Handbuch für Schulräte und Schulleitungen

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1 ARBEITSZEUGNIS 1. Gesetzliche Grundlagen Personalgesetz, 34: 1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten auf Verlangen ein Zwischenzeugnis. 2 Sie haben Anspruch auf ein Austrittszeugnis, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über ihre Leistung und ihr Verhalten ausspricht. Auf Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Obligationenrecht, Art. 330a: 1 Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht. 2 Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. 2. Definition Unterschieden wird zwischen einfacher Arbeitsbestätigung und qualifizierendem Arbeitszeugnis (Vollzeugnis) Die Arbeitnehmenden können unter den beiden vorgenannten Formen diejenige wählen, die sie bevorzugen. Sie dürfen auch beide Arten von Zeugnissen verlangen. Der oder die Personalverantwortliche stellt das Zeugnis aus. Das heisst, für Lehrpersonen mit befristetem Vertragsverhältnis stellt die Schulleitung das Arbeitszeugnis aus, für Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag der Schulrat. Die Schulleitung stellt dem Schulrat die fachliche Beurteilung der Lehrpersonen zur Verfügung. Es gibt auch das Zwischenzeugnis. Dies wird hauptsächlich bei Übernahme neuer Tätigkeiten oder bei Vorgesetztenwechsel ausgestellt - oder aber per irgendwann - wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter dies verlangt (z.b. für Bewerbungsunterlagen etc.). Es entspricht dem qualifizierenden Arbeitszeugnis. 3. Die einfache Arbeitsbestätigung Eine einfache Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf Personalien des oder der Arbeitnehmenden, die Art seiner oder ihrer Tätigkeit, sowie die Dauer des Anstellungsverhältnisses. Wer nur kurze Zeit in einer Schule tätig war oder die Stelle bereits während der Probezeit verlässt, kann kein ausführliches, qualifizierendes Zeugnis verlangen. April von 5

2 4. Das qualifizierende Arbeitszeugnis (Vollzeugnis) Im qualifizierenden Zeugnis sind die Art der Leistungen und das Verhalten des oder der Arbeitnehmenden ausführlich zu beschreiben, zu beurteilen und zu würdigen. 5. Aufbau eines Arbeitszeugnisses 5.1. Überschrift Die Bezeichnung "Arbeitszeugnis" oder einfach "Zeugnis" gehört in den Titel des Dokuments Name und Geburtsdatum 5.3. Dauer und Art* des Anstellungsverhältnisses - Beginn und Ende - Unbefristete oder befristete Anstellung * nach Ermessen oder auf Wunsch 5.4. Tätigkeitsbeschreibung Stellung und Funktion: Pensum, Klassenlehrperson, Schulleitungsmitglied, Stufe / Klasse, Fächer, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, Aus- und Weiterbildungen Leistungs- und Verhaltensbeschreibung Unter "Leistung" ist sowohl das berufliche Können als auch die Anwendung desselben zu verstehen: Unterrichtsgestaltung / Lernformen, Lehrplan, Lernklima / Atmosphäre, Haltung gegenüber Schülerinnen und Schülern, Führung, persönliche Begabungen und Fertigkeiten. Unter "Verhalten" sind die übrigen Eigenschaften zu verstehen, welche die dienstliche Eignung des oder der Arbeitnehmenden beeinflussen: Kollegium, Übernahme von Ämtern, Schulentwicklung, Kooperation, Eltern- / Behördenkontakte Kündigungsart Wenn der oder die Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst hat, wird dies angegeben ( verlässt uns auf eigenes Ersuchen ). Wurde die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen, erfolgt keine Begründung. Eine Ausnahme bildet die Kündigung aufgrund der Stellensituation an der Schule: Hier wird der Grund genannt Schlusssatz Dank / Würdigung der geleisteten Mitarbeit. Wünsche für die Zukunft Ausstellungsdatum, Name der Schule und Unterschrift 6. Das Arbeits- oder Zwischenzeugnis bedient sich keiner codierten Sprache Ein Zeugnis hat folgenden Grundsätzen zu entsprechen: Grundsatz der Wahrheit In einem Zeugnis dürfen keine falschen Angaben enthalten sein. Gefälligkeitszeugnisse sind zu vermeiden. April von 5

