Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung
|
|
- Karola Koch
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben
2 Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ Arten Wirbellose /m Graben, z.b. Libellenlarven (KIEL 2012) Viele gefährdete Wasserpflanzenarten, Fischarten und Amphibien Refugium für Pflanzenarten der Feucht- und Nasswiesen und brachen in Uferböschungen Nahrungs-, Rast- und Paarungsplätze in Grabenböschung und über dem Wasserkörper Ersatzlebensraum für Arten der Auen und Stillgewässer (z.b. Bitterling, Karausche, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Moorfrosch, Schneckenarten) Kein Grabenbiotop und keine Nutzung ohne Grabenunterhaltung! Auf das wie kommt es an: Foto: Klaus Lampe Technik Zeiträume Häufigkeit
3 Naturschutzrechtlicher Rahmen: Gräben als DER LANDKREIS OSTERHOLZ Geschützte Biotope nach 30 BNatschG: Unterhaltung darf keine erhebliche Beeinträchtigung oder Zerstörung verursachen: natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme oder regelmäßig überschwemmten Bereiche, in NI z.b. Salzreicher Graben des Binnenlandes (FGS) als Bestandteil von Binnenlandsalzstellen Andere Graben-Biotoptypen in naturnahen regelmäßig überschwemmten Bereichen als Teil eines nach 30 (2) Nr.1 geschützten Biotopkomplexes Ehemalige Gräben als Verlandungsbereiche stehender Gewässer o. naturnahe Stillgewässer (Ausprägung relevant) Naturnahe Bäche Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie: Abstimmungspflicht bei Unterhaltung in FFH-Gebieten mit UNB ( 34 BNatschG) Salzreiche Gräben mit Halophyten (FGS) im Bereich naturnaher Binnensalzstellen angeschlossen an /Teil von LRT 1340 Salzwiesen im Binnenland Tidebeeinflusste Flussmarschgräben (i.d.r. Gräben in Außendeichsbereichen der Süßwassertidebereiche) ggf. Teil von LRT 1130 Ästuarien Uferbereiche und verlandete Gräben mit LRT 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen Stufe
4 Standorte gefährdeter Pflanzenarten in Gräben einer intensiv genutzten Grünlandregion (Erfassung 2012) Quelle: NLWKN Krebsschere: Besonders geschützt
5 Naturschutzrechtlicher Rahmen: Artenschutz DER LANDKREIS OSTERHOLZ (gilt wie Biotopschutz grundsätzlich überall, auch außerhalb von Schutzgebieten) BNatschG 44 (1): Es ist verboten. Durch Niedersächsische Ausnahme-VO vom 20. Juli 2012 ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung tlw. freigestellt (außerhalb NSG, 30.) wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten., zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
6 FFH-Richtlinie, Anhang IV-Arten, z.b.: Moorfrosch Grüne Mosaikjungfer Große Moosjungfer Zierliche Tellerschnecke Bachmuschel Grüne Mosaikjungfer: streng geschützt FFH Anhang IV Foto: Holger Henschel Holger Henschel Sumpf-Calla: Besonders geschützt
7 Häufigkeit der Grabenräumung DER LANDKREIS OSTERHOLZ haneg 2010
8 Ansprüche an Technik und Zeiträume: Abhängig von Arten und Lebensgemeinschaften DER LANDKREIS OSTERHOLZ BNatschG 39 (5): Es ist verboten Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden, außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden, ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird. dann i.d.r. erlaubt: Mähkorb, Lotmaschine bis 12-14m/sec Umlaufgeschwindigkeit; (Erlass NMU vom ) Foto: Sabrina Weritz
9 Naturschutzfachlich gute Entwicklung i.d.r. bei Entkrautung im Herbst mit Mähkorb: Vermehrungsorgane bleiben im Graben, Herbsträumung positiv für Libellen Unterhaltung in mittleren Sukzessionsstadien (ca. alle 3 Jahre) Vermeidung von Beschattung und Streueinträgen Vermeidung von Röhricht-dominierten Stadien Ziel für viele Wasserpflanzen: 30-70cm Wassertiefe Ziel für viele Fischarten: freier Wasserkörper Vegetationsarme Gräben besser für Steinbeißer Dicht bewachsene Gräben gut z.b. für Sumpf-Calla, Schlammpeitzger, Karausche (NAGLER 2012, KIEL 2012, GARNIEL 2012)
10 Ufer- und Böschungsmahd: abschnittsweise, außerhalb der Brut- und Laichzeit Schilf u.a. Röhrichte nach (BNatschG 39 (5)) Hochstaudenfluren (FFH-LRT 6430) alle 2-5 Jahre abschnittsweise vorzugsweise nicht mulchen und schlegeln Betroffen u.a. Insekten, auch Blütenangebot, auch Überwinterungsstadien Amphibien Gefährdete Pflanzenarten und Biotoptypen Wasservögel, Jungvögel. Foto: Holger Henschel
11 wenn Grundräumung mit Grabenlöffel und Bagger erforderlich: Betroffen v.a. Großmuscheln, Libellenlarven, Neunaugen, Schlammpeitzger u.a. Foto: Klaus Lampe Durchharken und Zurücksetzen von Muscheln, Fischen, Krebsen!
