Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung

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1 Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben

2 Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ Arten Wirbellose /m Graben, z.b. Libellenlarven (KIEL 2012) Viele gefährdete Wasserpflanzenarten, Fischarten und Amphibien Refugium für Pflanzenarten der Feucht- und Nasswiesen und brachen in Uferböschungen Nahrungs-, Rast- und Paarungsplätze in Grabenböschung und über dem Wasserkörper Ersatzlebensraum für Arten der Auen und Stillgewässer (z.b. Bitterling, Karausche, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Moorfrosch, Schneckenarten) Kein Grabenbiotop und keine Nutzung ohne Grabenunterhaltung! Auf das wie kommt es an: Foto: Klaus Lampe Technik Zeiträume Häufigkeit

3 Naturschutzrechtlicher Rahmen: Gräben als DER LANDKREIS OSTERHOLZ Geschützte Biotope nach 30 BNatschG: Unterhaltung darf keine erhebliche Beeinträchtigung oder Zerstörung verursachen: natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme oder regelmäßig überschwemmten Bereiche, in NI z.b. Salzreicher Graben des Binnenlandes (FGS) als Bestandteil von Binnenlandsalzstellen Andere Graben-Biotoptypen in naturnahen regelmäßig überschwemmten Bereichen als Teil eines nach 30 (2) Nr.1 geschützten Biotopkomplexes Ehemalige Gräben als Verlandungsbereiche stehender Gewässer o. naturnahe Stillgewässer (Ausprägung relevant) Naturnahe Bäche Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie: Abstimmungspflicht bei Unterhaltung in FFH-Gebieten mit UNB ( 34 BNatschG) Salzreiche Gräben mit Halophyten (FGS) im Bereich naturnaher Binnensalzstellen angeschlossen an /Teil von LRT 1340 Salzwiesen im Binnenland Tidebeeinflusste Flussmarschgräben (i.d.r. Gräben in Außendeichsbereichen der Süßwassertidebereiche) ggf. Teil von LRT 1130 Ästuarien Uferbereiche und verlandete Gräben mit LRT 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen Stufe

4 Standorte gefährdeter Pflanzenarten in Gräben einer intensiv genutzten Grünlandregion (Erfassung 2012) Quelle: NLWKN Krebsschere: Besonders geschützt

5 Naturschutzrechtlicher Rahmen: Artenschutz DER LANDKREIS OSTERHOLZ (gilt wie Biotopschutz grundsätzlich überall, auch außerhalb von Schutzgebieten) BNatschG 44 (1): Es ist verboten. Durch Niedersächsische Ausnahme-VO vom 20. Juli 2012 ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung tlw. freigestellt (außerhalb NSG, 30.) wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten., zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

6 FFH-Richtlinie, Anhang IV-Arten, z.b.: Moorfrosch Grüne Mosaikjungfer Große Moosjungfer Zierliche Tellerschnecke Bachmuschel Grüne Mosaikjungfer: streng geschützt FFH Anhang IV Foto: Holger Henschel Holger Henschel Sumpf-Calla: Besonders geschützt

7 Häufigkeit der Grabenräumung DER LANDKREIS OSTERHOLZ haneg 2010

8 Ansprüche an Technik und Zeiträume: Abhängig von Arten und Lebensgemeinschaften DER LANDKREIS OSTERHOLZ BNatschG 39 (5): Es ist verboten Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden, außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden, ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird. dann i.d.r. erlaubt: Mähkorb, Lotmaschine bis 12-14m/sec Umlaufgeschwindigkeit; (Erlass NMU vom ) Foto: Sabrina Weritz

9 Naturschutzfachlich gute Entwicklung i.d.r. bei Entkrautung im Herbst mit Mähkorb: Vermehrungsorgane bleiben im Graben, Herbsträumung positiv für Libellen Unterhaltung in mittleren Sukzessionsstadien (ca. alle 3 Jahre) Vermeidung von Beschattung und Streueinträgen Vermeidung von Röhricht-dominierten Stadien Ziel für viele Wasserpflanzen: 30-70cm Wassertiefe Ziel für viele Fischarten: freier Wasserkörper Vegetationsarme Gräben besser für Steinbeißer Dicht bewachsene Gräben gut z.b. für Sumpf-Calla, Schlammpeitzger, Karausche (NAGLER 2012, KIEL 2012, GARNIEL 2012)

10 Ufer- und Böschungsmahd: abschnittsweise, außerhalb der Brut- und Laichzeit Schilf u.a. Röhrichte nach (BNatschG 39 (5)) Hochstaudenfluren (FFH-LRT 6430) alle 2-5 Jahre abschnittsweise vorzugsweise nicht mulchen und schlegeln Betroffen u.a. Insekten, auch Blütenangebot, auch Überwinterungsstadien Amphibien Gefährdete Pflanzenarten und Biotoptypen Wasservögel, Jungvögel. Foto: Holger Henschel

11 wenn Grundräumung mit Grabenlöffel und Bagger erforderlich: Betroffen v.a. Großmuscheln, Libellenlarven, Neunaugen, Schlammpeitzger u.a. Foto: Klaus Lampe Durchharken und Zurücksetzen von Muscheln, Fischen, Krebsen!

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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