3 Grundsatz des Wohlwollens Ein Zeugnis wird grundsätzlich wohlwollend ausgestellt. Der oder die Arbeitnehmende hat Anspruch auf eine objektive, richtige, sachliche und faire Beschreibung. Grundsatz der Vollständigkeit Es ist erlaubt, einzelne Bereiche wegzulassen, wenn diese im Widerspruch zum "Grundsatz des Wohlwollens" stehen. Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Ehrlichkeit Grundsatz der Einheitlichkeit Grundsatz der Individualität 7. Hinweise Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde. Es enthält keine Adresse und wird nicht in Briefform geschrieben. Wenn eine Kündigung auf Verlangen hin schriftlich begründet werden muss, könnte es zu einer unerwünschten Diskrepanz zwischen einem wohlwollenden Zeugnis und einer harten Kündigungsbegründung kommen. Eine krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit soll nur dann in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden, wenn diese wesentlich und die Dauer erheblich war. Das Arbeitszeugnis einer unbefristet angestellten Lehrperson kann vom Schulrat mit Einzelunterschrift versehen werden oder wie im Beispiel mit Doppelunterschrift Schulrat / Schulleitung. Kann gegen Arbeitszeugnisse rekurriert werden? Eine Mitarbeitende oder ein Mitarbeiter kann bei einem Arbeitszeugnis Änderungsvorschläge anbringen. Kann diesen entsprochen werden, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, ist die Ablehnung gegenüber der oder dem Mitarbeitenden schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Die oder der Mitarbeitende kann dann Beschwerde gegen diese Begründung einreichen. April von 5

4 Beispiel einer Arbeitsbestätigung Adresse Arbeitgeber/Arbeitgeberin Arbeitsbestätigung Frau XY, geboren am 14. Oktober 1972, arbeitete vom 1. August 2001 bis 31. Januar 2002 als Lehrerin für Englisch, Geografie und Textiles Werken an der Sekundarschule Maienbach. Neben dem ordentlichen Unterricht beteiligte sie sich in den Fachgruppen und der Arbeitsgruppe Projektwoche. Wir danken ihr für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute. Maienbach, 31. Januar 2002 Unterschrift Schulleitung Astrid Maroni April von 5

5 Beispiel eines Arbeitszeugnisses Adresse Arbeitgeber/Arbeitgeberin Arbeitszeugnis Frau XY, geboren am 14. Oktober 1972, arbeitete vom 2. August 2001 bis zum 30. Juni 2005 als Lehrerin für Englisch, Geografie und Textiles Werken an der Sekundarschule Maienbach. Ihr Pensum umfasste 20 Lektionen, welche sie in allen Anforderungsniveaus (A, E, P) der Sekundarschule unterrichtete. Neben ihrem Engagement als Fachlehrerin betreute sie die Kartensammlung Geografie/Geschichte. Gerne übernahm sie auch Sonderaufgaben wie die Organisation von kulturellen Anlässen und des Schülerinnen- und Schülerrats. Während den vergangenen drei Jahren hat sie eine Ausbildung zur Museumspädagogin gemacht. Wir schätzen Frau XY als ausserordentlich motivierte und engagierte Lehrerin. Es gelingt ihr, ihr Fachwissen und ihre didaktischen Fähigkeiten gut einzusetzen und fächerübergreifend zu vernetzen. Sie ist eine qualifizierte und begabte Lehrerin, die ihre Aufgaben kompetent und überzeugend wahrnimmt. Die Lerninhalte vermittelt Frau XY durchdacht, zielorientiert und stufengerecht. Dabei wendet sie verschiedene Unterrichtsformen gekonnt an. Ihre Klassenführung ist wertschätzend und sicher. Durch ihr Begeisterungsvermögen und ihre natürliche Autorität ist Frau XY bei Schülerinnen und Schülern beliebt. Die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten pflegt sie korrekt. Im Kreis ihrer Kolleginnen und Kollegen gilt sie als freundlich, hilfsbereit und teamfähig. Frau XY verlässt uns auf eigenes Ersuchen, um eine Stelle als Museumspädagogin zu übernehmen. Wir bedauern ihren Weggang ausserordentlich. Für ihr umfassendes Engagement danken wir Frau XY sehr. Wir verlieren mit ihr eine aussergewöhnliche Pädagogin. Für ihre Zukunft wünschen wir ihr Freude an der neuen Herausforderung, viel Erfolg und Erfüllung. Maienbach, 15. Juni 2005 Sekundarschule Maienbach Schulrat Schulleiterin Stefan Gissler Astrid Maroni April von 5

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