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung
Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen
Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte
Information Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte 13.07.2015 Einführung in das Thema Dr. Detlef Wilcke Landkreis Osnabrück
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches Wassergesetz) 39 Abs. 2 und 3 WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz
Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz
Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz Seminar des NABU Das Naturschutzrecht in Rheinland-Pfalz am 26.2.2011 Folie 1 Inhaltsübersicht Bundesnaturschutzgesetz 1. Allgemeine
Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
Leitfaden Artenschutz Gewässerunterhaltung P. Sellheim, NLWKN
Leitfaden Artenschutz Gewässerunterhaltung P. Sellheim, NLWKN BWK-Fortbildungsveranstaltung Artenschutz und Gewässerunterhaltung 7. November 2017 Rotenburg (Wümme) / OT Mulmshorn Nr.: 1 Leitfaden Gewässerunterhaltung
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6
Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten
Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten Fotos: Th. Paulus Schutzgebietstypen nach Naturschutzrecht
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
Berücksichtigung ökologischer und Artenschutzrechtlicher Aspekte bei Entschlammungen. Entschlammung von Gewässern
Berücksichtigung ökologischer und Artenschutzrechtlicher Aspekte bei Entschlammungen Von: Dipl.-Biol. Michael Dembinski Seminar: Entschlammung von Gewässern Camp Reinsehlen Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz,
Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz
Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die
Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer
Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:
Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.
Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer
Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax
Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche
Moderne Gewässer- und Grabenunterhaltung unter Beachtung arten- und naturschutzrechtlicher Vorgaben
Moderne Gewässer- und Grabenunterhaltung unter Beachtung arten- und naturschutzrechtlicher Vorgaben Christoph Dümpelmann Zeppelinstr. 33 35039 Marburg/Lahn (öbvsv) vimbavimba@web.de Moderne Gewässer- und
Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen
Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension
Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV
Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV 3. Ökologisches Kolloquium Artenschutz in der Praxis Erfahrungen mit Ersatzquartieren und der Umsiedlung von streng geschützten
Gemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS
Unterhaltung von Gräben
Gliederung Was sind Gräben? Gräben aus naturschutzfachlicher Sicht Allgemeines zur Gewässerunterhaltung Durchführung der Unterhaltungsarbeiten Beispiele Unterhaltung von Gräben 2 Was sind Gräben? Merkmale
Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben
Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben Christoph Dümpelmann Zeppelinstr. 33 35039 Marburg/Lahn (öbvsv) vimbavimba@web.de Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung
Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
Gewässerräumungen - Probleme beim Artenschutz?!
Gewässerräumungen - Probleme beim Artenschutz?! Gewässer-Nachbarschaften - Regionaler Erfahrungsaustausch Gewässernachbarschaft Pfrimm, Seebach, Eisbach Dr Egbert Korte Institut für Gewässer- und Auenökologie
Umweltbelange in der Bauleitplanung
Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen
Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz
Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz
Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung
Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen
Fachtagung 2011 Kiel, 29. / 30. September 2011 Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen Dipl.-Biol. Dr. Ulrich Mierwald
Workshop. Temporärer Amphibienschutz an Straßen und Betreuung von Amphibienschutzeinrichtungen am Programmpunkt:
Workshop Temporärer Amphibienschutz an Straßen und Betreuung von Amphibienschutzeinrichtungen am 25.03.2017 Programmpunkt: Verstöße gegen das Artenschutzrecht was kann ich unternehmen? Gefährdungsstatus
Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen
Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit gefährdet. Die Rote Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN führt über 40.000 bedrohte Arten auf. Davon stehen
Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.
Erfassung von Eidechsenvorkommen Artenschutzrechtliche Prüfung Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4 Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße
Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.
Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter
Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes
Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz Auszüge aus der Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 009.2013 bis 108.2018 39, 44 und 45 Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz 39 Allgemeiner
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
Geschützte Biotope nach 62 Landschaftsgesetz
Geschützte Biotope nach 62 Landschaftsgesetz Stillgewässer im Sythener Brook - 2 - Die untere Landschaftsbehörde im Kreis Recklinghausen trägt aufgrund der Lage am Rand des Ballungsraumes Ruhrgebiet eine
Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung
Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Dr. Bernd-Jürgen Seitz Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
Biotopschutz von Höhlen, Karsterscheinungen und Quellbereichen - Zusammenstellung der nationalen Naturschutzgesetze für Deutschland
Biotopschutz von Höhlen, Karsterscheinungen und Quellbereichen - Zusammenstellung der nationalen Naturschutzgesetze für Deutschland zusammengestellt von Stefan Zaenker (Fulda) BUND: Gesetz über Naturschutz
23. Gewässernachbarschaftstag der Gewässernachbarschaft Werra in Eisenach
23. Gewässernachbarschaftstag der Gewässernachbarschaft Werra in Eisenach Dipl.-Ing. Sandra Merx, Zweckverband Kommunale Gewässerunterhaltung in Thüringen 1 Gewässerunterhaltung Begriffsbestimmung Rechtliche
Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim
Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS
Übersichtsbegehung Artenschutz
Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)
Foto: S. Klaus. Der Biber in Thüringen - Lebensweise und Prävention
Foto: S. Klaus Der Biber in Thüringen - Lebensweise und Prävention Marcus Orlamünder, Bibermanagment in Thüringen am 15.02.2017 Gliederung Biber in Thüringen früher und heute Biologie und Aktivitäten des
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, eine Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde vor Einreichung der Antragsunterlagen durchzuführen.
Merkblatt des Dezernates 51 - Landschaft, Fischerei - der Bezirksregierung Arnsberg, höhere Naturschutzbehörde, zu Angaben zum Naturschutz, zur Landschaftspflege und zum Artenschutz Es ist grundsätzlich
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation
Artenschutz vers. Gehölzpflege?
Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz
Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen
Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Sonja Müller-Mitschke Referat 72: Biotop- und Artenschutz, Eingriffsregelung 1. Naturschutzrechtliche Grundsätze
Fledermäuse sind nicht rechtlos.
Fledermäuse sind nicht rechtlos. Fledermäuse sind nicht rechtlos. Konsequenzen für die Planungs- und Zulassungspraxis beim Ausbau der Windenergiewirtschaft Wilhelm Breuer NLWKN Geschäftsbereich Landesweiter
Bedroht und Bedrohung
Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien
Gehölzpflege an Straßen und Gewässern. Ökologische Bedeutung von Gehölzstrukturen. Rechtliche Rahmenbedingungen für Unterhaltungsmaßnahmen
Ökologische Bedeutung von Gehölzstrukturen Rechtliche Rahmenbedingungen für Unterhaltungsmaßnahmen Gehölzstrukturen sind von großer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz - Avifauna (Brutplätze,
Klimawandel: lokales und regionales Naturschutzmanagement
Regionales Management von Klimafolgen in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen Klimawandel: lokales und regionales Naturschutzmanagement Expertenrunde am 31.03.2011 in Hannover Dipl.-Ing.
Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?
Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur
Moderne Gewässer- und Grabenunterhaltung unter Beachtung arten- und naturschutzfachlicher Vorgaben"
Moderne Gewässer- und Grabenunterhaltung unter Beachtung arten- und naturschutzfachlicher Vorgaben" Gewässer-Nachbarschaft Weschnitz Fortbildungsveranstaltung mit Exkursion 14. Juni 2017 Bensheim, OT Schwanhein
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumet des Landes Schleswig-Holstein Situation der Saatkrähen in Schleswig-Holstein,
Situation der Saatkrähen in, Rüdiger Albrecht, ländliche Räume 1 Rabenvögel in S.-H. Kolkrabe Jagdrecht keine Jagdzeit Rabenkrähe Nebelkrähe seit 2015 keine Jagdzeit Elster seit 2015 keine Jagdzeit Dohle
Präambel. 1 Naturschutzgebiet
Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,
FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin
FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel
STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL
STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL Artenschutzprüfung/ASP zum Bebauungsplan Nr. III/GA 9 Kernbereich Bethel Inhalt 1 Einführung...2 2 Vorprüfung (Stufe I der ASP)...3 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums...3
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zu den Bebauungsplänen Eichbuschstraße und Füllmenbacherhofweg in Maulbronn-Zaisersweiher
Stadt Maulbronn Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zu den Bebauungsplänen Eichbuschstraße und Füllmenbacherhofweg in Maulbronn-Zaisersweiher Stand: 29. Juni 2016 Bearbeitung: Dipl. Biol. Ina Groß Gesellschaft
Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche
Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Gliederung Herkunft/Eigenart der Siedlungsfauna Relevante Strukturen an Gebäuden und Arten im Siedlungsbereich Rechtliche Rahmenbedingungen Tierarten als Schutzgut/Teil
Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung
Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Stadtentwicklung D- 10702 Berlin ÎE223 Bearbeiterin Fr.Karge Anlage 1 Zeichen IE223-OA-AS/B/2523 Dienstgebäude: Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin-Mitte
Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
SITUATION. Einige Daten und Grafiken
SITUATION Einige Daten und Grafiken Rote Liste gefährdeter Tiere Rote Listen im europäischen Vergleich (Säugetiere) Rote Liste gefährdeter Tiere Aktuelle Gefährdungssituation Rote Listen gefährdeter Pflanzen
Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)
Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht
Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler
Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-
Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -
B-Plan Nr. 49 der Stadt Gehrden Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz Seite 1 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - 1 Anlass
Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald
Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald 16 Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald Neun FFH-Gebiete im Unterspreewald: FFH 755 Neuendorfer See FFH 56 Josinskyluch-Krumme Spree FFH 54 Verlandungszone
Einbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz
Einbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz 3. Sitzung der Steuerungsgruppe am 22.09.09 - Naturschutz - Inhalt der Präsentation
Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Dämmle - 1. Änderung in Zaberfeld
zum Bebauungsplan Dämmle - 1. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Zaberfeld Mai 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Städtebauliche Zielsetzung und derzeitige Nutzung 4 1.2 Naturschutzrechtliche
aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den
ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von
Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der Cross Compliance- Regelung
Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der Cross Compliance- Regelung Nora Kretzschmar Fachreferentin für Naturschutz und Umweltrecht Fachbereich Nachhaltige Landnutzung, Ländlicher
Stadt Sinsheim. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim. Stand: 12. April 2016.
Stadt Sinsheim Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim Stand: 12. April 2016 Bearbeitung: Dr. David Gustav M. Sc. Jonas Martin Gesellschaft für Landschaftsökologie
Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
Hessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden
Hessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Kurzgutachten zum Vorkommen von geschützten Arten Stand: 8.6.217 Auftraggeber:
Staatsanwaltschaft Leipzig Straße des 17. Juni Leipzig. Regionalverband Leipzig
NABU Regionalverband Leipzig Corinthstraße 14 04157 Leipzig Staatsanwaltschaft Leipzig Straße des 17. Juni 2 04107 Leipzig Regionalverband Leipzig Karsten Peterlein Vorstandsmitglied Strafanzeige wegen
Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG
P. Schütz Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks Thomas Graner Bundesamt für Naturschutz Leiter des Zentral- und Fachbereichs I Offshore-Windkraftanlagen in
FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen - 2.Informationsveranstaltung
StALU Vorpommern/ StALU Mittleres Mecklenburg/ Rostock FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1941-301 Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen - 2.Informationsveranstaltung UmweltPlan GmbH Datum: 28.
NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.
NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark
DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE
Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm
Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck
Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten
Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?
Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Bruckmüller-Weiher" vom 14. Dezember 1988
3-6-05 S. 1 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil vom 14. Dezember 1988 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Nr. 24 vom 17. Dezember 1988, geändert durch Verordnung vom 27. November
SANIERUNG UNTERE SALZACH
T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der
2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
Ländliche Neuordnung und Naturschutz. Berücksichtigung von ökologischen Belangen im Rahmen von Verfahren nach dem FlurbG
Ländliche Neuordnung und Naturschutz Berücksichtigung von ökologischen Belangen im Rahmen von Verfahren nach dem FlurbG Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Gemeindeseminar in der Nordseeakademie in Leck
Naturschutzrecht in der Praxis einer UNB Gemeindeseminar 16.06.2016 in der Nordseeakademie in Leck 16.06.2016 Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 1 Übersicht Überblick zum Verhältnis des BNatSchG zum
Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen
Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen Gerd Karreis Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Ausbau der Fahrrinne des Main Vertiefung von 2,50 m auf 2,90 m, Verbreiterung von 36 m auf 40 m
Grabenumgestaltungs- und pflegekonzept in Heppenheim - Lebensraum für Schlammpeitzger & Amphibien? -
Grabenumgestaltungs- und pflegekonzept in Heppenheim - Lebensraum für Schlammpeitzger & Amphibien? - Auenamphibien Aktuelle Maßnahmen im LOR-Projektgebiet Dr. Egbert Korte, Maßnahmenbetreuer Hessen Was
Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
Artenschutz in der FFH-Richtlinie Umgang mit Arten des Anhang IV
Artenschutz in der FFH-Richtlinie Umgang mit Arten des Anhang IV Im Gegensatz zu den Regelungen über die Gebietsausweisung nach der FFH-RL sind die artenschutzrechtlichen Regelungen der FFH-RL bisher kaum