strukturschwachenregionenderneuenländer begegnetwerden.hierzu mussinsbesondereauchderabbaubestehenderdefiziteimversorgungsgrad derbreitbandanschlüssebeitragen.diebereitstellungvonbreitbandanschlüssen,geradeinstrukturschwachenostdeutschenkommunen,istvongroßerbedeutungfürdiewirtschaftlicheentwicklungunddiesozialeintegration.deshalb unterstütztdasbundesministeriumfürverkehr,bauundstadtentwicklungdie InitiativenderEuropäischenUnion,derBundesregierungsowiederLänderfür den flächendeckenden Ausbau von Breitbandnetzen in ländlichen Regionen. 8.WieplantdieBundesregierungdieangekündigteFörderungderBreitbandversorgungüberdieGemeinschaftsaufgabe VerbesserungderAgrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) auszugestalten? DieBundesregierungplant,fürdieFörderungderBreitbandversorgunginländlichenRäumen vorbehaltlichderverabschiedungdeshaushaltsgesetzes für 2008überdieGemeinschaftsaufgabe VerbesserungderAgrarstrukturunddes Küstenschutzes (GAK)mindestens10Mio.EuroBundesmitteleinzusetzen. ZusammenmitdenLändermittelnstehensomitmindestens16,7Mio.Euroan GAK-MittelnfürdieseMaßnahmezurVerfügung.GleichesistfürdieFolgejahre 2009 und 2010 vorgesehen. DieFörderungimRahmenderGAKsollsichanGemeindenoderGemeindeverbänderichten,dieaufgrundwirtschaftlicherErwägungenodertechnologischerRestriktionenganzoderteilweiseunterversorgtsind.Gefördertwerden solldasschließenderwirtschaftlichkeitslücke,dieunternehmendertelekommunikationsbrancheentsteht,wennsietrotzdemindiesenländlichengebieten investieren.dieförderungerfolgttechnologie-undanbieterneutralalsprojektförderungimwegederanteilsfinanzierung.derzuschussbeträgtbiszu60prozentdeszumschließenderwirtschaftlichkeitslückeerforderlichenbetrages. NachdenRegelnderGAKtragenBundundLänderdenZuschussimVerhältnis 60:40. NebenMaßnahmenzurtechnischenRealisierungsindauchInformationsveranstaltungen,Machbarkeitsuntersuchungen,PlanungsarbeitenundAufwendungen, diedervorbereitungundderbegleitungdermaßnahmenzumbreitbandinfrastrukturausbau dienen, förderfähig. 9.PlantdieBundesregierungdieBreitbandförderungaufAgrarbetriebezubegrenzenodersoauszugestalten,dassderAnschlussauchvonAgrarbetrieben bei jeder einzelnen Fördermaßnahme zumindest garantiert sein muss? ZielderFörderungistes,durchdieSchaffungeinerzuverlässigen,preiswerten undhochwertigenbreitbandinfrastrukturdienutzungmodernerinformationsundkommunikationstechnologieninbislangunterversorgtenländlichengebietenzuermöglichen,unddamitinsbesondereland-undforstwirtschaftliche UnternehmeninihrerWettbewerbsfähigkeitzustärken.GefördertwirddieVerlegungoderVerbesserungdererforderlichenEinrichtungenbiseinschließlich derverteilereinrichtungen.beifunkbasiertenlösungenistdieeinrichtungder technischennetzinfrastrukturbiseinschließlichdessendemastesförderfähig. DieserFörderansatzgarantiert,dassalleimjeweiligenGebietansässigenlandundforstwirtschaftlichenBetriebeauchdiehierdurchgeschaffenenAnschlussmöglichkeiten nutzen können.
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ InwieweithatdieBundesregierungsichmitdenLänderministerndazuabgestimmt? DieEntwicklungundAusgestaltungderFördermaßnahmezurBreitbandversorgungländlicherRäumeerfolgtevonAnfanganunterBeteiligungderLänder.DieAbstimmungsverfahrenaufArbeitsebenehabenstattgefunden,der endgültigebeschlusssolldurchdenplanungsausschussfüragrarstrukturund Küstenschutzam4.Dezember2007,dersichausdenfürdieGAKzuständigen MinisternvonBundundLändernzusammensetzt,erfolgen.Danachliegtesin derentscheidungdereinzelnenländer,aufdiesergrundlageeinebreitbandförderung anzubieten. 11.WiebewertetdasBundesministeriumderFinanzendenagrarstrukturellen Bezug der Aufnahme der Breitbandförderung in die GAK? DurchdieFörderungdesZugangszumodernenInformations-undKommunikationstechnologieninländlichenGebietenkönnenland-undforstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. 12.PlantdieBundesregierungdarüberhinaus,auchandereFörderprogramme wiebeispielsweisediegemeinschaftsaufgabe Verbesserungderregionalen Wirtschaftsstruktur in die Breitbandförderung mit einzubeziehen? Wenn ja, bis wann, und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? BereitsjetztistdieBreitbandförderungausMittelnderGemeinschaftsaufgabe VerbesserungderregionalenWirtschaftsstruktur (GA)indenGA-Fördergebieten möglich. ImRahmenderFörderungderwirtschaftsnahenInfrastrukturkanndieErrichtungvonKommunikationsleitungenvomGewerbegebietbiszurAnbindung ansnetzbzw.biszumnächstenknotenpunktunterstütztwerden.gefördert werdenkönnenbiszu90prozentdersogenanntenmehrkosten.dieseumfassendenteilderanschlusskosten,derüberdieanschlusskosteningebieten hinausgeht,indenenbreitbandanbieterkommunikationsleitungenaufgrund entsprechender Auslastung ohne Förderung bereitstellen. ImRahmendergewerblichenWirtschaftsförderungistdieFörderungdesBreitbandzugangs (Anschlusskosten)füreinzelneUnternehmenbeispielsweiseinnerhalbeinesGewerbegebietesmöglich.DerFörderhöchstsatzhängtbeidergewerblichenWirtschaftsförderungdavonab,welchenFörderstatusdasGebiet hat, in dem sich das begünstigte Unternehmen befindet. DadieBundesländergrundsätzlichfürdieDurchführungderRegionalpolitik verantwortlichsind,bestimmensie,obundgegebenenfallsinwelcherhöhe eine Breitbandförderung aus GA-Mitteln erfolgt. 1Schleswig-Holstein:Helgoland,Kirchnüchel,Kletkamp,Bargstall,Neufelderkoog,Wesselburenerkoog,Göttin,Gröde,Hooge,Lexgaard,Lütjenholm,Osterhever,Rantum (Sylt),TümlauerKoog,Westerhever,Friedrichsgraben,Tackesdorf,Ekenis,Idstedt,Mohrkirch,Oersberg,Damsdorf,Stocksee,Kleve,Kudensee,Moordiek,Silzen,Hohenfelde;Niedersachsen:Winnigstedt,Affinghausen,Freistatt,Varrel,Heemsen, Beedenbostel,Eldingen,Habighorst,Höfer,Scharnhorst,Odisheim,Steinau,Stinstedt,Prezelle,AmtNeuhaus,Spiekeroog;Rheinland-Pfalz: Barweiler,Bauler,Kaltenborn,Meuspath,Nürburg,Pomster,Wiesemscheid,Hohenleimbach,Fensdorf,Isert,Nauroth,Ölsen,Volkerzen,Auen, Bärweiler,Hallgarten,Kirschroth,Weitersborn,Bruschied,Kellenbach,Abentheuer,Achtelsbach,Börfink,Gimbweiler,Griebelschied,Hahnweiler,Hattgenstein,Horbruch,Hottenbach,Krummenau,Schwollen,Sonnschied,Altlay,Brachtendorf,Dünfus,Forst (Eifel),Kaifenheim,Lütz, Müllenbach,Tellig,Wirfus,Anschau,Ditscheid,Siebenbach,Macken,Oberfell,Ratzert,Alterkülz,Argenthal,Belg,Biebern,Dill,Kappel,Klosterkumbd,Kludenbach,Laufersweiler,Lindenschied,Michelbach,Niedersohren,Reich,Rödelhausen,Sargenroth,Schnorbach,Schwarzen,Sohrschied,Tiefenbach,Todenroth,Wahlbach,Würrich,Wüschheim,Attenhausen,Berg,Bremberg,Ehr,Eschbach,Himmighofen,Hunzel,Kasdorf, Lollschied,Marienfels,Obertiefenbach,Hainau,Pohl,Reitzenhain,Roth,Enspel,Irmtraut,Kundert,Linden,Lochum,Mörlen,Neunkhausen,Nor-
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode ken,oberrod,rotenhain,gornhausen,gräfendhron,horath,merschbach,schladt,niersbach,affler,altscheid,auwanderkyll,biesdorf,echtershausen,hamm,neidenbach,utscheid,trimport,usch,wallendorf,weidingen,auwbeiprüm,balesfeld,burbach,dasburg,feuerscheid, Neuheilenbach,Nimshuscheid,Preischeid,RothbeiPrüm,Zendscheid,Darscheid,Gefell,Hörscheid,Hörschhausen,Kalenborn-Scheuern, Kradenbach,Neichen,Nerdlen,Neroth,Bodenbach,Brücktal,Drees,Kerschenbach,Kirsbach,Steffeln,Welcherath,Neuhütten,Onsdorf,Frettenheim,Finkenbach-Gersweiler,Ruppertsecken,SanktAlban,Unkenbach,Würzweiler,Scheibenhardt,Homberg,Thallichtenberg,Böllenborn, Eschbach,Ramberg,Roschbach,Dorn-Dürkheim,Hirschthal;Baden-Württemberg:Bürchau,Neuenweg,HausenamTann,Asselfingen,Griesingen,Oberstadion;Bayern:Lohkirchen,Oberneukirchen,Ernsgaden,Haidmühle,Sonnen,Julbach,Schwarzenbach,Stadlern,Gerach,Wattendorf,Harsdorf,Wettringen,Oberreichenbach,Motten,Sulzdorfa.d.Lederhecke,Sulzfeld,Castell,Neuendorf,Hausenb.Würzburg,Sonderhofen, Balzhausen,Ebershausen,Landensberg,Alerheim;Brandenburg:Althüttendorf,Lunow-Stolzenhagen,Parsteinsee,Ziethen,AltZauche-Wußwerk,Drahnsdorf,Jamlitz,Lieberose (Stadt),Rietzneuendorf-Staakow,Kotzen,Stechow-Ferchesar,Falkenhagen,Höhenland,Lietzen,Neulewin, Grünewald,BadSaarow,Berkenbrück,Grunow-Dammendorf,Madlitz-Wilmersdorf,Storkow ((Mark),Stadt),Vogelsang,Herzberg (Mark), Rüthnick,Temnitzquell,Walsleben,Zernitz-Lohm,Beetzseeheide,Päwesin,Berge,Cumlosen,Gerdshagen,GroßPankow (Prignitz),Gülitz- Reetz,Gumtow,Halenbeck-Rohlsdorf,Karstädt,Kümmernitztal,Lanz,Marienfließ,Meyenburg (Stadt),Pirow,Putlitz (Stadt),Rühstädt,Triglitz, Drachhausen,Haidemühl,Baruth/Mark (Stadt),Brüssow (Stadt),Carmzow-Wallmow,Flieth-Stegelitz,Göritz,Gramzow,Grünow,MarkLandin, Mittenwalde,Pinnow,Randowtal,Schönfeld,Tantow,Uckerfelde,Zichow,Bagenz,Kathlow,Sergen;Mecklenburg-Vorpommern:Benitz, Bröbberow,Grammow,Kassow,Nustrow,Pölchow,Rukieten,Schwaan (Stadt),Wiendorf,Bartow,Beggerow,Bredenfelde,Daberkow,Grischow, Hohenbollentin,Kummerow,Lindenberg,Meesiger,Kentzlin,Nossendorf,Sarow,Siedenbollentin,Sommersdorf,Tutow,Verchen,Werder, Hohenmocker,Kletzin,Siedenbrünzow,Utzedel,AltSührkow,Altkalen,Baumgarten,Diekhof,Dreetz,Finkenthal,GroßRoge,Hoppenrade, Jürgenshagen,KleinUpahl,Laage (Stadt),Langhagen,Lelkendorf,Penzin,Plaaz,Recknitz,Tarnow,Thürkow,Wardow,Warnkenhagen, Warnow,Wasdow,Gülzow-Prüzen,Schwasdorf,Sukow-Levitzow,Prebberede,AltZachun,Balow,Bandenitz,Belsch,Besitz,Brenz,Brunow, Dambeck,Fahrbinde,Gallin,Gammelin,Gorlosen,Hülseburg,Kuhstorf,Leussow,Lüblow,Lübtheen (Stadt),Milow,Möllenbeck,Moraas, Muchow,Pritzier,Redefin,Setzin,Strohkirchen,Tessinb.Boizenburg,Warlitz,Zierzow,Grebs-Niendorf,Lüttow-Valluhn,Beseritz,Glienke, Godendorf,Grünow,Hohenzieritz,Kratzeburg,Priepert,Schönbeck,Schönhausen,Voigtsdorf,Eichhorst,Wokuhl-Dabelow,Galenbeck, Sponholz,AltRehse,AltSchönau,Altenhof,Ankershagen,Buchholz,Fincken,Göhren-Lebbin,Grabow-Below,Hinrichshagen,Jaebetz,Kieve, Klocksin,Kogel,Leizen,Lexow,Mallin,Massow,Moltzow,NeuGaarz,Priborn,Rogeez,Schwarz,Schwinkendorf,Sietow,Stuer,Vollrathsruhe, Walow,Wredenhagen,Zepkow,Zislow,Deyelsdorf,Fuhlendorf,Glewitz,Grammendorf,GroßKordshagen,Horst,Hugoldsdorf,Saal,Weitenhagen,WendischBaggendorf,Lindholz,Badow,Bibow,Börzow,Grieben,Jesendorf,Menzendorf,Passee,Perlin,Roduchelstorf,Rögnitz,Ventschow,Warin (Stadt),Moor-Rolofshagen,Bobitz,Königsfeld,Blesewitz,Boldekow,Buddenhagen,Bugewitz,Dargelin,Drewelow,Ducherow, Gribow,GroßPolzin,Iven,Japenzin,Katzow,KleinBünzow,Krien,Krusenfelde,Liepen,Löwitz,Lühmannsdorf,Medow,Morgenitz,Neetzow, NeuKosenow,NeuendorfA,NeuendorfB,Putzar,Rankwitz,Rathebur,Rossin,Rubkow,Sarnow,Schmatzin,Spantekow,StolpeaufUsedom, Ückeritz,Wietstock,Wrangelsburg,Zemitz,Borkow,Dabel,Diestelow,Dobbertin,Ganzlin,Goldberg (Stadt),Grebbin,GroßNiendorf,Herzberg, HohenPritz,Karbow-Vietlübbe,Karow,Karrenzin,Kreien,LangenJarchow,Langenhagen,Mestlin,Mustin,NeuPoserin,PlauamSee (Stadt), Stolpe,Techentin,Tramm,Wahlstorf,WendischPriborn,WendischWaren,Ziegendorf,Zölkow,Gallin-Kuppentin,Barkhagen,Buchberg,Dobin amsee,kuhlen-wendorf,dranske,gager,glowe,schaprode,thiessow,wiek,ahlbeck,altwarp,altwigshagen,blankensee,blumenhagen, Damerow,Fahrenwalde,Glasow,Grambow,Heinrichswalde,Hintersee,KleinLuckow,Koblentz,Krackow,Krugsdorf,Luckow,Meiersberg, Mewegen,Nadrensee,Nieden,Penkun (Stadt),Rossow,Viereck,Zerrenthin,Züsedom,Lübs,Bennin,Werle,Garlitz,Gößlow,Jessenitz,Polz, Diemitz,Brohm,Schwanbeck,Lupendorf,Minzow,Breesen,Harkensee,Pötenitz,Nerdin,Schwerinsburg,Barkow,Gnevsdorf,Plauerhagen, Retzow,Herzfeld,Stralendorf,Ruthenbeck,Zudar,Pampow,Lebehn,Pepelow,Kamin,Altenhagen,Brudersdorf,Stubbendorf,Hohenbrünzow, Teusin,Schmarsow,Bülow,Matgendorf,NeuHeinde,Lassahn;Sachsen:Oberwiesenthal (Kurort,Stadt),Frauenstein (Stadt),Rechenberg-Bienenmühle,BadBrambach,Burgstein,Reuth,Triebel/Vogtl.,Grünhainichen,Johanngeorgenstadt (Stadt),Markersbach,Cunewalde,Weinböhla, Königshain,Dürrhennersdorf,Hartmannsdorf-Reichenau,Hermsdorf/Erzgeb.,Krostitz,Schönwölkau,Zwochau,Arzberg,Beilrode;Sachsen- Anhalt:Bornum,Buhlendorf,Buko,Deetz,Dobritz,Dornburg,Gohrau,Grimme,Hohenlepte,Jeber-Bergfrieden,Lindau(Stadt),Nedlitz,Polenzko,Prödel,Ragösen,Reuden,Schweinitz,Serno,Straguth,Zernitz,Libehna,Axien,Gadegast,Klöden,Lebien,NaundorfbeiSeyda,Uthausen, Crölpa-Löbschütz,Heuckewalde,Janisroda,Prießnitz,Spielberg,Wittgendorf,Heidegrund,Abberode,Alterode,Bräunrode,Gorenzen,Greifenhagen,Harkerode,Lüttchendorf,Molmerswende,Piskaborn,Ritterode,Stangerode,Ulzigerode,Langeneichstädt,Schafstädt (Stadt),Wünsch, Dornstedt,Höhnstedt,Blankenheim,Breitenbach,Dietersdorf,Hainrode,Hayn (Harz),Holdenstedt,Horla,Mittelhausen,Pölsfeld,Rotha, Schwenda,Tilleda (Kyffhäuser),Wickerode,Wolfsberg,Hakeborn,KleinSchierstedt,Schackenthal,Kroppenstedt (Stadt),Marienborn,Am GroßenBruch,Aspenstedt,Athenstedt,Demsin,Dörnitz,Drewitz,Gladau,Hohenwarthe,Kade,Karow,Klitsche,Krüssau,Küsel,Magdeburgerforth,Reesdorf,Schlagenthin,Schopsdorf,Stresow,Tucheim,Wüstenjerichow,Wulkow,Zabakuck,Ackendorf,Alleringersleben,Angern,Bartensleben,Beendorf,Belsdorf,Bertingen,Böddensell,Born,Bülstringen,Burgstall,Cröchern,Dolle,Dorst,Eickendorf,Etingen,Everingen, Flechtingen,Grauingen,Hermsdorf,Kathendorf,Klüden,Mannhausen,Morsleben,Ostingersleben,Rätzlingen,Sandbeiendorf,Schwanefeld, Wegenstedt,Wenddorf,Altenzaun,Arneburg (Stadt),Aulosen,Ballerstedt,Beelitz,Behrendorf,Bölsdorf,Boock,Bretsch,Buch,Buchholz, Cobbel,Demker,Dobberkau,Gagel,Garz,Gladigau,Gollensdorf,Grieben,GroßSchwechten,Heiligenfelde,Iden,Insel,Jerchel,Käthen, Kamern,Kehnert,Königsmark,Kossebau,Kuhlhausen,Lichterfelde,Losenrade,Losse,Lückstedt,Lüderitz,Messdorf,Möringen,Nahrstedt, Neukirchen (Altmark),Pollitz,Ringfurth,Rochau,Rossau,Sandauerholz,Schelldorf,Schernikau,Schönfeld,Schollene,Schorstedt,Schwarzholz, Staats,Uchtspringe,Uetz,Vinzelberg,Volgfelde,Wahrenberg,Wanzer,Warnau,Wendemark,Windberge,Wittenmoor,Wulkau,Hausneindorf, Hedersleben,Heteborn,Wedderstedt,Pretzien,Ranies,Sachsendorf,Wespen,Zuchau,Abbenrode,Schierke,Ahlum,Algenstedt,Altensalzwedel, Badel,Benkendorf,Bierstedt,Binde,Bonese,Bornsen,Breitenfeld,Brunau,Dähre,Dönitz,Ellenberg,Estedt,Fleetmark,Gieseritz,Güssefeld, Hanum,Henningen,Höwisch,Jahrstedt,Jeetze,Jeggeleben,Jerchel,Jeseritz,Jübar,Kahrstedt,Kakerbeck,Kaulitz,Kerkau,Kleinau,KleinGartz, Köckte,Kuhfelde,Kunrau,Kusey,Lagendorf,Langenapel,Liesten,Lüdelsen,Mechau,Mehmke,Mellin,Nettgau,Neuferchau,Neulingen,Packebusch,Potzehne,Pretzier,Püggen,Rademin,Riebau,Ristedt,Roxförde,Sanne-Kerkuhn,Schwiesau,Siedenlangenbeck,Stappenbeck,Steimke,Tylsen,Valfitz,Vienau,Vissum,Wallstawe,Wenze,Winterfeld,Zethlingen,Rödgen,Buschkuhnsdorf,Holzdorf,Kleinkorga,Linda (Elster), 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Wittgendorf,Albersdor,Bremsnitz,Karlsdorf,Kleinbockedra,Löberschütz,Mertendorf,Rattelsdorf,Scheiditz,Trockenborn-Wolfersdorf,Breitenhain,Bucha,Chursdorf,Dittersdorf,Dragensdorf,Dreba,Göschitz,Grobengereuth,Kirschkau,Knau,Lausnitzb.NeustadtanderOrla, Moßbach, Pillingsdorf, Plothen, Stanau, Tegau, Schwarzbach.
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einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
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